Maulkorb gegen Heiderose Manthey und kein Ende in Sicht

Unerträgliche Interpretationen vor Gericht: Spielt Gegenanwalt Florian Freihöfer wieder einmal den Dramaturgen, den „wissenden“ Therapeuten und PAS-Experten ?

ABSURD: 23 Jahre nach dem Raub der Kinder: Landgericht Karlsruhe sieht „Wiederholungsgefahr“ eines Hilferufs an die (verstorbene¹) Schwiegermutter und deren kirchlichen Seelsorger, getätigt durch die Mutter wegen zunehmender Entfremdung ihrer Kinder

2020-05-24
aktualisiert 2021-08-19: Siehe Anlage¹
aktualisiert 2023-03-02 | 2023-03-13 (3. Überschrift erweitert mit „ABSURD“)

Vor dem Landgericht in Karlsruhe. „Wenn Recht dazu dient, die Täter zu schützen, dann sind wir nicht mehr in einem Rechtsstaat.“, so Manthey. Fotos: Catharina Otto / Florian Wolf / Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Auf einen wachrüttelnden Hilferuf an die Schwiegermutter und an die Katholische Kirche einer Kleinstadt im Schwäbischen hin erhält die ihrer Kinder beraubte Mutter Heiderose Manthey einen Brief von Rechtsanwältin Julia Eckert, Manthey solle ALLE in dem Brief getätigten Inhalte widerrufen, die zum Zerriss ihrer Ehe und zum Raub ihrer Söhne geführt haben.


ARCHE-Mitglieder Catharina Otto und Florian Wolf im Gespräch mit Heiderose Manthey unmittelbar nach dem Prozess im Landgericht Karlsruhe am 20. Mai 2020


Es ist eindeutig ein Hilferuf an die Schwiegermutter und ein zweiter an die katholische Kirche vor Ort, zuvor wird der Papst um Hilfe gebeten

Dass es sich um einen Hilferuf handelt, ist eindeutig. Wörtliches Zitat aus dem Schreiben: „Bereits vor 7 Jahren schrieb ich die Katholische Kirche in S. an und bat um Hilfe. Ich schrieb Hilfebriefe bis hin zum Papst und auch in Ihre direkte Nachbarschaft. Keiner wollte und konnte helfen, solange Ihr Sohn [Name] die Kinder voll im Griff hatte! Und er hat sie immer noch im Griff. Sie horchen ihm und seiner – wie sagten Sie  – „G …“ bis heute aufs Wort!“

Manthey konnte ihre Aussagen nicht widerrufen, da die dort aufgeführten Inhalte der Wahrheit entsprachen.

Es kam zum Prozess vor dem Amtsgericht in Pforzheim. Die junge Richterin Richter² auf Probe verhängte Manthey einen Maulkorb, so dass die Mutter von nun an schweigen musste zu den Vorfällen.

Als „Zeugen (!)“ zur Bestätigung, dass Manthey die Unwahrheit gesprochen hätte, traten auf der Gegenseite die frisch hinzugekommene Lebensgefährtin des Vaters und der Sohn dieser Lebensgefährtin auf. Manthey hatte die neue Lebensgefährtin des Vaters ihrer Söhne, Kirsten S. und deren Sohn noch nie zuvor gesehen.

Auch die Söhne von Heiderose Manthey wurden als „Zeugen“ vernommen. 

Warum werden Falschaussagen und falsche Zeugen hingenommen ?

Der Richterin Richter wurde zu Beginn des Prozesses durch Rechtsanwalt Thomas Vetter klar mitgeteilt, dass diese vom Vater mitgebrachten Zeugen gar keine Zeugen für die von Manthey gemachten Aussagen sein können, weil

a) die Lebensgefährtin Kirsten S. erst längere Zeit nach der Auflösung der Lebensgemeinschaft von Manthey und ihrem damaligen Ehemann Johannes W. ihren neuen Lebensgefährten kennengelernt hatte. Kirsten S. bestätigt dies sogar vor Gericht. Diese Tatsache wurde im Protokoll als Aussage aufgenommen.

b) der Sohn der neuen Lebensgefährtin von Johannes W. ebenso wie seine (geschiedene) Mutter keinerlei Einblick in die Familiengeschichte Heiderose Manthey/Johannes W. hatte.

