Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil V

Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil III

Die „Merkel-Diktatur“ zwingt alle in den Kampf: Die kid – eke – pas – Familie

2020-04-12

„Richter sprechen Recht. Doch was, wenn sie korrupt sind ?“ So gefunden an einer Litfaßsäule in Wiesbaden. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Wem Unrecht von einem solchen Ausmaße wie Kinderraub in einem Staat wie Deutschland angetan wird, der braucht viele Verbündete und das Fachwissen vieler Experten an seiner Seite, um aus diesem „Konzentrationslager an Schmerzen und Entwürdigung, sprich Folter“ wieder heraus kommen zu können, wenn also Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei auf den Gehorsam gegenüber der Führungsspitze des Landes ausgerichtet sind und nicht auf das geschriebene Recht.

Und die Zahl derer, die sich gegen diesen Unrechtsstaat auflehnen, weil sie dem Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas erlegen sind, ist in den vergangenen 20 Jahren immens angestiegen. Dr. Angela Merkel ignoriert „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt. 

ARCHEVIVA führt die Reihe „Der Merkel Staatsanwälte und Richter“ mit Teil 3 des Interviews von Prof. Dr. Aris Christidis fort. Vorab teilt ARCHE nochmals mit – auch allen Staatsanwaltschaften – , dass die wichtigsten kid – eke – pas Urteile im Falle von Professor Christidis an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Nils Melzer, gesendet wurden. Ungeschwärzt !, d.h. sämtliche Verfahrensbeteiligten sind somit der UNO gemeldet, ebenso wie in einem der ARCHE in Keltern-Weiler bekannten Fall.

Zum Nachlesen

Hier finden Sie Teil I des Interviews Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil III Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil I Die Merkel-Diktatur zwingt alle in den Kampf: „I’m a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me“ vom 2020-03-25.

Hier finden Sie Teil II des Interviews. Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis Teil II
Die Merkel-Diktatur zwingt alle in den Kampf: I was a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me !

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Das Interview – Teil II

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5. Was muss sich an der deutschen Rechtsprechung dringend ändern, damit das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas überwunden werden kann ?


Extrem vieles müsste sich ändern, wenn Menschenrechte in Deutschland nicht weiterhin willkürlich verletzt werden sollen. Ich neige dazu, drei Gruppen von Änderungen zu unterscheiden:


I. Zunächst würde es der 70jährigen Republik gut zu Gesicht stehen, wenn die allmählich beginnen würde, ihr geltendes Recht -die eigenen Gesetze- anzuwenden:

· Das Lügen vor Gericht durch Beteiligte und Institutionen (insb. Richter, Gutachter, Jugendamt und Verfahrensbeistände) ist inzwischen nicht nur die Regel, sondern in mehreren Verfahren explizit von Gerichten und Ministerien legitimiert worden.

· Die wahrheitsgemäße Protokollierung durch die Richter ist in allen mir bekannten Gesetzen vorgesehen. Nicht nur Frau Keßler-Bechtold, sondern die meisten der hier erwähnten Richter haben bewusst falsche Protokolle geliefert; und ausnahmslos alle haben lückenhaft protokolliert. Mit „lückenhaft“ meine ich, dass sie sich auch nach Aufforderung geweigert haben, (vielleicht kompromittierende oder verräterische, aber wahre) im Verfahren besprochene Sachverhalte schriftlich festzuhalten.

· Die Respektierung von Gerichtsbeschlüssen, insb. durch das Gericht selbst, war kaum jemals gegeben. So konnte es passieren, dass ich in anderthalb Dekaden immer weniger Umgang und nicht einmal ein paar Tage Ferien mit meinen Kindern verbringen konnte, obwohl mir bis zuletzt angeblich die Hälfte der Ferienzeit zustand: Rief ich das Gericht an, so beschloss es entweder eine weitere Kürzung meines Umgangs – oder das Gleiche wie bisher, von dem bekannt war, dass es nicht eingehalten wurde.

