Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil III

Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil I

Die „Merkel-Diktatur“ zwingt alle in den Kampf: „I’m a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me“

2020-03-25

„Richter sprechen Recht. Doch was, wenn sie korrupt sind ?“ So gefunden an einer Litfaßsäule. Foto: Heiderose Manthey.

Keltern-Weiler. ARCHEVIVA führt die Reihe „Der Merkel Staatsanwälte und Richter“ fort. Vorab teilt ARCHE mit, dass die wichtigsten kid – eke – pas Urteile im Falle von Professor Christidis an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Nils Melzer, gesendet wurden. Ungeschwärzt !, d.h. sämtliche Verfahrensbeteiligten sind somit der UNO gemeldet.

Professor Christidis war es, den ARCHE unter zwei weiteren Experten in einem Antrag der ARCHE an Dr. Angela Merkel und an den Bundestag als Betroffenen-Experten für eine kid – eke – pas – E X P E R T E N A N H Ö R U N G vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorschlug.

Im Text heißt es:

„1. Veranlassung der Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz der nachfolgenden kid – eke – pas – Experten:

  • Prof. Dr. Aris Christidis (betroffener Vater, Prof. Dr.-Ing. an der Technischen Hochschule Mittelhessen Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik, hat Erfahrung im Kampf um seine Söhne aus über 100 Prozessen) … „

Die Bundeskanzlerin blieb stumm, wie sie es auch zu allen Anschreiben und weiteren Anträgen der Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, blieb.

Und Professor Christidis war es auch, der gemeinsam mit der Leiterin der ARCHE und einem Mitarbeiter der IAoHRD Definitionsvorschläge zu „Weißer Folter“ auf den Aufruf des UN-Sonderberichterstatter Melzer Call for submissions on Psychological Torture and Ill-Treatment vorlegte.

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Krieg im Land der Merkel: Es kann jeden treffen !
„Der kleine Mann von der Straße“ kämpft
genauso um das Leben seiner Kinder wie die geistige Denker-Elite.




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Das Interview
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Prof. Dr. Aris Christidis, am 01.01.2017 wurde unser Film SCHACHMATT DER JUSTIZ … Prof. Christidis schreibt Rechtsgeschichte auf RASTATTT veröffentlicht. Dieser Film ist bis zum heutigen Tage 71.293 Aufrufe mal aufgerufen worden. Er ist einer der drei Aufklärungsfilme¹ für die Bundesregierung über das Menschenrechtsverbrechen Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome, kurz kid – eke – pas genannt.

 

1.     Was ist aus Ihrer Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen das Land Hessen mit einem Schadensanspruch von 25.000 € geworden? Der Vorsitzende Richter am OLG Frankfurt war damals Dr. Deichmann.

Genau genommen ergingen am 23.02.2017 gleich zwei Urteile durch den 1. Zivilsenat des OLG FfM, der in beiden Verfahren durch Richter Dr. Deichmann und Richterinnen Hauffen und Hackenberg vertreten war.

Zunächst hatte das Richter-Trio am 03.11.2016 über meine Klage wegen einer Durchsuchung meiner Wohnung ohne richterlichen Befehl verhandelt (Az. 1 U 40/14) – eine vordergründig strafrechtliche Sache: Am 01.07.2010 hatte ein ca. zehnköpfiger bewaffneter Trupp unter dem Staatsanwalt Maruhn das Haus umstellt und mich in meiner Wohnung überfallen. Mein Auto stand im Verdacht, zwischen meinen Vorlesungen mit gefälschten Kennzeichen fremde Kinder nach Griechenland zu entführen. Der Gießener Amtsrichter Wendel hatte nicht nur meine Heimatadresse, sondern auch die gefälschte Autonummer notiert; sie stimmte nur in einer Stelle mit dem Original überein. Er hatte nur versäumt, mich als mutmaßlichen Täter (oder wenigstens als Zeugen) zu benennen und der Polizei mitzuteilen, dass mein Pkw evtl. auch mit zugelassenen Plaketten unterwegs sein könnte. Vergessen hatte er auch, seine Verfügung zu paginieren: Hätte ich nicht bald nach dem Überfall Akteneinsicht verlangt, dann hätte das lose Blatt unbemerkt aus der Akte herausfallen und unwiederbringlich verloren gehen können.

Die Suche von Herrn Maruhn konzentrierte sich auf alles, was nicht meiner dienstlichen Ausstattung zuzuordnen war: auf politische Literatur, CDs und DVDs, Texte und Quellen, die ich als oppositioneller, parteiloser Stadtverordneter für das Gießener Stadtparlament verwendet hatte – und auf den Papierkorb. Mein Zweitrechner (u.a. mit sensiblen Untersuchungsdaten Dritter) wurde mitgenommen und seine Festplatte gespiegelt.

Die „Asservate“ brachten zwar keine Kleinkinder zurück und stellten keinen Täter; aber immerhin halfen sie Richter Wendel, meine damalige Partnerin (heutige Ehefrau) „wegen psychischer Beihilfe“ zu einem Verbrechen zu verurteilen. In zweiter Instanz wurde das Urteil (2013), unter Hinzuziehung des Landrichters Dr. Nink, des Staatsanwalts Dr. Stein und der Schöffen Schlotmann und Herbert bestätigt. Aufgehoben wurden die Verurteilungen erst, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft FfM am 12.02.2014 offenlegte, dass es nicht nur an Tätern und Zeugen, sondern auch an Opfern mangelte: Im Sommer 2010 war in Hessen keine Kindesentführung glaubhaft gemacht worden. Es gab auch keinen Strafantrag hierzu.

Hatte dieser Kriminalisierungsversuch Folgen für Ihr Sorgerechtsverfahren ? 

Wie man’s nimmt.

Von diesen Ereignissen scheinbar unabhängig wurde mir zwei Monate nach der illegalen Durchsuchung, am 01.09.2010, das Sorgerecht entzogen. Amtsrichterin Keßler-Bechtold wollte erkannt haben, dass meine Schuldzuweisungen wegen des Missbrauchs meiner Söhne eine gemeinsame Sorge um die beiden Kinder unmöglich machten – also wurde sie der Mutter übertragen. OLG-Richter Schwamb kannte schon die Familiensache seit einer zweistelligen Anzahl von Verfahren. Er bestätigte den Sorgerechtsentzug am 06.01.2011 ohne weitere Anhörung von Eltern und Kindern wegen „Zerstrittenheit“. Zu keinem Zeitpunkt wurde die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs angehört, welche die Mutter des sexuellen Missbrauchs und der mutwilligen Genitalverstümmelung bezichtigt hatte.