c) der ältere Sohn von Heiderose Manthey bei den Vorfällen entweder noch nicht geboren war oder als damaliges Kind/Kleinkind/Säugling aus den partnerschaftlichen und die Lebensgemeinschaft betreffenden Konflikten und aus der sich mehr und mehr negativ zuspitzenden Ehegemeinschaft von seiner Mutter herausgehalten wurde.

d) der jüngere Sohn von Heiderose Manthey, bei den Vorfällen entweder noch nicht geboren war oder als damaliges Kind/Kleinkind/Säugling aus den partnerschaftlichen und die Lebensgemeinschaft betreffenden Konflikten und aus der sich mehr und mehr negativ zuspitzenden Ehegemeinschaft von seiner Mutter herausgehalten wurde.

Zusätzliche Information der ARCHE: Die Pädagogin und Freie Journalistin, Heiderose Manthey, hatte wegen der sich häufenden, gewissen Stresssituationen, die in die Familie hineingetragen wurden, aber dort nicht gelöst werden konnten, eine Therapie begonnen, um die Familie erhalten zu können. Alleine konnte sie aber die Familie nicht halten. Die restlichen Familienmitglieder beharrten auf ihren Grundsätzen und machten bei der Problemlösung nicht mit.

Auf der Seite der Tatsachen-Befürworter saßen im Amtsgericht Pforzheim nun bei der Erstverhandlung Heiderose Manthey und eine Zeugin, die den Vater schon lange Zeit vor der Ehe kannte und ihn auch während der Ehe oft genug erlebt hatte.

Diese Zeugin konnte Mantheys Aussagen bis ins kleinste Detail mit mehrfach schriftlich angefertigten Zeugenaussagen belegen.

Mit den Jahren kamen mehr und mehr Zeugenaussagen auf der Befürworterseite hinzu. Viele Zeugen wurden ausfindig gemacht, die Aussagen auch zur Studienzeit tätigten und Mantheys Aussagen bestätigten.

Die junge Richterin Richter auf Probe jedoch schaffte „Fakten“: Einstweilige Verfügung gegen Manthey. Manthey durfte noch nicht mal mehr in einem Hilferuf an die Schwiegermutter und an die Kirche sagen, was Sache war. Das „Persönlichkeitsrecht“ des Klägers, Täters und Kinderbesitzers sei beschnitten. Daher, ganz einfach: Maulkorb für Manthey. Die hinter dem Hilferuf liegende Tat wurde verriegelt.

Veranlasst der Maulkorb die Staatsanwaltschaft Pforzheim zu Falschaussagen ?

Höchstwahrscheinlich aufgrund dieses vorgelegten Maulkorberlasses, dass Manthey nicht die Wahrheit über den zustande gekommenen Kinderraub ausführen durfte, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater wegen Kindesentzug eingestellt und urplötzlich wurde gegen Manthey ermittelt wegen Vortäuschen von Kindesraub.

Ja, bei wem waren denn die Kinder ? Und wer hatte keinen Zugang zu ihnen trotz Sorgerecht ?

Sogar die Polizei ging gegen Manthey vor, schickte ihr den „sozialen Dienst“ auf den Hals (unerlaubte Weitergabe von Daten !). Der Polizeiposten Remchingen verlangte „Bestrafung“ von Manthey durch das Gericht und das Polizeirevier Neuenbürg verfolgt Manthey bis heute wegen irrsinniger Ungeheuerlichkeiten (Mühlenprozess, Richtigparken des Aufklärungsautos der ARCHE). Ermittlungen von Anschlägen auf Manthey und auf die ARCHE werden eingestellt (Anschläge auf die Plakatwände, Buttersäure– und Farbbeutelanschläge). Die von Manthey gestellten Gegenanzeigen mit Antrag auf Strafverfolgung der (bekannten) Täter werden nicht aufgenommen.

Für Manthey wird die Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz zu einer einzigen Höllenfahrt und dies über 23 Jahre. Innerhalb des Staates und in der Gesellschaft wird sie wie VOGELFREI behandelt. Ihre Beweise werden nicht anerkannt, Zeugenaussagen nicht wahrgenommen, einfach übergangen.

