Die Forderung von Heiderose Manthey an Oliver Weik

Amtsgerichts-Direktor unter Beobachtung der Alliierten, der UNO, des Menschenrechtsrates, der Botschaften, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, des russischen Verteidigungsattaché u.a.

Weitere Beweise zur vorliegenden Menschenjagd auf Unschuldige werden bei der Staatsanwaltschaft eingereicht

2020-10-01

Die Forderung der Leiterin der ARCHE an den Direktor des Amtsgerichtes, Oliver Weik, hat die ARCHE in alle Herren Länder verlassen. Manthey verlangt: „Annullieren Sie dieses Urteil !“ Die ganze Welt schaut nun zu, wie sich der Direktor des Pforzheimer Provinz-Gerichtes verhält, also des Gerichtes, von dem Manthey sagt, sie und ihre Kinder wurden dort jahrelang gefoltert. Heute, am 1. Oktober 2020 jährt sich der Jahrestag des Raubes ihrer beiden Söhne zum 24. Mal ! Fast ein viertel Jahrhundert unmenschlicher und grausamster Folter mit Hilfe der Justiz ! Foto: Heiderose Manthey.

.
Die Welt/Keltern-Weiler. Gestern veröffentlichte ARCHEVIVA das Anschreiben der im Strafgerichtsprozess im Amtsgericht Pforzheim von Richterin am Amtsgericht (auf Probe) Martina Resch, mündlich verurteilten „Täterin“ Heiderose Manthey das Anschreiben an die Alliierten, Präsidenten, Botschafter der in Deutschland vertretenen Länder, UNO, UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer, Vorsitzende des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy-Fisslberger u.a..

Aufgrund mehrfach aufgetretener „technischer“ Schwierigkeiten und Störungen wurde die Mail mit dem Schreiben an Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, und an Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, heute nochmals versendet.

Politisch-juristisches Ringelpiez mit Anfassen, damit andere leiden müssen ? Oliver Weik ist SPD-Gemeinderat in Keltern !

ARCHE veröffentlicht nun den Inhalt der Aufforderung an Oliver Weik, der im Übrigen SPD-Gemeinderat der Gemeinde Keltern ist, also Gemeinderat in der Gemeinde, dessen Bürgermeister Heiderose Manthey wegen Beleidigung in drei Fällen angezeigt hat.

Vertreten war Bürgermeister Bochinger durch Henning von Restorff von der bislang renommierten Kanzlei Ladenburger.

Bisherige Veröffentlichungen zu den öffentlich gestellten schrecklichen Ausgrenzungen von ehrbaren Menschen aus der Gemeinde Keltern: Weltweit gelesen: Der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Oliver Weik, erhält die ultimative Forderung von Heiderose Manthey und Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde – Leiterin der ARCHE und ein junger Mann kämpfen um ihre Reputation – Erste Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern ächtet den jungen Mann !

Hier der Schriftsatz der Forderung an Oliver Weik „Sofortige Annullierung des Urteils vom 24. 09. 2020 aus 3 Cs 810 JS 3858/20“

Heiderose Manthey

 

Gründerin und Leiterin des Bürgerschaftlichen Engagements ARCHE mit Sitz in Keltern-Weiler (gegr. 2006) a

 

1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn (gegr. 2007)
a
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler (gegr. 2017)

Erstellerin der Liste des Bündnis 90/GRÜNEN in Keltern (erst. 1989)a
Gründerin der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG) in Keltern (gegr. 1993/1994)

Gründerin der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) in Keltern
www.wiw.world (gegr. 2018)

Gründerin und Leiterin des Unterstützungsmodells für Jugend- und Erwachsenenarbeit www.ARCHEZEIT.net (gegr. 2006)

Gründerin und Leiterin von Workshops zur Persönlichkeitsbildung (FREE) u.a. (seit 2007)

Gründerin und Chefredakteurin des Fachmagazins www.ARCHEVIVA.com (gegr. 2013) a

Gründerin und Leiterin des ARCHE TV-Studios (gegr. 2013)a

Gründerin und Leiterin der KARLSRUHER FRIEDENS-PROKLAMATIONEN (gegr. 2014)
aa
Gründerin und Leiterin der INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (gegr. 2016)
a
Autor der RESOLUTION 09/15 (2018)
a
Autor der Verfassungsbeschwerde „N O T – E I N G A B E“ (2020)

BERICHTERSTATTER als Leiterin der gesamten ARCHE und als Chefredakteurin von www.ARCHEVIVA.com an den Petitionsausschuss des EUROPÄISCHEN PARLAMENTES (seit 2014)

BERICHTERSTATTER an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald J. Trump, und an den Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir W. Putin, (seit 2017)

BERICHTERSTATTER an den UN-Generalsekretär António Guterres und an die stellvertretende Generalsekretärin Amina J. Mohammed (seit 2018)

BERICHTERSTATTER über das in Deutschland und weltweit vorliegende Menschenrechtsverbrechen „Menschenhandel, Menschenraub, Eltern-Kind-Entfremdung“ und der damit einhergehenden Folter an den UN-SONDERBERICHTERSTATTER FÜR FOLTER UND ANDERE GRAUSAME, UNMENSCHLICHE ODER ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG ODER STRAFE (CIDTP), Prof. Nils Melzer (seit 2019)

