Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil II
Die „Merkel-Diktatur“ zwingt alle in den Kampf: I was a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me !
2020-03-30
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Keltern-Weiler. ARCHEVIVA führt die Reihe „Der Merkel Staatsanwälte und Richter“ mit Teil 2 des Interviews von Prof. Dr. Aris Christidis fort. Vorab teilt ARCHE nochmals mit – auch allen Staatsanwaltschaften – , dass die wichtigsten kid – eke – pas Urteile im Falle von Professor Christidis an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Nils Melzer, gesendet wurden. Ungeschwärzt !, d.h. sämtliche Verfahrensbeteiligten sind somit der UNO gemeldet, ebenso wie in einem der ARCHE in Keltern-Weiler bekannten Fall.
Prof. Dr. Aris Christidis, am 01.01.2017 wurde unser Film SCHACHMATT DER JUSTIZ … Prof. Christidis schreibt Rechtsgeschichte auf RASTATTT veröffentlicht. Dieser Film ist bis zum heutigen Tage 71.400 Aufrufe mal aufgerufen worden. Er ist einer der drei Aufklärungsfilme¹ für die Bundesregierung über das Menschenrechtsverbrechen Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome, kurz kid – eke – pas genannt. …
Zum Nachlesen: Hier finden Sie Teil I des Interviews Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil III Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil I Die Merkel-Diktatur zwingt alle in den Kampf: „I’m a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me“ vom 2020-03-25.
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Das Interview – Teil II
2. Haben Sie weiterhin per Gericht versucht, durch den Dschungel der gegen Sie angesetzten Entfremdungsmechanismen zu kommen und einen Kontakt zu Ihren Kinder herstellen können ?
In beiden Verfahren wurde die Möglichkeit einer Revision abgelehnt. Doch ich konnte meine Kinder nicht aufgeben; die inzwischen fast erreichte Volljährigkeit änderte nichts an der Tatsache, dass sie auf Betreiben des Tiefen Staats und zur Bestrafung ihres friedenspolitisch unbotmäßigen Vaters zu Displaced Persons gemacht worden waren: Sie wurden nicht nur von ihrem Vater getrennt und einem – sagen wir: – „problematischen“ Milieu überlassen, sondern auch von mehr als 90% ihrer Verwandten und Familienfreunde und deren Kulturkreis isoliert.
Wenn Sie bedenken, dass, im Gegensatz zur deutschen, die griechische Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden kann, erkennen Sie, dass hier zwei junge Menschen für die einzige Gegend, in der niemand ihr Recht auf Heimat bestreiten kann, zu Fremden und funktionalen Analphabeten gemacht wurden. Allein für die Entfernung vom Griechisch-Unterricht („Herkunftsunterricht“) wurden 7 (sieben) Beschlüsse gefasst, weil ich meine Anträge für jedes Schuljahr neu stellte. Allzu verräterisch war der Beschluss des Richters Schwamb vom 10.09.2008; darin fand er es für die damals 9 und 11 Jahre alten Kinder „verständlich und sogar wünschenswert, wenn sie für sich noch eine ausreichende Zeit für sportliche Betätigungen am Nachmittag beanspruchen“ – ein fulminantes Plädoyer gegen die Schulpflicht, jedoch nur für meine Kinder.
Drei Wochen nach Beschluss-Zustellung, am 22.10.2008, rief mich mein damals 9jähriger Sohn an und bat mich, ihn wieder regelmäßig zu seinem wöchentlichen Griechisch-Unterricht zu bringen. Am Ende des Schuljahrs (im Juni 2009) zeigte er mir stolz sein Zeugnis, das unter „Herkunftsunterricht“ ein weiteres „Sehr gut“ enthielt. Sein großer Bruder hatte sich nicht getraut.
Über innere und äußere Konflikte, die der kleine Junge bis zu diesem Schritt überwinden musste – und vor allem über Kriterien und Motive von Richter Schwamb zu seinem Beschluss kann man sich viele Gedanken machen. Bevor man sie aber ausspricht, sollte man auch Risiken und Nebenwirkungen bedenken. Ein Schurke, wer dabei an die Schließung der jüdischen Schulen Deutschlands im Juni 1942 denkt.
