Aufgedeckt: Schikane vor Ort, ausagiert an einer sorgeberechtigten Mutter
Jetzt befinden sich die Gegner der Leiterin der ARCHE „In der Mühle von Weiler“
2018-12-20
aktualisiert 2023-04-14
Pforzheim/Rastatt/Gießen. Die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey erlebt im Jahr 1997 den Raub zweier Kinder, vorgenommen durch den Familienclan […] [geändert am 24.10.2021]
Am Wohnort und am Arbeitsplatz ist die sorgeberechtigte Mutter Hetze und Hass, Rufmord und Verfolgung durch weite Teile der Bevölkerung ausgeliefert. Über 30 Gerichtsprozesse und Verfahren, schwerwiegende Falschaussagen von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei und bis zum heutigen Tage polizeiliche Verfolgung prägen ihren Lebensalltag.
Manthey wehrt sich gegen Denunziation
Dagegen setzt sich Manthey zur Wehr. Auch mit Strafanträgen. Jedoch gelangten ihre Strafanträge bislang nicht zum Gericht, wohl aber die der Hetzer, Ignoranten und Hasser. Die Staatsanwaltschaften stellten die Strafanträge der kid – eke – pas¹ – Mutter ein, wiesen zurück.
Am 10. Dezember 2018 trifft die Angeklagte nach 21 Jahren zum ersten Mal auf eine Richterin, die den kid – eke – pas – Fall zwar nicht in seiner Gesamtheit, aber in seiner Wirkung auf die Betroffene einzuschätzen weiß.
Besonders am Plakat „Zeugen gesucht: Der Leiterin der ARCHE wurden sexuelle Verhältnisse unterstellt, um sie zu diskreditieren“ und „Wer Aussagen verschweigt, macht sich der Beihilfe zum Kinderraub mit schuldig“, an dem der bei Prozess anwesende Zeuge Gunnar Klüssendorf laut Aussagen der Angeklagten „höhnisch grinsend“ mit seiner Frau und zwei weiteren Voyeuren an der Anschlagtafel lesender Weise standen, bleibt die Richterin hängen und erkennt das Ausmaß der Denunziation.
Was auf diesem Plakat steht, beschreibt in beschämender Weise die Folter, die der ihrer Kinder beraubten Mutter am Ort angetan wurde: Denunziationen, Verleumdungen, Ächtung und Ausgrenzung. Die Angeklagte spricht von einer Hexenjagd auf Manthey. Bereits am 26.09.2016 veröffentlicht sie: „Weil die Menschen daran glauben wollen, dass es eine ‚gerechte‘ Justiz gibt, dass das Jugendamt ’schon weiß, was es tut‘ und Verurteilungen schon ihren ‚Grund‘ haben, ist es für Unschuldige, in die Mühle und in die Fänge der Justiz also irrtümlich geratene kid – eke – pas – Betroffene jahrelang unmöglich, ihre Unschuld zu beweisen. In dieser Zeit sind sie unglaublichen Anfechtungen und Hetzjagden aus der Bevölkerung ausgesetzt.“ Diese Textpassage liest sie im Gericht laut vor.
Angeklagt war vor dem Amtsgericht in Pforzheim die Freie Journalistin Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE und 1. Vorsitzende des ARCHE e.V., auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit vorausgegangener Anzeige wegen Anbringen des Plakates „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau!!!“ und der daraus fälschlicherweise abgeleiteten und anscheinend erfolgten „Beleidigung“ des „aktiven“ Müllers Martin Becker.
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War die Melderin Schroth selbst angetriggert worden durch die Worte auf dem Plakat ?
Eine Nachbarin, namentlich Annerose Schroth, habe lt. Aussagen des Zeugen Martin Becker nach „Lesen“ des Plakates einen „Müller“, nämlich ihn, Martin Becker, über die Existenz des Plakates informiert. Woher sie die Siegessicherheit ihrer Spekulation nahm, dass es sich bei der Mühle von Weiler um die Beck’sche Mühle und um Martin Becker handeln musste, bleibt bislang ein Geheimnis, denn: Ein „Müller“ war überhaupt nicht auf dem Plakat benannt, also weder der gegen Manthey Anzeige Erstattende, noch Martin Becker selbst per Namensnennung, noch irgendein anderer Müller.