BERICHTERSTATTER an alle Alliierten (seit 2020)
BERICHTERSTATTER an den Staatspräsidenten von Brasilien und an den Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas (seit 2020)

BERICHTERSTATTER an alle in Deutschland vertretenen Länder in den Gesandtschaften und an die in Deutschland ansässigen Botschaften (seit 2020)

BERICHTERSTATTER an die Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger (seit 2020)

mit dem Ziel

 

Demokratisierung der Gemeinde Keltern

Durchsetzen des Weltfriedens

Überwindung des Menschenrechtsverbrechens
„Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung –
Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

Birkigstr. 18

75210 Keltern-Weiler



Weiler, den 28.09.2020



Sehr geehrter Herr Oliver Weik,

 

Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim,
SPD- Gemeinderat der Gemeinde Keltern
und in dieser Funktion höchstwahrscheinlich mitverantwortlich – durch Unterzeichnen des Leitbildes der Gemeinde Keltern, vorgenommen durch die Fraktionsvorsitzende der SPD Keltern, Susanne Nittel – als Mitglied des Gemeinderates Keltern an der Ausgrenzung von (beliebigen und missliebigen) Menschen und den ihnen zuzuordnenden Einzelpersonen und besonders auch Vereinigungen aus der Gemeinde Keltern



am Donnerstag, 24. September 2020 um 09:30 Uhr fand im Amtsgericht Pforzheim ein Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey statt.

Das zugehörige Aktenzeichen lautet 3 Cs 810 JS 3858.

Vorsitzende Richterin des Strafprozesses war Richterin am Amtsgericht Pforzheim (auf Probe), Martina Resch.

Der im Verfahren beteiligte Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim war Sven Müller.

Der Anzeigenerstattende war Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, vertreten durch Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim.

Ermittelt hatten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeipostens Remchingen, danach Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz von der Kriminalpolizei Calw.

Strafanzeige und Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens wurde durch Sachbearbeiterin und Amtsanwältin Christina (laut Internet) Bossert von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim gestellt.



Die zugrunde liegende Tat in der Gemeinde Keltern

Als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler hatte Heiderose Manthey tätig zu werden, nachdem ein Hilfe suchender junger Mann in der ARCHE aufgenommen worden war.
Dieser junge Mann war als Teilnehmer während der nicht öffentlichen Sitzungen des Leitbildes der Gemeinde Keltern schwer diskreditiert, geschmäht und ausgeschlossen worden.

Zuletzt wurde er auch ÖFFENTLICH ausgeschlossen über Ankündigung auf der Webseite der Gemeinde Keltern.

Der junge Mann hielt in der Projektgruppe 4 des Leitbildes der Gemeinde Keltern ein Referat über „Naturgemäße Anpflanzweisen und über ein natürliches Lebens- und Siedlungsmodell“.

Zuerst mit Ovationen bedacht wurde er kurze Zeit später im Leitbildpassus der Gemeinde ausgegrenzt.

Die hinter dem Konzept steckende „Ideologie“ wurde verpönt.


In der Einspruchsbegründung vom 20. September 2020 heißt es auf Seite 16

 

„Während des Leitbildprozesses schafft es der junge Mann einen Vortrag über naturgemäße Anpflanzweisen und über ein natürliches Lebens- und Siedlungsmodell zu halten. Dafür bekommt er Applaus der anwesenden Leitbildteilnehmer aus seiner Gruppe. Dies freut den jungen Mann sehr.

Nachdem bekannt wird, dass er in Anlehnung an eine in Russland tätige Naturökologin namens Anastasia arbeitet, wird er abrupt geschmäht und die gesamte Organisation der ARCHE wird schlagartig als eine Vereinigung erklärt, die „antidemokratisches und rechtsnationales Gedankengut“ vertritt.“



Die schriftlich eingereichte Klage des jungen Mannes über seine Ächtung und über den angedrohten Ausschluss wurde vom Verantwortlichen des Leitbildes, Herrn Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, nicht gehört.

Im Gegenteil: Bürgermeister Bochinger tat es leid, dass sich der Geächtete missachtet fühlte.


Bürgermeister Bochinger unternahm jedoch nichts gegen die von ihm selbst herbeigeführte und veröffentlichte Diskriminierung. Welch ein Hohn !

Die Diskreditierung wurde damit also weiter betrieben.

Der junge Mann wandte sich danach an den Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger der Gemeinde Keltern mit der Aufforderung, die Rechtsverletzungen in seinem Falle herauszuarbeiten und für die Richtigstellung seiner Rechte zu sorgen.

Er erhielt auf sein unter den Augen eines Zeugen im Rathaus von Keltern-Ellmendingen eingeworfenes Schreiben keine Antwort.



Der zu diesem Vorfall zugehörige Artikel lautet:

 

Korruption im Rathaus von Ellmendingen ?
Was verschweigt Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger der Bevölkerung ?
Treibt Bürgermeister Steffen Bochinger ein falsches Spiel ?
Quelle: http://www.archeviva.com/korruption-im-rathaus-von-ellmendingen/


Das Protokoll des jungen Mannes über die Vorgänge im Leitbild wurde in geschwärzter Form veröffentlicht.