Nach der Verbringung meiner Kinder nach Bremen fand sich auch dort ein weiterer Gelehrter von adäquatem Kaliber: Jugendamtsmitarbeiter M. Hien-Völpel, befand, nach intensivem Studium der griechischen Kultur in einschlägigen Etablissements, in einem Aktenvermerk vom 22.09.2011 (Zitat): „Eine Abwertung der griechischen Kultur, bzw. der Wurzeln des Kindesvaters ist u.a. ebenfalls nicht erkennbar, da die Familie u.a. berichtete erst kürzlich griechisch essen gewesen zu sein.“ Das erfuhr ich deutlich später, bei einer Akteneinsicht und wies die Bremische Justiz (am 28.02.2013) dezidiert darauf hin, dass ich meine „(deutsche) Professur mitnichten im Hofbräuhaus erworben“ hatte.
Noch größere Nähe zum Frankfurter OLG-Richter Schwamb errang derselbe Mitarbeiter Hien-Völpel als Rechtskommentator des Bremer Postfaschismus; er notierte amtsintern am 19.11.2012 über mich, den (Kindesvater) KV (Zitat):
„Grundsätzlich sollte dem KV, würde dies nicht gegen geltende Rechtsprechung verstoßen, untersagt werden, weitere Familienrechtsverfahren zu eröffnen bzw. das Grundrecht auf rechtliches Gehör bis auf weiteres zu entziehen.“
Die hessischen Wunschvorstellungen bzgl. meiner „Einstellungen und Gesinnungen“ waren im Bremer Jugendamt angekommen schon ein Jahr, bevor ich (am 25.11.2013) einen schriftlichen Hinweis darauf bekam.
Meine Kinder, (und mit ihnen auch ich) waren zu Geiseln geworden. Sie durften weder nach Griechenland auswandern, noch hier als Griechen aufwachsen: Kaspar Hauser als deutscher Exportschlager. Ich gehe jede Wette ein, dass Sie im heutigen Deutschland kaum jemanden finden, der so etwas (als Teil „westlicher Werte“) für möglich hält. Herr Deichmann vermutlich auch nicht. Aber er brauchte nur die entsprechenden Textpassagen zu übergehen.
War also mit Herrn Deichmann das Ende Ihrer Bemühungen besiegelt ?
Es gab noch die Möglichkeit, den Gang zum BGH ebendort zu beantragen, über eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde. Beim BGH waren zu jenem Zeitpunkt bundesweit exakt 30 Anwälte zugelassen. Der erste Angefragte sagte ab, er hatte schon dem Land Hessen für den Fall eines solchen Schrittes seine Zuarbeit zugesagt.
Der im März 2017 engagierte Rechtsanwalt Thomas K. nahm zwar meine Vertretung in beiden Verfahren an; aber ab da verweigerte er jedes Gespräch. Nach seiner Auffassung war die Durchsetzung einer Revision unabhängig von den Vorstellungen des Mandanten. Es vergingen Monate, und meine einzigen Informationen waren die von ihm wiederholt beantragten Fristverlängerungen. Die letztmögliche sah die Abgabe der Nichtzulassungsbeschwerde am 11.09.2017. Zweieinhalb Wochen vor Ablauf dieser letzten Frist äußerte er Bedenken, ob der BGH eine Revision zulassen würde, und ich ermutigte ihn, trotz der drohenden Kosten. Doch, als er drei Tage vor Einreichung seine Texte vorlegte, waren wir uns bei seiner Begründung bzgl. Sorgerecht uneins: Nicht der Verlust des Sorgerechts stand für mich im Mittelpunkt meines Protestes, sondern die Geschehnisse vor dem Hintergrund meiner Denunziation und der politischen, nationalistischen und sexistischen Diskriminierung. Ich hatte schließlich eine beträchtliche Erweiterung der Klage eingereicht, die Deichmann & Co. nicht berücksichtigt hatten.