· Es ist nur in extrem seltenen Fällen (und mir nie) gelungen, Richter- und Gutachterkorruption zu ahnden: Die dafür zuständigen Staatsanwaltschaften nehmen keine Strafanträge an, die „Richter-Kollegen“ (vgl. Deichmann) verweigern eine Verurteilung, auch wenn der Vorsatz hinter dem Gesetzesverstoß nachgewiesen ist. Nicht nur Frau Leopold-Linke, sondern sogar auch meine Frau leben davon: Erstere verfasst unsägliche Gutachten (die ich z.T. selbst kenne, weil wir manchmal zu den Betroffenen ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen), und meine Frau weist die Widersprüche nach, die Leopold-Linke einbaut, um die richterliche Vorgabe zu erfüllen. Bei nachgewiesenem Vorsatz ist schon nach aktueller Rechtslage eine Bestrafung der Schuldigen (Richter, Gutachter) vorgesehen. Aber das Gesetz wird nicht angewandt. Es ist für einen Richter nahezu unmöglich, sich strafbar zu machen. Selbst wenn er sich selbst anzeigt, könnte er es bis zum Prozess bereuen und lügen. Dann könnte er nicht einmal selbst seine Straffreiheit abwenden.

II. Es gibt Kann-Regelungen und Ermessensspielräume, die bei vielen Richtern grundsätzlich nach parteipolitischen Maßgaben ausgelegt werden.

· Die immer gleichlautenden Protokolle von Dr. Nierwetberg verstoßen nicht direkt gegen die Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Dass er jedoch just damit seine Überprüfung auf Korrumpierbarkeit vereitelt, steht außer Frage.

· Die Aufzeichnung von Prozessen ist zwar nicht verboten. Dass aber meine Frau die erste Prozessbeteiligte seit Gründung der Bundesrepublik war, der am 13.11.2019 am Landgericht Gießen von einer korrekten Richterin die Tonaufzeichnung genehmigt wurde, ist kein Ruhmesblatt in einem Land, wo sogar ein Roland Freisler Drehgenehmigungen im Gerichtssaal erteilte.

III. Wenn man es zu Ende denkt, beruhen alle Regelungen auf dem simplen Art. 97 GG, an dem man m.E. gut erkennt, welche Scheu die Väter des Grundgesetzes hatten, die 12 langen Jahre eines tausendjährigen Reichs hinter sich zu lassen. Dazu habe ich einen kurzen Kommentar geschrieben, der zum 70jährigen Jubiläum weniger feierlich ausfiel:

Prof. Dr. Aris Christidis zu Artikel 97

Man kann mit Art. 97 seinen Frieden schließen; denn auch das GG lässt genug Anpassungsmöglichkeiten übrig.

· Ein Grundübel besteht im Festhalten an der Berufsrichterschaft: Das Volk wählt (demokratisch) ein Parlament, dieses gibt sich eine Regierung, und diese bestimmt Richter – auf Lebenszeit. Mindestens die sog. Dritte Gewalt hat gar nichts mehr damit zu tun, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll. Würden Menschen entsprechend länger leben, wären heute noch Richter mit NSDAP-Parteibuch tätig.

Auf die Frage, wie Richter gewählt werden können, gehe ich nicht ein: Die gab es schon 1776 in den USA und 1944 in dem von Partisanen befreiten Griechenland, man kann viele Modelle erwägen und umsetzen. Eine heute schon mögliche Form wäre, den Schöffen das Urteil zu überlassen und dem Richter (bei drohender Haftung) eine ausschließlich beratende Funktion zuzubilligen.

· Die Schöffen fungieren heute als Staffage des jeweiligen Richter-Auftritts. Sie müssten bis zum Urteil getrennt vom vorsitzenden Richter beraten, wenn sie einen eigenen Anspruch erfüllen sollen.

· Ich halte es für vollends unzulässig, dass höchste Gerichte es ohne Begründung ablehnen können, sich mit Fällen zu befassen, die Leben, Gesundheit, Freiheit und die Zukunft von Menschen bestimmen. Das kann problemlos durch eine Gesetzesinitiative geändert werden.

· Eine rechtsstaatliche Farce war der vor ca. 20 Jahren eingeführte Ausschluss der Öffentlichkeit von Familienverfahren, angeblich um Familieninterna zu schützen – von Menschen, die in ihrer Verzweiflung eine transparente Entscheidung suchen. Transparenz soll also hinter verschlossenen Türen und mit falschen Protokollen gewährleistet sein. Das ist der Grund dafür, dass ich mit Ihnen heute nicht über den sexuellen Missbrauch meiner Söhne sprechen kann: Taten und Täter waren Thema von nichtöffentlichen Verfahren. Wenn ich Ihnen etwas darüber erzähle, ist das mit einer Strafe von 250.000 € bewehrt.