Die Angeklagte hatte, wie sie selbst der Richterin eingangs geschildert hatte, ein gutes Verhältnis zur Mühle Beck, in der jetzt Martin Becker nach dessen Angaben der einzige Müller sein soll.
Der Presse teilte Manthey mit, sie habe in der Zeit, als ihre Kinder noch in den Kindergarten in Weiler gingen, eine Ausstellung „Gesunde Ernährung“ mit der Mühle Beck im Weilermer Kindergarten initiiert, organisiert und durchgeführt.
Mehrfache und gute Zusammenarbeit mit der Mühle Beck
Die Angeklagte kennt aus ihrer Kindheit und Jugend mehrere Müller, die der Mühle Beck zugehören. Manthey brachte sogar die Melderin Annerose Schroth in ein Arbeitsverhältnis mit der Mühle Beck über die ihr schon aus Kindertagen bekannte Ehefrau von Martin Becker. Dies berichtete uns die Pädagogin nach der Verhandlung und dem Interview im Amtsgericht Pforzheim vor laufender Kamera.
Manthey gibt während des Prozesses weiter an, dass die ARCHE, das von ihr gegründete Netzwerk zur Überwindung von Kinderraub und Kindesmissbrauch, und die Mühle Beck selbst noch in den ARCHE-Kongressen vor sechs Jahren zusammen gearbeitet hätten; Mantheys Kinder hätten von Martin Beckers Vater sogar zwei kleine Kätzchen geschenkt bekommen etc.. Es lag für die Plakatierende also keinerlei Grund vor, einen Müller oder gar Herrn Martin Becker mit diesem Plakat zu diffamieren oder diffamieren zu wollen.
Wäre die Melderin Annerose Schroth, die die Angeklagte ja kannte, zu Manthey im Vorfeld gegangen und nicht zu Becker, dann hätte die Anzeige und der für die Zeugen peinliche Prozess verhindert werden können.
Der einzig „aktive“ Müller legte der Richterin ein Ei !
Mit ihrem Verhalten hatte sowohl Annerose Schroth als auch in deren verlängertem Arm Martin Becker nicht nur der Richterin, wie diese wörtlich sagte „ein Ei gelegt“, sondern Heiderose Manthey in einen Strafprozess katapultiert, den die „Zeugen“ sich allesamt hätten sparen können. Auch die Strafanträge, die Heiderose Manthey bereits am 21. August 2018 gegen den Anzeige Erstattenden, gegen den Denunzianten, gegen die Polizisten Ott und Lindörfer gestellt hatte, hätten sie sich ersparen können, wenn sie zu der Leiterin der ARCHE gegangen wären und nachgefragt hätten. Aber nein, „man“ oder „die Mühle von Weiler“ wusste es ja wieder besser.
Die Denunziation der Pädagogin und Journalistin lief wie üblich auch hier bereits im Vorfeld des Prozesses. Die Mühle von Weiler mahlte und ging ihren gewohnten Gang. Und der Müller Becker, der durch seine Anzeige „das Ei“ ja gelegt hatte, drängelte mehrfach während seiner Vernehmung wieder heim gehen zu dürfen. Er habe ja schließlich einen Betrieb, schob er als Grund vor.
Während des Prozesses gibt also ein „Müller“ nach eigenen Angaben nachdrücklich an, dass er, Martin Becker, der einzige „aktive“ Müller in der Mühle in Weiler sei und diese Tatsache hätte für ihn ausgereicht, die Anzeige gegen Manthey zu schalten. Und weil er der einzige aktive Müller in Weiler sei, müsse er ja gemeint sein. Er rief nach dieser seiner Erkenntnis die Polizei wegen Beleidigung „seiner (!)“ Person an.
Ein hyperaktiver Egoismus eines aktiven Müllers ? Wohlgemerkt, auf dem Plakat stand weder die Berufsbezeichnung „Müller“ noch der Name Martin Becker !
