Trennungsväter: Psychosoziale Dynamik die Folter und Misshandlung begünstigen

Besonderer Konsultativstatus beim ECOSOC


Screenshot aus: Besonderer Konsultativstatus beim ECOSOC – Psychosoziale Dynamik, die Folter und Misshandlung begünstigt. Copyright: Trennungsväter e.V.. Quelle: OHCHR.org






im besonderen Konsultativstatus beim ECOSOC

Psychosoziale Dynamiken, die Folter und Misshandlung begünstigen

Allgemeine Bemerkung:

Das Ziel unserer NRO ist es, die Rechte der Kinder zu stärken, insbesondere das Recht, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Daher wird dieser Aufruf unter besonderer Berücksichtigung dieses Ziels und der Anwendung von weißer Folter durch staatliche Stellen oder die Justiz zur Einschränkung dieses Rechts beantwortet werden.

Wir bitten um Vertraulichkeit dieser Eingabe, da in Deutschland sogenannte „Whistleblower“ regelmäßig strafrechtlich verfolgt und hart bestraft werden (was ein weiterer Fall von Folter ist).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen hat in seinem jüngsten Bericht über psychologische Folter1 eingeräumt, dass einige der vom deutschen Jugendamt angewandten Praktiken die Kriterien der sogenannten „Weißen Folter“ erfüllen. Der vorliegende Beitrag wird zeigen, wie die deutsche Öffentlichkeit dazu gebracht wird, diese Praktiken zu akzeptieren.

Das deutsche Jugendamt ist eine Einrichtung mit nahezu unbegrenzten Befugnissen, die nicht an Anordnungen der Familiengerichte gebunden ist.

Das Jugendamt und die damit verbundenen Berufsgruppen erzielen Einnahmen durch Kinder, die ihren Eltern weggenommen und in Pflegefamilien und Heimen untergebracht werden. Die Zahl beläuft sich auf 52.590 Fälle pro Jahr (2018)2. Das Jugendamt hat die Befugnis, Kinder von ihren Eltern zu trennen, auch wenn ihnen keine gültige Anklage wegen einer Straftat oder einer Unterlassung, die eine Gefahr für die Kinder darstellt, vorliegt. Die unnötige Trennung der Familie verursacht lebenslange psychische Schmerzen. In einigen Fällen hat das Jugendamt Kinder absichtlich über Jahrzehnte hinweg an pädophile Netzwerke von Pflegeeltern und anderen Personen übergeben, wohl wissend, dass diese die Kinder ständig vergewaltigen würden3.

Da jedes Jahr neue Skandale aufgedeckt werden, fordern die deutschen Medien, Nichtregierungsorganisationen und die breite Öffentlichkeit immer wieder eine wirksame Kontrolle des Jugendamtes. Die deutsche Regierung weigert sich regelmäßig, dies zu tun. Stattdessen schaffen Behörden eine (falsche) öffentliche Wahrnehmung zugunsten des Jugendamtes, z.B. durch Werbekampagnen („eine Unterstützung, die geschätzt wird“).

Die Judikative erfüllt ihre Aufgabe nicht. Die deutschen Richter sind nicht unabhängig von der Exekutive, sie verstoßen häufig gegen das Recht. An den Zugang zum Bundesverfassungsgericht werden immer höhere Anforderungen gestellt, die von den Antragstellern kaum erfüllt werden können (Rechtsverweigerung). Das BVerfG hat in jedem Stadium eines Verfahrens das Recht, „einen Antrag nicht zur Entscheidung anzunehmen4“. Diese systematische Rechtsverweigerung erzeugt ein Gefühl der Hilflosigkeit, das ein Merkmal von psychologischer Folter ist. Darüber hinaus hat der CC [Constitutional Court] in letzter Zeit seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass der Wille eines Kindes auch dann zu respektieren ist, wenn er das Ergebnis massiver Beeinflussung ist, wodurch Praktiken der Gehirnwäsche legalisiert werden5. Elterliche Entfremdung und Entziehung werden im Allgemeinen nicht sanktioniert; sie können vom Jugendamt genutzt werden, um „missliebige“ Eltern zu sanktionieren.