Quelle: http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-20-sc-protokollleitbildteilnehmera01-05gepixelt–20200320122933-54.pdf



In anonymisierter Form veröffentlicht ARCHEVIVA das Anschreiben von „Bernd Schöpfle“ (Name geändert) an Steffen Riegsinger, das Protokoll des Leibildteilnehmers A, das Protokoll des Leitbildteilnehmers B und das Schreiben der ARCHE als Bestätigung für die Absendung der Diskriminierung an die Vereinten Nationen – ein weiteres Beispiel aus der Gemeinde Keltern für öffentliche Denunziation mit Wissen der Verantwortlichen, jedoch ohne deren Eingreifen.


Der zugehörige Artikel lautet:

 

Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger von Keltern ?

Eine neue Form von „Juden“verfolgung

Festsitzender Giftstachel aus dem Leitbildprozess: Gemeindeoberhaupt maßt sich Aussonderung von ihm unliebsamen Menschen an

Quelle: http://www.archeviva.com/anzeige-gegen-buergermeister-bochinger-von-keltern/





Von dem Menschen verachtenden und Menschen ausgrenzenden Leitbild-Passus distanzierten sich mehrere Teilnehmer in schriftlicher Form.



Selbst diese waren aber nach schriftlich erteilter Distanzierung an den Bürgermeister der Gemeinde Keltern auf der Webseite der Gemeinde als die (Mit-)Autoren des Leitbildbeschlusses benannt, wogegen sie sich ausdrücklich zur Wehr gesetzt hatten.

Sie waren folglich auch als die Mitautoren des Passus „Klare Kante …“ aufgeführt, also als (Mit-)Autoren der eröffneten Jagd auf beliebige Menschen.




Öffentlich stellte Heiderose Manthey nun an den Bürgermeister und an die Gemeinderäte der Gemeinde Keltern nachfolgende Fragen:

 

Fragen an Bürgermeister Bochinger und an Gemeinderat von Keltern zur Umsetzung des Passus „Klare Kante“

  1. Wer befindet in der Gemeinde Keltern darüber, wer Reichsbürger, Neonazis oder der Anastasia-Bewegung Angehörige sind ?

  2. Wie sieht nach der Be- oder Verurteilung die Konsequenz für diese Bürger aus ?

  3. Wer sind die unter Punkt, Punkt, Punkt benannten weiteren Bürger, die die „Klare Kante“ gezeigt bekommen ?

  4. Wie sieht die Kenntlichmachung dieser Bürger aus ? Hatten wir das nicht schon einmal ?

  5. Wie wird die Klare Kante ganz konkret umgesetzt ?

  6. Wer sind die namentlich erfassten Aufseher der Gemeinde ?

  7. Wo kann man sich als Aufseher ausbilden lassen und bewerben, „Reichsbürger-Schauer“ und „Anastasia-Schauer“ zu werden ?


Bis zum heutigen Tag ist nicht aufgeklärt, wer diesen Passus in das Protokoll der Gruppe I einschmuggelte, denn während der offiziellen Sitzungen der Arbeitsgruppe war er nicht formuliert oder von einer bekannten Person formell eingegeben worden. Der Gruppenleiter der Gruppe I, der auf Anfrage eines Gruppenmitglieds noch angab, den Autor des Passus ausfindig machen zu wollen, schweigt ebenso wie die anderen Gruppenführer und die für das Leitbild verantwortlichen Steffen Bochinger und Karla Arp.

Quelle: http://www.archeviva.com/presse_2/unser-dorf-weiler/schwere-entwuerdigungen-im-leitbild-der-gemeinde-keltern/

Beweis: Die Veröffentlichung des Fachmagazins www.ARCHEVIVA.com wurde von der Kriminalpolizei Calw gespeichert und liegt als CD der Strafakte auf Seite 49 „Beleidigung BS: H. B. Manthey ASi49 St/0810638/2020“ bei.



Am 02. Januar 2020 begannen Mitarbeiter der ARCHE den Schriftverkehr zwischen den Beteiligten mit Abmahnung bzgl. des Leitbildpassus, ebenso Einlieferungsbelege, Labelfreimachung, Rückscheine, Protokolle, Gedächtnisprotokolle etc. in einem Ordner abzulegen als Unterlagen für die beabsichtigte Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, gegen die Gemeinderäte und gegen die Mitarbeiter in der Verwaltung der Gemeinde Keltern aufgrund diverser Delikte.


Zum Stellen dieser Strafanzeige kam es noch nicht, weil die 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler, Heiderose Manthey, tätig war mit dem Schreiben zweier Klageerzwingungsverfahren, einer Beschwerde an den Bundesgerichtshof und mit dem Aufsetzen einer Verfassungsbeschwerde, die momentan den Umfang von 4692 Seiten aufweist.


In der Zwischenzeit beauftragte Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister von Keltern, Rechtsanwalt Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger, eine Strafanzeige gegen Heiderose Manthey zu stellen wegen Beleidigung in drei Fällen.