Soll man annehmen, dass da kein Zusammenhang bestanden hat ?

Im Sommer 2010 hat sich der Eindruck aufgedrängt, Keßler-Bechtold müsste etwas mit dem Märchen vom griechischen Entführer zu tun haben. „Haltet den Dieb!“ war meine erste Assoziation angesichts der Tatsache, dass man mir ständig meine eigenen Kinder vorenthielt. Immerhin hatte die Richterin schon zur Eröffnung des Scheidungsverfahrens am 23.11.2005 klargestellt, wie sie zu mir stand – zum außerhalb der Grenzen von 1938 geborenen deutschen Professor, der sich wegen des Umgangs seiner Frau mit den gemeinsamen Kindern scheiden lassen wollte (Zitat): „Bei uns in Deutschland gehören kleine Kinder zur Mutter – Oder wie ist es bei Ihnen, in Griechenland?

Dass ich mich persönlich und kulturell eher zu Griechenland hingezogen fühle, hatte bis dahin keinerlei Rolle gespielt. Nur die Kindesmutter hatte ab Eröffnung des Scheidungsverfahrens wiederholt und emotional betont (sinngemäß), sie wisse, dass ich kein Migrant sei und befürchte eine Verbringung der gemeinsamen Kinder nach Griechenland. Das hatte ich wiederum ausgeschlossen, weil ich inzwischen eine Professur angenommen hatte, womit ich mich zumindest für die Vorlesungs- und Prüfungszeiten festgelegt hatte – und dies bis über die Volljährigkeit der Kinder hinaus, nämlich bis zu meiner Pensionierung. 
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Am 01.09.2010 gab ich die Rüge zu Protokoll, die Ermittlung der Heimatadresse eines seit 40 Jahren in Deutschland Lebenden zum Zwecke seiner falschen Verdächtigung musste über die Unterlagen zum Familienverfahren gelaufen sein. Keßler-Bechtold diktierte in jedes einzelne der vier Protokolle desselben Tages, sie wisse nichts darüber.

Es kostete Recherchen und Korrespondenz über mehr als ein Jahr, bis der Hessische Datenschutzbeauftragte am 14.09.2011 ans Licht brachte, dass es just die angeblich unwissende Familienrichterin Keßler-Bechtold gewesen war, die mich als Kinderschleuser denunziert hatte. Meine Heimatadresse hatte sie von der Anwältin meiner geschiedenen Frau, Dr. Ulrike Stenger, erfahren, die sie ihrerseits von einer „nicht näher benannten Mandantin“ bekommen hatte. Ich klagte, und Richter am Landgericht Dr. Nierwetberg entschied am 16.12.2014, dass es zur (Zitat) „Wahrnehmung berechtigter interessen“ der Rechtsanwältin Dr. Stenger gehöre, den Namen ihrer Mandantin nicht preiszugeben; über ihre Identität kann nur spekuliert werden. Bereits zuvor waren Besorgnisse wegen eventueller Befangenheit von Nierwetberg durch seine Kollegen Bickel, Hirtz-Weiser und Slutzky als (Zitat) „Verschwörungstheorien“ rechtskräftig ausgeschlossen worden.

Die Vortäuschung von Straftaten zur Denunziation Unschuldiger ist seither in Deutschland straffrei, wenn sie von Anwälten im Auftrag anonymer Mandanten erfolgt.

Inzwischen hatte ich von der Zulassungsstelle erfahren, dass das mir zugeordnete, gefälschte Kennzeichen nie vergeben worden war; man konnte es immer noch unter „wunschkennzeichen.de“ im Internet beantragen. D.h., die Planung der Richterin und der mit ihr bekanntermaßen befreundeten Anwältin war minutiös: Die Polizei hatte keine Chance, einen Unbeteiligten mit dem angegebenen Kennzeichen anzuhalten. Der gefährliche Professor (ich) musste zwischen seinen Lehrveranstaltungen außer Landes gewesen sein.

Ist Richterin Keßler-Bechtold nicht durch die falschen Protokolle überführt worden ?

Moralisch, vielleicht. Sonst aber weder juristisch, noch politisch.

Schon am 24.09.2011 beschwerte ich mich auch über die vier Prozessprotokolle, in denen Keßler-Bechtold wahrheitswidrig jede Einmischung in die fiktive Entführungsaffäre verneint hatte. Die Beschwerde wies das Amtsgericht Gießen zurück, mit der Begründung, die falschen Protokolle stellten kein (Zitat) „vom Inhalt her neues Vorbringen“ dar – sinngemäß: Man kennt‘s von ihr nicht anders. Meine Frage, was denn das Präsidium (dem Keßler-Bechtold angehörte) tat, als die Richterin das erste Mal Protokolle fälschte, wurde an das OLG FfM weitergeleitet, das seinerseits mit Hinweis auf die Begründung des Amtsgerichts ablehnte. Überrascht war ich erst durch die Antwort auf meine erneute Beschwerde: Als oberste Instanz (über Amts- und Oberlandesgericht) verwarf eine Korrektur der nachweislich falschen richterlichen Protokolle – das Justizministerium: Per 13.01.2012 teilte mir die Exekutive als oberste Instanz der Judikative mit, es sei (Zitat) „in der Sache nichts hinzuzufügen“. Die Protokolle bleiben bis heute auf ministeriellen Wunsch gefälscht.

Wie unbefangen kann eine Richterin sein, die Ihnen das Sorgerecht entzieht, nachdem sie versucht hat, Sie fiktiver Verbrechen zu beschuldigen ?

Die um geschätzte anderthalb Dekaden jüngere und um zwei akademische Titel ärmere Familienrichterin hatte bis zur Sorgerechtsentscheidung keine Gelegenheit ausgelassen, ihre Respektlosigkeit zur Schau zu tragen – so z.B. am 26.08.2009 (Zitat): „Jetz nochamol langsam, zum Mitdenke“. (Der plötzliche Verfall in die Mundart des eigenen Ursprungs gibt vielen das Gefühl der geistigen Überlegenheit gegenüber einem „vom Dorf“, auch, wenn „der Grieche“ mitnichten aus ihrem Dorf kam; das entspricht etwa dem lauten Reden zu jemandem, der die Sprache nicht versteht.) Da sie selbst bestimmte, was und wie protokolliert wird, ist das nirgends nachzulesen.