Jeder Fall von Kindesmisshandlung wird in der Presse als Beweis dafür angeführt, dass das Jugendamt immer noch nicht genug Kompetenzen hat („Weg mit der ‚freundlichen Elternillusion’6“). Die Tatsache, dass 998,6 von 1.000 Kindern gut bei ihren Eltern leben, wird der Öffentlichkeit verschwiegen.

Fehler des Jugendamtes werden generell geleugnet. Wenn dies nicht möglich ist, sprechen die Behörden von („bedauerliche Einzelfehler“). Der systematische Charakter der Fälle wird geleugnet. Die Tatsache, dass viele Kinder in der Obhut des Jugendamtes zu Schaden oder zum Tode kommen7,8,9 wird verschwiegen.

Der Straftatbestand der Folter gemäß der Definition des UNCAT, d.h. jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, sie für eine von ihr oder einem Dritten begangene oder vermutete Tat zu bestrafen, oder um ihn oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu zwingen, oder aus einem anderen Grund, der auf einer wie auch immer gearteten Diskriminierung beruht, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Amtsträger oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person oder auf deren Veranlassung oder mit deren Zustimmung oder Duldung zugefügt werden, fallen nicht unter das deutsche Strafgesetzbuch. Sie kann daher nicht bestraft werden. Der einzige alternative Straftatbestand, die Körperverletzung durch einen Amtsträger, kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Begehung der Straftat verfolgt werden10.

Da der Straftatbestand der Folter im deutschen Recht nicht vorkommt, wird das Handbuch der Vereinten Nationen über die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, das so genannte Istanbul-Protokoll, nicht angewandt. Mit dem Argument, dass es kein Opfer gibt, wenn es kein Verbrechen gibt, wird den Opfern von Folter durch das Jugendamt oder die Justiz jegliche Unterstützung oder gerechte Entschädigung durch den Staat verweigert11.

Das System wird weitgehend durch die Tatsache gestützt, dass es in Deutschland keine Volksstaatsanwälte, sondern Staatsanwälte gibt.

Wenn ein Mitarbeiter eines Jugendamtes oder einer anderen Behörde wegen kriminellen Verhaltens angeklagt wird, reicht es aus, wenn der Staatsanwalt erklärt, dass „die Verfolgung der angeblichen Straftat nicht im öffentlichen Interesse liegt“, um die Anweisung des Falles abzulehnen. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die deutschen Staatsanwälte nicht ausreichend unabhängig von der Exekutive sind. Sie sind daher nicht mehr befugt, Europäische Haftbefehle auszustellen12.

In vielen Fällen sind die Bediensteten des Jugendamtes gesetzlich straffrei, z. B. wenn sie mündliche oder schriftliche Erklärungen vor dem Familiengericht abgeben.

Unter diesen Umständen und obwohl ihre Erklärungen berücksichtigt werden müssen und im Allgemeinen vom Familienrichter befolgt werden, können sie nach Belieben lügen (und tun dies auch häufig), ohne das geringste Risiko einzugehen, zur Verantwortung gezogen zu werden13. Oft können die Eltern diese Lügen nicht korrigieren oder sie wissen nicht einmal genau, was ihnen vorgeworfen wird, da ihnen systematisch die Einsicht in ihre eigenen Jugendamtsakten verweigert wird14.

