Kampf der Diffamierung durch Psychiatrisierung

50.000 Euro Schmerzensgeld von Gutachterin zu bezahlen

2015-02-20

Landgericht Saarbrücken. Verurteilt Gutachterin.

Landgericht Saarbrücken. Verurteilt Gutachterin.

Saarbrücken. DIE WELT schreibt in ihrem Bericht „Unschuldig in Haft wegen erfundenen Missbrauchs“ vom 20. Januar 2015: „Er nahm sie bei sich auf, und sie zeigte ihn an: Weil seine Pflegetochter ihn des Missbrauchs beschuldigte, saß Norbert K. zwei Jahre in Haft. Doch er war unschuldig. Nun erhält er Schmerzensgeld. … Norbert K. wurde verurteilt, weil eine Gutachterin schlampig gearbeitet hatte. Zehn Jahre dauerte es, bis er seine Unschuld beweisen konnte. Nun verklagte er die vermeintliche Sachverständige.“

Das Urteil sei spektakulär, so DIE WELT. „Nur selten werden vom Gericht beauftragte Sachverständige oder Experten für Fehler zur Verantwortung gezogen. Dem ebenfalls unschuldig verurteilten Horst Arnold aus Hessen beispielsweise, den eine Lehrerkollegin der Vergewaltigung beschuldigt hatte, war es nicht gelungen, Schmerzensgeld einzuklagen. Er hatte allerdings, anders als Norbert K., nicht den psychologischen Experten verklagt, obwohl auch hier gravierende Fehler gemacht worden waren, sondern die Falschbeschuldigerin Heidi K.“

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