Warum aber wollten die „Zeugen“ Becker, Klüssendorf und Schroth die ihrer Kinder beraubte Mutter Heiderose Manthey vor dem Richter sehen ? Was war der wirkliche Zweck dieser Kampagne oder dieser Kumpanei ?
Nach vorausgegangener eigener Vor-Verurteilung riss Polizist Maximilian Ott vom Polizeirevier Neuenbürg am „Tatort“ angekommen das Plakat kurzerhand ab. Vor-justizierend hatte er nämlich „festgestellt“ und gegenüber Manthey bei einer „Polizei-Vernehmung“ an deren Haustür mehrfach behauptet, dass es sich bei dem Plakat „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau!!!“ um eine Beleidigung des oder eines Müllers, dessen Namen er dann doch nicht wusste bzw. auch noch falsch angab, handeln müsse.
Mit einem Handstreich schuf Ott Fakten !
An dieser Hauswand, an der Ott seine Presse-Zensur vorgenommen hatte, befanden sich jedoch zum Tatzeitpunkt des Abreißens durch Ott, nicht nur das am Schwarzen Brett hängende In-der-Mühle-von-Weiler-Plakat, sondern seit vielen Jahren große Plakate, die die Hilferufe und Suche der Mutter nach ihren Kindern beschrieben und das Verbrechen an ihren Kindern selbst plakativ zum Ausdruck brachten. Für das Auffinden Ihrer Kinder hatte sie sogar über Plakatierung eine Belohnung ausgesetzt.
Die Hilferufe und Plakate nach vorausgegangener wüster Denunziation wurden zum Großteil auf dem Online-Fachmagazin www.ARCHEVIVA.com veröffentlicht. Bislang noch Unbekannte oder Unbenannte rissen die Veröffentlichungen immer wieder ab, warfen sogar die Fenster des Hauses im Frühjahr diesen Jahres mit Steinen ein.
Das Hellblaue Häuschen ein wandelbares Advertisement von Kinderraub, Verleumdung und Menschenrechtsverbrechen !
Die Plakate an der Hauswand und in den Fenstern kündeten also auch beim Erscheinen von Polizist Ott von dem Raub der Kinder Mantheys, von Denunziationen vor Ort und von dem hinter diesem Verbrechen steckenden Leid des grausamen Bindungsabbruchs und der durch dieses Trauma hervorgerufenen Folgeschäden durch Folter an ihren Kindern. Der händeringende Plakat-Aufruf „Belohnung zum Auffinden meiner Söhne ausgesetzt“ blieb ohne Erfolg.
Zumindest einigen Teilen der Polizei, aber besonders dem Polizisten Ott dürfte die Arbeit der Leiterin der ARCHE, die sich weltweit zur Überwindung von kid – eke – pas (Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome) einsetzt, wohl bekannt gewesen sein, also auch dem Polizeirevier Neuenbürg.
Polizeikommissar Ott war als Polizist sogar von einer Zeugin am 11. Juli 2017 gegen 23 Uhr angerufen worden, die den auf ARCHE ausgeübten Farbbeutelanschlag selbst miterlebt hatte, und die Polizisten Möhler und Ott nahmen die Strafanzeige gegen zwei maskierte Unbekannte noch mitten in der Nacht in Anwesenheit der Zeugin auf, so teilte die Angeklagte der Presse mit, evtl. soll Ott auch die Strafanzeige bzgl. des Buttersäureanschlags einige Tage später aufgenommen haben.
Ott wusste also Bescheid von den Anschlägen auf ARCHE !
Kollegin Schader vom Polizeirevier Neuenbürg, also vom gleichen Polizeirevier, in dem Ott arbeitet, kenne er nicht, so gab Polizeikommissar Ott in seiner Zeugenvernehmung an. Der Überfall von Schader auf Manthey geschah aber zeitlich zwischen dem Farbbeutelanschlag und dem Plakatabriss durch Ott !
Wie groß ist denn das Polizeirevier Neuenbürg, dass sich die Kollegen dort nicht kennen ?