Aber die Anzeigen des Vaters gegen die Mutter und die der Kinder gegen die Mutter werden aufgegriffen, auch die der Saboteure und Denunzianten. Alles ist und wird einfach nur noch ins Gegenteil verkehrt.

Netzwerk ARCHE: Krasse Fehlleistungen unserer Justiz im Familienrecht

Die studierte Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey beginnt aufgrund ihrer – mit der Justiz, Polizei und dem nicht eingreifen wollenden Jugendamt – gemachten Erfahrungen das Netzwerk ARCHE aufzubauen. Von Anbeginn an erhält sie nun als Netzwerkerin tagtäglich dieselben und ähnliche Informationen über die Erfahrungen von anderen aus der Familie hinaus gekegelten Eltern- und Großelternteile: Die Justiz und die ihr zuarbeitenden Behörden protegieren die Kinderräuber und gehen gegen den anderen (liebenden) Elternteil vor. Was hinter diesem Verhalten steckt, werden wir zu einem anderen Zeitpunkt klären.

Hier vorab der Hinweis zum Film „Geheimnisse der Seele DOKU / DOKUMENTATION„.

Justiz und Jugendamt wissen, dass Manthey sorgeberechtigt ist und der Mann die Kinder geraubt hatte. Die Staatsanwaltschaft schreibt aber – vermutlich nach Vorlage des Maulkorberlasses, dass Manthey „zu Recht“ nicht sorgeberechtigt ist.

Diese Falschbehauptung wurde bis heute nicht von der Staatsanwaltschaft Pforzheim zurückgenommen !

Wider die Wahrheit: Die Causa Maulkorb für Manthey

Die Causa „Maulkorb für Manthey“ wurde nun am 20. Mai 2020 vor dem Landgericht Karlsruhe wieder einmal zur Entscheidung vorgelegt.

Der Vorsitzende Richter im Landgericht Dr. Berger ergoss sich in Abwägungen, versuchte darzulegen, ob es sich bei den Äußerungen von Manthey um Meinungsäußerungen oder um Tatsachenbehauptungen handeln würde. Schon im Hinweisbeschluss gab er seine Vorentscheidung bekannt: Manche von Manthey geäußerten Behauptungen dürften in der Familie (also hier vor der Schwiegermutter) getätigt werden, manche hingegen weniger oder nicht.

Vor der „Öffentlichkeit“ ( = Kirchlicher Seelsorgedienst ) aber – und das ist der Klops ! – dürften diese Behauptungen weiterhin nicht geäußert werden

Im Klartext heißt das: Alles, was Manthey sagte, sämtliche Zeugenaussagen, die Mantheys Aussagen bestätigten, also sämtliche über 30 getätigten Zeugenaussagen – ausgehend von der Studienzeit bis 2020 – sollen laut Gericht NICHT bestätigen können, dass Manthey die Wahrheit gesagt hatte und das trotz vorliegender Falschanzeigen durch die Polizei, vorliegender Gerichtsbeschlüsse, die beweisen, dass Manthey eben die Wahrheit sagte.

Nochmal anders ausgedrückt: Das Persönlichkeitsrecht des Täters wird geschützt. Niemand darf also seine Motive und die Wahrheit über dessen Eigenschaften erfahren, die schlussendlich zum Zerriss der Familie führten. Also wenn das kein Täterschutz ist !!!

„Wiederholungsgefahr“ befürchtet, wo noch nie eine Gefahr bestand ?

Es bestehe eine Wiederholungsgefahr, dass Manthey erneut die „gegen“ ihren Ex-Mann getätigten Äußerungen in der Öffentlichkeit wiederhole.

Dazu wird vorgetragen:

a) Die „Öffentlichkeit“ war damals die zu Hilfe gerufene katholische Kirche und zwar die Kirche von dem Ort, an dem die Schwiegermutter wohnte und der sie angehörte. Gerichtet war der Hilferuf – so sogar die Handnotiz der ehemaligen Rechtsanwältin des Ex-Mannes – an den SEELSORGER der Gemeinde, von dem Manthey Hilfe erhoffte, dass er die Möglichkeit hatte, den Weg zu den Kindern freizumachen. Die Schwiegermutter war sehr gläubig. Und wenn jemand eine Chance gehabt hätte, die Schwiegermutter zu bewegen, eine Brücke zwischen ihr und den instrumentalisierten Kindern öffnen zu können, dann wäre es genau dieser Seelsorger der Kirche vor Ort gewesen.

b) Die „Wiederholungsgefahr“ besteht also darin, dass ein Hilferuf, den Manthey vor 14 Jahren – auch 7 Jahre zuvor schon – ausgerufen hatte, noch einmal tätigen könnte.