Keßler-Bechtold hatte lange vor Auflösung meiner Ehe am 22.08.2007 (in meinem dritten Scheidungsversuch, im sechsten Jahr der außerehelichen Beziehung meiner Ex-Frau) den Kontakt meiner Kinder zu mir boykottiert. Formal tat sie dies, indem sie mit aufeinander folgenden Beschlüssen während der Ehezeit (zuletzt am 08.11.2006) die Zeiten mit den Kindern sukzessiv auf ein Verhältnis von 1:6 (Vater- zu Mutterzeit) reduzierte. Das kam einer Kontaktsperre gleich; denn ich hatte das Gericht angerufen, weil mein Umgang ständig hintertrieben wurde. Nun war auch diese Kontaktminderung von der Richterin nachträglich legitimiert worden.

Ab der Trennung des Ehepaars (2005) habe ich mit meinen Söhnen bis heute keine gemeinsamen Neujahrs-, Geburts- oder Namenstage, Weihnachts-, Oster-, Sommer- oder Herbstferien erlebt. Ab 2008 fing ich an, jeden einzelnen Umgang zu dokumentieren, bis zum totalen Wegfall 2011.

Mitte 2013 konnte ich zunächst nachweisen, dass Richterin Keßler-Bechtold erst versucht hatte, mich zu kriminalisieren, um dann meinen Kindern auch den rudimentären Schutz zu entziehen, den ich ihnen, mehr oder weniger als ferner Beobachter und einsamer Prediger, bieten konnte.

Halten Sie es für möglich, dass die Richterschaft bewusst untätig blieb, obwohl mit dem Missbrauch Ihrer Kinder zu rechnen war ?

Als Stadtverordneter hatte ich ab 2006 Keßler-Bechtold (auf Tagungen etc.) kennengelernt als eine stark am Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs interessierte Richterin (was sicherlich interpretationsfähig ist). In Bezug auf meine Kinder hat sie keine Zeugen, Ärzte oder Psychologen zu diesem Thema anhören wollen. Umso härter trifft der Eindruck den OLG-Richter Schwamb, der nicht einmal die beiden Eltern anhören wollte. Er hält sogar Weiterbildungskurse in Familienrecht. Ob die Horrorphantasien der beiden Richter mögliche Pläne von Päderasten mit meinen Kindern einschlossen, werden wir vermutlich nie erfahren. Tatsache ist, dass sie nichts von der Bundesbeauftragten und ihrer Beratungsstelle wissen wollten.

Aus heutiger Sicht kann ich natürlich nicht ausschließen, dass sie schon damals wussten (oder zumindest ahnten), dass die Einrichtung der Bundesbeauftragten schon nach einem Wechsel in der Behördenleitung zur heutigen Alibi-Veranstaltung verkommen würde. Als ich von dort um jemanden als behördlichen fachkundigen Zeugen vor Gericht bat, ließ mir der jetzige Beauftragte J.-W. Rörig mit Schreiben vom 25.01.2012 mitteilen, „dass der Unabhängige Beauftragte in Ihrer Angelegenheit nicht der richtige Ansprechpartner ist.

In der Zwischenzeit hatte es allerdings eine Entwicklung gegeben, die ich für sehr aufschlussreich halte:

Als ich Mitte Juli 2011, knapp ein Jahr nach meinem Sorgerechtsverlust, alle Zuständigen alarmierte, dass ich eine neue Zuspitzung der Missbrauchsproblematik erwartete, stieß ich auf ohrenbetäubendes Schweigen. Kurz darauf, Anfang August 2011, erfuhr ich, dass die inzwischen „alleinerziehende“ Mutter mit beiden Kindern ins fast 500 km entfernte Bremen umgezogen war – und zwar in einer Eile, die alle (ich meine: sämtliche, einschließlich der wegziehenden) Beteiligten überraschte. Die hessische Landesbeamtin brauchte weder in Gießen zu kündigen, noch sich auf eine neue Stelle in Bremen zu bewerben; aussagewilligen Zeugen zufolge konnten ihre überraschten Gießener Dienstvorgesetzten nach ihrem Fernbleiben nur noch improvisieren. Mir fällt dazu nur noch der Begriff „freies Geleit“ ein.

Seit dem 15.06.2011 lag auch das von Keßler-Bechtold angeforderte psychologische Gutachten für meine Kinder vor. Nichtapprobierte Psychologin Bettina Leopold-Linke hatte anhand der Untersuchung meiner Kinder eine ärztliche (psychiatrische) Diagnose gestellt – für mich: „paranoid-querulatorische Tendenz in Form einer Persönlichkeitsstörung (F 60.0, ICD 10)“. Zur Vermeidung von Missverständnissen hatte sie hinzugefügt, ich sei auch nicht in der Lage, meine Professur zu halten – immerhin neun Jahre vor meiner erreichten Pensionierung, in einer Zeit, da mich immer mehr Studierende drängten, weit über mein Deputat hinaus die Betreuung ihrer Projekte zu übernehmen (was ich auch tat). Für das Sorgerecht spielte ihr Elaborat keine Rolle:

Richterin Keßler-Bechtold hatte den Sorgerechtsbeschluss verfasst, ohne sich nach dem bestellten Gutachten zu erkundigen. Das zuvor vermisste Fachwissen hatte sie plötzlich doch noch bei sich entdeckt.

Ich ließ das Gutachten und mich selbst von vier Psychologie- und Psychiatrie-Professoren untersuchen und verklagte die Psychologin. Am 15.03.2012 widerrief Leopold-Linke vor Gericht ihre eigene Diagnose. Danach musste ich „nur noch“ ihr Honorar von ca. 10.000 € bezahlen: „Sachlich und rechnerisch richtig“, hatte ihr die Richterin samt eingeholter Expertise des Revisors bescheinigt. Keßler-Bechtold hatte ein nutzloses Pamphlet bestellt, das sie selbst nicht lesen wollte – vor allem, damit ich etwas zu zahlen hatte. Schließlich hatte sie mir schon in ihrem Beschluss vom 27.12.2007 angekündigt, dass ich bei weiterem Insistieren für meine Kinder mit einer (Zitat) „Verminderung der Lebensqualität“ zu rechnen hätte.

Welche Situation fanden Sie vor am Zielort des „freien Geleits“ ?

In Bremen war nicht nur die lückenlose Karriere der alleinerziehenden Beamtin vorbereitet worden. Am 12.12.2012 verhängte Richterin am Amtsgericht Bull gegen mich einen zweijährigen Umgangsausschluss, der am 15.04.2013 vom Bremer OLG-Vize Wever bestätigt wurde (Az. 4 UF 3/13). Zusammen mit seiner ebenso beleumundeten Kollegin Dr. Röfer und Richter Küchelmann protokollierte er bei der Anhörung des einen Sohnes am 03.04.2013 als Antwort des knapp 16Jährigen über ein mögliches Treffen mit seinem Vater, (Zitat) „dass ich jetzt noch nicht stark genug bin, um das auszuhalten ((…) weint immer wieder).