Darin wurde Bezug genommen auf drei Veröffentlichungen, in denen die Aufklärungsjournalistin die Vorgänge in Keltern mit Vorgängen des Nationalsozialismus verglich. Pressezensur erteilen, Meinungsfreiheit zum einen zu unterdrücken und andererseits Diffamierung, Ächtung und Ausgrenzung missliebiger Menschen beliebig zu betreiben, das sind bekannte Methoden aus der Zeit des Nationalsozialismus. Auch Kunst wurde in dieser Zeit zensiert.


Bei der Ausgrenzung des jungen Mannes aus der Gemeinde geht es nicht um ein körperliches Töten von angeblich religiös oder ideologisch nicht Angepassten, sondern um ein geistig – seelisches Misshandeln, das von UN-SONDERBERICHTERSTAT­TER für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, keineswegs geringer in seinen Auswirkungen eingestuft wird als körperliche Folter.

 

Psychologische Folter geschieht in kleinen Teilen und ist im Zusammenspiel mörderisch
„Außenamt brüskiert UN-Sonderberichterstatter: Ihre Berichte über Folter von Assange lesen wir nicht“
Nils Melzer hält alarmierende Rede: „Wir können es uns nicht leisten, dass Staatsmacht unüberwacht bleibt!“

http://www.archeviva.com/psychologische-folter-geschieht-in-kleinen-teilen-und-ist-im-zusammenspiel-moerderisch/

 

Melzer: „Das Wesen der Folter besteht grundsätzlich darin, den Verstand eines Menschen zu brechen.“
Berichterstattung der ARCHE und der IAoHRD auf Beweisbasis an die UNO: Deutschlands Justiz und Verwaltungen wenden diese Psycho-Foltermethoden an
Holger Söder: Deutsche Foltermethoden werden endlich geächtet ! Psychologische Folter ist die schlimmste Art von Folter !
http://www.archeviva.com/kooperationen/united-nations-vereinte-nationen/melzer-das-wesen-der-folter-besteht-grundsaetzlich-darin-den-verstand-eines-menschen-zu-brechen/


So geschehen auch hier in Keltern: Ein junger Mann wurde öffentlich aufgrund seiner Meinung zu Anpflanzungs- und Siedlungsweisen diskreditiert, an den Pranger gestellt und zur Jagd freigegeben.

Da weder dem Anliegen des jungen Mannes noch der Leiterin der ARCHE rechtliches Gehör innerhalb des Leitbildes durch die Leitbildteilnehmer, durch die Gruppenführer und durch die für das Leitbild Verantwortlichen verschafft worden war und Abhilfe geschaffen wurde, musste zur Einhaltung der Naturrechte, Magna Charta, Grundgesetz etc. Heiderose Manthey zu weiteren Maßnahmen greifen, um die vorliegende Missachtung von Menschen öffentlich zu machen.

Heiderose Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie diesen Fall nicht gemeldet oder öffentlich gemacht hätte !



Heiderose Manthey hatte also in Wahrnehmung berechtigter Interessen zu handeln:

 

Gesetzlich in §193 StGB geregelt, betrifft sie den Tatbestand der Beleidigung (§185 StGB) und der üblen Nachrede (§186 StGB) und reglementiert, dass eine strafbare Beleidigung dann nicht vorliegt, wenn der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat. Nach herrschender Auffassung gilt der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen für alle Beleidigungstatbestände einschließlich der tätlichen Beleidigung; hingegen ist er auf andere Straftaten gegen Individualrechtsgüter nicht anwendbar und insbesondere nicht Ausdruck einer allgemeinen Abwägungsklausel.





Zu den Veröffentlichungen

Die Vorgänge der Ausgrenzung von (beliebigen und unliebsamen) Menschen aus der Gemeinde Keltern, festgehalten im Leitbild unter dem Passus „Klare Kante …“

 

Schwere Entwürdigungen im Leitbild der Gemeinde Keltern
Dunkle Wolken am Horizont: Projekt Gemeinde-Leitbild: „KELTERN – eine Gemeinde auf der Höhe der Zeit“ ?
Verantwortliche aus dem Rathaus und Gruppenführer schweigen zu ungeklärten Vorgängen, auch Bürgermeister Bochinger

Textausschnitt:

Leitbildprozess angeblich demokratisch angesetzt

Prof. Rudolf Jourdan war von der Gemeinde engagiert, den Leitbildprozess an mehreren Abenden mit freiwilligen Teilnehmern durchzuführen. Das Konzept dafür hatte er in der Tasche. Erläutert wurde das Vorgehen mit festgeschriebenem Zeitplan, organisatorische Fragen wurden in den Raum gestellt, die Bürgerschaft zum „Mitmachen“ aufgefordert.

In allen Ortsteilen hatten die Einwohnerversammlungen im Zeitraum vom 10. bis 22. Oktober 2018 stattgefunden. Für den Großteil der Teilnehmer fand über die Monate November 2018 bis Februar 2019 sieben Abendtermine statt. Die Verteilung der Protokolle lag in den Händen von Hauptamtsleiterin Karla Arp. Sie war Ansprechpartnerin der Gemeinde.