Die Kinder und sie selbst als Mutter hätten vor der Entfremdung dringend Unterstützung gebraucht. Aber anstatt der Unterstützung für die Opfer des Kinderraubs kam der Maulkorb über Manthey, der sie sogar innerhalb der Justiz lahm legte und dazu beitrug, dass gegen Manthey ermittelt und sie verfolgt wurde. Sogar von einer durch die Polizei herbeigerufenen Organisationen wurde der Mutter mitgeteilt, dass Manthey ihren Mann ja nicht „anzeigen“ dürfe, was ihr gerichtlich untersagt worden sei. Verfolgtwerden über einen Wust an Fehlinformationen drang auf Manthey ein: Von Seiten der Justiz, Polizei und Hilfsorganisationen häuften sich Wiederholungen. DAS war die Gefahr ! Wiederholungsgefahr durch die Gerichte. Nicht durch Manthey !

c) Geschützt werden solle aber laut Landgericht Karlsruhe auch im Jahr 2020 – also 23 Jahre nach dem Raub der Kinder – wiederum weder Manthey noch deren entfremdete Kinder, sondern die Person des Täters entweder durch das noch zu fällende Urteil oder durch das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung.

Erneut wird also selbst nach 14 Jahren auf Manthey mit dem Tenor eingewirkt, diesmal durch Richter im Landgericht Hiltl, Vorsitzender Richter im Landgericht Dr. Berger, Richterin im Landgericht Möwes (widersprach dem Einwirken nicht) und besonders auch durch Rechtsanwalt Florian Freihöfer, Manthey solle eine Erklärung unterschreiben, die besagt, dass Manthey niemals in der Öffentlichkeit die Wahrheit sagen dürfe. Die finanziellen Vorteile, die ein solcher Vergleich mit sich bringen würde, wurden der Berufungsklägerin versucht schmackhaft zu machen und angepriesen wie saures Bier. Besonders Florian Freihöfer ereiferte sich beim Benennen der Vorteile eines Vergleichs. Dieser Druck war schlimm. Es war widerlich !

Hat Florian Freihöfer den Streitwert kurz vor Prozessbeginn nochmal versucht hochzusetzen, damit Manthey hier an dieser Stelle einbrechen würde ? Hat Florian Freihöfer Angst davor, dass doch irgendwann diese pervertierte staatliche Verfolgung von Manthey aufgedeckt wird, die sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Menschenrechtsverbrechen gegen Heiderose Manthey und gegen ihre Söhne leisten ?

Nun, eine solche Erklärung unterschreiben, das hätte Manthey bei Rechtsanwältin Julia Eckert schon vor 14 Jahren machen können. Damals war Manthey bereits aufgefordert worden, sie solle VOR DER KIRCHE WIDERRUFEN !

Damals wie heute ist klar: Der Staat will die Wahrheit massiv unterbinden und so den Täter schützen

Manthey hat nun den vierten Rechtsanwalt allein in dieser (Scheidungs-) Angelegenheit beauftragen müssen. Ihr erster Rechtsanwalt in der Sache war Thomas Vetter (verstorben), der zweite Rechtsanwalt Dr. Klaus Schöpfle (verstorben), der dritte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker (verstorben bei Unfall) und nun machte sich der vierte Rechtsanwalt an die Sache.

Zeugen über Zeugen, eine Eidesstattliche Erklärung folgte der anderen. Nichts war für das Gericht von Bedeutung. Gar nichts.