Am Vormittag des Frist-Endes (11.09.2017, 12:00 Uhr) reichte Rechtsanwalt Thomas K. die Nichtzulassungsbeschwerde wegen der illegalen Hausdurchsuchung ein und legte das Mandat zur Sorgerechtsentscheidung nieder. Ich nutzte die verbleibenden ca. drei Stunden und fragte bei den noch nicht angefragten 28 Anwälten an, ob sie bereit wären sich (quasi für die Ehre der Waffen) für mich einzusetzen. Alle sagten ab, manche hatten zudem die Offenheit, mir zu erklären, dass sie ihre Kanzlei mit Aufträgen des Landes Hessens unterhielten.
Es dauerte ein Dreivierteljahr, bis mir der BGH am 28.06.2018 mitteilte, nicht anders als befürchtet: Meine Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. (Zitat): „Von einer näheren Begründung wird (…) abgesehen.“ (Az. III ZR 94/17). Den Wortlaut kenne ich von mehreren Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EGMR.
3. Wie viele Gerichtsprozesse haben Sie insgesamt geführt und welche Gerichte waren daran beteiligt? Können Sie alle Richter und die angerufenen Gerichte benennen ?
Als ich merkte, dass ich die Gerichtsverfahren die Zahl 100 deutlich überschritten hatte, hörte ich auf zu zählen. Dafür sah ich mich gezwungen, die ein- und ausgehenden Dokumente (Anträge, Schriftsätze, Faxe, Urteile etc.) zu digitalisieren und zu tabellarisieren, womit die Zählung automatisch stattfindet. Momentan sind erst die jüngeren 2/3 der Unterlagen erfasst; das sind deutlich mehr als 2.000 (zweitausend). Gerichte und Richter habe ich schon an entsprechender Stelle benannt, die Erstellung einer vollständigen Liste wäre schon ein mittelgroßes Projekt, denn meine provisorische Infrastruktur ist noch nicht effizient genug.
Sie müssen z.B. bedenken, dass ein (kleinerer) Teil der Prozesse mir organisatorisch auferlegt wurde: Protestierte ich gegen die Besetzung, die Verzögerung oder einen Hinweis des Gerichts, so wurde dies als neues Verfahren interpretiert. Prompt hatte ich ablehnende Beschlüsse und die dazugehörigen Rechnungen zu tragen – so z.B., nachdem mir (2013) ein Unbekannter schrieb, dass er Angaben zu meiner Person in einer Liste des Amtsgerichts Magdeburg gefunden hatte. Darauf standen Personen, die im Rahmen von Ermittlungen der dortigen Staatsanwaltschaft abgehört wurden. Die Aktion sei inzwischen beendet worden. Ich schrieb das Gericht an und wollte wissen, ob auch die Abhörung meines Telefons beendet worden war, und warum ich nicht darüber informiert wurde.
Der weitere Verlauf war grotesk: In Hessen fand ich niemanden, der wissen wollte, wie das (nicht einmal an Hessen geographisch angrenzende) Bundesland Sachsen-Anhalt die Abhörung meines fast 400 km entfernten Anschlusses beschließen und realisieren konnte.
Richterin Frömmichen am Amtsgericht Magdeburg befand am 23.04.2013, ich sei „von der Maßnahme nur unerheblich betroffen“, und es sei „anzunehmen“ gewesen, dass ich „kein Interesse an der Benachrichtigung“ gehabt hätte (Az. 5 Gs 230 Js 26473/11). Meine Anfrage wurde als Antrag interpretiert, die Antwort als Beschluss, dessen Gerichtskosten ich zu überweisen hatte. Oft dienen solche Aktionen als „Check“ für die Bereitschaft von Richtern, diese Strukturen mitzutragen – ähnlich wie Entscheidungen über die Befangenheit der lieben Kollegen – ich vermute dahinter eine Art Mutprobe. Eine bloße kostenlose Mitteilung von Frau Frömmichen wäre evtl. als Distanzierung von dem sie umgebenden Netzwerk aufgefasst worden.
Kosten dieser Art vermeiden Sie allenfalls, wenn Sie, sorglos flötend, „vorauseilenden Gehorsam“ demonstrieren – eine Eigenschaft, mit deren Übersetzung ich viel Belustigung in Griechenland erzeuge. Dort sind die deutschen Verhältnisse weit weg.