Die in den sechs Gruppen von Kelterner Bürgern herausgearbeiteten Punkte sollten nach dem Plenum und der Gruppenarbeit in die Hände der Gruppenführer übergeben werden. Dort wurden die Ergebnisse gesammelt und zum „Endprodukt“ Leitbild formuliert.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 wurde von Bürgermeister Steffen Bochinger und von den Fraktionssprechern des Gemeinderates namens Michael Trägner (FWG), Manfred Dengler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Susanne Nittel (SPD) und Karin Becker (CDU) unterzeichnet.

Auf der Webseite der Gemeinde Keltern heißt es:

"Leitbild
Gemeindeleitbild KELTERN
Präsentation der Projektgruppenergebnisse
Auf der Sondersitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 wurden die Ausarbeitungen der einzelnen Projektgruppen zum Gemeindeleitbild "KELTERN - eine Gemeinde auf Höhe der Zeit" der Bevölkerung vorgestellt.
Das Leitbild Keltern mit den ersten Ergebnisse ist ein fortschreitendes Projekt, welches stetig aktualisiert und umgesetzt wird.
Am 22.10.2019 wurde dieser erste Meilenstein in einer öffentlichen Sitzung vom Gemeinderat beschlossen."

Unterhalb dieser Bekanntgabe findet sich auch der Download „Originalfassung“ Leitbild-Beschluss, also für jedermann im Internet auffindbar.

Der als „Meilenstein“ titulierte Beschluss hinkt ganz gewaltig

In diesem unterzeichneten Beschluss findet der Leser auf Seite 6 den Passus „Klare Kante zeigen gegen Demokratiefeindlichkeit“ in der Zusammenfassung „Einblicke und Ausblicke – Anmerkungen und Ergänzungen aus Sicht der Projektgruppen zum Leitbildentwurf“, einzig ausgearbeitet von den sechs Gruppenführern und deren Stellvertretern. Zu diesem Zeitpunkt bestand für die Mehrheit der Mitwirkenden am Leitbild keinerlei Einflussnahme und Kontrolle mehr auf das Endergebnis. Dieser Fakt wurde von einer Mitwirkenden dem Gemeinderat Keltern zukommen lassen. Spätestens hier war die „Demokratie“ schon schwer angeschlagen, denn schon während der Gruppenarbeiten wurde mehrfach die antidemokratische Vorgehensweise von mindestens zwei Gruppenführern an die Verwaltung weitergeleitet und um Abhilfe gebeten.

Auf Seite 35 ist nun zu lesen unter der „Priorität 1 K“ (1 = sehr wichtig, K = kurzfristig)

– Klare Kante zeigen gegen Demokratiefeindlichkeit: Klare Positionierung der Gemeinde Keltern für Pluralität und Toleranz auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, den Werten des Grundgesetzes (Damit nicht vereinbare Äußerungen und Handlungen wie z.B Rassismus, Antisemitismus, antidemokratisches und rechtsnationales Gedankengut, sei es von Einzelpersonen und besonders auch Vereinigungen. (Die dies akzeptieren sind n i c h t willkomen. Keine Akzeptanz für Reichsbürger, Neonazis, Anastasia Bewegung)

[Die zur beliebig weiteren Aufzählung angebrachten Punkte wurden zur besseren Kenntlichmachung rot gefärbt.]

Quelle: http://www.archeviva.com/presse_2/unser-dorf-weiler/schwere-entwuerdigungen-im-leitbild-der-gemeinde-keltern/





Hier geht es EINDEUTIG um beliebiges Herausdeuten von Menschen, die man aus der Gemeinde hinauswerfen will !



Es geht um HASS und um HETZE !

Es geht um LUST AUF JAGEN von Menschen!

a



Hier liegt als zukünftige Handlungsweise der Gemeinde Keltern eindeutig eine verbrecherische Ausgrenzung von (unbescholtenen, angepassten und anständigen) Menschen vor.

Das Grundgesetz wird hier nicht nur in § 1 schwerst verletzt.





Die Vorsitzende Richterin vom Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch, hat in dem Strafprozessgericht gegen Heiderose Manthey definitiv nicht anerkannt, dass Heiderose Manthey

 

1. in ihrer Funktion als Vertreterin der gesamten ARCHE, stellvertretend auch als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler u.a.

2. in ihrer Funktion als ihr Verteidiger

3. in ihrer Funktion als Aufklärungsjournalistin zur Aufdeckung von Menschenrechtsverbrechen wie dem vorliegenden

4. in ihren auf Seite 1 und 2 dieses Schreibens erwähnten Funktionen, um Missstände in der Gemeinde Keltern durch Bewusstmachung der vorliegenden, mehrfach kriminellen Taten, auch mittels künstlerische Aktionen, aufzudecken


vor Gericht stand.