Sorgfältig notierten die Richter, was die beiden Söhne über eine nie geführte (oder nie bei mir angekommene) Korrespondenz und die angeblichen Beleidigungen und Bloßstellungen, die schon zu Zeiten des Zusammenlebens in meiner Anwesenheit nur die Interpretation der Mutter waren („Euer Vater macht sich nur über Euch lustig!“ u.Ä.) – was ein wesentlicher Scheidungsgrund war. Man kann sich allenfalls wundern, warum den Richtern nicht auffällt, dass die Kinder einen Briefwechsel auch in der Zeit verlangten, als sie kaum 2 (zwei) km vom Vater entfernt wohnten, und warum die damals 20 km entfernte psychotherapeutische Praxis zur Überwindung des Vaterverlustes notwendig war.

Verstehen muss man sicherlich, dass die Frage, wie ein griechischer Vater dazu kam, seine Kinder wenigstens einmal wöchentlich zum Griechisch-Unterricht zu schicken,  weit außerhalb des Bildungshorizonts dieser Richterschaft lag. Bei näherem Nachfragen hätten sie vielleicht sogar die Mutter zusätzlich gelobt: Durch ihre unwahre Behauptung, der Vater (ich) hätte früher „nur Einsen gehabt“, brachte sie die beiden Jungs dazu, gute Schüler zu sein – auf Kosten der Vaterbindung.

Keiner der staatlichen Brandstifter wagt den gedanklichen Spagat, sich auszumalen, welcher systematische Identitätsraub vorausgegangen sein muss, bevor der 14jährige Sohn eines niemals emigrierten (sondern für seine Kinder in deutscher „Wohnhaft“ gebliebenen) Griechen zu Protokoll gibt, sein Vater solle (Zitat) „mich einfach so akzeptieren, wie ich bin“ – d.h. als „reinrassigen“ Deutsch-Konvertiten.

Die Exegese der schwer zugänglichen Begründungen von Bull und Wever lieferte schließlich das von mir angerufene Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen am 24.02.2015: Die Kontaktsperre sei notwendig geworden, weil (i) Missbrauch als das von mir (Zitate) „fast wahnhaft verfolgte Thema kein Gesprächsthema“ für meine Kinder sein durfte, und (ii) von mir kein „Entgegenkommen hinsichtlich der Sprache, in der eine Verständigung erfolgen soll“ zu erkennen war.

In der Tat hatte ich dem damals 12jährigen kleinen Sohn (zudem auf Griechisch) gesagt, er müsse lernen, „Nein!“ zu sagen, wenn ihm Schmerzen oder Angst zugefügt werden. OLG und OVG bestätigten: Im wiedererstarkten Deutschland wiegelt man nicht gegen die Lobby graumelierter Damen und Herren auf – und schon gar nicht auf Ausländisch.

OLG-Vize Wever machte aus dem eigenen Verdikt eine „Fachpublikation“ unter rechtsportal.de; für spätere Verfahren war er nicht verfügbar. Dem Vernehmen nach soll er unter fortgeschrittener Demenz gelitten haben, was offenbar bis heute niemandem aufgefallen ist – auch nicht auf rechtsportal.de.

Heißt das, die Strukturen in Bremen sind ähnlich ?

Was ich in Bremen vorfand, war für meine Kinder und mich schlimmer. Auf die Gefahr, damit von den hessischen Strukturen abzulenken, erwähne ich, dass ich mit Briefen und mit Fax vom 08.08.2013 die Familienrichterin wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Briefe und Fax lagen später in der Akte. Aber Frau Bull behauptete allen Ernstes, das Fax habe ca. 7 (in Worten: sieben) Wochen gebraucht, um von Mittelhessen nach Bremen zu gelangen. In dieser Zeit schrieb sie Ladungen und verkündete Beschlüsse, z.T. als Versäumnisurteile, in Sachen, die seit Jahren auf Entscheidung warteten, darunter eine über mehrere Jahre rückwirkende Unterhaltserhöhung; diese löste eine Pfändungsorgie aus, bis mein Gehaltskonto bei -15.000 € (minus fünfzehntausend, zu 11,8%) stand.

Ihre dienstliche Stellungnahme gab Frau Bull am 24.09.2013 ab. Über ihre Befangenheit wurde nie entschieden, denn sie wurde rechtzeitig schwanger. Die Frage ihrer Ablehnung war für die Bremische Justiz zunächst gegenstandslos, dann verjährt. Die Straftat, als abgelehnte Richterin stapelweise Beschlüsse zu fassen, interessierte das LG ebenso wenig wie die Staatsanwaltschaft Bremen.

Mit salomonischer Weisheit wiesen schließlich am 19.03.2018 die OLG-Richter Dr. Schromek, Dr. Böger und Tantzen meine Klage ab mit der Begründung, ich sollte erneut klagen, wenn ich in der Unterhaltssache in zweiter Instanz gewönne. Sollte ich unterliegen, dann hätte ich (sinngemäß) nur früher Klarheit gehabt. Dass man mir damit die erste Instanz de facto kostenpflichtig abschnitt und eine Serie von Straftaten einer Richterin absegnete, interessierte niemanden (Az. 1 U 60/17 =1 O 14/17).

Wer hätte es geglaubt: Ich verlor im Unterhaltsverfahren. Das in Bremen (nach dem Ausfall von Wever) entsprechend viel diskutierte Richter-Trio Dr. Haberland, Dr. Röfer und Küchelmann bedauerte am 17.08.2018 (Az. 4 UF 69/17 = 70 F 2261/12), dass die erwarteten und von mir gelieferten aktualisierten Unterlagen dort nie (auch nicht mit 7wöchiger Verspätung) eingegangen waren, während die bereits seit 2012 vorhandenen (und wiederholt aktualisierten) in der stark gewachsenen Akte nicht zu finden waren. Sie bestätigten den Beschluss der abgelehnten Richterin als letzte verfügbare Instanz.


Parallel dazu liefen Ihre Prozesse in Hessen ? …

Am 29.06.2013 verklagte ich das Land Hessen wegen des bewaffneten, von Richtern mutwillig ausgelösten (und dennoch nicht mit Durchsuchungsbefehl angeordneten) staatsanwaltschaftlichen Überfalls. Da sorgte die hessische Landesregierung für Klarheit:

In einer der darauf folgenden Klageerwiderungen wiesen die Anwälte Hessens (am 25.11.2013) darauf hin, dass hier auch meine (Zitat) „Einstellungen und Gesinnungen“ zu beachten seien.

