Amtshaftungsklage gegen die Staatsanwaltschaft Gießen von Dr. Andrea Christidis: „Vorsätzlich falsche“ und „bewusst unwahre“ Behauptungen gegen Christidis in Umlauf gebracht
Rechtsanwalt Müller: “Meine Mandantin wird durchs Netz getrieben. Das ist die Problematik.”
2023-01-10 20:36 Uhr
von Amélie Nussgarten und Andreas Großmann
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Gießen. Am 22. Dezember 2022 wird vor dem Landgericht in Gießen eine Amtshaftungsklage von Dr. Andrea Christidis geführt. Laut Auskunft des Pressesprechers Dr. Alexander Schmitt-Kästner, Richter am Landgericht Gießen, handelt es sich bei dem Beklagten um das Land Hessen, vertreten durch Rechtsanwalt Joachim Schaudinn. Die geschädigte Dr. Andrea Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University), Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische, kriminalistische und forensische Psychologie, Verhaltens- therapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF) ist in Begleitung ihres Rechtsanwaltes Manfred Müller. Der zuständige Dezernent und vorsitzende Richter ist lt. Auskunft der Stellvertretenden Pressesprecherin am Landgericht Gießen, Katharina Kassel, Magister Juris Internationalis (MJI), Robert Metz, Richter am Landgericht Gießen.
Dr. Andrea Christidis trägt dem dreiköpfigen ARCHE TV-Team die nachfolgenden Sachverhalte vor. U.a. stammen sie aus einem dem Prozess vorausgehenden Interview im Landgericht Gießen, aus den Aussagen von Dr. Christidis im Gerichtssaal, aus dem Interview nach dem Prozess im Landgericht, aus dem anschließenden Gespräch und aus dem Schriftverkehr mit Dr. Christidis.
Der Videobeitrag zu den Interviews im Landgericht Gießen am 22. Dezember 2022 ist in Bearbeitung und folgt in Kürze. Weitere Film-Dokumentationen über die Aufklärungsarbeit von Dr. Andrea Christidis über Kinderraub und Kindesmissbrauch und die dadurch gegen Christidis hervorgerufene langjährige staatliche Schikane sind bereits auf ARCHEVIVA Youtube eingestellt. Textbeiträge zu den zahlreichen und irrsinnigen SLAPP-Prozessen gegen Christidis können auf ARCHEVIVA aufgerufen werden.
Zusammenfassung
Die Staatsanwaltschaft Gießen verfolge Dr. Andrea Christidis seit über einem Jahrzehnt. Ausgangspunkt für dieses Verhalten sei, dass sie im Jahr 2013 für eine junge Mutter, der man den 3-jährigen Sohn und die 3 Monate alte Tochter weggenommen hatte, geholfen habe, die Akten des Jugendamts im Landkreis Gießen zu bekommen. Bei der Aktendurchsicht, sei ihr aufgefallen, dass die von der Mutter geleisteten Unterschriften teilweise orthographisch fehlerhaft gewesen seien (Lük statt Lück) und auch völlig anders aussahen, als z. B. auf der Vaterschaftsurkunde. Christidis schildert u.a. diesen Fall in dem Buch „Staatliche Kindeswohlgefährdung?¹“ Die Mutter der beiden Kleinkinder stellte lt. Aussagen von Dr. Christidis Strafanzeige wegen Unterschriftsfälschung. Dieser Vorgang habe stattgefunden, so Christidis, ohne zuvor die Eltern einzubeziehen, was unzulässig sei. Dieser Mitarbeiter habe am 24. Juni 2014, also etwa drei Wochen zuvor in dieser Schulklasse eine „sexualpädagogische Einheit“ durchgeführt, wobei dieser Junge ihm speziell aufgefallen sei. Als der Neunjährige dem pro familia – Mitarbeiter, den die Jungs „Benni“ nennen sollten, aus Angst davongelaufen war, habe dieser Mitarbeiter gegenüber dem Jugendamt erfunden, der Junge werde vermutlich von seinem älteren Bruder sexuell belästigt. Deshalb soll der Mitarbeiter ein Kinderschutzverfahren bzgl. des Jungen angeregt haben. Selbst die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin habe zunächst Zweifel an einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung gehabt, aber die Maschinerie sei angelaufen gewesen, und mehrere Träger der Jugendhilfe, die von dem