Den wenige Monate zuvor erlebten Polizeiüberfall durch Otts Kollegin Schader schilderte Manthey dem Gericht. Manthey sei wegen Richtigparkens ihres Autos von Schader und deren Kollegen verfolgt und schikaniert worden.
Das Polizeirevier Neuenbürg und der Polizeiposten Remchingen waren informiert: Politische, kirchliche und vollstreckende Gremien in Keltern informiert – Zur finalen Klarstellung: Manthey ist keine Denunziantin, sie wurde als Whistleblowerin und Vorkämpferin auf grausame Weise von den Institutionen vor Ort und von der Bevölkerung denunziert und verfolgt !
Ist der Denunziant Becker selbst Opfer der Mühle von Weiler ?
Ob der auf dem Mühlen-von-Weiler-Plakat nicht benannte Martin Becker jetzt selbst nur Opfer einer Diffamierungskampagne wurde, wie Manthey dies seit Jahren auszuhalten hatte, das muss der „Zeuge“ und der angeblich „alleinige Anspruchs-Inhaber auf den Inhalt des Plakats“ jetzt selbst herausfinden.
Zumindest wäre nachzufragen, warum die „Melderin“ Annerose Schroth – (Lesen Sie an dieser Stelle auch den Bericht an den Bürgermeister von Weiler „Entnazifizieren Sie sich und ihre Gemeinde“ ) – und der „Zeuge“ Gunnar Klüssendorf, der erst nach dreimaligem Nachhaken, ja fast schon Bedrängen durch die Staatsanwältin es fast unverständlich, aber doch leicht süffisant einzuräumen verstand, dass auf dem Plakat doch der „einzige aktive“ Müller gemeint sein müsse !
Spekulationen und Bedrängen des Zeugen Klüssendorf durch die Staatsanwältin sollen das die Fakten der gegnerischen Seite dieses Gerichtsprozesses sein ?
Manthey hatte ja bereits in dem ihr an der Haustür aufgedrängten Polizeiverhör den Polizisten Ott und Lindörfer mitgeteilt, es wären ja auch noch andere Mühlen in Weiler vorhanden, zwar still gelegt, aber dennoch zumindest als Gebäude vorhanden samt Mühlstein. Und schließlich handle es sich ja gar nicht um einen Müller.
Nach Mantheys gemachten Erfahrungen durch den Schader-Überfall, gab sie den Grund für die Erstellung des Plakates nicht an. Man muss wissen, dass Manthey vor dem verkehrstechnisch richtigen Abparken des ARCHE-Mobils in Weiler, das zur Aufklärung der Themen „Kinderraub“ und „Frühsexualisierung in Kindergärten und Schulen“ vor Ort diente, sowohl Bürgermeister Bochinger als auch den Polizeiposten in Remchingen benachrichtigt hatte, weil sie wieder Anschläge vermutete. Schader interessierte diese Tatsache aber nicht, so lautete ihre kaltschnäuzige Antwort beim Überfall auf Manthey.
Zur Richterin sagte selbst Becker im Verlauf der Zeugen-Vernehmung, die Richterin solle entscheiden, ob das Plakat eine Beleidigung ist oder nicht. Dies sei ihre Aufgabe. Der Müller gibt jetzt sogar zu, dass es denkbar wäre, dass er nicht auf dem Plakat gemeint sei.
Dennoch zieht er seinen Strafantrag nicht zurück !
Ganz klar wies die Richterin den Müller Martin Becker aber darauf hin, dass er sich hier nicht raus nehmen dürfe, schließlich habe er ja die Anzeige aufgegeben. Becker insistiert jedoch weiter, dass er von der Richterin bewertet haben wolle, ob der Inhalt des Plakates eine Beleidigung ist oder nicht.
Warum also gerade Martin Becker gemeint sein solle, diese Frage steht weiterhin im Raum oder haben die Melderin und der „Zeuge“ Klüssendorf, der während des Verhörs angab, auffallend viele Tatbestände schlichtweg vergessen zu haben, und der schlussendlich der Verteidigung nicht mehr auf ihre Fragen antwortete, nur einen Frontmann gesucht, den sie an ihrer Statt gegen Manthey gezielt antreten ließen, um die Pädagogin endlich zu Fall zu bringen und im Dorf damit für eine gewisse Art von „Ruhe“ zu sorgen ?
