Bundesfamilienministerium unglaubwürdig
Anwaltskanzlei damit beschäftigt, die PETRA-Studie auf dem Rechtsweg zur Veröffentlichung zu erzwingen
2021-08-30
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Cochem/Berlin/Keltern-Weiler. Den Kommentar zu unserem Bericht Antwort aus dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) – Pressereferentin: PETRA-Studie ausgesetzt aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe spricht Trennungsvater Michael Meyer.
„Über die Antwort aus dem Bundesfamilienministerium auf die Anfrage bez. der Veröffentlichung der PETRA-Studie kann ich als Trennungsvater nur unverständlich den Kopf schütteln.
Aus meiner Sicht ist die neuerliche Begründung, was angeblich gegen eine Veröffentlichung sprechen würde, mal wieder nur eine fadenscheinige Ausrede. Mehr nicht.
„Die Arbeiten an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ (die schon längst abgeschlossen sind) mussten jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt werden“.
Ministerium um keine Ausrede verlegen
Man muss sich das mal vorstellen: Diese Studie wurde 2015 in Auftrag gegeben und inzwischen haben wir 2021.
Offensichtlich ist dieses Ministerium um keine Ausrede verlegen, wenn es um die weitere Vermeidung einer Veröffentlichung geht?
Wenn angeblich hier datenschutzrechtliche Bedenken bestehen sollten, was spräche dagegen hier Namen unter Pseudonym zu verwenden oder diese im Text zu „schwärzen“?
Nein, die Ergebnisse dieser Studie sind im Kontext nicht so ausgefallen, wie es sich die Herrschaften bzw. Damen des Bundesfamilienministerium (Bundesjustizministerium) gewünscht haben.
Veröffentlichung soll mit allen Mitteln verhindert werden
Diese Studie hat ganz klar und deutlich vermutlich die bittere Wahrheit ans Licht gebracht, was im deutschen Familienrecht alles im Argen liegt und seit vielen Jahren falsch läuft in diesem ach so „kinderfreundlichen“ Land!
Und diese Veröffentlichung soll mit allen Mitteln verhindert werden (erst recht vor der Bundestagswahl) damit eben diese „Missstände“ nicht bekannt werden sollen.
Dann wären nämlich unsere Politiker und Politikerinnen hier endlich gezwungen richtig zu handeln … und das sind aus meiner Sicht die wahren Gründe.
Studie aus Steuermitteln finanziert
Es ist für mich bezeichnend, dass sich hier schon eine Anwaltskanzlei damit beschäftigen muss, um diese Veröffentlichung auf dem Rechtsweg zu erzwingen.
Diese Studie wurde aus Steuermitteln finanziert und damit hat aus meiner Sicht jeder Steuerzahler dieses Landes ein Recht darauf hier Einblick zu bekommen. Sie muss der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Und bitte in der „unverfälschten“ Version dieser Studie.
Daran gibt es nichts zu debattieren.
Bundesfamilienministerium unglaubwürdig
Diese Begründung mit den angeblichen datenschutzrechtlichen Gründen ist für mich indiskutabel und einfach nur lächerlich.
Damit macht sich dieses Ministerium für mich unglaubwürdig.
Aber diese Begründung kommt mir sehr bekannt vor, wenn ich z.B. an das Jugendamt denke, das für mich und meinen Sohn zuständig ist.
Aber wir Bürger dieses Rechtsstaates und Landes sind ja schon leider vieles von unseren Volksvertretern gewohnt.
Was für ein Armutszeugnis wird hier mal wieder ausgestellt?
Es ist einfach nur noch beschämend wie wir als Bürger (ganz besonders die Kinder) dieses Landes behandelt werden.
Es grüßt und wünscht weiterhin viel Kraft und Mut …
Michael Meyer