· Ein Scherz war auch die Einführung der Verfahrensbeistände: Jahrhundertelang waren die Richter dazu da, die Rechte des Kindes zu vertreten. Die Einführung der Verfahrensbeistände nützt nur dazu, dem Richter ein weiteres Alibi zu verschaffen – neben jenen von Jugendamt und Gutachter, mit deren Votum er sich selbst die Absolution erteilt und unangreifbar macht. Inzwischen belegen auch wissenschaftliche Studien (z.B. der FU Hagen), dass die Stellungnahmen aller Vorgenannten nach Vorgabe der Richterschaft erfolgen.

· Die falschen Protokolle von Keßler-Bechtold waren vor allem deswegen möglich, weil die Exekutive als vorgesetzte Gewalt der angeblich unabhängigen Justiz fungiert. Th. Schleif erörtert das eingängig in seinem Buch. Die Unabhängigkeit der Justiz wird schon durch Verwaltungsbeschlüsse ad absurdum geführt; sie muss erst hergestellt werden.

· Ladung und Anhörung von Be- und Entlastungszeugen ist nicht durchsetzbar, wenn es um Kindesmissbrauch geht. Die Konsequenz für meine Kinder war, dass die Beratung der Bundesbeauftragten mir riet, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und das Familiengericht wegen Kindesmissbrauchs einzuschalten. Die beiden ersten hatten keinerlei Interesse, den behördlichen Beschuldigungen nachzugehen, letzteres wurde mir zum Verhängnis: In Gießen wurde mir deswegen das Sorgerecht entzogen, in Bremen über zwei Jahre ein Umgangsausschluss auferlegt. Meine Sorgen um den Missbrauch meiner Kinder seien (Zitat) „wahnhaft“. Kein Zeuge wurde je angehört. Am 18.11.2015 wurde mir vom OLG Bremen bei Strafe von 250.000 € auferlegt, nicht mehr die für den Missbrauch meiner Kinder mutmaßlich Verantwortlichen zu benennen; ich erlaube mir allenfalls, aus dem Beratungsgespräch vom 25.09.2010 diesbzgl. zu zitieren.

· Auswüchse wie jene von Keßler-Bechtold, Nink u.a. waren möglich nicht nur, weil die fehlende Aufzeichnung eine nachträgliche Beurteilung des Geschehens vereitelte, sondern vor allem, weil eine Strafverfolgung von Richtern faktisch nicht möglich ist.

Rechtsbeugung, Fälschung, Vortäuschung von Straftaten kann nicht geahndet werden, solange unter Kollegen (zudem vor Ort und unter ministerieller Aufsicht) geurteilt wird. Es müssten gesondert konstituierte Gerichte dafür vorgesehen sein (z.B. Geschworenengerichte).

· Verjährung von Rechtsverstößen sollte dazu dienen, nach einiger Zeit des straffreien Lebens (das man wohl als Bewährung wertet) den Täter nicht mehr zu verfolgen. Es ist nicht einzusehen, warum staatliche Verbrechen verjähren sollten. Dort, wo es parteipolitisch nützlich erschien, wie bei der DDR, fand diese Frage ihre Lösung. Vorliegend werden seit Jahrzehnten Kinder und Jugendliche amtlich zugrunde gerichtet, und bei Klagen dagegen wird als Erstes die Verjährungsfrist geprüft – insb. dann (wie in mehreren hessischen Fällen), wenn noch dieselben Amtspersonen in derselben Verantwortung tätig sind.

· Richterliche (allgemein: staatliche) Verbrechen kehren die Beweislast um: Eltern müssen ihre „Erziehungsfähigkeit“ beweisen, Staatsanwalt Maruhn konnte bewaffnet in meine Wohnung eindringen und brauchte nicht einmal nachträglich vom ca. 1 km entfernten Büro von Richter Wendel einen geeigneten Durchsuchungsbefehl holen zu lassen. Ich stand dagegen stundenlang unter Arrest und musste meinen todkranken Hund auf die Terrasse bringen, weil er als „Bewaffnung“ galt. Es sollte nicht (wie jetzt) eine verminderte, sondern eine erhöhte Verantwortung gelten, wenn man als „Staatsmacht“ Gewalt anwendet.

· Zehntausende von Fällen staatlicher Willkür (allein in 2016 Kindesentnahmen aus mehr denn 84.000 Familien) werden nicht weiter verfolgt, weil die Betroffenen nicht die finanziellen Mittel dazu haben (und vermutlich auch deshalb ausgesucht werden). Während die Inanspruchnahme z.B. der Polizei und Feuerwehr von Steuergeldern oder des Arztes von Pflichtbeiträgen finanziert wird, muss die Anrufung des Gerichts (und des Anwalts) privat bezahlt oder privat (und teuer) versichert werden. Die Abwehr von Unrecht und Willkür gerät so auf eine Stufe des persönlichen Risikos wie eine Unfallversicherung.

