Kommt der Durchbruch im Familienrecht ? Familien in Gänze stärken !

Marcus Weinberg: „Jeder Eingriff hat Auswirkungen auf die Familien, auf die Kinder !“

Es gibt die Frage des Vertrauens in den Staat, in die Jugendämter: Änderung des SGB 8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angehen bei strukturellen Problemen

2019-02-22

Marcus Weinberg. MdB. CDU. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Weiler. Marcus Weinberg kennt die tragischen Schicksale von Kindern in Pflegefamilien, die horrenden Fehlentscheidungen der Ämter, auch den Fall Chantal u.a. !

Hören Sie Weinbergs Rede gestern vor dem Bundestag

Rede vom 21. Februar 2019

 

Anlaufstelle kommt!

Wir möchten Bürgerinnen und Bürger stärker in Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Insbesondere gilt das, wenn diese, wie das Kinder- und Jugendhilfegesetz, massiv die Grundrechte der Menschen berühren. Mit dem heute beschlossenen Antrag kann ich mein Versprechen einlösen, dass eine Anlaufstelle geschaffen wird, an die sich Minderjährige, Eltern, Pflegeeltern, Großeltern und jeder richten kann, der Erfahrungen mit der Kinder und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit gemacht hat. Ich habe als Abgeordneter mittlerweile so viele Fälle von schwer nachvollziehbaren Inobhutnahmen, Sorgerechtsentzügen, aber auch Klagen von Pflegeeltern über die Behörden und Gerichte zugesendet bekommen, dass ich nicht glaube, dass es sich nur um ein paar fragwürdige Einzelfälle handelt, sondern, dass es möglicherweise ein systembedingtes oder strukturelles Problem gibt. Betroffene haben ein Recht darauf gehört zu werden. Wir brauchen dieses Wissen, um das Gesetz zu optimieren und eine gerechte, zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen. Es ist jedoch weder mir, noch den unabhängigen Wissenschaftlern möglich, sich in Einzelfälle einzumischen.

Geplant ist eine Auswertung der Berichte durch das Institut für Kinder- und Jugendhilfe, das hierfür unabhängige Wissenschaftler beschäftigt. Es wird verschiedene Möglichkeiten geben, wie die Anlaufstelle an die Berichte gelangt. Unter anderem, indem sich die Menschen direkt dorthin wenden können. Ziel ist, dass ein Bericht erstellt wird, der in den Reformprozess des SGB VIII mit einfließt. Die Anlaufstelle wird demnächst eingerichtet. Darüber werden wir informieren.“

Dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz liegt die RESOLUTION 2 C 209/15 als Leitfaden für eine Neuausrichtung des Familienrechts vor

Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE schreibt an Marcus Weinberg per Facebook und per Mail:

Hallo Marcus Weinberg, zu Ihrer gestrigen Rede am 21. Februar 2019: Dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz liegt die RESOLUTION 2 C 209/15 vor. Sie dokumentiert einen Fall auf Beweisbasis, der die Ohnmacht eines Elternteils nach Kinderraub und massiver Entfremdung durch den anderen Elternteil – mit HILFE des Staates, also mit HILFE der Justiz, Staatsanwaltschaft, Polizei, Behörden und Gesellschaft – schildert. Diese 171seitige Resolution liegt ebenso dem Europäischen Parlament wie dem Hauptquartier der UNO vor. Die Mutter fand in keiner angerufenen Stelle auch nur das geringste Gehör oder Unterstützung, in 21 Jahren mit 16 daran mitwirkenden Rechtsanwälten nicht, nicht in 40 Gerichtsverfahren und das, obwohl sie das Sorgerecht innehatte. Ihre Kinder konnte sie in all diesen Jahren nur in wenigen Gerichtsprozessen sehen. Einen davon provozierte sie genau aus diesem Grunde. Dafür machte sie sich bewusst strafbar und wurde verurteilt. Die Kinder sind bisweilen erwachsene Männer, schwerst traumatisiert und entfremdet.

Vielleicht mögen Sie diese Resolution als Dokument, das gezielte und per Justiz eingeleitete und duchgeführte massive Entfremdung beweist, hinzuziehen.

Die Resolution dokumentiert in erschreckender Weise den geplanten Zerfall einer Familie.

Wenn wir also wissen, wie wir es falsch gemacht haben, dann wissen wir auch schon, wie wir es nicht mehr machen dürfen !

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey

Hören Sie auch Daniels Fösts (FDP) Rede zur Kinder- und Jugendhilfe: „Jugendämter machen einen guten Job und stehen unter extremem Stress. Aber die Standards zwischen den Bundesländern und Kommunen sind sehr sehr unterschiedlich. Es fehlt an konkreter fallbezogener Unterstützung.“