Eines der charakteristischsten Elemente der Folter ist es, sowohl bei den Kindern als auch bei den Eltern ein Gefühl der Hilflosigkeit zu erzeugen, wenn sie erkennen, dass ein Gericht auf der Grundlage eines Netzes von Lügen über ihr künftiges Schicksal (z. B. lebenslange Trennung) entscheiden wird. Sobald eine Falschaussage im Gerichtsprotokoll festgehalten ist, wird sie als gegeben hingenommen. Die Öffentlichkeit, die den wahren Sachverhalt nicht kennt, glaubt dann der schriftlichen Version und hält das Jugendamt für den Retter des Kindes aus einer sehr gefährlichen Situation, wobei die Diskriminierung der Eltern zur Trennung von ihren Kindern hinzukommt. Die Bundesministerien und der Bundestag sind sich dieser Situation bewusst, halten es aber nicht für notwendig, sie zu ändern15.

Nach den gleichen Prinzipien und der eigenen „schlechten Praxis“ geben die Beamten des Jugendamtes und der zuständigen Ministerien allen internationalen Gremien, die sich nach der Situation erkundigen, entweder wahrheitswidrige Antworten oder manche Fragen [werden] gar nicht beantwortet. Da dieselben Beamten Personen, die sich nach dem Schicksal ihrer Kinder erkundigen, völlig unterschiedliche Antworten geben, kann man davon ausgehen, dass diese Beamten absichtlich lügen16. Dieses Verhalten hat natürlich großen Einfluss auf die Wahrnehmung des deutschen Rechtssystems im Ausland und bei internationalen Organisationen. Antragsteller und Bittsteller haben mit einer starken Zurückhaltung dieser Stellen zu kämpfen, zumal sie oft als Querulanten verleumdet werden.

Alle vorstehenden Tatsachen und Handlungen werden vor der Öffentlichkeit verborgen, um den Eindruck zu erwecken, dass es dem Jugendamt nur um das Wohl der Kinder geht. Wie wir eingangs festgestellt haben, sind das Jugendamt und die damit verbundenen Berufe ein echtes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von ca. 33,2 Mrd. Euro. Die Jugendamtsmitarbeiter selbst und viele verwandte Berufe erwirtschaften ihre Einkünfte aus diesem Geschäft.

Es wurde von mehreren Fällen berichtet, in denen Jugendamtsmitarbeiter Mitglieder von Vereinen oder private Besitzer von Pflegeheimen waren, einige sogar im Ausland, die für jedes Kind, das ihnen vom Jugendamt geschickt wurde, Gebühren kassierten. Jugendamtsmitarbeiter werden von Heimleitern kontaktiert und bekommen für jedes Kind, das sie ihnen schicken, ein Honorar versprochen. Es sind Fälle bekannt, in denen Jugendamtsmitarbeiter Kinder „erfunden“ und an Pflegefamilien geschickt haben, wobei sie die Zuweisungen für das nicht zugewiesene Kind mit der Pflegefamilie geteilt haben.

Der schlimmste Fall, der derzeit von der Presse untersucht wird, ist der Fall eines komplexen pädophilen Netzwerks, an dem Heime, Pflegeeltern, mindestens eine Schule und mehrere Jugendämter in Berlin beteiligt sind17.

Sogar der Kinderschutzbund scheint involviert zu sein18. All dies wurde vor der Öffentlichkeit verborgen, um den guten Ruf des Jugendamtes zu wahren. Aber auch wenn keine Straftaten dieser Art unterstellt werden, verdienen all diese so genannten „Freien Träger der Jugendhilfe“ – Soziologen, Pädagogen, Sozialarbeiter usw. usw. – an den Aufgaben, die ihnen vom Jugendamt übertragen werden. Sie werden daher niemals einem Jugendamt widersprechen, aus Angst, die nächsten Aufträge zu verlieren, und sie werden auch keine Aufträge, die sie erfüllen, als überflüssig erklären – aus nachvollziehbaren Gründen. Dies gilt auch für Institutionen wie den Kinderschutzbund, denn auch sie sind wirtschaftlich mit dem Jugendamt verbunden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird vom Bundestag finanziert. Es lehnt es ab, gegen das Jugendamt vorzugehen.