Die Rechte von Heiderose Manthey in der Verteidigung wurden verletzt durch

 

1. Nicht Einhalten des § 3 Grundgesetz: Vor dem Gericht sind alle gleich durch nicht Überlassen der Akte wie dem Anwalt des Anzeigenerstattenden

2. Falschen Hinweis des Justizangestellten Karaasenov, es seien keine weiteren Einlagen – „seiner Meinung nach“ (so fügte er später hinzu) – in die Akten eingegangen als die von der Verteidigung selbst

3. Diskreditierung der Angeklagten wie z.B. „Die Verteidigung solle den Antrag, Wasser trinken zu dürfen, schriftlich eingeben“, ansonsten hätte die Verteidigung nichts zu sagen, außer wenn sie dazu aufgefordert werden würde.

Heiderose Manthey erklärte mehrfach, gefoltert zu werden und gefoltert worden zu sein.

Die Richterin „belehrte“ die Verteidigung in herrischem Ton vom Ablauf des Prozesses und teilte ihr mit, dass die Verteidigung noch Zeit haben werde, alles loszuwerden, was ihr „auf der Seele“ brennt.

Die Verteidigung antwortete: „Ich habe gehört, was sie sagten, das mit der „Seele“ stelle ich zur Seite !“
Die Zeit, die Richterin Resch ihr eingeräumt hatte, war aber erst das Plädoyer und selbst bei diesem unterbrach die Richterin die Verteidigung mehrfach !

4. Die Richterin teilte Heiderose Manthey NICHT mit, dass sie der Verteidigung diese Zeit erst im Plädoyer einräumen würde.

5. Die Richterin lehnte sämtliche von der Verteidigung schriftlich eingereichten Anträge während der Verhandlung ab.

6. Auf weitere – mit Ausnahme des Antrags auf Beistandschaft – zuvor gestellte Anträge antwortete Richterin Resch weder vor noch in der Verhandlung.

Die Anträge lauteten auf ausreichende Beschallung durch den Einsatz von Mikrophonen, ausreichend großer Sitzungssaal für eventuelle Pressevertreter und Prozessinteressierte, digitale Prozessaufzeichnung zur Verifizierung des Geschehens, Mitschnitt als Gedächtnisstütze für die Verteidigung.

Diese Anträge wurden nicht beantwortet und auch nicht umgesetzt.

Der beantragte Beistand von Heiderose Manthey wurde vor dem Prozess schriftlich abgewiesen.

Die Verteidigung musste hinter einer aufgebauten „Schallwand/Spuckschutz“ sitzen und musste mehrfach lauteres Sprechen sowohl von Seiten der Richterin als auch von Seiten des Staatsanwaltes anmahnen, der besonders bei seinem Plädoyer sehr leise sprach.

Die Richterin meinte, die Verteidigung würde ja schon hinter der Schallwand/Spuckschutz mit einem Ohr hervorragen, um besser hören zu können.

Zweifelsohne lehnte sich die Verteidigung, um besser verstehen zu können, mit dem linken Ohr an der Schallwand/Spuckschutz vorbei. Die Worte der Richterin wurden jedoch von der Schallwand verschluckt und abgedämpft und so konnte die Verteidigung nur mäßig die Inhalte der Richterin verstehen.


Am Prozesstag wurden Platzkarten vergeben.

Nur 4 Zuschauer und 4 Reporter waren zugelassen.

Viele Menschen standen vor der Tür und konnten den Prozess nicht verfolgen.

Die Forderung auf Prozessübertragung ins Freie wurde laut.

7. Richterin Resch wies wichtige Beweismittel während der Verhandlung komplett zurück, also sämtliche Beweismittel, die die Verteidigung zusätzlich noch einreichen wollte, auch die Satzung des ARCHE e.V. Waldbronn und die Satzung des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler zur Überprüfung der Satzung in den Punkten „Hilfe für junge Menschen“ welche u.a. besagt:

 
    • Der Verein dient der Verwirklichung des Rechts der jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Er erbringt die Leistungen und erfüllt die anderen Aufgaben zu Gunsten von jungen Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII.

    • Der Verein setzt sich ein für die Gestaltung einer positiven Lebenswelt für junge Menschen und ihre Familien, insbesondere für ein familien-, jugend- und kinderfreundliches Gemeinwesen. Beeinträchtigungen und Gefahren für das Wohl junger Menschen und Familien wirkt der Verein entgegen.

    • Der Verein kooperiert bei alledem mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

    • Unbeschadet der Rechtsstellung der Eltern achtet und stärkt der Verein das Recht auf Selbstbestimmung der jungen Menschen und beteiligt sie entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen.

    • Der Verein fördert die Entwicklung und Integration behinderter, individuell beeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen.

    • Der Verein trägt dazu bei, dass die besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse ausländischer junger Menschen und ihrer Familien berücksichtigt werden.

    • Der Verein fördert die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen sowie von jungen Frauen und jungen Männern. Leistungen des Vereins berücksichtigen unterschiedliche Lebenszusammenhänge und bauen Benachteiligungen zwischen den Geschlechtern ab. Der Verein stellt spezielle Angebote für Mädchen und Jungen bereit, unterstützt die jungen Menschen bei der ganzheitlichen Entfaltung ihrer Persönlichkeit und bereitet sie auf die partnerschaftliche Lösung der Aufgaben im Erwachsenenleben vor. Dazu gehören mädchen- und jungenbezogene Angebote zu einer Berufs- und Lebensplanung, die für beide Geschlechter grundsätzlich Erwerbstätigkeit und Familienaufgaben umfasst.