Schließlich müsse man ja zu zweit zu ihr gehen, so Martin Becker, wenn man mit ihr sprechen wolle – und zwar aus Vorsicht – und das hätte voraussichtlich doch keinen Erfolg. Eine Erklärung für seine Aussage gab er dann schon wieder nicht mehr ab. Diese Aussage und alles, was hinter dieser Aussage Beckers steckt, gehört dann auch schon wieder zu den Geheimnissen der Mühle von Weiler !
Was er also genau mit diesem zweiten „Mann“ meinte, verschwieg Becker genauso wie viele andere Details, die zwar laut seinen Andeutungen in seinem Kopf vorhanden sein mussten, die ja aber nicht ausgesprochen werden durften. Die Mühle von Weiler mahlte also auch im Gerichtssaal von Pforzheim.
War Becker von Schroth und von Klüssendorf nur benutzt worden ?
Sind schlussendlich die Melderin Annerose Schroth und der „Zeuge“ Gunnar Klüssendorf ein Teil oder sogar der Teil aus der Mühle von Weiler, die die Mühle der Verleumdungen am Laufen halten und befindet sich jetzt auch Martin Becker, der Müller aus der „Mühle in Weiler“ jetzt ebenso wie Manthey in der „Mühle von Weiler“ ?
Gravierende Fehler von Seiten der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwältin horchte bei den Vorträgen der Angeklagten auf. Manthey führte der Staatsanwaltschaft gravierende Fehler bei den Volksbankprozessen und beim Ausweisen des Sorgerechts bewiesenermaßen vor Augen. Während des Prozessverlaufs verhielt sie sich ruhig und sachlich. Allein die Volksbankprozesse lähmten Manthey drei Jahre lang, weil Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam gegen Manthey vorgingen. Ein Komplott der Staatsgewalten gegen Manthey, genauso wie beim Sorgerecht, das die Mutter stets innehatte und doch nie ausüben konnte aufgrund der gegen sie angewandten Gewalt.
Den grotesken Schluss im Plädoyer der Staatsanwältin, dass die Angeklagte wie auf dem Plakat „Gequält bis an ihr Lebensende“, dort insbesondere der Satz „Gehänselt durch Kinder eines benachbarten Lehrerehepaars“ – gemeint war der qualvolle Tod der Mutter der Angeklagten, die an gebrochenem Herzen wegen sehnsüchtigem Vermissen ihrer Enkel und den Denunziationen in Weiler an ihr und an ihrer Tochter starb und von Nachbarkindern vor ihrem Tod gequält und verlacht wurde – das Lehrerehepaar gemeint habe und deshalb auch im Plakat „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau !!!“, den Müller Martin Becker hätte meinen müssen, hatte Manthey in Sekundenschnelle in ihrem Plädoyer zerschlagen.
In einem lange nachhallenden Plädoyer, setzte sich die Angeklagte selbst für ihre Tätigkeit, für sich und für ihre Kinder und für die Rechte der Kinder in Deutschland und weltweit ein, die ebenfalls rechtswidrig durch staatliche Gewalt von ihren Eltern getrennt worden wären. Artikel 1 und Artikel 6,2 des Grundgesetzes seien bei ihr mehrfach bzw. dauerhaft verletzt worden. Manthey nähme daher ihren Fall als beweisbares Beispiel, um eine politische Änderung im Land für von ihren Eltern isolierten Trennungs- und Scheidungskinder herbeizuführen.