Ich glaube, das waren aufschlussreiche Worte. Vielen Dank für dieses Gespräch.

Erlauben Sie eine Schlussbemerkung, die vielleicht nicht jedem in diesem Land bewusst ist:

Es gehört inzwischen zum unausgesprochenen Allgemeinwissen, dass es Vorgänge, darunter Straftaten, gibt, die entweder nicht ganz aufgeklärt oder trotz Aufklärung nie zu den erwarteten Konsequenzen führen; praktisch immer geht es dabei um Vermischung privater und staatlicher Aktivitäten: Ob illegale Parteienfinanzierung, Kindesmissbrauch in öffentlicher Obhut, völkerrechtswidrige Drohnenmorde oder Waffenexporte, Fahndungspannen mit Aussageverboten, geschredderte bzw. auf Jahrzehnte verschlossene Akten oder Löschung amtlicher Handys mit brisanten Aufzeichnungen lassen sich nicht immer mit Versehen erklären und schon gar nicht entschuldigen. Es sind auch keine Einzeltäter. Alle gehen davon aus, dass z.B. der NSU nicht aus zwei Killern und ihrer Köchin bestand, sondern dass im Hintergrund ein gut funktionierendes Netzwerk existierte, das sogar nach der Ermordung der Polizistin M. Kiesewetter im Dienst spurlos entkommen konnte. Es ist offensichtlich, dass solche Netzwerke sowohl aus privaten als auch aus Amtspersonen bestehen.

Wir können Wetten abschließen, dass, wenn Sie beim Bundeskanzleramt nach der Existenz solcher Netzwerke fragen, Sie von dort keine schlüssige Antwort bekommen. Man ist relativ streng bemüht, staatliches Handeln von Kreisen zu trennen, die private (geschweige denn illegale) Interessen verfolgen.

Dennoch werden Sie feststellen, dass wenn schließlich ein Verantwortlicher dingfest gemacht wird, man eher von seinem Tod als von seinem Geständnis etwas erfährt (wie es z.B. Amri, Epstein und den Zeugen im Fall Dutroux erging). Wir haben es hier mit dem sog. Tiefen Staat zu tun, der sich nicht zur Wahl stellt und weder vor dem Finanzamt, noch vor der Bundeswehr zu kneifen braucht.


Die Distanzierung des offiziellen vom Tiefen Staat erfolgt meist dadurch, dass letzterer „Zielpersonen“ angreift, an deren Schutz der offizielle Staat serienmäßig versagt. Ein exorbitantes Paradebeispiel war der Mord an J. F. Kennedy, wo selbst Lee Harvey Oswald (evtl. im Auftrag von Exilkubanern) „von privat entsorgt“ wurde. Im Kleinen erlebte es meine Frau, die in Mittelhessen Strukturen kriminellen Kinderhandels aufdeckte und über ein Jahrzehnt mit Anzeigen und zwischenzeitlich sogar mit Verurteilungen konfrontiert wurde. Fast harmlos war demgegenüber meine Erfahrung (2008-2010) als Stadtverordneter: Als ich dubiose Praktiken bzgl. Kindesmissbrauch hinterfragte, wurde ich, von amtlicher und dennoch anonymer Quelle (zwar nicht des Kindes-, wohl aber) des Mandatsmissbrauchs bezichtigt. Darüber gab es keine Debatte; das Protokoll wurde sogar nachträglich geändert, und die kurze Bezugnahme fand in einer nichtöffentlichen Sitzung statt, d.h., ich durfte nicht frei darüber reden. Prompt erschienen Berichte in der lokalen Presse, die den (inzwischen zurück genommenen) Vorwurf des Mandatsmissbrauchs abdruckten. Sie wollten ihn „von gut unterrichteten“ Quellen aus der nichtöffentlichen Sitzung erfahren haben.

Aber Sie haben sicherlich auch Unterstützer gehabt ?

