Vormerken und hingehen: Christidis am 01.12.2016 um 11 Uhr wieder vor dem 1. Senat in Frankfurt am Main
Prozessbeobachter erwünscht: Ladung hier !
2016-11-24
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Gießen. Erst kürzlich stand er wieder vor Gericht. Prof. Dr. Aris Christidis kämpft um seine Kinder. Er zieht dafür vor alle demokratisch eingerichteten gerichtlichen Instanzen, die das deutsche Recht hergibt.
Am 01.12.2016 findet der nächste Prozess Christidis ./. Land Hessen beim 1. Zivilsenat in Frankfurt statt. Die Stellungnahme und Klageerweiterung zum Rechtsstreit vom 21. April 2015 Az. 1 U 36/15 (OLG Frankfurt/M.) = 3 O 497/13 (LG Gießen) ist Grundlage des Prozesses vor dem OLG FfM.
Im letzten Rechtsstreit Prof. Dr. Christidis gegen das Land Hessen wurde der Prozess „aus dienstlichen Gründen“ vom 16.11. auf den 03. 11. 2016 vorverlegt.
Hausdurchsuchung – jedoch: Generalstaatsanwaltschaft FfM sagt, dass niemand einen Strafantrag gestellt hatte
Vor seinem nun stattgefundenen Prozess schrieb Christidis:
„Übermorgen stehe ich erneut vor dem OLG FfM, diesmal als Kläger (früher meist als abzuweisender Antragsteller).
Es geht um eine Durchsuchung am 01.07.2010 bei mir, vordergründig auf der Suche nach vermißten Kindern (die auch durch die Durchsuchung nicht gefunden wurden).
Ein paar markante Punkte dabei:
– Es gab keinen Durchsuchungsbefehl; das Haus wurde umstellt, ca. 10 Bewaffnete kamen herein und durchsuchten meine Wohnung ca. 1,5 h lang.
Verdacht der Kindesentführung mit gefälschtem Autokennzeichen – Nachweis sexuellen Missbrauchs mit staatlichem Wissen
Sie nahmen ein paar Dokumente und einen PC mit (die ich später zurückbekam).
– Einen Monat später konnte ich den dazugehörigen Akten entnehmen, ich sei als Grieche verdächtigt worden, mit gefälschten Autokennzeichen, unerkannt, zwei fremde Kinder in die Wohnung meiner verstorbenen Eltern in GR verfrachtet zu haben – und das zwischen zwei Vorlesungen, die ich unstrittig gehalten hatte.
– Ein Jahr später berichtete der HE-Datenschutzbeauftragte, daß mich dabei (u.a.) die Gießener Familienrichterin Keßler-Bechtold denunziert hatte, die beabsichtigte, mir am 01.09.2010 das Sorgerecht meiner Kinder zu entziehen, nachdem ich deren sexuellen Mißbrauch mit staatlichem Wissen nachgewiesen und beklagt hatte. (Ich weiß nicht, was danach kam, weil mir jedes Recht auf Auskunft abgesprochen wurde.)
– Vier Jahre später verlor ich in 1. Instanz (LG Gießen): Kein Grund, sich aufzuregen … .
Kurz darauf gab die Generalstaatsanwaltschaft FfM offiziell bekannt, daß es 2010 keinen Grund gegeben hatte, nach irgendwelchen Kindern zu suchen: Niemand hatte einen Strafantrag gestellt.
– Fünf Jahre später erklärte das Land Hessen u.a.,
(I) ich sei den Beamten so höflich entgegengetreten, daß sie nicht annehmen konnten, sie seien unerwünscht und
(II) im Internet könne man Aufschluß über (Zitat) „Einstellungen und Gesinnungen“ bei mir gewinnen; hingewiesen wurde dabei auf meine Rolle in einem Kongreß von 2013 (also 3 Jahre danach!) über Korruption in der Justiz („Die Richter und ihre Denker“).
Die ursprüngliche Klageschrift bezog sich auf offene Gesetzesbrüche zu meinen Lasten mit enormer physischer und psychischer Schädigung für meine Kinder und mich. Unerwähnt blieb in jener ersten Klageschrift eine hohe Anzahl dubioser Entscheidungen und Maßnahmen hessischer Landesstellen mit z.T. weit höherem akutem physischem, psychischem, sozialem, politischem und finanziellem Schaden für meine Angehörigen und für mich und, vor allem, mit der Folge der langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung, der geistigen Benachteiligung und der kulturellen
Deprivation meiner Kinder
Grund für die Auslassung dieser, mutmaßlich auf Korruption fußenden, Erfahrungen mit der hessischen Staatsgewalt war zum einen die Tatsache, daß die erlittenen Schäden ohne eine konkrete Erklärung zugefügt wurden (so z.B. ab 2000 die Vorenthaltung der Fächer meiner Berufung) – oder mit Erklärungen, die später geleugnet oder widerrufen wurden (so z.B. 2005-2010 meine offene dienstliche Diskriminierung oder 2010-2012 die massive familienrechtliche Benachteiligung nach richterlich manipulierten Protokollen und einem Gefälligkeitsgutachten). In manchen Fällen stellte ich erst mit mehrjähriger Verzögerung fest, daß es Zeugnisse und/oder Augen- und Ohrenzeugen gibt (so z.B. zu meiner dienstlichen Benachteiligung). In anderen Fällen wurde schließlich auch mir die Rechtslage und das Ausmaß der Korruption erst klar, als Protokolle gefälscht oder Akten nachträglich „bereinigt“ wurden (wie etwa 2008 beim Gießener Magistrat, 2010 bei der Richterin Keßler – Bechtold und ab 2011 bei meiner Personalakte). Nicht zu vergessen ist schließlich, daß vermehrt fachkundige Zeugen und Amtsträger, die ich wiederholt zu Rate gezogen hatte, plötzlich den Kontakt zu mir abbrachen und/oder sich weigerten, ihre bis dahin getätigten Äußerungen zu wiederholen – so z.B. die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin in Gießen (2008), die familienpsychologische Sachverständige (2010), der zuständige Bearbeiter meiner Versorgungsbezüge am Regierungspräsidium Kassel (2011) und der Datenschutz – beauftragte der Stadt Gießen (2010).
