Juristische Feinheiten zur Überwindung von kid – eke – pas¹
Deutsches Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und Römisches Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) – ECOSOC-Resolution 1503 – UN-Menschenrechtsgerichtshof (Genf) nach dem IPbürgR (UN-Zivilpakt)
2017-04-09
Weiler. Die Menschenrechtsverbrechen um Kindesraub – Eltern-Kind-Entfremdung und drohendem Parental Alienation Syndrome (kid – eke – pas) haben immer noch keinen durchschlagenden Weg in eine stoppende nationale oder internationale Gerichtsbarkeit gefunden. Viele Gruppen sind unterwegs das Natürliche Menschenrecht der Kinder auf beide leiblichen Eltern der Gesellschaft zurückgeben zu können. Das Geschäft mit den Kindern zum Erhalt der Familiengerichte, Jugendämter, Heime, Gutachter, Behörden etc. bis hin zur Verfügungstellung der Kinder für Sexuellen Missbrauch und Pädophilie sind die Gegner dieses natürlichen Rechtes..
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Lesen Sie hier die erste Öffentliche Auseinandersetzung zu der Rechtsproblematik von Kindesraub im nationalen wie im internationalen Recht zwischen Blaumilch und Wagner.
Völkerstrafgesetzbuch: Gewaltsame Herausnahme von Kindern Entführung, Verschwindenlassen,
Kinderhandel, Weigerung der Aufenthaltsauskunft, Folterung durch Zufügung schwerer seelischer Schäden
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¹ Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome
² und ³ sind anonymisierte Namen