Am 14.11. um 20:15 Uhr bei VOX: Zu Unrecht verurteilt ?
Die große Samstags-Dokumentation
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Köln (ots). (Originaltext mit freundlicher Genehmigung) Recht und Ordnung werden in Deutschland groß geschrieben. Doch was passiert, wenn Menschen unschuldig in den Mittelpunkt von Ermittlungen geraten und sie die Justiz trotzdem für schuldig befindet? Gilt nicht in jedem Fall „im Zweifel für den Angeklagten“? Die große Samstags-Dokumentation „In den Fängen der Justiz“ (am 14.11. um 20:15 Uhr bei VOX) porträtiert Betroffene, die unschuldig zu jahrelanger Haft verurteilt oder denen durch falsche psychologische Gutachten ihre Kinder entzogen wurden.
Alle Geschädigten haben ihren Glauben an das deutsche Rechtssystem und ihre bisherige Existenz mit allen psychischen und sozialen Konsequenzen verloren. In der vierstündigen Dokumentation durchleuchten Rechtsexperten akribisch, wie es zu derart schwerwiegenden Falschurteilen kommen kann, die tatsächlich jeden in unserer Gesellschaft treffen können.
„Niemals hätte ich daran gedacht, dass die mir meine Kinder wegnehmen, dass so ein Justizterror über uns hereinbricht.“
Aktuelle Studien belegen: In jedem zweiten Sorgerechtsstreit kommt es vor Familiengerichten zu falschen Entscheidungen – vor allem durch Gutachten. Andrea Kuwalewsky ist das dadurch Schlimmste passiert, was Eltern sich vorstellen können: Im Zuge eines Sorgerechtsstreits nimmt das Jugendamt 2013 ihre vier Kinder in Obhut. Eine Psychologin hatte ihr irrtümlicherweise eine schwere psychiatrische Erkrankung unterstellt, ohne dafür die entsprechende Ausbildung zu haben. Die betroffene Andrea Kuwalewsky ist Polizeiinspektorin und dennoch machtlos, als ihr attestiert wird, sie gefährde ihre Kinder: „Niemals hätte ich daran gedacht, dass die mir meine Kinder wegnehmen, dass so ein Justizterror über uns hereinbricht. Mittlerweile ist mein Glaube an den Rechtsstaat sehr erschüttert“, so die fassungslose Mutter.
Prof. Dr. Werner Leitner: „Die Gütekriterien werden schlichtweg verfehlt!“
Werner Leitner, Professor für angewandte Psychologie an der IB-Hochschule Berlin, beschäftigt sich täglich mit der Überprüfung von Gutachten und nimmt das Gutachten dieses Falls für die Dokumentation genau unter die Lupe: „Die Gütekriterien werden schlichtweg verfehlt! Daraus können keine Schlussfolgerungen abgeleitet werden“, kritisiert er das in sehr kurzer Zeit verfasste 100-seitige Gutachten der Psychologin. Im Oktober 2014 wird auf einmal beschlossen, dass die Kinder nach zehn Monaten im Heim zurück zu ihrer Mutter dürfen. Für Andrea Kuwalewsky zwar eine positive Entscheidung, aber dennoch unverständlich: „Heute bin ich eine Gefahr, morgen ist alles wieder gut, ohne dass die Transparenz der Aktenlage geklärt wird“. Eine Erklärung oder Entschuldigung vom Gericht und der Gutachterin bleibt bis heute aus.
Gutachter-Odyssee schlägt mit 120.000 Euro zu Buche
Nur sehr wenige Verurteilte schaffen es, eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens zu erstreiten. Monika de Montgazon aus Berlin ist eine von ihnen. Sie soll im September 2003 ihr Elternhaus angezündet haben, um ihren Vater zu töten. „Sie werden jetzt angeklagt, ihren Vater umgebracht und Brandstiftung und Versicherungsbetrug begangen zu haben. Ich konnte es überhaupt nicht glauben“, so die Arzthelferin. Sachverständige des Landeskriminalamtes kommen durch Proben aus dem Haus zu dem Ergebnis, Monika de Montgazon habe den Brand vorsätzlich mit Brandbeschleuniger gelegt. Im Prozess vor dem Landgericht Berlin wird das Motiv der mutmaßlichen Täterin genannt: Habgier. Ihr wird vorgeworfen, möglichst schnell die Lebensversicherung ihres Vaters antreten zu wollen.
„… dachte, da kommt jetzt die Wahrheit ans Licht“
„Ich hab mich ja am Anfang wirklich auf diesen Prozess gefreut, weil ich dachte, da kommt jetzt die Wahrheit ans Licht“, so Montgazon. Mit der Unterstützung ihrer Familie kommt sie schließlich nach zweieinhalb Jahren Haft frei: In einem spektakulären zweiten Prozess wird sie rehabilitiert und freigesprochen, da ihr Schwager so lange recherchiert, bis er nachweisen kann, dass es keinen Brandbeschleuniger am Tatort gab. Diese Zeit hat sie geprägt und ihr Leben, wie sie es vorher kannte, zerstört. „Ich wollte niemanden sehen, niemanden sprechen und wollte eigentlich nur meine Ruhe haben. Ich habe mich von allem zurückgezogen“, erklärt sie. Monika de Montgazon bekommt für die zweieinhalb Jahre Gefängnis 65.000 Euro Haft-Entschädigung und Lohnausfall. Doch die Gutachter-Odyssee schlägt mit 120.000 Euro zu Buche. Das Gericht hält sich stur an seine Richtlinien und übernimmt nur einen Teil der Kosten. Zurzeit lebt Monika de Montgazon von Hartz 4.
Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis
Diese und weitere Fälle, wie den von Ralf Witte aus Hannover, der wegen einer Falschaussage als Vergewaltiger verurteilt wurde und fünfeinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis saß, oder den der Deutsch-Amerikanerin Debbie Milke, die aufgrund einer gefälschten Aussage rund 22 Jahre unschuldig als verurteilte Kindesmörderin unter Todesstrafe inhaftiert war, beleuchtet VOX in der großen Samstags-Dokumentation „In den Fängen der Justiz“, produziert von der Süddeutsche TV GmbH, am 14.11. um 20:15 Uhr.
Wer „In den Fängen der Justiz“ verpasst hat, kann die Dokumentation noch sieben Tage nach Ausstrahlung kostenlos bei VOXNOW.de abrufen.
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Hierzu auch der Fall von Prof. Dr. Aris Christidis auf ARCHEVIVA
In den Fängen der Justiz II
Teil 2: Professor Christidis’ Kampf um Gerechtigkeit und Reputation
Annähernd 100 Prozesse und Verfahren zur Wiedergutmachung der an ihm begangenen Menschenrechtsverletzungen
Heiderose Manthey interviewt Prof. Dr. Aris Christidis unmittelbar nach dem Prozess. Christidis ringt um seine Reputation vor Deutschlands Richtern.