In der Tat hatte das Hessische Ministerium 2000 versucht, mich vom Antritt meiner gerade angenommenen Professur abzubringen. Denn ein Jahr zuvor hatte ich in einer Gruppe 26 Intellektueller und Geistlicher den Jugoslawienkrieg, als dritten Überfall Deutschlands auf Serbien im selben Jahrhundert, in der Öffentlichkeit scharf verurteilt und die Piloten aufgerufen, die Bombardierungen zu verweigern. Dafür wurden wir alle (wegen Aufrufs zum militärischen Ungehorsam) angeklagt. In meinem Freispruch vom 02.03.2000 (Amtsgericht Tiergarten, G.-Nr. 239 Ds 446/99) stand, ich sei (Zitat) „aus Rechtsgründen freizusprechen, (…) weil der Einsatz der Bundeswehr gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (…) dem geltenden Völkerrecht zuwiderlief.“ Dafür bekamen wir den Fritz-Bauer-Preis 2001, auf den ich besonders stolz bin. Später (2013, also drei Jahre nach der Durchsuchung) hatte ich eine Tagung über korrupte Gefälligkeitsgutachter in der deutschen Justiz mitorganisiert („Die Richter und ihre Denker“). Nun schlug der kriegführende Staat zurück.

Alles erinnerte an das altbekannte Dissidenten-Los: „Ruinieren – Kriminalisieren – Psychiatrisieren“. Gemeinsamkeit aller Staaten, die diese Politik praktizieren, ist, dass sie sich „demokratisch“ nennen – manche bis zur Selbstauflösung.

Wurde denn Ihre Gesinnung als Begründung für staatlich zugemutete Nachteile gerichtlich akzeptiert ?

Die sprachliche Offenheit der Regierungsanwälte und die Bezugnahme auf meine Gesinnung war nicht etwa auf Leichtfertigkeit, sondern auf Selbstsicherheit zurückzuführen. Sie sind damit auch prozessual durchgekommen und haben Folgeaufträge gegen mich erhalten. Richter Dr. Würsig wies jedenfalls am 14.02.2014 meine Klage zurück (Az. 3 O 275/13). Meine Berufung landete im 1. Senat des OLG FfM (Az. 1 U 40/14).

Und die Klage wegen Ihren Kindern ?

Erst am 31.12.2013, knapp vor Verjährungsfrist, wurde die wichtigere Staatshaftungsklage wegen meinen Kindern eingereicht. Den Schwerpunkt bildete der Sorgerechtsentzug von 2010: Auf den Vorwurf des von der Bundesbeauftragten bestätigten Kindesmissbrauchs war ohne jedwede Anhörung oder Untersuchung das alleinige Sorgerecht auf den beschuldigten Elternteil (die Kindesmutter) übertragen worden. Ich erlaube mir, zu erinnern, dass sowohl Amtsrichterin Keßler-Bechtold, als auch OLG-Richter Schwamb zusätzlich eine Ermittlungspflicht haben, die sie hauptsächlich durch Zuwarten erfüllt haben. Auch die bestellte Gutachterin hatte, entgegen dem gerichtlichen Auftrag, bis zur Beschlussfassung kein Gutachten geliefert und war vom Gericht nicht dazu aufgefordert worden. Ihr Pamphlet hatte sie mit einjähriger Verspätung, lediglich zur Rechtfertigung ihres horrenden Honorars abgegeben und inzwischen selbst durch ihren Widerruf für unbrauchbar erklärt. Nur noch ihre Rechnung hatte ihre Gültigkeit behalten.

Nichtsdestotrotz hatte das Geständnis der hessischen Landesregierung vom 25.11.2013 über den kausalen Zusammenhang zwischen der Hausdurchsuchung bei mir einerseits und meinen „Einstellungen und Gesinnungen“ andererseits, eine vollkommen neue Situation geschaffen:

Wenn sich Familienrichterin Keßler-Bechtold der Landesregierung als gesetzlose Falschdenunziantin andiente, um mich wegen meiner „Einstellungen und Gesinnungen“ mit fiktiven Straftaten zu kriminalisieren, dann konnte sie nicht leugnen, dass dieselben Motive ein paar Wochen später in ihren Sorgerechtsbeschluss eingeflossen waren. Sie wird wohl kaum angenommen haben, ich sei, nach Abgabe der entführten Kinder in Griechenland, geläutert zurückgekehrt. Verständlicher Weise hatte sie zur Beurteilung meiner Gesinnung (als Kriterium ihrer Entscheidungen) keine Anhörung der Bundesbeauftragten benötigt. Ganz im Sinne ihres parteipolitischen Auftrags hatte sie von der landesweit bekannten Gefälligkeitsgutachterin Leopold-Linke (diesmal im Interesse eines anderen Ministeriums, nämlich des Wissenschaftsministeriums HMWK) auch eine Destabilisierung meines wissenschaftlichen Rufes verlangt und bekommen.

Nach Vorlage von vier hochkarätigen, bundesweit eingeholten und entlarvenden Gegengutachten war jedoch nur noch die Rechnung der Psychologin zu gebrauchen, die ich zu begleichen hätte (übrigens: ohne Beteiligung der Kindesmutter). So blieb auch unerwähnt, dass die (durchaus kundige) korrupte Gutachterin im Gespräch mit mir den Umgang der Kindesmutter mit unseren gemeinsamen Kindern als (Zitat) „schlimm“ bezeichnet hatte. Man stelle sich nur vor, was passiert wäre, wenn Leopold-Linke ein Jahr nach dem Sorgerechtsentzug die Defizite der Mutter ausgearbeitet und dem Gericht einen ehrlichen Befund vorgelegt hätte.

Ganz offenkundig war der Verlust meiner Kinder (und ihre mutmaßliche Überlassung ihren Peinigern) eine Vorgabe der Exekutive, jener Staatsgewalt, die mich wegen meines Friedensappells von 1999 ablehnte (ja nachweislich bis heute ablehnt) und die falschen Protokolle der Richterin als ihre oberste Instanz absegnete.

Es kann zunächst dahinstehen, welche Assoziationen geweckt werden könnten durch die ursprüngliche Anweisung von Keßler-Bechtold an ihre Gutachterin, sie solle bei den Kindeseltern die „Erziehungsfähigkeit“ untersuchen, eine beliebig interpretierbare Eigenschaft aus dem NS-Vokabular während des zweiten Überfalls auf Serbien. Dieser seit der Wiedervereinigung wieder adoptierte Sprachgebrauch scheint niemanden zu stören. An solchen Beispielen merke ich, dass meine politische Sozialisation stark von der Bonner Republik beeinflusst wurde, als Bundeswehrsoldaten nicht einmal für ein Gelöbnis ihre Kasernen verließen. In der Berliner Republik reicht schon der Protest des Vaters gegen die Bombardierung eines fremden Landes als Rechtfertigung für die massiven psychischen und physischen Schädigung seiner Kinder: Weder der Einsatz politischer Repressalien, noch die Mitleidenschaft von Kindern stellt nunmehr einen Tabubruch dar.