Manthey dringt bis zum deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament und zur UNO vor
In ihrem Schlussvortrag beschrieb Manthey stehend den kompletten Hintergrund der Folterqualen, den sowohl die Eltern als auch die von ihren Eltern getrennten Kinder erleben mussten, und gab ganz klar in ihrem Statement ihre Arbeit der letzten 21 Jahre wieder, die sie bis nach Berlin zum Bundestag und zum bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führte, zweimal ins Europäische Parlament und schließlich mehreren Expertisen und in einer über mehrere Monate niederzuschreibenden 171seitigen RESOLUTION 2 C 209/15 endete, die in der UNO ihren Eingang fand als Beweis für die rechtswidrige Verfolgung von Manthey und für die vielen Opfer der deutschen Jugendämter, der deutschen Justiz und den ihnen angeschlossenen Behörden und Ämtern.
Eine Kopie der Rückscheine über die erfolgte Postzustellung der RESOLUTION bei den benannten Gremien übergab sie dem Gericht, nicht aber die mitgeführten Originale.
Dass sich die schweren Steine der Mühle von Weiler bei jedem kid – eke – pas – Betroffenen drehen und die Menschen neben Kinderraub unsägliche Schmerzen durch Verleumdung und andere Arten von Folter aus ihrem eigenen Umfeld erleiden und aushalten müssen, wenn sie eines Tages ihre Kinder wieder sehen wollen, diese energische und alles durchdringende Botschaft erfüllte nachhaltig den Raum des Amtsgerichts.
Maulkorberlass – schlimmste Strafe für einen schuldlos seiner Kinder beraubten Elternteil
Auf dem Index stünden jetzt nicht nur das Jugendamt und die Justiz bei binationalen Ehen im Europäischen Parlament, sondern durch die RESOLUTION 2 C 209/15, einem Aktenzeichen aus dem Amtsgericht Pforzheim, in dem der dreizehn Jahre andauernde Maulkorb-Erlass gegen Manthey verhandelt wurde, als stärkstes und nicht mehr zu übertreffendes Beweismittel für die begangenen Menschenrechtsverbrechen an ihr und an ihren Kindern, auch oder gerade bei einer nationalen Ehe in Deutschland.
Der Müller Martin Becker, von der Angeklagten bei dessen Vernehmung befragt, ob er dem Kirchengemeinderat in Weiler angehöre und die Briefe kenne, die die Beklagte auch an ihn direkt geschrieben hatte, lief bei dieser Frage im Gesicht rot an.
Denn: Niemand hatte – auch kein einziges Kirchenmitglied – Manthey in all den Jahren geholfen, eine Brücke zu ihren Kindern zu finden. Im Gegenteil. Manthey wurde durch die Mühle von Weiler denunziert und das Zusammentreffen mit ihren Kindern ihr dadurch immer unmöglicher gemacht. Der Offene Brief an Pfarrer Wacker, Bürgermeister Bochinger, Bürgermeister Masine, Gemeinderäte und Kirchengemeinderäte, Kindergarten, Polizeirevier Neuenbürg und Polizeiposten Remchingen, Amtsgericht Pforzheim und Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Pforzheim bleib unbeantwortet. Die verlogene Mühle von Weiler mahlte bis tief hinein in die Justiz.
Auf die Frage der Angeklagten, die ihr eigener Verteidiger war, bzgl. seiner Tätigkeit als Kirchengemeinderat gab der Christ Martin Becker folgende Antwort:
„Ich bin als Müller hier vor Gericht und nicht als Kirchengemeinderat.“
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Zum Schluss legte die Pädagogin kurz vor ihrem Plädoyer der Richterin ein Blatt auf den Tisch, auf dem stand:
„DAS ist die Mühle von Weiler …
Polizeikommissar Ott muss das Plakat wieder anbringen !“
Während Manthey diese Worte ausspricht, zeigt sie auf die auf dem Tisch liegenden Plakate und auf einen mit Geste angedeuteten zwei Meter hohen Aktenberg, den die Mühle von Weiler produziert hätte. Gemeint sind mit der Mühle von Weiler die seit zwei Jahrzehnten herrschenden Lügen über Manthey an ihrem Wohnort und alle menschenverachtenden Vorgänge in Weiler gegen die Pädagogin und Freie Journalistin, die bis in die Gerichte hinein wirkten und die die Whistleblowerin aufdeckte: Verschwörung eines Mobs und Filzes in Weiler gegen die von ihren Kindern durch gesellschaftlichen Zwang und Ächtung entfremdete Mutter.