Ob der Magdeburger Beschluss als implizit positive Mitteilung galt, dass ich jetzt nicht abgehört werde, kann ich nicht sagen, weitere Nachforschungen hätten mich überfordert; dazu gab es immer wieder Aktionen wie nächtliche Begehungen meines Grundstücks und Überprüfung meiner Post durch Uniformierte, kurze Anwahl meines Handys mit Anzeige der Handy-Nummer meiner Frau etc.. Geraten Sie einmal ins Visier des Tiefen Staates, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich ein „Vorkommnis“ ereignet. Dazu müssen ständig Ihre Kontakte, Ihr Aufenthalt, Ihre aktuelle Auslastung und Belastbarkeit etc. bekannt sein.
Was oft verkannt wird, ist, dass es dem Tiefen Staat nicht darum geht, jemanden (z.B. Politiker), etwas (z.B. den Staat) oder auch nur seine eigene Existenzberechtigung zu schützen. Oft dient er nur als Vehikel zur Karriereförderung seiner Mitglieder. Ich sprach bereits von den „Rettern“:
Bei mir z.B. fing es nachweislich damit an, dass eine überforderte, unfähige Personalchefin meiner Hochschule ihre Fähigkeiten beweisen wollte, indem sie meine Berufung zum Professor (2000) zur Gefahr für die Wissenschaft erhob (aufgrund meiner Gegnerschaft zu Angriffskriegen). Sie wurde später von mehreren Kollegen mit dem Satz zitiert: „Er darf hier nicht ankommen!“
Es dauerte viele Jahre, bis ich erfuhr, was für eine Panik sie in der Personalabteilung vor meinem Amtsantritt ausgelöst hatte. Ab da stand ich ständig vor Hindernissen, die ich mir zunächst nur durch die sog. Bildungsmisere zu erklären suchte. Die Unfähigkeit dieser Dame führte zwar zehn Jahre später zu ihrer Entfernung vom Dienst. Aber auch danach durfte keiner ihrer Fehler korrigiert werden – der Grund: Es handelte sich um eine persönliche Freundschaft des hessischen Ministerpräsidenten, des Gießener Bouffier, was sogar auch in der regierungsfreundlichen lokalen Presse kritisch diskutiert wurde. Das führte dazu, dass in der Zwischenzeit drei (von ca. 40) Kollegen meines Fachbereichs für sich die Gelegenheit erkannten, der eigenen Karriere Auftrieb zu geben – was ihnen übrigens gelang. In meinem Fall ging es diesen Kollegen nur darum, die eigene Nützlichkeit zu beweisen, und zwar durch Unterbindung – von meinen Vorlesungen, Projekten, Budget, Raumvergabe, Freizeit für Familienleben usw..
Damit schließt sich ein Kreis: Wenn man als Beamter dieselben Strukturen in der Diensthierarchie und in der Rechtsprechung um sich hat, gibt es kein Entrinnen. Ab da sorgen involvierte (Familien-, Verwaltungs-, Zivil-, Sozial-) Richter für ausreichend viele Prozesse, die man, ob als Antragsteller oder Kläger, stets „im Namen des Volkes“ verliert, bis man ruiniert, kriminalisiert und/oder psychiatrisiert ist. Versagt einmal dieses Funktionsprinzip, so springen als letzte (vorerst unblutige) Akteure die Eingeweihten in den Ministerien ein, um gefälschte Protokolle oder dienstliche Sanktionen zu legitimieren.
Sie meinen, man kann sich auf die deutsche Justiz nicht verlassen ?
Vieles mutet desolater an, als es tatsächlich ist – etwa, wenn ein Richter Nink meiner Frau im öffentlichen Prozess vor seinen Schöffen und dem Publikum sagt, es genüge ein (Zitat) „Anruf von ganz oben“, bevor er sie für ein von seiner Kollegin Keßler-Bechtold erdachtes und seinem Kollegen Wendel mit Hilfe des Staatsanwalts Maruhn verfolgtes fingiertes Verbrechen in zweiter Instanz verurteilt.
