Zum WOHL DES KINDES wird der Inhalt des Verfahrens zur Überprüfung an die UN geschickt
kid – eke – pas und die bisherige Verletzung der Menschenrechte durch Justiz, Jugendämter, Gutachten und weiteren „Hilfs“behörden überwinden
2016-08-25
Weiler. Ende einer Irrfahrt könnte man es nennen, wenn die Deutschen Familiengerichte erkennen würden, dass sie gegen die Kinder- und Menschenrechte verstoßen, sobald sie Kinder aus ungerechtfertigen Gründen heraus von ihren primären Bezugspersonen trennen. Längstens müsste Abhilfe dafür geschaffen worden sein, dass Kinder nach Trennung und Scheidung einer unersättlichen Scheidungsindustrie zum Opfer fallen.
Dazu die österreichische EU-Abgeordnete Angelika Werthmann: “ Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile.“
Das Wohl des Kindes darf nicht mehr willkürlich verwendet werden
Familiengerichtsverfahren nach Trennung und Scheidung sind so komplex oder werden so komplex gemacht, dass leicht der Blick auf das Wesentliche, nämlich auf das WOHL DER KINDER, also auf deren Recht auf Mutter und Vater, auf Großeltern, auf Geschwister, auf Familie eben und auf deren Wohlergehen im eigenen Land aus dem Blick verloren wird.
An der Trennung und Scheidung mitwirkende Behörden, Institutionen, sogenannte „Hilfs“organisationen, private Unternehmen etc. heizten gar Familienkonflikte bis zur Eskalation an. Sie verdienten bislang an dem Leid der Trennungs- und Scheidungskinder und an deren Eltern, die nicht mehr aus einem Konflikt herausfinden konnten. Dabei verlor manch ein kid – eke – pas – Betroffener seinen Beruf, sein Haus und seine gesellschaftliche Reputation. Einige sogar ihr Leben.
Anstatt den Eltern- bzw. Familienkonflikt durch geeignete Maßnahmen zu beenden, schürten Justiz und Behörden – auch durch Falschaussagen – das Leid der auseinanderbrechenden Familie oder die Justiz folgte oft dem aggressiveren Elternteil, der es dann mit deren Hilfe auch schaffte, die Kinder zeitweise oder ein Leben lang von dem anderen Elternteil oder von der gesamten Familie zu entfremden.
Die Kinder wurden also „per Gesetz“ krank gemacht
Siehe hierzu die Studie von Prof. Dr. Ursula Gresser: Kinder werden krank bei Isolation von ihren Eltern oder den Artikel auf ARCHEVIVA: „Familiengerichte als Täter: 70-80 % der Befragten wurde Elternschaft verwehrt“, der sich mit der KiMiss-Studie 2012 befasst und „Menschenrechtsverbrechen im Auftrag des Staates“ aufdeckt. Der Supergau im Leben eines Kindes dürfte neben dem Verlust eines Elternteils der Verlust beider Eltern bzw. der gesamten Familie sein.
Schutzbrief für Betroffene und Gerichte zur Abwendung von weiterem Schaden an Kindern und Eltern
Um weiteren Schaden von den Kindern abzuwenden hat eine Kongregation von miteinander arbeitenden Menschen zusammengesetzt aus ARCHE, ARCHE e.V. und THE HUMANS – INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDES (IAoHRD) ein FÜRSORGLICHES ANSCHREIBEN an die Gerichte erstellt. Dieses Schreiben dienst als Art „Schutzbrief“ für kid – eke – pas Betroffene und für die an den Gerichten Tätigen mit Einbindung der Tätigen von Jugendamt und Gutachten. Es wird zum einen zum Schutz der Betroffenen allgemein gehalten, sprich ohne Erwähnung des Namens der Betroffenen. Zum anderen per Einschreiben an die Gerichte gesandt, dass den Betroffenen ein Nachweis des bei Gericht eingegangenen Briefes vorliegt.
Zum WOHL DES KINDES wird der Inhalt des Verfahrens zur Überprüfung an die UN geschickt
Mit dem FÜRSORGLICHEN ANSCHREIBEN an die Gerichte setzen ARCHE & THE HUMANS die Familiengerichte darüber in Kenntnis, dass es an diesem Gericht in familienrechtlichen Verfahren zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kommt und der Inhalt des Verfahrens sowie die Namen der Verfahrensbeteiligten an die UN zur Überprüfung gemeldet werden. Empfohlen wird bei dieser Art von Menschenrechtsverletzungen ZUM WOHL DES KINDES Strafantrag vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen.
Der MELDEBOGEN dafür ist bereits im Netz als download eingestellt.
Dieses FÜRSORGLICHE ANSCHREIBEN an die Gerichte wird nach Eingang des Aktivierungsschreibens und der anfallenden Gebühr erstellt und per Einschreiben mit Rückschein an das jeweilige Familiengericht versendet.
Um diese und weitere Ausgaben fuer die Bearbeitung sowie den anfallenden Arbeitsaufwand abdecken zu können, berechnen wir eine einmalige Gebühr von Euro 40,-.