Wiederholend erwähnt: Auf der Berufungsbeklagten-Seite steht die Aussage des Vaters, belegt mit zwei Eidesstattlichen Versicherungen, nämlich mit der seiner jetzigen Lebensgefährtin, die gar keine Aussage zum Zeitpunkt der Ehe und zuvor machen konnte, weil sie eben noch nicht in Kontakt zu Johannes W. stand, und mit der seiner Mutter, die ihren Sohn mit Falschaussagen schützt. Eine unabhängige Zeugenaussage brachte Johannes W. in den vergangenen 14 Jahren nicht herbei. Auf der Berufungskläger-Seite stehen 30 Zeugenaussagen von weit über 10 unabhängigen Zeugen.

Auf diesem brüchigen Eis spaziert die Justiz

Und aus diesem Maulkorberlass erwuchsen in den vergangenen Jahren mehrere Deklarationen auf Beweisbasis an die höchsten juristischen, national und international politischen Instanzen, um die Inkompetenz der (gelenkten) Justiz in Deutschland bei Scheidungsangelegenheiten aufzudecken.

Der am Tag des Prozesses unrasiert erschienene Florian Freihöfer versucht sich während des Prozesses mehrfach als „Psychologe“ anstatt als Anwalt. Will er mit seinen unfachmännischen und „schlüpfrigen“ Äußerungen über die Kontaktanbahnungsversuche von Heiderose Manthey zu ihrem ältesten Sohn, dessen Adresse die Mutter nur kurzfristig kannte, gute Karten bei Gericht ziehen ?

Er betont mehrfach, die Söhne seien ja jetzt schon „erwachsen“ – ENTFREMDET“ (!!!) ruft Manthey dreimal laut dazwischen – und Manthey hätte ja schon einen Kontaktversuch unternommen. Was sollen solcherlei verletzende Bemerkungen einer gefolterten Mutter gegenüber ? Das Gericht unterbrach diese phantastischen und abstrusen Ausführungen nicht, sondern ließ Freihöfer gewähren. Manthey wehrte sich, wie sie nur konnte.

Ja, äußert nun Manthey vor Schmerzen aufgebracht, sie habe nicht nur einen Kontaktversuch gemacht ! Sie stand vor zwei Jahren in zeitlichen Abständen dreimal hintereinander vor einem Metalltor, das nicht aufgemacht wurde. Sie schob ein Päckchen mit einem Bild unter dem Tor durch und weiß bis heute nicht, ob es angekommen ist.

Seit 23 Jahren unternimmt Manthey immer und immer wieder Kontaktversuche, um die Beziehung zu ihren Söhnen wieder ins Leben rufen zu können ! Manthey will in Kontakt mit ihren Söhnen treten, sie wollte sich nie von ihnen trennen. Die Mauer, aufgestellt durch den Vater, durch die (verstorbenen) Eltern des Vaters und durch die herbeizitierte Justiz, ist so dick, so massiv und wird von der Justiz so geschützt, dass Manthey sie weder zu durchbohren noch zu sprengen vermag.

Ob der Kontakt jemals zustande kommen kann, ist fraglich. Die Zeit entfremdet massiv. Entfremdete Kinder sind (oftmals) nicht mehr therapierbar. Sie können nicht mehr zurück, selbst wenn sie wollten.

Der Fall liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, bei der UNO und bei der EU

Kommentar der ARCHE: Warten wir einfach ab, wie sich dieses Land politisch weiterbewegt und was dann aus Mantheys und aus vielen anderen Fällen werden wird. Der IStGH (ICC), Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, ist ebenfalls von den Menschenrechtsverbrechen, die hier in Deutschland verübt werden, benachrichtigt.  Es ist widerlich, was der Rechtsanwalt, seine Kollegen, die die Kinderräuber und Kinderbesitzer bedienen, und auch die Richter und Staatsanwälte immer wieder probieren.

ARCHE ruft seit Jahren alle kid – eke – pas – Betroffenen auf, sämtliche Unterlagen, Hilfegesuche, Urteile, Beschlüsse aufzubewahren und die Namen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Gutachter und sonstiger Tätigen mehrfach zu speichern und aufzubewahren.


