Teil 2: Professor Christidis’ Kampf um Gerechtigkeit und Reputation
Annähernd 100 Prozesse und Verfahren zur Wiedergutmachung der an ihm begangenen Menschenrechtsverletzungen
2014-12-21
Gießen. Am 16. Dezember 2014 fand vor dem Landgericht Gießen der Zivilprozess von Prof. Dr. Aris Christidis gegen die ehemalige Anwältin seiner geschiedenen Ehefrau statt. Vorsitzender Richter des Prozesses mit dem Aktenzeichen AZ 2 O 403/13 war Dr. Rüdiger Nierwetberg, 2. Zivilkammer. Mit diesem Prozess geht Christidis gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker gegen die Denunziationen seiner Person vor.
Konkret werden der Beklagten, Frau Dr. Stenger, folgende Taten vorgeworfen:
1. Denunziation
2. Vortäuschen einer Straftat
3. Falsche Beschuldigung
4. Datennutzung aus nichtöffentlichen Verfahren
5. Datenmanipulation
6. Verursachung materiellen Schadens von mindestens 20.000 € durch Verhängung eines Ausreiseverbots, vier Hausdurchsuchungen, Nötigungen, Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Exposition in der Nachbarschaft, Behinderung bei der Amtsausübung etc.
7. Verunglimpfung als Privatperson und als Vater minderjähriger Kinder, Diskreditierung als Hochschullehrer und als Kommunalpolitiker
Vortrag von Prof. Aris Christidis
Interview ARCHE VIVA Youtube Prof. Dr. Aris Christidis
Im Beschluss Amtsgericht Gießen – Familiengericht – 24 F 35/06 UG vom 27.12.2007 endet Frau Keßler-Bechtold, Richterin am Amtsgericht:
„Das Gericht geht schließlich davon aus, dass der Antragsgegner es bei der nunmehrigen Entscheidung nicht belassen wird. Er möge aber hierbei bedenken, dass weitere Verfahren in der zweiten Instanz nicht nur für ihn ein zusätzlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand bedeutet, der zu einer Verminderung der Lebensqualität führt, sondern auch für die Kinder mit weiteren Belastungen verbunden ist. Es ist in Fortschreibung der leider in der Vergangenheit eingetretenen negativen Entwicklung zu erwarten, dass sich das Verhältnis der Söhne zu ihrem Vater weiter verschlechtern wird. Diese Zeit könnte sinnvoller darauf verwandt werden, sich mit den Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnissen der beiden Kinder auseinanderzusetzen.“
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Anmerkung der ARCHE zur Äußerung von Richterin Keßler-Bechtold
Das ist Amtsanmaßung und Irreführung mit einem hohen Potential von gewalttätiger Aggression und Drohung in der plumpsten Form. Schlussendlich stellt dies die Aufforderung an den Vater dar, sich vor den Augen seiner eigenen Kinder zerhacken und seine persönliche Integrität abschlachten zu lassen.