Amtsgerichts-Direktor unter Beobachtung der Alliierten, der UNO, des Menschenrechtsrates, der Botschaften, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, des russischen Verteidigungsattaché u.a.
Weitere Beweise zur vorliegenden Menschenjagd auf Unschuldige werden bei der Staatsanwaltschaft eingereicht
2020-10-01
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Die Welt/Keltern-Weiler. Gestern veröffentlichte ARCHEVIVA das Anschreiben der im Strafgerichtsprozess im Amtsgericht Pforzheim von Richterin am Amtsgericht (auf Probe) Martina Resch, mündlich verurteilten „Täterin“ Heiderose Manthey das Anschreiben an die Alliierten, Präsidenten, Botschafter der in Deutschland vertretenen Länder, UNO, UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer, Vorsitzende des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy-Fisslberger u.a..
Aufgrund mehrfach aufgetretener „technischer“ Schwierigkeiten und Störungen wurde die Mail mit dem Schreiben an Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, und an Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, heute nochmals versendet.
Politisch-juristisches Ringelpiez mit Anfassen, damit andere leiden müssen ? Oliver Weik ist SPD-Gemeinderat in Keltern !
ARCHE veröffentlicht nun den Inhalt der Aufforderung an Oliver Weik, der im Übrigen SPD-Gemeinderat der Gemeinde Keltern ist, also Gemeinderat in der Gemeinde, dessen Bürgermeister Heiderose Manthey wegen Beleidigung in drei Fällen angezeigt hat.
Vertreten war Bürgermeister Bochinger durch Henning von Restorff von der bislang renommierten Kanzlei Ladenburger.
Bisherige Veröffentlichungen zu den öffentlich gestellten schrecklichen Ausgrenzungen von ehrbaren Menschen aus der Gemeinde Keltern: Weltweit gelesen: Der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Oliver Weik, erhält die ultimative Forderung von Heiderose Manthey und Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde – Leiterin der ARCHE und ein junger Mann kämpfen um ihre Reputation – Erste Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern ächtet den jungen Mann !
Hier der Schriftsatz der Forderung an Oliver Weik „Sofortige Annullierung des Urteils vom 24. 09. 2020 aus 3 Cs 810 JS 3858/20“
Heiderose Manthey
Gründerin und Leiterin des Bürgerschaftlichen Engagements ARCHE mit Sitz in Keltern-Weiler (gegr. 2006) a
mit dem Ziel
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Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler
Weiler, den 28.09.2020
Sehr geehrter Herr Oliver Weik,
Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, |
am Donnerstag, 24. September 2020 um 09:30 Uhr fand im Amtsgericht Pforzheim ein Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey statt.
Das zugehörige Aktenzeichen lautet 3 Cs 810 JS 3858.
Vorsitzende Richterin des Strafprozesses war Richterin am Amtsgericht Pforzheim (auf Probe), Martina Resch.
Der im Verfahren beteiligte Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim war Sven Müller.
Der Anzeigenerstattende war Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, vertreten durch Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim.
Ermittelt hatten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeipostens Remchingen, danach Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz von der Kriminalpolizei Calw.
Strafanzeige und Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens wurde durch Sachbearbeiterin und Amtsanwältin Christina (laut Internet) Bossert von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim gestellt.
Die zugrunde liegende Tat in der Gemeinde Keltern
Als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler hatte Heiderose Manthey tätig zu werden, nachdem ein Hilfe suchender junger Mann in der ARCHE aufgenommen worden war.
Dieser junge Mann war als Teilnehmer während der nicht öffentlichen Sitzungen des Leitbildes der Gemeinde Keltern schwer diskreditiert, geschmäht und ausgeschlossen worden.
Zuletzt wurde er auch ÖFFENTLICH ausgeschlossen über Ankündigung auf der Webseite der Gemeinde Keltern.
Der junge Mann hielt in der Projektgruppe 4 des Leitbildes der Gemeinde Keltern ein Referat über „Naturgemäße Anpflanzweisen und über ein natürliches Lebens- und Siedlungsmodell“.
Zuerst mit Ovationen bedacht wurde er kurze Zeit später im Leitbildpassus der Gemeinde ausgegrenzt.
Die hinter dem Konzept steckende „Ideologie“ wurde verpönt.