Streitwert von 5.000 € auf 38.000 €, also um das 8fache, versucht anzuheben

Zurück zu unserem Prozess: Bereits seit mehreren Jahren kontert Manthey gegen Anwalt Florian Freihöfer, der versucht sich vor Gericht sozial und menschlich zu geben, aber im Hintergrund eine ganz andere, ja, intrigante Rolle spielt ? Warum stellt er also kurz vor dem Prozess am Landgericht den Antrag, den Streitwert um das 8fache nach oben zu setzen ? Soll Manthey in die Knie gehen ? Am 06. Mai 2020 beantragt die Anwaltskanzlei Dr. Kleiser & Kollegen, den Streitwert für die I. Instanz und II. Instanz von 5.000,00 € auf 38.000,00 € abzuändern bzw. erneut festzusetzen.

Nein, sie könne diese Erklärung nicht unterschreiben, äußert Manthey, nachdem ihr fast die Luft ausgegangen war, während die Juristen und der Rechtsanwalt ihr die „Vorteile“ eines Vergleichs für ihre Entscheidung förmlich in den Mund gelegt hatten. Manthey: „Nein, ich werde nicht unterschreiben. Es geht um mein Herz !“

Der Vater der gemeinsamen Söhne erschien nie zu einem der Prozesse in der Hauptsache und bei den Zeugenvernehmungen, angeblich sei er nun krank. Ein ärztliches Attest wird vorgelegt. Den Antrag Mantheys, sie wolle ein ärztliches Gutachten über den geistigen und körperlichen Zustand ihres Ex-Mannes sehen, lehnt das Gericht ab.

Es ist also noch nicht mal klar, ob der Ex-Mann von Manthey überhaupt noch geschäftsfähig ist.

Ob die Schwiegermutter noch lebt, diese Frage will das Gericht zur Klärung verfolgen, ob der Vater der Kinder noch geschäftsfähig ist, hingegen nicht.

Freihöfer ereifert sich vor Gericht seinen Mandanten anzurufen, um der Frage nach dem eventuell erfolgten Ableben der Schwiegermutter zu klären. Wen ruft er an ? Wir wissen es nicht. Vielleicht die Lebenspartnerin, die vor Gericht entgegen ihres Wissens Unwahrheiten behauptet hat ?

Wenn die Schwiegermutter wirklich gestorben sein soll, dann muss hier die Frage erneut aufgeworfen werden, wer von den Prozessbeteiligten weiß denn überhaupt etwas von den wirklichen Tatsachen, die hier im Falle des Maulkorberlasses die tragende Rolle spielten ?

Man(n) will Manthey mundtot halten, das ist klar, weil Man(n) befürchtet, so phantasiert Florian Freihöfer, dass Manthey, die ja keine Beziehung mehr zu ihrem Ex-Mann habe, die Sachverhalte dann im Internet „rumschmieren“ würde.

Heiderose Manthey gegenüber ARCHE: „Es ist fast unmöglich, die jedes Mal erneut ausgestoßenen falschen Phantasievorstellungen des Parental Alienation Syndromes und die Spekulationen von Rechtsanwalt Florian Freihöfer, auch die seiner Kollegen, als sich outende „Psychologen“ richtig zu stellen. All das kommt ständig erschwerend zu den Prozessen hinzu.“

Als Florian Freihöfer versucht die „arme“ Schwiegermutter als Leidtragende darzustellen, die sich so viel „Schlimmes“ von Manthey über ihren Sohn habe anhören müssen, wehrt Manthey massiv ab.

Manthey schildert mehrere Vorkommnisse vor Gericht, bei denen die Mittäterschaft der Schwiegereltern dargestellt wurde.

Dieser Mann ist und bleibt der Vater meiner Söhne !“

Manthey gegenüber ARCHE: „Bei den aufgrund von Ehescheidung in Deutschland stattfindenden Familienprozessen, und den ihnen angegliederten Folgeprozessen, waschen viele Menschen ihre dreckigen Hände in einem blutigen Wasser und obendrein essen dabei viele Menschen zusätzlich Speisen von einem Tisch, der ihnen nicht gehört ! Auch in meinem Fall.“

Florian Freihöfer stuft es als „sehr akute“ Gefahr ein, dass Manthey die Taten ihres Ex-Mannes veröffentlichen will. Nun, dieses Argument ist ja die ihn versorgende Bodenplatte seines Jobs ! Manthey belehrt ihn aber am Schluss des Prozesses: „Dieser Mann ist und bleibt der Vater meiner Söhne !“, was so viel heißt wie:

