Völkerstrafrecht: „Die Staatengemeinschaft ist sich darin einig, dass Kriegsverbrecher nirgendwo auf der Welt vor Strafverfolgung sicher sein dürfen.“
Walten Sie Ihres Amtes !
2021-03-30
.Moskau/NewYork/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Pforzheim/Calw/Neuenbürg/Remchingen/Keltern/Weiler. Auf die Antwort des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichthof antwortet Heiderose Manthey in ihrer Funktion als Präsidentin der ARCHE und als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. mit Schreiben vom 30. März 2021.
Einstufung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“
_____________________Heiderose Manthey___________
DER GENERALBUNDESANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF Az: […] Sehr geehrte Frau Riedl, Sie erklären in Ihrem Schreiben, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden ist. Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, fällt in diese Zuständigkeiten. Ich zitiere aus der Webseite des Generalbundesanwaltes „Unsere Aufgaben“ zu Völkerstrafrecht
„Die Staatengemeinschaft ist sich darin einig, und fordere Sie hiermit auf:
Walten Sie Ihres Amtes. ____________________________________ ¹Quelle: https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Unsere_Aufgaben/Voelkerstrafrecht/Voelkerstrafrecht-node.html |
Schreiben des Generalbundesanwaltes
Aufforderung zur Ermittlung wegen Völkermord
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