In der Einspruchsbegründung vom 20. September 2020 heißt es auf Seite 16
„Während des Leitbildprozesses schafft es der junge Mann einen Vortrag über naturgemäße Anpflanzweisen und über ein natürliches Lebens- und Siedlungsmodell zu halten. Dafür bekommt er Applaus der anwesenden Leitbildteilnehmer aus seiner Gruppe. Dies freut den jungen Mann sehr. Nachdem bekannt wird, dass er in Anlehnung an eine in Russland tätige Naturökologin namens Anastasia arbeitet, wird er abrupt geschmäht und die gesamte Organisation der ARCHE wird schlagartig als eine Vereinigung erklärt, die „antidemokratisches und rechtsnationales Gedankengut“ vertritt.“ |
Die schriftlich eingereichte Klage des jungen Mannes über seine Ächtung und über den angedrohten Ausschluss wurde vom Verantwortlichen des Leitbildes, Herrn Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, nicht gehört.
Im Gegenteil: Bürgermeister Bochinger tat es leid, dass sich der Geächtete missachtet fühlte.
Bürgermeister Bochinger unternahm jedoch nichts gegen die von ihm selbst herbeigeführte und veröffentlichte Diskriminierung. Welch ein Hohn !
Die Diskreditierung wurde damit also weiter betrieben.
Der junge Mann wandte sich danach an den Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger der Gemeinde Keltern mit der Aufforderung, die Rechtsverletzungen in seinem Falle herauszuarbeiten und für die Richtigstellung seiner Rechte zu sorgen.
Er erhielt auf sein unter den Augen eines Zeugen im Rathaus von Keltern-Ellmendingen eingeworfenes Schreiben keine Antwort.
Der zu diesem Vorfall zugehörige Artikel lautet:
Korruption im Rathaus von Ellmendingen ?
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In anonymisierter Form veröffentlicht ARCHEVIVA das Anschreiben von „Bernd Schöpfle“ (Name geändert) an Steffen Riegsinger, das Protokoll des Leibildteilnehmers A, das Protokoll des Leitbildteilnehmers B und das Schreiben der ARCHE als Bestätigung für die Absendung der Diskriminierung an die Vereinten Nationen – ein weiteres Beispiel aus der Gemeinde Keltern für öffentliche Denunziation mit Wissen der Verantwortlichen, jedoch ohne deren Eingreifen.
Der zugehörige Artikel lautet:
Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger von Keltern ? Eine neue Form von „Juden“verfolgung Festsitzender Giftstachel aus dem Leitbildprozess: Gemeindeoberhaupt maßt sich Aussonderung von ihm unliebsamen Menschen an Quelle: http://www.archeviva.com/anzeige-gegen-buergermeister-bochinger-von-keltern/ |
Von dem Menschen verachtenden und Menschen ausgrenzenden Leitbild-Passus distanzierten sich mehrere Teilnehmer in schriftlicher Form.
Selbst diese waren aber nach schriftlich erteilter Distanzierung an den Bürgermeister der Gemeinde Keltern auf der Webseite der Gemeinde als die (Mit-)Autoren des Leitbildbeschlusses benannt, wogegen sie sich ausdrücklich zur Wehr gesetzt hatten.
Sie waren folglich auch als die Mitautoren des Passus „Klare Kante …“ aufgeführt, also als (Mit-)Autoren der eröffneten Jagd auf beliebige Menschen.
Öffentlich stellte Heiderose Manthey nun an den Bürgermeister und an die Gemeinderäte der Gemeinde Keltern nachfolgende Fragen:
Fragen an Bürgermeister Bochinger und an Gemeinderat von Keltern zur Umsetzung des Passus „Klare Kante“
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Beweis: Die Veröffentlichung des Fachmagazins www.ARCHEVIVA.com wurde von der Kriminalpolizei Calw gespeichert und liegt als CD der Strafakte auf Seite 49 „Beleidigung BS: H. B. Manthey ASi49 St/0810638/2020“ bei.