„Welchen Grund hätte ich dies in die Öffentlichkeit zu bringen ?
Ich hatte einen lauten Hilferuf ausgestoßen,
damit mir und meinen Söhnen geholfen werden könne,
nicht um den Vater meiner Söhne zu diffamieren,
weder ihn noch die Schwiegermutter.
Beide haben nicht das Recht den Kindern ihre Mutter zu entreißen !
Dieses grausame Entreißen – das ist Gewalt ! Und nicht das, was Manthey tat.
Manthey deckt die Gewalttat nur auf und wird dafür bestraft.“

Aber weder Florian Freihöfer noch die Justiz wollen in diesem Falle differenzieren oder von ihrem Denken und Handeln weichen, obwohl sie es könnten ?

War das nur eine Farce von Dr. Berger ?

Ob auch nur einer von den drei Richtern am Landgericht Karlsruhe aufsteht, um ein gerechtes Urteil zu fällen ? Oder war das nur eine Farce, als der Vorsitzende Richter im Landgericht Karlsruhe, Dr. Berger, mit Blick auf den Aktenberg – die Akten aus dem Amtsgericht Pforzheim waren ebenfalls angefordert – auf die Tragik des Falles hinwies ?

Manthey gegenüber ARCHE: „Das Unrecht wurde doch erst in den Gerichten produziert ! Der Vater hätte gestoppt und die Mutter und die Kinder vor der Entfremdung bewahrt werden müssen !“

Auch dieser Gerichtsprozess war wieder ein Teil der nun seit 23 Jahren andauernden Folter an Heiderose Manthey:

An den Menschenrechtsrat und an alle Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder, an die USA, Rußland, China, Japan und Brasilien

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Manthey wird sowohl diesen Artikel als auch das Urteil an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Nils Melzer, senden.


aktualisiert 2023-03-02

In ihrem Schreiben vom 22. Mai 2003 an den Papst formuliert die ihre Kinder suchende Mutter das Schicksal der gewaltsamen Trennung von ihren Kindern. Das Antwortschreiben aus dem Staatssekretariat des Vatikan wird am 04. Juli 2003 aufgesetzt und erreicht die hilflose Mutter.

Msgr. Gabriel Caccia, Assessor, teilt mit:

„Das Staatssekretariat bestätigt Ihnen den Empfang Ihres an den Heiligen Vater gerichteten Briefes vom 22. Mai, in dem Sie ihm familiäre Sorgen anvertrauen.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Probleme sei Ihnen geraten, sich mit dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde oder einem anderen katholischen Geistlichen in Verbindung zu setzen, die Ihnen in Ihrer Nähe wirksam helfen können.

Papst Johannes Paul II. nimmt Ihre Anliegen in sein Beten hinein und wünscht Ihnen und allen, die Ihnen verbunden sind, für den weiteren Lebensweg Gottes Schutz und Beistand.“

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¹ Unfassbar: Laut Aussagen der Stadt S. ist die Großmutter väterlicherseits am 27.04.2016 verstorben und am 06.05.2016 beigesetzt worden. Diese Auskunft erhielt Heiderose Manthey am 17.06.2020 um 17:24 Uhr. Nach den Gebaren von Rechtsanwalt Freihöfer während des Prozesses war er selbst noch nicht von dem Tod der Großmutter väterlicherseits von seinem eigenen Klinenten informiert worden !
Ist die Befürchtung des Gerichts tatsächlich, dass Manthey einen erneuten Hilferuf an eine Tote senden würde – knapp 19 Jahre nach dem Raub ihrer beiden Söhne ?

² Unfassbar: Die junge und unerfahrene Richterin Richter auf Probe verurteilte Manthey auch in einem Straf-Prozess wegen Betrugs an Sparbüchern ihrer Söhne. Die Großmutter hatte das Verfügungsrecht über die für die Enkel angelegten Sparbücher an ihre Tochter übertragen. Nach dem Tod der Großmutter musste Manthey von ihrem Recht Gebrauch machen, um das Geld für die Kinder zu sichern. Die Sparbücher waren gestohlen gewesen und im Besitz des Diebes, der die Sparbücher für sich in Anspruch genommen hatte.