Dienstliches, soziales und politisches Mobbing
Hinzu kam, daß alle abgegebenen, ermittelten, zugetragenen oder empfundenen Erklärungen für die unverständlichen (aber stets schädlichen) Begegnungen auf hessischem Boden auf dienstliches, soziales und politisches Mobbing aus (den später von der Gegenseite angeführten) „Gesinnungsgründen“ hinausliefen. Ein solcher Vortrag von mir wäre aber von Seiten des Landes mit Leichtigkeit zu widerlegen gewesen. Man hätte mir nur meinen eigenen Lebenslauf vorzulegen brauchen; und dieser war spätestens seit meiner Verbeamtung auch in Hessen reichlich bekannt.“
So weit der Stand vor dem Prozess am 03.11.2016 am Oberlandesgericht Frankfurt am Main 1. Zivilsenat, siehe Ladung.
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Zum Prozess am Donnerstag, den 03.11.2016, um 13 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (Saal 112)
Klage von Prof. Dr. Aris Christidis gegen das Land Hessen
Der 1. Zivilsenat unter dem Vorsitz des RiOLG Dr. Deichmann (mit zwei Beisitzerinnen) war derselbe, der die Klage von Thomas Porombka verhandelt hatte. Die Sitzung dauerte ca. eine Stunde. Der Senat gab Chrisitidis Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker recht, dass die Zurückweisung des Befangenheitsantrags in der Vorinstanz vor dem Landgericht Gießen durch den abgelehnten Richter Wallbott selbst nicht rechtens war.
Durchsuchung mit Folgeschäden: Gesichtsverlust, Rufschädigung, Einschüchterung und Zwang zur Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen
Hauptsächlich befasste sich das Gericht zunächst mit der Frage, wenn der Staatsanwalt mit dem Durchsuchungstrupp davon ausging, dass eine Durchsuchung bei Andrea Jacob (jetzt Andrea Christidis) rechtens war, um dort nach ihrem Sohn und dessen Kindern zu suchen, und ob es dann zu rechtfertigen ist, dass die Durchsuchung auch auf die Wohnung von Prof. Christidis ausgedehnt worden ist.
Als nächstes wurde die Frage behandelt, wie groß wirklich der bei Aris Christidis angerichtete Schaden gewesen sein soll: Was kostete also die Verzögerung seiner Professorentätigeit, deren Verzögerung vor Aufregung etc.. Christidis wies darauf hin, dass der weitaus größere immaterielle Schaden etwas zu schwach akzentuiert worden war. In Wirklichkeit handelte es sich ja gerade um Gesichtsverlust, Schädigung der Reputation, Mitnahme eines Rechners mit sämtlichen Paßwörtern, Gutachten, Notenlisten etc., Einschüchterung und Zwang zur Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen u.v.m..
Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung erkennen
Bei der Frage, ob ein Vergleich denkbar sei, schloss dies der Anwalt des Landes, Rechtsanwalt van den Brink, aus. Rechtsanwalt Saschenbrecker trug vor, dass für sie das absolut Wichtigste sei, die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung zu erkennen, auf den Rest könne man sich einigen. Saschenbrecker soll nun binnen fünf Wochen diese Fragen nochmal schriftlich positionieren. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist Mitte Januar zu rechnen.
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Mehr Informationen zu der Causa Christidis
ARCHE VIVA Youtube
„Jugendamt nicht die politische Führung des Landes“
2014-12-16 In den Fängen der Justiz – RA Saschenbrecker Landgericht Gießen – Interview I
2014-12-16 In den Fängen der Justiz – Prof. Dr. Aris Christidis Landgericht Gießen – Interview II
2014-12-16 In den Fängen der Justiz – Dipl.Soz.Päd. Uwe Kirchhoff Landgericht Gießen – Interview III
Artikel auf ARCHEVIVA
Und am 1.12.2016 geht es weiter … . Ein Krimi sondersgleichen !
Fotostrecke: Mit Thomas Saschenbrecker in Frankfurt a. M.
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Alle Fotos: Heiderose Manthey.