Noch augenfälliger war es mit Richter Dr. Gödicke am 05.12.2018 am Landgericht Gießen, der die Höhe der Entschädigung meiner Frau wegen ihrer (verwaltungsgerichtlich erkannten) öffentlichen Diffamierung durch Stadt und Kreis Gießen entscheiden sollte: Er gab vor, sich über die erschienenen Pressevertreter aufzuregen, holte Mannschaften von Polizei heran und ließ Kameras beschlagnahmen. Er wurde deswegen abgelehnt und musste den Antrag auf Befangenheit noch vor dem Gerichtssaal entgegennehmen, d.h., er konnte die Sitzung nicht eröffnen (weshalb es auch kein Protokoll dazu gibt). Trotzdem gab er in seiner dienstlichen Stellungnahme an, die Presse hätte ihn gestört (notabene) nach Eröffnung der Sitzung.
Der angeblich unabhängige Richter Gödicke, der zugleich eine Teilstelle als Professor (also als Untergebener der Exekutive) innehatte, war plötzlich nicht mehr am Landgericht: Er bekam andere Stellen, als Richter am OLG FfM und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH. In der Sache selbst ist auch fast anderthalb Jahre später immer noch nicht entschieden worden.
Trotzdem bitte ich zu berücksichtigen, dass wir im Postfaschismus, anders in der Zeit davor, auch noch dem Verlust der Bonner Republik, keine flächendeckende Gleichschaltung des Staatsapparats haben. Wir haben es vielmehr mit der Besetzung sensibler Schaltstellen zu tun, die notfalls andere, mit Integren besetzte, umgehen können. Lässt z.B. ein Richter Zweifel an seinem Gehorsam aufkommen, so wird ein anderer „eingewechselt“. Bei mir gab es Prozesse mit bis zu sechs Richter-Rochaden, bis alles „passend gemacht“ war. Nicht anders war es bei den Verfahren meiner Frau. Im kleinen Gießen wird die Personaldecke dadurch gestreckt, dass Richter mit bis hinunter auf 0,1 Stellen einer Kammer bzw. einem Senat angehören. Man kann über alle Fachsenate und Instanzen gehen und immer vor demselben Richter stehen – wie im Märchen mit dem Hasen und dem Igel. Dazu wird natürlich „unser Mann im Präsidium“ gebraucht, der für die Umsetzungen sorgt, damit der „Apparat“ im Ministerium (wie bei mir mit den Protokollen) möglichst nicht einspringen muss.
Bei den über 100 Prozessen um meine Kinder musste ich mich oft an die Präsidien der Amtsgerichte in Gießen und Bremen wenden; in mindestens zwei Fällen (beide in Gießen) war ich gleich doppelt überrascht: zunächst, dass man so gründlich (wenngleich ergebnislos) meine Anliegen behandelt hatte – und dann, dass das jeweilige Präsidiumsmitglied wenige Monate später versetzt wurde.
In Anbetracht solcher Richter-Karussells ist es in der Tat, wie Sie sagen, interessant, die Namen der beteiligten Richter zu beachten, um ihre Zeichen werten zu können – so etwa die vordergründig verständnisvolle Art von Herrn Deichmann oder den Anspruch des Landrichters Dr. Nierwetberg, eine einzige Formulierung für die Protokolle aller Prozesse zu verwenden (Zitat): „Die Sach- und Rechtslage wird erörtert.“ Eine solche Protokollierung macht seine Urteile für sämtliche Instanzen unanfechtbar; denn alle anderen Informationen sind „Behauptungen“ der Parteien. Das Besondere daran ist: Er ist vom Gesetz nicht verpflichtet, genauer zu protokollieren. Weitere Ausführungen erübrigen sich.
Gleichzeitig lassen sich aber teilweise schon von außen die Verhältnisse erkennen, die neuerdings Richter selbst öffentlich machen – so z.B. Th. Schleif in seinem Buch „Urteil: Ungerecht“ (2019). Mein Lob dazu sollte sowohl unter buecher.de als auch unter amazon.de abzurufen sein. Auch, wenn der Autor fast nur die organisatorische Dimension des prekären Zustands in der deutschen Justiz anspricht, ist schon bei ihm (und immer wieder in unseren Verfahren) auch die Unzufriedenheit von Richtern mit unzumutbaren parteipolitischen Vorgaben erkennbar. Das ist noch lange nicht die gehegte Wunschvorstellung, noch ist es das gesetzte Ziel; aber das lässt gewisse Hoffnung aufkeimen.