Mitarbeiter von pro familia involviert worden seien (Kinderschutzbund, Wildwasser etc.), seien schon in Gang gesetzt worden. Das habe das Jugendamt zu einer Prüfung veranlasst. Die Eltern hätten entsprechend um Beratung bei der systemischen Familientherapeutin Dr. Andrea Christidis gebeten. Aus den Gesprächsprotokollen des Kinderschutzbundes und Wildwasser hätten sich erhebliche Unterschiede der Erzählungen des Sexualtherapeuten Benjamin S. ergeben, die sie aufhorchen ließen. Die Eltern habe auch verstört, dass den Minderjährigen Kondome der Größe XS mitgegeben worden seien. Dr. Christidis habe in einigen Sitzungen mit der Familie gearbeitet und diesbezüglich eine psychologische Stellungnahme verfasst, die von den Eltern des Jungen über eine Anwältin dem Jugendamt übergeben worden sei. Im Fall der jungen Mutter, die Strafanzeige wegen Unterschriftsfälschung erstattet habe, habe die Staatsanwaltschaft Gießen die Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Jugendamts des Landkreises Gießen eingestellt, weil sie angeblich den Täterkreis¹ nicht näher habe eingrenzen können: Das Unrecht, das dieser jungen Mutter und ihren Kindern widerfahren sei, nähme bis heute seinen Lauf. Staatsanwaltschaft Gießen versucht über fünf Jahre zu klären: Hat Dr. Andrea Christidis nie studiert ? Denn die Staatsanwaltschaft Gießen habe nunmehr gegen Dr. Christidis über fünf Jahre ermittelt, aufgrund einer Strafanzeige des Landkreises Gießen, weil Christidis angeblich nie studiert hätte und sich zu Unrecht als Psychologin bezeichnen würde. Die Strafanzeige der jungen Mutter wegen Unterschriftsfälschung sei dagegen, wie bereits erwähnt, eingestellt worden, weil man den Täterkreis nicht näher habe eingrenzen können, obwohl sich auf z.B. auf einem der Hilfepläne nur insgesamt drei Unterschriften befunden hätten, darunter die eine gefälschte. Nach Adam Riese wären lt. Christidis dann nur zwei weitere Personen im Jugendamt in Betracht gekommen. Nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Landkreis Gießen, sei dann jahrelang gegen Christidis ermittelt worden, denn die Staatsanwaltschaft habe aufgrund mehrerer (Gegen-) Strafanzeigen gegen Christidis im In- und Ausland, per Interpol und über das Auswärtige Amt an das Außenministerium in Neu-Delhi ermittelt, weil sie angeblich ohne Studium psychologische Gutachten verfassen würde. Die Strafanzeigen gegen sie seien zunächst durch die Oberamtsrätin des Landkreises Gießen, Frau Stefanie Ullrich, dann aufgrund einer nachfolgenden Strafanzeige durch den Sozialdezernenten Dirk Oßwald und zuletzt wegen einer Strafanzeige der Landrätin Anita Schneider, verfolgt worden. Über fünf Jahre lang ist gegen Christidis ermittelt worden, falsche und sensible Daten seien über sie national und international verbreitet und nie begangene Straftaten regelrecht erfunden worden. Darunter eine Anfrage, ob Christidis an der EILLM Universität promoviert habe, obwohl der Staatsanwaltschaft notariell beurkundete Abschlüsse der Promotion an der Bundelkhand University vorgelegen haben. Zudem habe der Staatsanwaltschaft die Anerkennungen ihrer Abschlüsse von der Zentralstelle für Ausländische Bildung der Kultusministerkonferenz vorgelegen. Gegen den Landkreis Gießen seien dagegen sämtliche Beschuldigungen trotz klarer Hinweise auf den Täterkreis fallen gelassen worden. Christidis sei zunächst vorgeworfen worden, sie verwende bei ihren wissenschaftlichen Texten die deutsche Bezeichnung „Psychologin“. Damit täusche sie vor, sie habe in Deutschland studiert. Das erfüllte den Straftatbestand des Titelmissbrauchs. Im Jahr 2016 sei Christidis in erster Instanz vor dem Amtsgericht Gießen (Richter Wack, Vizepräsident) freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Gießen habe gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, so dass das Verfahren vor dem Landgericht Gießen weiterverhandelt worden sei. Dort sei Christidis dann nach insgesamt sechs Richterwechseln am 12. Januar 2018 rechtskräftig aus rechtlichen Gründen (d.h. als zu Unrecht Beschudligte) freigesprochen worden. Danach habe die Staatsanwaltschaft Amtsermittlungsverfahren in Indien, wo die beiden vorgenannten Universitäten von Dr. Christidis liegen, fortgeführt und ein Ende sei nicht abzusehen gewesen, denn die Staatsanwaltschaft habe eine Einstellung des Verfahrens verweigert. Gescheitert sei die Einstellung des Verfahrens sei am Veto des Staatsanwalts Ullrich, dem Ehemann der ehemaligen Oberamtsrätin des Landkreises Gießen, Stefanie Ullrich, die mittlerweile ihre Stelle als Oberamtsrätin nicht mehr ausfülle. (Ein Schelm, wer etwas Böses dabei denkt.) Vor dem Verwaltungsgericht Kassel habe Dr. Christidis im Jahr 2014 bereits ein Verfahren gegen den Landkreis und gegen die Stadt Gießen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung gewonnen. Also habe sie vor Fristablauf im Jahr 2017 Schadenersatzklage gegen die Vertreter des Landkreises Gießen (Oberamtsrätin des LK-GI Stefanie Ullrich, Kämmerer Dirk Oßwald und Landrätin Anita Schneider) eingereicht, die Christidis‘ Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verantworten hatten. Das Verfahren gegen diese Amtspersonen laufe noch immer und es hätte am 05. Dezember 2018 verhandelt werden sollen. Das Verfahren sei zwar anberaumt und alle Beteiligten, samt mehrerer Journalisten seien auch anwesend gewesen. Das anberaumte Verfahren gegen den Landkreis Gießen sei dennoch nicht verhandelt worden, weil der Journalist Heinz Faßbender und Mitarbeiter vor der Verhandlung Interviews mit Beteiligten geführt hätten, was vom Gericht grundlos untersagt gewesen wäre. Die Polizei sei gerufen worden und den Kameraleuten seien ihre Kameras konfisziert worden. Der nun in der Klagesache gegen die Staatsanwaltschaft Gießen amtierende Richter Metz sei damals im anberaumten Verfahren gegen Anita Schneider, Dirk Oßwald und Stefanie Ullrich Referendar bei seinem „Einzelausbilder“, dem Richter Prof. Dr. Patrick Gödicke gewesen. Richter Metz habe kurze Zeit später vor den Ermittlungsbeamten ausgesagt, er sei von seinem Einzelausbilder darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der „Brisanz des Verfahrens“ auf keinen Fall Aufzeichnungen seitens der Journalisten zuzulassen seien. Der Journalist Faßbender habe protestiert, er sei vor Gericht gegangen und habe gewonnen, weil man ihm und seinen Mitarbeitern damals die Kameras zu Unrecht abgenommen habe. Richter Gödicke und die Präsidentin des Landgerichts Schmidt-Nentwig hätten in einer Strafanzeige falsch behauptet, die Journalisten hätten während der Verhandlung aufgezeichnet und Hausfriedensbruch begangen, was mitnichten der Fall war. Der jetzige Richter Metz (Verhandlung am 22. Dezember 2022) habe gegenüber der Polizei allerdings ehrlich gesagt, dass die Verhandlung noch gar nicht eröffnet gewesen sei. Deshalb seien die Verfahren gegen die Journalisten überhaupt eingestellt und ihre Kameras zurückgegeben worden. Weder für Richter Prof. Patrick Gödicke noch für die Präsidentin Sabine Schmidt-Nentwig habe es Konsequenzen für ihre falschen Anschuldigungen gegeben. Dr. Andrea Christidis habe dann Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Patrick Gödicke, Richter am Landgericht Gießen, der als Professor angehende Juristen unterrichte, gestellt. Als Ergebnis habe sie ein Schreiben vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Richter Dr. Marco Deichmann, bekommen, ob sie ihren Befangenheitsantrag aufrechterhalten wolle, denn Richter Gödicke sei nun ans OLG befördert worden und agiere als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof (BGH), daher sei er ja nun nicht mehr Richter in ihrer Sache und der Befangenheitsantrag werde dann ohnehin abgewiesen. Mittlerweile würde die Staatsanwaltschaft Gießen behaupten, Dr. Christidis seien ihre akademischen Grade an der EIILM aberkannt worden. Sie habe diese Titel nicht rechtmäßig erworben. Auch das sei wissentlich falsch, erklärt Dr. Christidis. Ihr sei zu keiner Zeit ein Titel aberkannt worden. Die Staatsanwaltschaft stütze ihre unwahre Behauptung auf die Kenntnis, dass die EIILM nicht für das Studienfach Psychologie zertifiziert gewesen sei. Dabei verkenne sie allerdings, dass in Indien wie in England Universitäten an Mutteruniversitäten angeschlossen sind und dort auch Fächer unterrichten dürfen, für die sie nicht zertifiziert sind. Was also könnte dahinterstecken, dass Jugendämter mithilfe anderer Behörden, Christidis mit aller Kraft aus dem Weg räumen wollen ? Seit geraumer Zeit gelangten sexuelle Gewalttaten an Kindern vermehrt an die Öffentlichkeit. Zu denken sei dabei an die vielen Opfer der Kirchen, aber auch an die Odenwaldschule und aktuell an die ausartenden Experimente des Pädagogen Helmut Kentler1 an und mit Kindern. Das Konzept von Kentler werde noch immer in pädagogischen Einrichtungen fortgeführt, auch bei pro familia. Mittlerweile sei bekannt, so Christidis, dass auch der Berliner Senat und Jugendämter bundesweit an diesen Studien beteiligt gewesen seien und weiterhin beteiligt seien. Noch heute liefen derartige „Projekte“ in Kindergärten (z.B. Original Play) und in Grundschulen (z.B. pro familia), ohne dass es die Zustimmung der Eltern dazu gäbe. Kinder-Sextäter tummelten sich auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen und gerade auch bei Pflegeeltern. Die Berliner Zeitung¹ habe am 20. Dezember 2022 klargestellt (Zitat aus BZ): „Kentlers Kameradschaft der Päderasten bestand offenbar über seinen Tod hinaus fort. Im Zwischenbericht heißt es dazu, „dass jenes Netzwerk, mit dem Helmut Kentler verwoben war, bis in die Gegenwart wirkt. In Kentlers Fahrwasser schwamm auch der Soziologe Rüdiger Lautmann, der 1994 das Buch „Die Lust am Kind“ veröffentlichte. Er amtierte bis Sommer 2022 als Vorstand im Verein „Psychosoziales Zentrum für Schwule“ der Berliner Schwulenberatung. Lautmann trat wegen einer Kontroverse um die erste schwul-lesbische Kita zurück“. Dr. Christidis hat ganz offenbar in ein Wespennest der Kinderschänder gestochen. Die Herausnahme von Kindern ist offenbar nicht nur ein florierender Wirtschaftsmarkt, an dem sich Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter und Heimbetreiber labten, sondern auch die Pharmaindustrie profitiere davon und selbstverständlich pädosexuelle Gewalttäter. Kinder, die nach ihrer Herausnahme aus dem familiären Umfeld verhaltensauffällig würden und plötzlich sexualisiertes Verhalten aufzeigten, würden mit Psychopharmaka1 behandelt2 in- und außerhalb der Psychiatrien. Die sexualisierten Verhaltensweisen werden nachträglich den Eltern untergeschoben. Die Kinder würden durch die Einnahme von sedierenden Medikamenten dazu gebracht gehorsam zu sein, um damit die Ordnung des Heimes oder der Pflegefamilie sicherzustellen. Die Pharmazeutin Dr. Sylvia Wagner habe pharmazeutische Experimente mit Heimkindern in einer Studie offengelegt3. Mitarbeiter von deutschen Behörden könnten das scheinbar ganz legal durchführen und: Die Taten würden von Ermittlungsbehörden vertuscht. |
Anmerkung der Redaktion:
Über den Verlauf des Gerichtsprozesses berichten wir in Kürze.
Lesen Sie die Berichte über die 12-jährige staatliche Verfolgung von Dr. Andrea Christidis, standhafte Aufklärerin über den (staatlichen) Missbrauch von Kindern und Erwachsenen, auf ARCHEVIVA.
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