Bundesfamilienministerium macht Umfrage zu Jugendamt und Justiz
INFO von Markus Witt, Mitglied des Bundesvorstandes VAfK
2019-05-03
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Weiler. „In der Zeit vom 25.04.2019 – 30.06.2019 haben Betroffene und Beteiligte auf dieser Seite die Möglichkeit, ihren Fall einzubringen.“, so beschreibt die Wissenschaftliche Anlaufstelle für hochproblematische Kinderschutzverläufe den Hintergrund ihres Angebots und weiter: „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lotet gegenwärtig im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ Modernisierungsbedarfe in den gesetzlichen Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts aus, damit Menschen wirksamer als bisher geholfen werden kann.
Die Erfahrungen von Betroffenen sollen dabei aktiv berücksichtigt werden. Da der „Kinderschutz“ hierbei ein wichtiges Anliegen ist, wurde ergänzend das vertiefende Forschungsmodul „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“ gestartet.“
Markus Witt vom VAfK schreibt in seinem Rundbrief
„In Vorbereitung der Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine bis zum 30.06.2019 laufende Umfrage, vorwiegend zu den Erfahrungen mit Jugendämtern, deren Hilfsangeboten und Beteiligung z.B. auch an gerichtlichen Verfahren rund um Trennung und Scheidung, gestartet. Hier sollen Eltern, aber auch weitere Beteiligte (Großeltern, Verwandte, Fachkräfte), Ihre Erfahrungen berichten, um Veränderungs- und Verbesserungsbedarf aufzuzeigen.
Wir bitten um Ihre Mitwirkung an dieser Umfrage. Alle notwendigen Informationen finden Sie unter Kinderschutzverläufe.
Bitte reichen Sie die Information auch an andere weiter, die in solche Fälle einbezogen waren.
An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal auf unsere eigene Umfrage zur Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren hinweisen. Die ersten Ergebnisse sind bereits recht aussagekräftig, wir würden aber gerne noch mehr Daten zur Auswertung sammeln. Die Umfrage erreichen Sie unter Verfahrensdauer von Kindschaftsverfahren (Umgang, Sorgerecht) am Familiengericht.“
Kontakt: Markus Witt | Mitglied des Bundesvorstandes | witt[ät]vafk.de
Kontakt: Kinderschutzverläufe | Postfach 2511 |55015 Mainz |forschung[ät]kinderschutzverlaeufe.de|06131 2492274 |Mo/Fr: 09:00 – 11:00 Uhr |Di/Mi/Do: 16:00 – 18:00 Uhr
Lesen Sie die hitzige Debatte auf der Facebook-Seite von Markus Weinberg mit 226 Kommentaren !
Dipl. Psych. und Dipl. Soz. Päd. Ursula Kodjoe zu Kindesmissbrauch in Deutschland: „Beziehungsabbrüche zwischen Eltern und Kindern haben verheerende Auswirkungen !“
Ursula Kodjoe „Sehr geehrter Herr Weinberg, ich lade Sie ein zu einer Tagung in die tschechische Botschaft in Berlin am 23. und 24. Mai. Nach der Resolution des Europarats von 2015 werden dort Informationen über den Ist-Zustand im Familienrecht der Länder Europas dargelegt. Auch die Umsetzung des geltenden Rechts in Deutschland wird beschrieben und diskutiert. Alle Redner haben jahrelange Erfahrungen mit JA und Familiengericht in unterschiedlichen Funktionen – viele haben vorgetragen und geschrieben, wurden sogar gehört und teilweise gelesen – und noch immer ist das Familienrecht erwachsenenorientiert und verletzt die Rechte der Kinder tief, zu oft lebenslang nachhaltig.“
Heiderose Manthey verweist auf die RESOLUTION 2 C 209/15: Verbrechen auf Seiten des Staates und der Justiz nachgewiesen
Heiderose Manthey: „Ich informierte Sie bereits mehrfach darüber, dass die RESOLUTION 2 C 209/15 dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorliegt, ebenso dem Hauptquartier der UNO, dem Europäischen Parlament, Petitionsausschuss. Sie schildert exemplarisch einen Fall von kid – eke – pas, der sich nun über 21 Jahre in deutschen Gerichten abspielt.
Siehe:
RESOLUTION 09/15 – ein Bollwerk
Die erste 144 Seiten umfassende Expertise reichte Heiderose Manthey am 30. September 2016 am Amtsgericht Pforzheim ein, als Vorlage zur Weiterleitung an die Vereinten Nationen konzipiert. Das jetzige 171 Seiten umfassende Werk, die sogenannte RESOLUTION 09/15 enthält neben einem Anschreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, an den Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner, an dessen Stellvertreter, Prof. Dr. Heribert Hirte, und an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Dr. Uwe Schlosser, mehrere Expertisen mit Beweislagen zur Entstehung von Kinderraub, Eltern-Kind-Entfremdung. An konkreten Beispielen werden Nachweise des Parental Alienation Syndromes erbracht, im vorliegenden von der ARCHE über Jahre verfolgten Fall als Stockholm-Syndrom verdeutlicht.
Politik- und Justizversagen werden bei vorliegendem kid – eke – pas in der RESOLUTION 09/15 genauso nachgewiesen wie das Versagen der ihnen angegliederten exekutiv wirkenden Organe und weiterer unsäglicher sogenannter „Helfer“einrichtungen, Psychosoziale Dienste, Kirchen und Gemeinden. Im Anschreiben werden besonders die Hilfe verweigernden angeschriebenen politischen Institutionen und Instanzen bis hin zur Bundeskanzlerin heraus gestellt.“