Justizministerkonferenz tagte in Deidesheim

Umgang und Unterhalt für alle Trennungskinder klar regeln

Einheitliche Vorgaben für Eltern und Gerichte

2017-06-30

ARCHE Justizministerkonferenz Wechselmodell_05.

Knackpunkt der Regelung: So wie beide Elternteile abwechselnd betreuen, müssen nun auch beide zum Barunterhalt beitragen.

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Deidesheim/Weiler. Der Medienservice Sachsen gibt am 22.06.2017, 14:33 Uhr bekannt: „Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Deidesheim auf Initiative Sachsens dafür ausgesprochen, den gesetzlichen Regelungsbedarf für das so genannte „Wechselmodell“ zu prüfen. Bei diesem Modell hat das Kind nach der Trennung der Eltern seinen ständigen Aufenthalt nicht bei einem Elternteil, sondern beide Eltern teilen sich die Betreuung des Kindes.

Immer mehr Eltern wollen sich nach der Trennung nicht mehr in das klassische Rollenmodell einfügen, in dem das Kind bei der Mutter lebt und der Vater lediglich am Wochenende Umgang mit dem Kind hat.

Staatsminister Sebastian Gemkow: „Auch wenn mittlerweile eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt, hat der Gesetzgeber für das Wechselmodell bisher keine eigenen, klaren Regelungen getroffen. Das wollen wir ändern: Sowohl die betroffenen Eltern als auch die Gerichte brauchen hier einheitliche, klare Vorgaben für eine Entscheidung, die für das Wohl des Kindes von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen die Gesetze an die gesellschaftliche Realität anpassen.“

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber sich nicht nur den Voraussetzungen für die Anordnung des Modells widmen sollte, sondern auch den unterhaltsrechtlichen Folgen.

Justizminister Sebastian Gemkow weiter: „Selbst wenn sich die Eltern darüber einig sind, dass das Kind abwechselnd bei ihnen leben soll, gibt es in einem weiteren Punkt oft Streit. Die Eltern können sich nämlich häufig nicht über die Unterhaltsansprüche einigen. Im Wechselmodell funktioniert das gesetzlich vorgesehene Prinzip nicht mehr, dass ein Elternteil zahlt und der andere betreut. So wie beide Elternteile abwechselnd betreuen, müssen nun auch beide zum Barunterhalt beitragen.“

Auch dafür müssen transparente gesetzliche Vorgaben gefunden werden, die zur Rechtssicherheit beitragen. Dazu gehören nach Auffassung der Justizministerkonferenz auch sozialrechtliche Regelungen.“

Quelle:  Verweis zu sachsen.de Medienservice Sachsen