    • Der Verein trägt dazu bei, Gefährdungen und Schädigungen durch Misshandlung und sexuelle Gewalt mit differenzierten Mitteln für die betroffenen Mädchen und Jungen abzuwenden.

    • Der Verein wirkt darauf hin, dass Hemmschwellen abgebaut werden, die der Inanspruchnahme der Leistungen durch Kinder und Jugendliche sowie ihrer Familien entgegenstehen, und setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche sich an allen sie betreffenden Planungen und Entscheidungen beteiligen und sich in ihren Angelegenheiten an das Jugendamt oder an Jugendhilfedienste wenden können.

    • Der Verein fördert und unterstützt die Integration von Menschen, die dem Zweck des Vereins dienlich sind.

    • Der Verein unterstützt Weiterbildungen und Kurse für Erwachsene, die dem körperlichen und geistig-seelischen Wohl dienen. Dabei kooperiert der Verein mit entsprechenden Personen und Organisationen.

Quelle: Auszug aus Satzung des ARCHE e.V. vom 15. Oktober 2007

 
    • Der Zweck des Vereins ist die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenpflege und -fürsorge, die Fürsorge für die Gesunderhaltung der Menschen, Tiere und Umwelt durch Ressourcen-schonenden und – heilenden Umgangs mit der Natur.

    • Der Verein fördert die persönliche und individuelle Entwicklung von Körper, Geist und Seele der Menschen und die Entwicklung der Selbstheilungskräfte, Selbstbestimmung und Eigenmacht, fördert die Lebensfreude durch die Vermittlung kreativer und musikalischer Werte. Der Verein setzt sich uneigennützig für die Durchsetzung der in der UN-Konvention über die Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention) aufgestellten Forderungen ein.

    • Der Verein setzt sich für das uneingeschränkte Recht der Kinder auf beide Eltern ein. Er unterstützt Rückführungen von Kindern zu ihren leiblichen Eltern, die zuvor in Heimen oder bei Pflegeeltern untergebracht worden waren.

    • Der Verein dient der Verwirklichung des Rechts Erwachsener.

    • Der Verein dient der Verwirklichung des Rechts der jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Er erbringt die Leistungen und erfüllt die anderen Aufgaben zu Gunsten von jungen Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII.

    • Der Verein setzt sich ein für die Gestaltung einer positiven Lebenswelt für junge Menschen und ihre Familien, insbesondere für ein familien-, jugend- und kinderfreundliches Gemeinwesen. Beeinträchtigungen und Gefahren für das Wohl junger Menschen und Familien wirkt der Verein entgegen.

    • Der Verein kooperiert bei alledem mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

    • Unbeschadet der Rechtsstellung der Eltern achtet und stärkt der Verein das Recht auf Selbstbestimmung der jungen Menschen und beteiligt sie entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen.

    • Der Verein fördert die Entwicklung und Integration behinderter, individuell beeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen.

    • Der Verein fördert die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen sowie von jungen Frauen und jungen Männern. Leistungen des Vereins berücksichtigen unterschiedliche Lebenszusammenhänge und bauen Benachteiligungen zwischen den Geschlechtern ab.

    • Der Verein trägt dazu bei, Gefährdungen und Schädigungen durch seelische und körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt mit differenzierten Mitteln für die Betroffenen abzuwenden.

    • Der Verein wirkt darauf hin, dass Hemmschwellen abgebaut werden, die der Inanspruchnahme der Leistungen durch Kinder und Jugendliche sowie ihrer Familien entgegenstehen, und setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche sich an allen sie betreffenden Planungen und Entscheidungen beteiligen.

    • Der Verein fördert und unterstützt die Integration von Menschen, die dem Zweck des Vereins dienlich sind.

    • Der Verein unterstützt Weiterbildungen und Kurse für Erwachsene, die dem körperlichen und geistig-seelischen Wohl dienen. Dabei kooperiert der Verein mit entsprechenden Personen und Organisationen.

Quelle: Auszug aus Satzung des ARCHE e.V. i.Gr. vom 11. November 2017




Sämtliche Anträge wurden von der Verteidigung schriftlich formuliert, mit Zeitangaben versehen, dem Gericht übergeben, dabei laut verlesen und kommentiert.

Die Beweismittel Nr. 05c Teil 3, I mit 136 Seiten, II mit 114 Seiten und III mit 233 Seiten wurden in der Verhandlung nicht zugelassen.

Nr. 05c Teil 1 mit 142 Seiten und Teil 2 mit 77 Seiten waren vor dem Prozess am Amtsgericht Pforzheim eingereicht gewesen.

Auf www.ARCHEVIVA.com ist zu finden:

 

Dokumentiert sind die Vorfälle während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern mit dem Ausgrenzungspassus „Klare Kante“.