Das diffamierende Protokoll wurde jedenfalls auf Druck nicht meiner Fraktion, sondern der damals kurz vor der Pensionierung stehenden städtischen Datenschutzbeauftragten geändert. Nach meiner Wahrnehmung waren alle Stadtverordneten (ob von den Magistratsfraktionen oder von der Opposition) hauptsächlich am Mitregieren (-dürfen) interessiert. Lassen Sie mich bitte ein Beispiel schildern:

Am 11.12.2008 nahm ich (mit Rede-, aber ohne Stimmrecht) an der Sitzung des Gießener Jugendhilfeausschusses teil; es sollten neue, konkretere Kriterien für die Inobhutnahme von Kindern aus ihren Familien beschlossen werden.

Bereits in den Vordrucken zur Vorbereitung der Sitzung war vorgeschlagen worden, dass die Herausnahme eines Kindes in Zukunft „nicht das letzte Mittel“ sein sollte. Wie man mich in der Sitzung aufklärte, bedeutete dies, dass die gewaltsame Entfernung von den Eltern auch das erste Mittel sein könnte, wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Als hinreichende Bedingung wurde dazu im internen Papier u.a. das Eintreten von Arbeitslosigkeit bei den Eltern genannt. Meine weitere Frage, ob (angesichts der monatlichen Kosten einer Heimunterbringung von ca. 7.000 €) es nicht billiger wäre, das Geld den Eltern zu geben, damit die Kinder zu Hause bleiben können, gab es unter den genervten Gesichtern der Stadtverordneten auch ein paar, die gütig lächelten ob der Naivität des übersensiblen Professors. Die Neuregelung wurde einstimmig beschlossen. Nach meiner Auffassung verstößt sie nicht nur gegen das deutsche Grundgesetz, sondern auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Im November 2010 legte ich mein Mandat nieder und hinterließ meine Unterlagen meiner Fraktion. Als ich später um Kopien jener Vordrucke von 2008 zu Dokumentationszwecken bat, bedauerten, sowohl der Magistrat, als auch meine (oppositionelle) Ex-Fraktion, die Vorlagen nicht finden zu können.

Knapp 30 Jahre nach dem Tod von Rudi Dutschke hatten sich auf den „langen Weg durch die Institutionen“ Vertreter nicht des Volkes, sondern des Tiefen Staates begeben – hier: die Nutznießer des Geschäfts mit dem Kindeswohl. Das ist eine neue Qualität, ähnlich wie bei unseren Gerichtsverfahren.


Worin verorten Sie den Unterschied zu früheren Fällen ?

Das Aufregende in den Prozessen von meiner Frau und von mir ist m.E. die unumwundene Beteiligung von Amtspersonen am Tiefen Staat und die Offenlegung von „Befehlslinien“; denn ich bitte zu bedenken:

Es war nicht die bekannt-korrupte Gutachterin Leopold-Linke und ihr angebliches „Institut“ (das aus einem nicht mehr benutztem Briefpapier und einem inzwischen abmontierten Türschild bestand), die eine unwissende Richterin Keßler-Bechtold überrumpelte, nur, weil diese nichts von ihren halbseidenen Praktiken geahnt hätte. Es war umgekehrt:

Nachdem geklärt wurde, dass die Bundesregierung mich nicht wegen meiner Gegnerschaft zu ihrem ersten „Nachkriegskrieg“ verurteilen konnte, versuchte die hessische Landesregierung mich wegen meinen „Einstellungen und Gesinnungen“ aus meinem Amt zu entfernen. Als dies auch nicht gelang, übernahm Amtsrichterin Keßler-Bechtold das (sonst private) Geschäft der anonymen Denunzianten und käuflichen Zeugen, um mich zu kriminalisieren – und sie genießt bis heute den Schutz des hessischen Justizministeriums für ihre gefälschten Protokolle. Schließlich nahm es dieselbe Richterin mit Hilfe ihres OLG-Kollegen Schwamb auf sich, Kinder ungeprüft ihren mutmaßlichen Peinigern zu überlassen.

Erst nach Ablauf der Befehlslinie des offiziellen Staates trat die bestechliche Psychologin in Aktion, um festzustellen, dass (nach so viel Engagement der Amtspersonen) nur noch ihre Rechnung interessierte.

Das bedeutet:

Wir haben hier einen der wenigen mir bekannten Fälle im Postfaschismus, bei dem nicht etwa der Tiefe Staat staatliche Stellen für seine illegalen Geschäfte benutzt, sondern umgekehrt: Mobbing, Denunziationen, Durchsuchungen, Fahndungen, Schauprozesse und die Schädigung meiner Kinder sind auf amtliche Aufträge an den Tiefen Staat zurückzuführen.