4. Was ist Ihr Ziel und wie weit glauben Sie noch davon entfernt zu sein ?
Ich muss zwischen meinen ursprünglichen und den aktuellen Zielen unterscheiden: Ursprünglich hatte ich das Ziel, jede psychische und physische Schädigung meiner Söhne auszuschließen, ihnen eine Entwicklung zu ermöglichen, die wenigstens etwas besser als meine wäre – eine Zukunft, die bereits der Vergangenheit angehört:
In den fast zwei Dekaden ihrer staatlichen Kindeswohlgefährdung sind Verwandte und Familienfreunde z.T. gestorben, während sie die nachgekommenen nie kennenlernten. Sprachen, Instrumente, Sport- und Spielarten, die ich ihnen vorstellen wollte, wurden verhindert oder gar verboten, griechische Kindheitsfreunde, Schulkameraden, Kommilitonen, Nachbarn (wie ich sie in beiden Ländern habe), sind uneinholbar verpasst worden. Ganze Jahresgehälter und Lebensversicherungen, die ich eisern zusammengespart hatte, die ihnen Studien und Aufenthalte in den „Mekkas“ von Kunst und Wissenschaft ermöglicht hätten, sind unwiederbringlich an die angeblichen Garanten ihres Kindeswohls geflossen.
Ich habe sogar eigene Forschungsideen zurückbehalten, für den Fall, dass meine Jungs Studiengängen in meinem Fach nachgehen wollten. Aber auch Geist lässt sich einsperren. Ich halte es inzwischen für fraglich, ob sie jemals in der Lage sein werden, zu realisieren, welches Geschäft mit dem Kindeswohl in ihrem Namen und auf ihre Kosten finanziert wurde, und was für Denksperren ihnen von all den zwielichtigen Akteuren angelegt wurden – von Richtern, Verfahrensbeiständen, Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern, ausgesuchten Psychotherapeuten etc..
Nach ihrer Vereitelung wurden aus solchen frühen persönlichen Zielen Arbeitsziele für die gesellschaftliche Entwicklung in diesem Land: Wenigstens anderen Kindern soll solches Schicksal erspart bleiben.
Gerade vor dem Hintergrund der Amokläufe in den letzten Monaten, mit medialen Retrospektiven auf die gesellschaftliche Entwicklung seit dem Wechsel zur Berliner Republik (von den Brandanschlägen von Mölln und Solingen 1992/1993 über die NSU-Morde bis heute), werden öffentlich Fragen gestellt, die nahezu wörtlich in Schreiben von mir an mutmaßlich korrupte Richter vor mehr als einer Dekade stehen – darin immer wieder das Thema der Selbstwahrnehmung, der Nachahmung, der Identifikation junger Menschen.
Als Identifikationsfigur für meine Söhne bin ich, der Loser, schon in ihrem Vorschulalter demontiert worden, als Richterin Keßler-Bechtold ihre Sprüche von „Ihnen in Griechenland“ losließ, auch wenn sie dabei nicht ausgesprochen von „Eingeborenen-Reservaten“ redete und mich nicht mit Tarzan-Schrei begrüßte.