Dann haben Sie also die Staatshaftungsklage wegen des Sorgerechtsentzugs als politischen Prozess gekennzeichnet ?

Nach der gesinnungspolitischen Klarstellung der hessischen Landesregierung war es für mich unerlässlich, die Klage um meine Kinder um politische Aspekte zu erweitern.

Ich musste Schriftsätze, Protokolle, Beschlüsse und persönliche Notizen einer hohen zweistelligen Anzahl von Prozessen und dienstlichen Vorgängen durchgehen, um, neben den zuvor offensichtlichen Vorwürfen meiner nationalistisch-sexistischen Diskriminierung (als griechischer Vater) und des Missbrauchs und der kulturellen Deprivation meiner Söhne unter staatlicher Aufsicht, auch den Aspekt der parteipolitischen Einflussnahme auf mein Sorgerechtsverfahren auszuarbeiten.

So hatte es z.B. Hinweise von Kommunalpolitikern und sogar Andeutungen in der lokalen Presse gegeben bzgl. eines Missbrauchs meiner Söhne, lange bevor ich gewagt hatte, Vorkommnisse so zu bezeichnen. Bis dahin nur intuitiv erahnte Zusammenhänge zwischen kommunalpolitischen, dienstlichen und familiären Vorgängen waren plötzlich nicht nur evident, sondern sogar staatlicherseits bestätigt worden.

Auf einmal galt es, unter neuen Gegebenheiten, kausale Abhängigkeiten zu erkennen und sie so konsistent zusammen zu stellen, dass just jene, die dafür verantwortlich waren aber unwissend taten, sie nicht mehr leugnen könnten: ein Krimi, dessen Drehbuch meine Kinder als Opfer vorsah und mich als tragischen Helden, der stets den Einsatz zu ihrer Rettung verpasste. Anders als im Kino waren aber die Schäden nicht Teil der Schminke – ein entbehrliches Vergnügen.

Die dazugehörige Sortierarbeit war für mich im knappen Monat zwischen der Offenbarung der Landesregierung und der bevorstehenden Verjährung der mutmaßlichen Rechtsbeugung kein triviales Unterfangen. Denn gleichzeitig lief in Bremen mein Prozess gegen den verhängten Umgangsausschluss – ganz zu schweigen von dem dienstlichen Mobbing, das seit meiner Berufung 2000 unvermindert weiter ging, vor allem als aufgezwungene fachfremde Lehre (Haben Sie sich schon mal von einem Herzchirurgen eine Brille verschreiben lassen?) – aber auch Überstunden zum Ausgleich der Freistellung parteipolitisch protegierter Kollegen, Verlegung von Terminen und Räumen, die mich gegenüber den Studierenden als unzuverlässig exponieren sollten, bis hin zur Verbreitung von Gerüchten über angeblichen Missbrauch meiner dienstlichen Stellung, begleitet von Sanktionen des Hochschulpräsidiums (was sich jeweils, nach aufwändigem Beweis meiner Unschuld, als angeblich harmloses Missverständnis erwies) u.v.m..

In einer solchen Lebenssituation musste ich Hunderte von Texten über meine (damals gerade pubertierenden) Söhne erneut nach dem Kriterium der politischen Einflussnahme durchsehen. Die Dokumente hatten schon bei ihrer Archivierung zu Tränen, Herzklopfen, Hautausschlägen, Zusammenbruch meines Immunsystems geführt, bis hin zu einer Krebsdiagnose (April/Mai 2007), die sich kurz vor Vereinbarung eines Operationstermins als psychosomatischer Effekt erwies. Diese Arbeit musste ich erledigen, während ich (buchstäblich auf demselben Bildschirm) neuartige Lehrmethoden für unterschiedliche Studiensemester entwarf. Das grenzte an psychische Folter – die das nicht unbedingt war: Die wahre Folter bestand darin, dass ich weiterhin nicht wusste, für wessen Vergnügen meine Kinder gerade präpariert wurden, und was sie dabei durchmachten. An diese Ungewissheit erinnerten mich diese Unterlagen unablässig. Ich brauchte mehr als ein Jahr (bis April 2015), um die Rolle der politischen Lobbyisten auszuarbeiten, und niemand konnte mir dabei helfen, weil nur ich den Überblick über die entsprechenden familiären, dienstlichen und politischen Ereignisse und Dokumente hatte.

Zugleich erloschen Unterscheidungen zwischen Missständen. So war es nunmehr irrelevant, ob die Schädigung meiner Gesundheit darauf zurückzuführen war, dass meine Kinder fast in Hörweite von mir misshandelt wurden, oder darauf, dass ich gleichzeitig, in meinen ersten acht Dienstjahren, Überstunden in Höhe der Arbeitszeit eines ganzen Jahres hatte übernehmen müssen, die ich „aus dienstlichen Gründen“ weder ausgezahlt bekam, noch mit Freizeit ausgleichen durfte. Die Suche nach den Verantwortlichen führte stets an denselben Ort; denn sowohl meine Dienststelle, als auch meine Familienrichterin wurden von derselben Landesregierung befehligt (bei aller „Freiheit von Lehre und Forschung“ und „Unabhängigkeit der Justiz“).

Schon am 28.11.2014 machte ich den Fehler, dem Gießener Landrichter Wallbott zu verraten, dass der mitgebrachte Stapel lediglich die ersten ca. 50 Seiten meiner Klageerweiterung waren.

Wallbott verweigerte die Annahme eines als unvollständig bezeichneten Schriftsatzes als Antrag, verwarf eigenmächtig das daraufhin gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch als „unzulässig“ und wies meine Klage ab (Az. 3 O 497/13). Die Berufung wurde ebenfalls von der Triade Deichmann, Hauffen und Hackenberg verhandelt (Az. 1 U 36/15) – am 01.12.2016; da wurde es kalt um mich.

Darüber berichteten wir.

Ja.

Und es war ein dankenswertes Zeichen, dass es Menschen wie Sie gibt, die solche Vorgänge weder als belangloses Alltagsgeschäft, noch als lustige Sensation betrachten.