Am 02. Januar 2020 begannen Mitarbeiter der ARCHE den Schriftverkehr zwischen den Beteiligten mit Abmahnung bzgl. des Leitbildpassus, ebenso Einlieferungsbelege, Labelfreimachung, Rückscheine, Protokolle, Gedächtnisprotokolle etc. in einem Ordner abzulegen als Unterlagen für die beabsichtigte Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, gegen die Gemeinderäte und gegen die Mitarbeiter in der Verwaltung der Gemeinde Keltern aufgrund diverser Delikte.
Zum Stellen dieser Strafanzeige kam es noch nicht, weil die 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler, Heiderose Manthey, tätig war mit dem Schreiben zweier Klageerzwingungsverfahren, einer Beschwerde an den Bundesgerichtshof und mit dem Aufsetzen einer Verfassungsbeschwerde, die momentan den Umfang von 4692 Seiten aufweist.
In der Zwischenzeit beauftragte Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister von Keltern, Rechtsanwalt Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger, eine Strafanzeige gegen Heiderose Manthey zu stellen wegen Beleidigung in drei Fällen.
Darin wurde Bezug genommen auf drei Veröffentlichungen, in denen die Aufklärungsjournalistin die Vorgänge in Keltern mit Vorgängen des Nationalsozialismus verglich. Pressezensur erteilen, Meinungsfreiheit zum einen zu unterdrücken und andererseits Diffamierung, Ächtung und Ausgrenzung missliebiger Menschen beliebig zu betreiben, das sind bekannte Methoden aus der Zeit des Nationalsozialismus. Auch Kunst wurde in dieser Zeit zensiert.
Bei der Ausgrenzung des jungen Mannes aus der Gemeinde geht es nicht um ein körperliches Töten von angeblich religiös oder ideologisch nicht Angepassten, sondern um ein geistig – seelisches Misshandeln, das von UN-SONDERBERICHTERSTATTER für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, keineswegs geringer in seinen Auswirkungen eingestuft wird als körperliche Folter.
Psychologische Folter geschieht in kleinen Teilen und ist im Zusammenspiel mörderisch
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Melzer: „Das Wesen der Folter besteht grundsätzlich darin, den Verstand eines Menschen zu brechen.“
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So geschehen auch hier in Keltern: Ein junger Mann wurde öffentlich aufgrund seiner Meinung zu Anpflanzungs- und Siedlungsweisen diskreditiert, an den Pranger gestellt und zur Jagd freigegeben.
Da weder dem Anliegen des jungen Mannes noch der Leiterin der ARCHE rechtliches Gehör innerhalb des Leitbildes durch die Leitbildteilnehmer, durch die Gruppenführer und durch die für das Leitbild Verantwortlichen verschafft worden war und Abhilfe geschaffen wurde, musste zur Einhaltung der Naturrechte, Magna Charta, Grundgesetz etc. Heiderose Manthey zu weiteren Maßnahmen greifen, um die vorliegende Missachtung von Menschen öffentlich zu machen.
Heiderose Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie diesen Fall nicht gemeldet oder öffentlich gemacht hätte !
Heiderose Manthey hatte also in Wahrnehmung berechtigter Interessen zu handeln:
Gesetzlich in §193 StGB geregelt, betrifft sie den Tatbestand der Beleidigung (§185 StGB) und der üblen Nachrede (§186 StGB) und reglementiert, dass eine strafbare Beleidigung dann nicht vorliegt, wenn der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat. Nach herrschender Auffassung gilt der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen für alle Beleidigungstatbestände einschließlich der tätlichen Beleidigung; hingegen ist er auf andere Straftaten gegen Individualrechtsgüter nicht anwendbar und insbesondere nicht Ausdruck einer allgemeinen Abwägungsklausel. |
Zu den Veröffentlichungen
Die Vorgänge der Ausgrenzung von (beliebigen und unliebsamen) Menschen aus der Gemeinde Keltern, festgehalten im Leitbild unter dem Passus „Klare Kante …“
Schwere Entwürdigungen im Leitbild der Gemeinde Keltern
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Hier geht es EINDEUTIG um beliebiges Herausdeuten von Menschen, die man aus der Gemeinde hinauswerfen will !
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Es geht um HASS und um HETZE ! |
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Es geht um LUST AUF JAGEN von Menschen! |
a
Hier liegt als zukünftige Handlungsweise der Gemeinde Keltern eindeutig eine verbrecherische Ausgrenzung von (unbescholtenen, angepassten und anständigen) Menschen vor.