In drei Dokumentationen Teil I mit 136 Seiten, Teil II mit 114 Seiten und Teil III mit 233 Seiten wurden alleine die Beweismittel der Dokumentation Nr. 05c vorgelegt, bestehend aus Teil 1 mit 142 Seiten und Teil 2 mit 77 Seiten. Die Vorgänge in Keltern, im Rathaus und in der Gemeinde, die Kreise zogen bis nach Pforzheim in die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Solidarregion etc. wurden in den nachfolgenden Dokumentationen aufgeführt:

Nr. 05a „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 36 Seiten
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 06. August 2020 um 23:55 Uhr

Nr. 05b „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 324 Seiten
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 22. August 2020 um 18:28 Uhr

Nr. 05c „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ insgesamt 702 Seiten vorgelegt.
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 21. und am 23. September 2020 um 18:19 Uhr



Quelle:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und Amtsgericht Pforzheim
Dokumentation Nr. 05c der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit den Vorgängen rund um Bürgermeister Bochinger und um seinen Gemeinderat
Amtsgerichts-Direktor Oliver Weik auch in den menschenverachtenden Ausgrenzungs-Passus des Leitbildes als SPD-Gemeinderat von Keltern involviert durch die Unterschrift seiner Fraktionsvorsitzenden ?
http://www.archeviva.com/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-und-amtsgericht-pforzheim/


Besonders bei der Entscheidung bzgl. Annahme oder Ablehnung der Anträge arbeitete die Richterin sehr wohlwollend und freundlich mit dem Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim zusammen.

Die Verteidigung hingegen wurde immer wieder im scharfen Ton durch Richterin Resch angegangen, unterbrochen und nicht nur versucht abzuwürgen.




Mit einem Vergleich über die Methoden während der Zeit des Nationalsozialismus gelang es Heiderose Manthey in ihrer Verteidigung, besonders in ihrem Plädoyer die Vorgänge in der Gemeinde Keltern ansatzweise aufzudecken.

Der stattgefundene Schriftverkehr zwischen ihr, dem Bürgermeister der Gemeinde Keltern, den Gruppenführern u.a. werden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim zur Erhebung der Strafanzeigen noch vorgelegt werden.




Die Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger, gegen Teile der Verwaltung der Gemeinde Keltern und gegen den Gemeinderat der Gemeinde Keltern wird folgen.



Zu Beginn des Prozesses erging keine Frage der Richterin an Heiderose Manthey in der Verteidigung, ob sie mit den Akten vertraut ist. Auch der Staatsanwalt wurde nicht befragt, ob er die Akte in ihrem gesamten Umfang kenne.

Dabei heißt es, dass jede Partei z.B. gefragt werden muss : „Frau Manthey kennen Sie den Inhalt der Akten ?“ Die Antwort muss protokolliert werden.
So muss die Richterin auch den Staatsanwalt fragen. Dieses Vorgehen stammt aus dem Jahre 1257. Das hat bis heute GUELTIGKEIT.


Heiderose Manthey hatte nicht mal Gelegenheit nach der Akte und den noch nicht beantworteten Anträgen zu fragen, so stringent ging Richterin Martina Resch gegen die Verteidigung vor und wischte ihr übers Maul.

Richterin Resch hätte die Verhandlung nicht ohne Antwort auf diese Frage eröffnen dürfen.

Das ist ein Verfahrensfehler.


Zuvor schon wurde verhindert, dass Heiderose Manthey in den vollen Umfang der Akte gelangen durfte. Seiten, die sie selbst geschrieben hatte, wurden nicht kopiert, sodass sie keine fortlaufend durchnummerierte Akte in den eigenen Händen hielt.

Dem Gegenanwalt hingegen wurde die Akte ausgehändigt, obwohl er und sein Mandant nicht im Gerichtssaal zugegen waren.
Die Akte wurde vom Anwaltsbüro des Strafanzeigenerstattenden Bürgermeisters Steffen Jörg Bochinger laut Justizangestelltem Karaasenov geholt und wieder zurückgebracht.

Heiderose Manthey fordert nachträglich die schriftliche Ablehnung ihrer Anträge, damit die jederzeitige Wiederaufnahme vor dem Verwaltungsgericht angegangen werden kann.

Heiderose Manthey fordert hiermit unverzüglich schriftliche Mitteilung zur Beantwortung der Annullierung, damit die Verteidigung jederzeit eine Wiederaufnahme des Verfahrens einleiten kann.



Richterin Resch war weder bereit zur Rechtsgüterabwägung noch überhaupt bereit zum rechtlichen Gehör.





Heiderose Manthey fordert die unverzügliche Annullierung dieses Urteils von Seiten der Direktion des Amtsgerichtes Pforzheim wegen gravierender Verfahrensfehler noch vor Sichtung des Protokolls oder Einlegen von Rechtsmitteln.



Mit freundlichen Grüßen

_________________________________
Heiderose Manthey


ARCHE




Adresse | Fon | Mail
a

NEUESTE NACHRICHTEN


ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube- ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV
Heiderose Manthey, Gründerin und Leiterin der ARCHE, Chefredakteurin ARCHEVIVA, Freie Journalistin und Pädagogin, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit@gmx.de
ARCHEVIVA.com

Download: Text in Deutsch Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020
Download: Text in Englisch Immediate Anulment of the judgment of 24.09.2020