Spannend war die aus derselben parteipolitischen Quelle stammende Parallelität zu meiner Demontage bei den Studierenden: Während ich über fast 20 Jahre bei den anonymen Evaluationen jedes Semesters Noten bekam, deren Durchschnitt näher bei „Sehr gut“ als bei „Gut“ lag, fand sich einmal (vor ca. 15 Jahren) eine Handvoll Studenten, die mich, wenige Tage nach einer solchen Evaluation, in einem damals neu errichteten Internet-Portal als „den Flop-Prof.“ aller Fachbereiche beider Gießener Hochschulen hinstellte, mit der Begründung (sinngemäß), ich könne gar nichts taugen, wenn ich zugleich mir die Arbeit mache, als Kommunalpolitiker die laufende Politik zu kritisieren. Ich loggte mich selbst namentlich ein und gab mir überall eine „5“, damit erkennbar wird, wie solche Beurteilungen entstehen. (Meine Botschaft machte ich in einem Freitext-Kommentar klar: Bewertungen haben einen Sinn, wenn sie repräsentativ oder namentlich sind. Man kann der Mehrheit oder konkreten Persönlichkeiten trauen. Anonyme „Zwischenrufe“ können Stimmung – aber keine Erkenntnis erschaffen.)
Da ich erwachsene Studierende mit gewissen Ansprüchen und Erwartungen als Zielgruppe hatte, erlebte ich, wie sich um mich gerade solche sammelten, die den Anspruch an sich selbst, die Selbstachtung, die Erfüllung bei der Arbeit, die Chance zu einem gesellschaftlichen Beitrag suchten. Einige ließen sich von mir vom ersten Seminar bis zur Masterarbeit begleiten. Oft sah ich sie wieder bei der Preisverleihung als Jahrgangsbeste. Zwei von ihnen meldeten sich gut ein Jahrzehnt später, als sie führende Positionen in Forschungsbetrieben erreicht hatten.
Freilich konnte ich (der politisch Unerwünschte) als Ausrüstung für studentische Projekte nicht mal ein gebrauchtes Handy versprechen, alles musste mit der Standard-Ausrüstung (Papier und PC) zu schaffen sein. Als ich einen fragte, ob er zur besseren Ausstattung nicht einen der erfolgreichen Kollegen als Korreferenten wählen wollte, fragte er spontan (Zitat): „Diesen Schwätzer?“ Ich habe ihm nie verraten, dass ich ihm gerade meinen Hauptmobber empfohlen hatte.
Das ist für mich ein wichtiges, zeitloses Ziel: Nachkommenden wählbare Handlungsmöglichkeiten vorzuleben, und, vor allem, bei allen Widrigkeiten nicht die Selbstachtung zu verlieren. Markant fand ich eine Situation im Gerichtssaal von Keßler-Bechtold, die nunmehr wusste, dass ich wegen meiner Kinder in Deutschland geblieben war. Sie meinte, als Grieche sollte ich froh sein, in Deutschland zu leben. Ich fragte, ob sie damit meinte, in Griechenland hätte ich es nicht einmal zum Professor gebracht.
Den Menschlein des Tiefen Staats ihre Größe bewusst machen, ist Teil des Ziels, die eigene Identität und Selbstachtung zu bewahren. Meinen (wie den meisten) entfremdeten Kindern ist diese Möglichkeit nicht vergönnt: Die Dämonisierung eines Elternteils (geschweige denn beider) schafft nicht nur Distanz zum entfremdeten Elternteil; sie erzeugt subtil auch eine Dankbarkeit, bis hin zur Unterwürfigkeit, dass Kinder vor solchen Eltern (wie mir) „gerettet“ wurden. Im Falle meiner Söhne kommt hinzu, was ich als „Konvertiten-Stolz“ bezeichne: Sie sind dankbar, Deutsche zu sein. Es darf nur keiner merken, dass sie in Wirklichkeit Displaced Persons aus Griechenland sind; denn dann sind sie erpressbar, sind doch Griechen so minderwertig. Man könnte in Deutschland dabei ein Déjà-vu-Erlebnis bekommen.
Sie arbeiten also an langfristigen Zielen ?
Es gibt auch wichtige kurzfristige Ziele: Ein dringendes Ziel ist m.E. die Schaffung von Öffentlichkeit – und dies aus mehreren Gründen:
Zum einen erhoffe ich mir daraus die allgemeine Sensibilisierung und die Schaffung eines Bewusstseins für die Vorgänge um das Geschäft mit Kindern in dieser Gesellschaft. Zum andern aber will ich auch die Delegitimierung der Protagonisten des Tiefen Staates erreichen. Das wäre die Vorstufe, bevor alle vorgenannten und viele andere Richter ein Schamgefühl entwickeln – bevor etwa ein Richter Schwamb die Abschaffung des Schulbesuchs für kleine, wehrlose griechische Kinder als „wünschenswert“ protokolliert bzw. bevor er sie einem gierig auf sie wartenden Milieu überlässt – oder bevor ein Richter Nink in aller Öffentlichkeit seinen beiden Schöffen Schlotmann und Herbert den Preis richterlicher Unabhängigkeit mit einem „Anruf von ganz oben“ beziffert.