Das Grundgesetz wird hier nicht nur in § 1 schwerst verletzt.
Die Vorsitzende Richterin vom Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch, hat in dem Strafprozessgericht gegen Heiderose Manthey definitiv nicht anerkannt, dass Heiderose Manthey
1. in ihrer Funktion als Vertreterin der gesamten ARCHE, stellvertretend auch als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler u.a. 2. in ihrer Funktion als ihr Verteidiger 4. in ihren auf Seite 1 und 2 dieses Schreibens erwähnten Funktionen, um Missstände in der Gemeinde Keltern durch Bewusstmachung der vorliegenden, mehrfach kriminellen Taten, auch mittels künstlerische Aktionen, aufzudecken |
vor Gericht stand.
Die Rechte von Heiderose Manthey in der Verteidigung wurden verletzt durch
1. Nicht Einhalten des § 3 Grundgesetz: Vor dem Gericht sind alle gleich durch nicht Überlassen der Akte wie dem Anwalt des Anzeigenerstattenden 2. Falschen Hinweis des Justizangestellten Karaasenov, es seien keine weiteren Einlagen – „seiner Meinung nach“ (so fügte er später hinzu) – in die Akten eingegangen als die von der Verteidigung selbst 3. Diskreditierung der Angeklagten wie z.B. „Die Verteidigung solle den Antrag, Wasser trinken zu dürfen, schriftlich eingeben“, ansonsten hätte die Verteidigung nichts zu sagen, außer wenn sie dazu aufgefordert werden würde. Heiderose Manthey erklärte mehrfach, gefoltert zu werden und gefoltert worden zu sein. Die Richterin „belehrte“ die Verteidigung in herrischem Ton vom Ablauf des Prozesses und teilte ihr mit, dass die Verteidigung noch Zeit haben werde, alles loszuwerden, was ihr „auf der Seele“ brennt. 4. Die Richterin teilte Heiderose Manthey NICHT mit, dass sie der Verteidigung diese Zeit erst im Plädoyer einräumen würde. 5. Die Richterin lehnte sämtliche von der Verteidigung schriftlich eingereichten Anträge während der Verhandlung ab. 6. Auf weitere – mit Ausnahme des Antrags auf Beistandschaft – zuvor gestellte Anträge antwortete Richterin Resch weder vor noch in der Verhandlung. Diese Anträge wurden nicht beantwortet und auch nicht umgesetzt. Der beantragte Beistand von Heiderose Manthey wurde vor dem Prozess schriftlich abgewiesen. Die Verteidigung musste hinter einer aufgebauten „Schallwand/Spuckschutz“ sitzen und musste mehrfach lauteres Sprechen sowohl von Seiten der Richterin als auch von Seiten des Staatsanwaltes anmahnen, der besonders bei seinem Plädoyer sehr leise sprach. Die Richterin meinte, die Verteidigung würde ja schon hinter der Schallwand/Spuckschutz mit einem Ohr hervorragen, um besser hören zu können. Zweifelsohne lehnte sich die Verteidigung, um besser verstehen zu können, mit dem linken Ohr an der Schallwand/Spuckschutz vorbei. Die Worte der Richterin wurden jedoch von der Schallwand verschluckt und abgedämpft und so konnte die Verteidigung nur mäßig die Inhalte der Richterin verstehen.
Nur 4 Zuschauer und 4 Reporter waren zugelassen. Viele Menschen standen vor der Tür und konnten den Prozess nicht verfolgen. Die Forderung auf Prozessübertragung ins Freie wurde laut. 7. Richterin Resch wies wichtige Beweismittel während der Verhandlung komplett zurück, also sämtliche Beweismittel, die die Verteidigung zusätzlich noch einreichen wollte, auch die Satzung des ARCHE e.V. Waldbronn und die Satzung des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler zur Überprüfung der Satzung in den Punkten „Hilfe für junge Menschen“ welche u.a. besagt:
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Sämtliche Anträge wurden von der Verteidigung schriftlich formuliert, mit Zeitangaben versehen, dem Gericht übergeben, dabei laut verlesen und kommentiert.