In den vorausgegangenen knapp zwei Jahren war eine Menge Arbeit geleistet worden. Vor allem hat meine heutige Ehefrau, eine inzwischen bundesweit unanfechtbare und international angesehene psychologische Gutachterin, am 12.09.2016 in einer 42 Seiten starken Expertise den Beweis erbracht, dass Beauftragung und Durchführung der Begutachtung meiner Kinder durch Leopold-Linke nicht nur fachliche Fehler und unverkennbare Widersprüche enthielten, sondern vor allem, dass die nachgewiesenen Mängel nur mit Vorsatz entstehen konnten. 

Zudem hatte ich mir die Zeit nehmen können, auf 166 Seiten mit 101 angehängten amtlichen Dokumenten die direkten und indirekten Verflechtungen und Einflussnahmen von Regierungspolitikern und ihren Schützlingen in Bezug auf das Schicksal meiner Angehörigen zusammen zu tragen. Frappierende Erkenntnis bei der Betrachtung der erreichbaren Akten erstmalig im Zusammenhang war, wer mit wem alles über meine persönlichen, dienstlichen, amtlichen, rechtlichen, politischen Angelegenheiten kommuniziert hatte: Da hatten kolportiert und korrespondiert – die Stadtverwaltung mit dem Präsidium meiner Hochschule über meine Gesinnung, der Landtag mit meinem Fachbereich über meine Laufbahn, einzelne Stadtfraktionen mit dem Jugendamt über den Missbrauch meiner Kinder, Jugendamtsangehörige untereinander über die Vertuschung des Zustands meiner Söhne, das Stadtparlament mit der lokalen Presse über Aktionen zu meiner präventiven Demontage als Stadtverordneter noch vor der Enthüllung von Missbrauchsfällen unter städtischer Aufsicht. Einträge in Gerichtsakten (wie meine Verdächtigung als Kinderschleuser) oder in meiner Personalakte blieben unpaginiert, ein kompromittierendes Protokoll des Magistrats zu einer Anfrage von mir wurde neu verfasst und verteilt. Bei Konfrontation meiner Kopien mit bereinigten Akten waren die Verantwortlichen neu, die inzwischen beförderten Vorgänger hatten ihre handschriftlichen Notizen, die mich hatten exponieren sollen, mitgenommen oder entsorgt.

Eine wiederholte Feststellung bei der Begehung dieses Sumpfs war, dass die unanfechtbare Macht der Exekutive zur Entstehung ebenso mächtiger Strukturen in ihr geführt hatte: Ein Teil der von Politikern ernannten Amtsträger (Amtsleiter, Richter, Staatsanwälte, Professoren und ihre Vertrauten) hatten eine Art „wahlresistentes“ Gerüst innerhalb des Staatsapparats geformt, dem andere sich anzuschließen hatten, wenn sie beruflich weiter kommen wollten. Sie zählen sich (vermutlich) nicht bewusst zum Tiefen Staat (also zu jenem vernetzten Teil der postfaschistischen Gesellschaft, der die Macht besitzt, sich an keinerlei gesetzlichen Gebote oder Verbote halten zu müssen), obwohl sie Teil seiner Infrastruktur sind.

Eine wiederholte Erfahrung daraus war zunächst die feierliche Bestätigung des alten Sponti-Spruchs: „Das Persönliche ist politisch – und umgekehrt.“ Nicht einmal die Scheidung Andersdenkender ist gegen parteipolitische Ausschlachtung gefeit.

Einheitlich war in meinen durchstöberten Affären die Feststellung, dass alle Akteure als „Retter in der Not“ aufgetreten waren. Sie hatten ihr Bestes gegeben, um etwas zu retten: die Kindheit meiner Söhne vor zu viel Vatersprache und -kultur, fremde Kinder vor Kidnapping auf den Balkan, meine Hochschule vor wehkraftzersetzenden Informatik-Vorlesungen, meinen Fachbereich vor Professorenmangel, die Stadtverwaltung vor unangenehmen Anfragen, meine geschiedene Frau vor Verunglimpfung etc.. Bei erfolgter oder bevorstehender Aufklärung bescheinigten sie sich gegenseitig, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Und letzten Endes, so, wie von mir kein Schaden gedroht habe, sei auch mir kein unzumutbarer Schaden zugefügt worden.

Und der Ausgang der Prozesse ? Herr Deichmann konnte doch nicht behaupten, es sei kein Schaden entstanden ?

Leider doch.

Der 1. Senat unter Dr. Deichmann war bereits von Staatshaftungsklagen anderer Bürger bekannt. Der Vorsitzende trägt mündlich und schriftlich seine Rührung und sein Bedauern über die entstandenen Härten und sein Verständnis für die Begründung der Klage vor. In mindestens einem eklatanten Fall hat er sogar angeregt, den Streitwert zu erhöhen (was zu einer höheren Entschädigungssumme führen sollte) – um dann in seiner inzwischen vertrauten Manier zum weisen Entschluss zu kommen, dass der Schaden (sinngemäß) keine Willkür, sondern bedauerliche Notwendigkeit der Staatsräson und somit „vertretbar“ war. Die Klage wurde abgewiesen, die durch den erhöhten Streitwert gestiegenen Kosten ruinierten den Kläger; er dient heute nicht nur als Paradebeispiel für den Zustand der deutschen Justiz, sondern vor allem als begehrter Berater der UNO, der EU und anderer überstaatlicher Organisationen in Fragen der Realität in Deutschland.

In meinem Fall gab es Besonderheiten, die der Senat zunächst übersehen und Herr Deichmann in der Sitzung übergangen hatte, die aber in der Korrespondenz vor und im Gespräch beim Verhandlungstermin von mir als Kläger thematisiert und von Dr. Deichmann (sinngemäß) als erwägenswert bestätigt wurden.

Beim Verfahren um meine unrechtmäßige Durchsuchung war es hauptsächlich das feierliche Eingeständnis der Generalstaatsanwaltschaft FfM vom 12.02.2014, dass eine Fahndung nach entführten Kindern ausgelöst worden war, obwohl es bekannt war, dass keine Kinder entführt worden waren. D.h., es konnte keine „Gefahr im Verzuge“ vorgelegen haben, da alle (bis auf mich) wussten, dass die angebliche Kindesentführung (zumal mit ausgewechselten Autokennzeichen) ein Fake war. Kenntnis davon hatte ich erst nach Einreichung der erstinstanzlichen Klage erlangt.