Das bedeutet nicht nur, dass die politisch Verantwortlichen das Geschehene beabsichtigten, sondern vor allem, dass sie durchaus wussten, wie sie an die Schalt- und Schnittstellen des Tiefen Staats gelangen, und wer zu welchem Preis willig war, schmutzige Arbeit zu übernehmen: Die Richter Wendel und Nink machten öffentlich kein Hehl aus ihren Aufträgen (Nink sprach unverhohlen über seine Anrufe „von ganz oben“). Der junge Staatsanwalt Maruhn wurde schnell zum OLG-Richter, Gödicke kam zum BGH, Frau Leopold-Linke ist, gerade nach mehreren aufgeflogenen Gefälligkeitsgutachten, stark gefragt – nicht zuletzt, wenn es darum ging, sexuellen Missbrauch klein zu reden. (Das weiß ich von Betroffenen, die sich an meine Frau und mich wandten.)


Nur weil ich, meinen Kindern zuliebe, nicht aufgeben wollte und konnte, musste ich erfahren, mit immensen psychischen, physischen, finanziellen und beruflichen Kosten, wie die eingewechselten Richter (und nicht zu vergessen: die Richterinnen!) bis heute (und mutmaßlich weiterhin) an ihrem einmal angenommenen Auftrag festhalten.

Der militärische Arm des Tiefen Staates, die Gladio-Struktur der NATO, bezeichnet dieses Verhalten als „Auftragsverteidigung“. Den Begriff sollte man auf sich einwirken lassen. Diese Art von „Verteidigung“ habe ich in jungen Jahren als NATO-Diktatur in Griechenland mit Tausenden von Toten erlebt. Heute verteidigt Deutschland solche Aufträge im Kosovo oder am Hindukusch. Meine Gegnerschaft dazu bescherte mir vor genau 20 Jahren meinen ersten (vorerst einzigen) Strafprozess: Während die Bundeswehr ihren Auftrag zur Bombardierung serbischer Wasserwerke, Krankenhäuser, Sendeanstalten etc. „verteidigte“, verteidigte ich das deutsche Grundgesetz. Ich bekam dafür den Fritz-Bauer-Preis und verlor meine Kinder – wegen meiner „Einstellungen und Gesinnungen“.


Spätestens nach erfolgter Auslieferung meiner Kinder und nach meiner Pensionierung im vergangenen Jahr geht es weder um Jugoslawien, noch um die Besetzung meiner Professur, noch um Minderjährige, sondern allenfalls um die kosmetische Tarnung schmutziger Karrieren.

Solche gegenseitigen Beauftragungen zwischen dem offiziellen und dem Tiefen Staat kannten wir eher vom Ausland – wie z.B. bei der Iran-Contra-Affäre. In Hessen gab es für die breite Öffentlichkeit so viel Morast nur bis zur Gründung Gießens vor gut 1.000 Jahren (daher der Name). Unbekannt ist vorerst, wer sich noch alles mit all dem Ruhm wird bekleckern wollen. In Griechenland sagt man: „Die Obduktion wird’s zeigen.“







¹Volker Hoffmann und Heiderose Manthey produzierten insgesamt drei Filme über die Auswirkungen des derzeitgen Familienrechts in Deutschland. Diese sind GEKREUZIGTE VÄTER … oder die Melktiere der Justiz, SCHACHMATT DER JUSTIZ … Prof. Christidis schreibt Rechtsgeschichte und FAMILIEN-ZERRISS … Ohne meine Tochter.


Aufklärungsfilme für die Bundesregierung und das Europäische Parlament

DOWNLOAD Flyer Aufklärungsfilme


Artikel aus der Serie „Der Merkel Staatsanwälte und Richter“

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I
Merkel, es reicht ! … gezielter Machtmissbrauch ?
Mit einem solchen Instrumentarium lassen sich Dissidenten schnell und „demokratisch“ ausschalten

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil II
Wie weit geht ein Macht-System, um bedeutende Menschen unterdrückt zu halten ?
Erniedrigung – ein Zeichen von Korruption und Folter !

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil III
Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil I
Die Merkel-Diktatur zwingt alle in den Kampf: „I’m a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me“

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil IV 
Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis Teil II
Die Merkel-Diktatur zwingt alle in den Kampf: I was a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me !

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil V
Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis Teil III
Die Merkel-Diktatur zwingt alle in den Kampf: Die kid – eke – pas – Familie

Der ARCHE e.V. gibt bekannt