Die Beweismittel Nr. 05c Teil 3, I mit 136 Seiten, II mit 114 Seiten und III mit 233 Seiten wurden in der Verhandlung nicht zugelassen.
Nr. 05c Teil 1 mit 142 Seiten und Teil 2 mit 77 Seiten waren vor dem Prozess am Amtsgericht Pforzheim eingereicht gewesen.
Auf www.ARCHEVIVA.com ist zu finden:
Dokumentiert sind die Vorfälle während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern mit dem Ausgrenzungspassus „Klare Kante“. Nr. 05a „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 36 Seiten Nr. 05c „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ insgesamt 702 Seiten vorgelegt. Quelle: |
Besonders bei der Entscheidung bzgl. Annahme oder Ablehnung der Anträge arbeitete die Richterin sehr wohlwollend und freundlich mit dem Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim zusammen.
Die Verteidigung hingegen wurde immer wieder im scharfen Ton durch Richterin Resch angegangen, unterbrochen und nicht nur versucht abzuwürgen.
Mit einem Vergleich über die Methoden während der Zeit des Nationalsozialismus gelang es Heiderose Manthey in ihrer Verteidigung, besonders in ihrem Plädoyer die Vorgänge in der Gemeinde Keltern ansatzweise aufzudecken.
Der stattgefundene Schriftverkehr zwischen ihr, dem Bürgermeister der Gemeinde Keltern, den Gruppenführern u.a. werden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim zur Erhebung der Strafanzeigen noch vorgelegt werden.
Die Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger, gegen Teile der Verwaltung der Gemeinde Keltern und gegen den Gemeinderat der Gemeinde Keltern wird folgen.
Zu Beginn des Prozesses erging keine Frage der Richterin an Heiderose Manthey in der Verteidigung, ob sie mit den Akten vertraut ist. Auch der Staatsanwalt wurde nicht befragt, ob er die Akte in ihrem gesamten Umfang kenne.
Dabei heißt es, dass jede Partei z.B. gefragt werden muss : „Frau Manthey kennen Sie den Inhalt der Akten ?“ Die Antwort muss protokolliert werden.
So muss die Richterin auch den Staatsanwalt fragen. Dieses Vorgehen stammt aus dem Jahre 1257. Das hat bis heute GUELTIGKEIT.
Heiderose Manthey hatte nicht mal Gelegenheit nach der Akte und den noch nicht beantworteten Anträgen zu fragen, so stringent ging Richterin Martina Resch gegen die Verteidigung vor und wischte ihr übers Maul.
Richterin Resch hätte die Verhandlung nicht ohne Antwort auf diese Frage eröffnen dürfen.
Das ist ein Verfahrensfehler.
Zuvor schon wurde verhindert, dass Heiderose Manthey in den vollen Umfang der Akte gelangen durfte. Seiten, die sie selbst geschrieben hatte, wurden nicht kopiert, sodass sie keine fortlaufend durchnummerierte Akte in den eigenen Händen hielt.
Dem Gegenanwalt hingegen wurde die Akte ausgehändigt, obwohl er und sein Mandant nicht im Gerichtssaal zugegen waren.
Die Akte wurde vom Anwaltsbüro des Strafanzeigenerstattenden Bürgermeisters Steffen Jörg Bochinger laut Justizangestelltem Karaasenov geholt und wieder zurückgebracht.
Heiderose Manthey fordert nachträglich die schriftliche Ablehnung ihrer Anträge, damit die jederzeitige Wiederaufnahme vor dem Verwaltungsgericht angegangen werden kann.
Heiderose Manthey fordert hiermit unverzüglich schriftliche Mitteilung zur Beantwortung der Annullierung, damit die Verteidigung jederzeit eine Wiederaufnahme des Verfahrens einleiten kann.
Richterin Resch war weder bereit zur Rechtsgüterabwägung noch überhaupt bereit zum rechtlichen Gehör.
Heiderose Manthey fordert die unverzügliche Annullierung dieses Urteils von Seiten der Direktion des Amtsgerichtes Pforzheim wegen gravierender Verfahrensfehler noch vor Sichtung des Protokolls oder Einlegen von Rechtsmitteln.
Mit freundlichen Grüßen
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Heiderose Manthey
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