Rechtliche Verankerung der Kinderrechte

Verbindliche Artikel im Grundgesetz und in der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)

Unser Animationsfilm zur ersten BIKERDEMO 2017 BIKER SCHÜTZEN KINDER – Germanen MC Mannheim … europaweite Vorreiter

2018-02-17

Startschuss der BIKERDEMO für die Rechte der Kinder am 16. Juni 2018 in Mannheim.

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Mannheim/Rastatt/Weiler. Für die Umsetzung der Idee einer BIKERDEMO 2017 hatte der Otto Höfler den richtigen Kontakt. Und Norbert Vilimek, Präsident des MC Germanen Mannheim, war gleich dabei. Gemeinsam haben sie den Startschuss für die BIKERDEMO 2017 gegeben, die von Mannheim ausgehend in mehreren Städten Deutschlands und zukünftig auch in der Schweiz, in Österreich, in Holland und in Italien stattfinden soll.

Am 08. Juli 2017 begannen die Städte Berlin, Karlsruhe und Mannheim mit den öffentlichen Kundgebungen zum Schutz der Kinder. Im Zentrum standen die Rechte der Kinder und der Familienerhalt. Genau dafür stiegen die Biker in ihre Sättel.

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Rechtliche Verankerung der Kinderrechte

Rechtlich verankert seien die Kinderrechte in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und im Grundgesetz, so äußerte sich der ehemalige Familienrichter und Rechtsanwalt Hans-Christian Prestien auf Anfrage von ARCHEVIVA.

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Zu benennen sind im Grundgesetz von Deutschland

Art. 1 Würdevolle Behandlung

Art. 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche und seelische Unversehrtheit und

Art. 6 das Recht auf Eltern.

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Verbindliche Artikel in der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)

Art. 7 sei das Recht auf Familie, in Art. 9,3 das Recht auf Kontakt und Beziehungen

Art. 16 der Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen Eingriffe und Beeinträchtigungen, kein Kind dürfe willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in seinem Privatleben, Familie, Wohnung oder Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden

Art. 37 das Verbot der Folter aufgeführt.

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Ziel der Biker:
Die strikte Umsetzung dieser Rechte

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Der Animationsfilm

„Die Organisation in Mannheim läuft indes auf vollen Touren. Immer mehr Bikerclubs werden angesprochen. Der Organisator Otto Höfler erhofft durch das Aufdecken der menschenrechtsmissachtenden Politik eine grundlegende Änderung zur bisher praktizierten Entfremdung von Kindern und Enkeln nach Trennung und Scheidung. Von Kindesraub – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome (kid – eke – pas) sind in den letzten Jahren immer mehr Familien betroffen. Die Kinder werden krank durch die Trennung von den leiblichen Eltern, so wissenschaftliche Untersuchungen von Prof. Dr. Gresser u.a.

Die DEMOS zum Schutz der Kinder vor Justiz- und Amtswillkür und vor dem Geschäft mit Kindern brauchen dringend Unterstützung, besonders durch großzügige Spenden. Denn in Mannheim sollen neben Musikbands, auch Clowns, Hüpfburgen, ein Kinder-Karussell und weitere Attraktionen bereitgestellt werden. Die Aufklärungsfilme von Heiderose Manthey und Volker Hoffmann, die bereits an die Verantwortlichen der Bundesregierung, an alle Abgeordneten des Bundestages und des Europäischen Parlaments geschickt wurden, werden auf einer Leinwand abgespielt.

Namhafte Vorkämpfer der kid – eke – pas – Szene, die mitunter schon seit 20 Jahren an der Thematik zur Überwindung des Bindungsabbruches und der Isolation von Kindern arbeiten, werden vor Ort einschneidende Reden halten. Bitte spenden Sie, damit die Grausamkeiten der Entfremdung von Trennungs- und Scheidungskinder aufhören, damit der seelische und körperliche Missbrauch von Kindern endgültig gestoppt wird.

Spendenkonto ARCHE e.V. Stichwort: BIKERDEMO BIC GENO DE 61 WIR IBAN DE 51 666 923 00 00 18 68 68 05

Filmrechte: Volker Hoffmann, Rastatt in Baden, info[ät]videologe.de“

Heiderose Manthey