Der gesamte Prozess war mit dem Vorgehen erbärmlich und kläglich wirkender Zeugen ein weiteres demütigendes Produkt aus dieser Mühle, das das gesamte Verbrechen Kinderraub und Beihilfe zum Kinderraub noch weiter verschärfte und Manthey Schmerzen zufügte, weil auf die ihrer Kinder beraubte Mutter – mit dem Hervorrufen dieses Prozesses als weiteres Folterinstrument – durch die schrecklichen Rückerinnerungen Wunden und Narben wieder aufgerissen wurden und genau hierauf weitere Folterschläge ausgeübt wurden.
Während der Zeugenvernehmung befragte die Richterin Martin Becker sogar explizit, ob er nicht seine Anzeige zurücknehmen wolle. Becker verneinte, weil er auf seiner unumstößlichen Meinung verharrte, dass schließlich die Richterin herausfinden müsse, ob es sich bei dem Plakat um eine Beleidigung handle oder nicht.
Was geschieht mit dem Strafantrag von Heiderose Manthey ?
Warum aber der Strafantrag von Heiderose Manthey, den sie am 21. August 2018 gegen den Denunzianten, jetzt bekannt unter dem Namen Annerose Schroth, gegen einen „Müller“ aus der Mühle Beck, jetzt bekannt als Martin Becker, und gegen die Polizisten Maximilian Ott (PK) und Silas Lindörfer (PM) gestellt hatte, bleibt auch der Presse bis heute ein Rätsel.
Ein Strafantrag gegen den Nachbarn und „Zeugen“ Gunnar Klüssendorf stünde noch aus, äußerte Manthey gegenüber der Presse.
Die GEMEINDE WEILER an der Pfinz wurde durch die MÜHLE VON WEILER über die Veröffentlichung der sich in ihr abspielenden menschenverachtenden Vorfälle im Internet berühmt, bedingt durch die grausame Folter an der kid – eke – pas – betroffenen Manthey, vorgenommen von weiten Teilen aus der Bevölkerung.
Der Ort Weiler ging symbolisch als Ort der Zerstörung der Menschenwürde einer ihrer Kinder beraubten Mutter hervor. Daraus entsprang für die Gefolterte die zwingende Notwendigkeit das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas überwinden zu müssen, auch durch Darlegung weltweiter wissenschaftlicher Analysen zur Schädigung von Kindern durch Bindungsabbruch. Mantheys Fall liegt als leuchtendes Beispiel einer menschenunwürdigen Vorgehensweise von „Mit“-Menschen einer Gefolterten gegenüber auch bei der UNO vor, einer Folter, die man kaum überleben kann, so die Anklagte in ihrem Interview vor laufender Kamera.
Weiler, Ort der gezielten Menschenzerstörung aufgrund infamer Lügen, wurde durch die Freie Journalistin Heiderose Manthey in die Welt hinausgetragen !
Weiler und die nach vorausgegangenem Kinderraub die Mutter denunzierenden Bewohner sind nach diesem Prozess ihr Leben lang gebrandmarkt, auch die hier nicht benannten Übeltäter, die mit am Spinnennetz einer verlogenen Macht zogen, man kennt sich ja und schließlich „existiert“ die Mühle von Weiler, falls die Vorgänge drohen in Vergessenheit zu geraten !
Gottes Mühlen mahlen langsam, aber stetig … und trefflich fein !
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aktualisiert 2023-04-14
Polizeikommissar Maximilian Ott und Polizeimeister Silas Lindörfer haben bis zum heutigen Tag das Plakat nicht wieder zurückgebracht und nachweisbar aufgehängt, wie es die durch die beiden Polizisten des Polilzeireviers Neuenbürg Geschädigte wegen Sachbeschädigung an ihrem Eigentum verlangt hat. Eine Entschuldigung der Polizisten wegen Verleumdung der Geschädigten steht ebenfalls aus.
aktualisiert 2023-04-14.
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¹ Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome
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