Juristische Feinheiten: Das Völkerstrafgesetzbuch u.a.
Wagner an Blaumilch
2017-04-10
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Weiler. Die Menschenrechtsverbrechen um Kindesraub – Eltern-Kind-Entfremdung und drohendem Parental Alienation Syndrome (kid – eke – pas) haben immer noch keinen durchschlagenden Weg in eine kid – eke – pas stoppende nationale oder internationale Gerichtsbarkeit gefunden. Viele Gruppen sind unterwegs das Natürliche Menschenrecht der Kinder auf beide leiblichen Eltern der Gesellschaft zurückgeben zu können. Das Geschäft mit den Kindern und der dadurch bedingte erzwungene Erhalt der Familiengerichte, Jugendämter, Heime, Kinder- und Jungendeinrichtungen etc. bis hin zur Verfügungstellung der Kinder für Sexuellen Missbrauch und Pädophilie sind die Gegner dieses natürlichen Rechts.
Manche Kinderrechts-Befürworter versuchen sich mit wachsendem Erfolg im Wechselmodell/Doppelresidenzmodell/Nestmodell nach Trennung und Scheidung der Eltern, sprich Paritätische Doppelresidenz. Andere Betroffene, Juristen und Wissenschaftler arbeiten an den Folgeschäden entfremdeter und traumatisierter Kinder wie die Ärztekammer Salzburg Mit Hilfe des Justizapparats: Beim Eltern-Entfremdungssyndrom PAS geht es um Emotionale Gewalt etc. und wiederum andere leisten ihre Beiträge durch Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung oder durch das Finden von Juristischen Wegen auf nationaler und internationaler Ebene.
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HEUTE:
Völkerstrafgesetzbuch: Gewaltsame Herausnahme von Kindern Entführung, Verschwindenlassen, Kinderhandel, Weigerung der Aufenthaltsauskunft, Folterung durch Zufügung schwerer seelischer Schäden
Jochen Wagner² im Gespräch mit Blaumilch³