Im Prozess um meine Kinder war schon bekannt, dass ein Sorgerechtsbeschluss zugunsten des belasteten und gegen den klagenden Elternteil ergangen war, ohne die Bundesbeauftragte oder auch nur die allseits als korrupt bekannte Psychologin Leopold-Linke anzuhören. (Sie sollten bedenken: Bei einer Anhörung in Anwesenheit der Gegengutachter wäre ihre Korruptheit nur für sie selbst ein Problem gewesen.) Mit einem Gutachten, das sie bestellte, aber nie anforderte, hatte Richterin Keßler-Bechtold willkürlich Kosten verursacht und sie, ebenso willkürlich, nur mir auferlegt.

Zudem war amtlich zweifelsfrei festgestellt worden, dass Richterin Keßler-Bechtold mich falsch denunziert hatte (als Kennzeichenfälscher und Kinderschleuser), kurz bevor sie (am 01.09.2010) die korrupte Gutachterin für unbefangen erklärte und durch Übergehung des Gutachterauftrags jede Beschwerde dagegen ausschloss.

Nach Einreichung der Klage hatte aber auch meine Frau als international anerkannte Forensikerin den Nachweis des Vorsatzes bei der Gutachterin penibel ausgearbeitet, und die Landesregierung hatte zugegeben, dass Keßler-Bechtold sich nicht intrinsisch motiviert, sondern als politische Falschdenunziantin verdungen hatte, um, außer mir, auch meine Kinder wegen meiner „Einstellungen und Gesinnungen“ zu bestrafen.

Beide Verfahren hatten also zulässige Erweiterungen erhalten, über die Herr Deichmann zuvor korrespondiert und auf dem jeweiligen Termin noch diskutiert hatte – um in den schriftlichen Urteilen vom 23.02.2017 mit keinem Wort darauf einzugehen.

Sie meinen, die ganze minutiöse Enthüllung und Aufarbeitung staatlicher Gesetzesbrüche zur Klageerweiterung wurde nicht berücksichtigt ?

Genau das meine ich.

Der dreiköpfige Senat erkannte bzgl. der Hausdurchsuchung keine (Zitat) „Nachteile, die über das hinausgehen, was nach dem Willen des Gesetzes der einzelne hinzunehmen hat“. Auf die Illegalität des Überfalls, der ohne Durchsuchungsbefehl, ja sogar ohne Strafantrag erfolgte und nur als Schikane, Erniedrigung und öffentliche Diffamierung eines Professors und oppositionellen Stadtverordneten gedacht war, ging das Urteil ebenso wenig ein wie auf die Tatsache, dass der Trupp, der den angeblichen „Willen des Gesetzes“ repräsentierte, keineswegs nur aus Beamten bestand – auch eine Form von Privatisierung. Sie wissen: Was noch in den frühen 1990ern in Jugoslawien freiwillige deutsche Neonazis gegen Serben unternahmen, erledigte später die Bundeswehr. Die deutschen Nazis jagen nun Flüchtlinge an der griechisch-türkischen Grenze, während in Afghanistan, Irak, Syrien und Libyen gedungene, speziell ausgebildete Söldner (z.B. Blackwater, alias Academi) westliche Werte verteidigen. Outsourcing ist in – auch bei der hessischen Justiz.

Die Sorgerechtsentscheidungen betrachtete der Senat als Sache der Familienrichter – sinngemäß: meine „Einstellungen und Gesinnungen“ wurden im Sorgerechtsbeschluss nicht erwähnt, das Gefälligkeitsgutachten wurde nicht verwendet, meine Zahlungspflicht war bereits zuvor beschlossen worden. Ich hätte schließlich die Gutachterin an der Abgabe ihres Elaborats behindert, indem ich (fast zwei Monate nach Abgabetermin) sie als befangen abgelehnt hatte. Herr Deichmann machte sich zudem zum Mediziner, indem er befand, dass „paranoid-querulatorische Tendenz (…)“ eigentlich gar keine Diagnose sei, weil der Begriff (Zitat) „durch die Wortwahl „Tendenz“ abschwächend“ wirke. Angesichts der Tatsache, dass „Tendenz“ nicht zur Wortwahl der Gutachterin, sondern gem. „International Classification of Diseases“ (ICD) zum Namen des von ihr angeblich diagnostizierten Leidens gehört, hätte ich von ihr auch als Patient im Sterbevorgang dargestellt werden können: Herr Deichmann und die Damen Hauffen und Hackenberg hätten postuliert, im „Vorgang“ des Sterbens befänden sich alle ab ihrer Geburt. (Ob der Senat den eigenen Zustand mit „Hirntod“ umschreiben würde, ist nicht bekannt.) Maßgeblich für die drei Richter war (Zitat): „Die Beurteilung des Amtsgerichts, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl der Kinder hier am ehesten entsprach, war nicht unvertretbar.

Dem Urteil konnten weder meine Anwälte noch ich Argumente gegen die Klageerweiterung entnehmen; aber wir fanden auch keinen Hinweis, warum zwar der Eingang von 166 Seiten, nicht aber ihr Inhalt beachtet wurde.

 

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Lesen Sie demnächst in Teil IV und V die Antworten auf die Fragen

2.     Haben Sie weiterhin per Gericht versucht, durch den Dschungel der gegen Sie angesetzten Entfremdungsmechanismen zu kommen und einen Kontakt zu Ihren Kinder herstellen können ?

3.     Wie viele Gerichtsprozesse haben Sie insgesamt geführt und welche Gerichte waren daran beteiligt ? Können Sie alle Richter und die angerufenen Gerichte benennen ?

4.     Was ist Ihr Ziel und wie weit glauben Sie noch davon entfernt zu sein ? 

5.     Was muss sich an der deutschen Rechtsprechung dringend ändern, damit das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas überwunden werden kann ?

 


¹Volker Hoffmann und Heiderose Manthey produzierten insgesamt drei Filme über die Auswirkungen des derzeitgen Familienrechts in Deutschland. Diese sind GEKREUZIGTE VÄTER … oder die Melktiere der Justiz, SCHACHMATT DER JUSTIZ … Professor Christidis schreibt Rechtsgeschichte und  FAMILIEN-ZERRISS … Ohne meine Tochter.

Der ARCHE e.V. gibt bekanntAufklärungsfilme für die Bundesregierung und das Europäische Parlament  – DOWNLOAD Flyer Aufklärungsfilme

Der ARCHE e.V. gibt bekannt

Artikel aus der Serie „Der Merkel Staatsanwälte und Richter

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil II – Wie weit geht ein Macht-System, um bedeutende Menschen unterdrückt zu halten ? – Erniedrigung – ein Zeichen von Korruption und Folter !

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil II

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I

 – Merkel, es reicht ! … gezielter Machtmissbrauch ? – Mit einem solchen Instrumentarium lassen sich Dissidenten schnell und „demokratisch“ ausschalten

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I