Solches Vorgehen war auch nötig, bevor Frauenrechte in Europa und Bürgerrechte für farbige Bürger in den USA erkämpft wurden. Der Kampf um Algier fand auch in Pariser Redaktionen, jener um Saigon auch an US-Universitäten statt. Keine Parlamentspartei hat es je, unter Gefährdung ihres Machtanspruchs, auf sich genommen, Rudi Dutschkes „aufrechten Gang“ zu riskieren. Ganz im seinen Sinne kann ich heute sagen: „Schafft zwei, drei, viele Jugoslawien“.
Von solchen Zielen ist die deutsche Gesellschaft heute noch weit entfernt. Stellen Sie sich nur vor, ich würde Herrn Nink meinen Freund nennen, und Sie würden eine meiner Absolventinnen treffen, die zugeben würde, in ihrer Prüfung ein „mildes Urteil“ von mir bekommen zu haben. Was glauben Sie, was diese Absolventin als Preis für mein Urteil angeben würde? Einen Anruf von ganz oben? Einen „MeToo“-Eintrag? Andere Synonyme für Prostitution? Und wer hätte sich dabei prostituiert – sie, oder ich?
Sie können einen beliebigen Mann heute bloßstellen, indem Sie ihn in der Warteschlange beim Metzger fragen: „Na, verhauen Sie immer noch Ihre Frau?“ Sie können aber noch keinen Richter oder Schöffen damit beleidigen, indem Sie ihn fragen, ob er immer noch Anrufe von oben erhält oder Kinder von der Schule nimmt. Sie bringen keinen BGH-Anwalt in Verlegenheit mit der Frage, ob er wieder einmal am Morgen des letzten Fristablaufs sein Mandat niedergelegt hat. Mit solchen Fragen können Sie eher sich selbst schaden.
„Einstellungen und Gesinnungen“ wie meine kosten – oft mehr, als die Seele, der Körper oder das Portemonnaie vertragen. Und dann stellt sich die Frage, wie weit man das verlorene Spiel weiterführen will und kann. Die Benachteiligung meiner Kinder lässt sich nicht mehr vermindern (geschweige denn verhindern): Vaterentzug, verwandtschaftliche Entwurzelung, kulturelle Deprivation, bildungsferne Erziehung, gewaltsame Vorbereitung auf ein Leben als Sexualspielzeug graumelierter Damen und Herren sind schon gelaufen.
Bestrafung von Kritikern durch Schädigung ihrer Kinder ist in Deutschland weder neu, noch jemals bestraft worden. Ist man erst in die Fänge des Tiefen Staates geraten, kann man die staatliche Repression gegen sich nur noch erhöhen. Denn, klagt man gegen die Regierung, wird die Klage durch die dazu („von ganz oben“) angewiesenen Richter abgewiesen. Geht man gegen die Richter vor, steht man einer vereinten Front aus Exekutive und der von ihr dirigierten Judikative gegenüber.
Am wichtigsten ist für mich (wie für meine Frau), ein Angebot zu hinterlassen: eine Absage an die real existierende Korruption, als nachvollziehbare Spur, die man erhobenen Hauptes verfolgen und weiterführen oder (evtl. als zu genussfeindlich) verwerfen kann. Dazu gehören eine ganze Reihe von Reportagen, Buchbeiträgen, Interviews, Filmen etc., die noch fertig zu stellen sind.
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Lesen Sie demnächst in Teil V der Reihe „Der Merkel Staatsanwälte und Richter“ die Antworten auf die Frage
5. Was muss sich an der deutschen Rechtsprechung dringend ändern, damit das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas überwunden werden kann ?