Der Verein Weißer Ring, der Opfern von Straftaten hilft, weigert sich, Opfern des Jugendamts zu helfen, mit der Begründung, dass er nur tätig werden kann, wenn eine Straftat erkannt wurde. Die Weigerung der Staatsanwälte, die vom Jugendamt begangenen Straftaten aufzuklären, wirkt sich in dieser Hinsicht doppelt aus. Schließlich waren auch die internationalen Institutionen in dieser Angelegenheit bisher nicht erfolgreich.

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat erklärt, dass er nicht für alle Fragen des nationalen Familienrechts zuständig ist, da dieses Kapitel nicht in die Zuständigkeit der EU fällt.

Der Ausschuss ignoriert die Tatsache, dass Deutschland ständig gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Kein Land, in dem die Menschenrechte in einem so prekären Zustand sind, würde in die EU aufgenommen werden, aber das scheint für die älteren Mitglieder nicht zu gelten. Wie alle anderen internationalen Gremien auch, hat der Ausschuss von Deutschland mehrfach falsche Informationen erhalten. Andere Fragen sind überhaupt nicht beantwortet worden19. Soweit wir informiert sind, plant der Ausschuss sogar einen dritten Informationsbesuch in derselben Angelegenheit in Berlin – ein beispielloser Vorgang im Parlament.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in Sachen Kindesentführung und Besuchsrecht eine gute Rechtsprechung. Bis 2004 wurde Deutschland 18 Mal wegen Menschenrechtsverletzungen in Familienangelegenheiten verurteilt. Im Jahr 2004 trat ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts dem EGMR bei. Seitdem stellen wir fest, dass es zwei verschiedene Arten von Rechtsprechung gibt: gegen Deutschland, wo Beschwerden wegen Kindesentführung für unzulässig erklärt werden, und gegen andere Länder, wo die frühere ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs weiterhin angewandt wird. Dieses Phänomen ist von mehreren Personen festgestellt worden. Es bedarf einer gründlichen Untersuchung.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat Deutschland im ersten, zweiten und dritten UPR [Universal Periodic Review] empfohlen, eine wirksame Kontrolle über das Jugendamt zu installieren. Obwohl Deutschland alle drei Empfehlungen (2009, 2013 und 2017) angenommen hat, hat sich in dieser Angelegenheit nichts geändert, aber die deutsche Regierung gibt nun vor, dass die Kontrolle bereits vorhanden ist.

Aufgrund der oben genannten Faktoren werden die Opfer des Jugendamts in Deutschland sehr schlecht wahrgenommen. Sie können nicht einmal ihre Trauer über den Verlust ihrer Kinder ausdrücken, weil nach allgemeiner Auffassung „das Jugendamt nicht ohne Grund eingreift“.

 

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1 https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/Session43/Documents/A_HRC_43_49_AUV.docx
2 www.destatis.de
3 see footnotes 7, 8, 9 and 18
4 § 93b BVerfGG
5 BVerfG vom 25.04.2015, Az. 1 BvR 3326/14, Rn. 21
6 Ludwig Salgo in DER SPIEGEL, 14.06.2020
7 https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse
8 https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauchsfall_L%C3%BCgde
9 https://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-von-berliner-pflegekindern-studie-
sieht.1773.de.html?dram%3Aarticle_id=478608
10 § 340 StGB
11 arg. § 253 BGB
12 ECJ, decision of 27.05.2019, joint applications C 508/18, OG and C 82/19 PPU/PI
13 § 138 ZPO
14 VGH Baden-Württemberg, decision of 27.04.2020 – 12 S 579/20
15 Letters of the BMJ and BMFSFJ
16 written evidence can be produced
17 See footnote 9
18 https://www.n-tv.de/politik/Paedophile-im-Kinderschutzbund-article11325656.html
19 written evidence can be produced

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übersetzt mit deepl.com

UN-Questionnaire „Psychological Torture and Ill-Treatment“