Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
Verfassungsbeschwerde eingereicht: Vater sieht sein Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt
2023-09-19
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Karlsruhe. In seiner Pressemitteilung Nr. 72/2023 vom 02. August 2023 gibt die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe den nachstehenden Termin zur mündlichen Verhandlung in Sachen „Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung“ bekannt.
Die Sitzung findet am Dienstag, den 26. September 2023, um 10.00 Uhr statt.
Kurztext des BVerfG zur Verhandlung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 26. September 2023, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die Regelungen zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft nach § 1600 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (BGBl. I S. 2780) wendet, durch die er sich in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt sieht.
Mehr Informationen
Zum Text im Internet auf der Seite des BVerfG geht es hier.
Die Gliederung als PDF Regelungen_zur_Vaterschaftsanfechtung_mV oder der Link zur Gliederung für die mündliche Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 26. September 2023 können nach Anklicken der jeweils unterlegten Begriffe aufgerufen werden.
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