Vater zerstörte die Beziehung zwischen Tochter und Mutter
Die heute erwachsene junge Frau spricht über die Gewalt, die ihr vom Vater angetan wurde
2022-04-25.
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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHE empfiehlt zum Internationalen PAS-Tag einen sehenswerten „Videobeitrag (Betroffenenbericht siehe Video) einer vom P.A.S. – Parental Alienation Syndrome (Eltern-Entfremdungs-Syndrom) betroffenen und zwischenzeitlich erwachsenen Frau.
Sie schildert den psychischen Missbrauch, der ihr durch den alleinerziehenden Vater angetan wurde und der dafür sorgte, dass die Bindung zwischen ihr und ihrer Mutter zerstört wurde. …
Die Gefahr eines solchen Missbrauchs ist besonders hoch, wo ein Elternteil die juristische Alleinsorge von vornherein zugesprochen bekommt, ohne dass die “tatsächlichen Umstände des Einzelfalles” adäquat berücksichtigt werden.
Am 25. April ist Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung, „PAS“ Familienrecht – Familie – vaterlose Gesellschaft – Welttag.“
Zum Film.
Am 25. April 2022 hat er insgesamt 2.518 Aufrufe.
Hier geht es zum Text der bewegenden Ansprache Schon als Kind wurde ich seine Therapeutin und hörte Dinge, die ein Kind wohl besser niemals hört …
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR von 1948 ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar. Denn bis zum zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte fast ausschliesslich eine Angelegenheit der nationalen Verfassungen, und nur ganz wenige Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Der nationalsozialistische Terror und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges führten jedoch zu einer Wende. Bereits während des Krieges erklärten die gegen Deutschland und seine Verbündeten kämpfenden Alliierten, Bedingungen schaffen zu wollen, damit alle Menschen in Frieden und frei von Furcht und Mangel leben könnten. Deshalb enthält die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für jedermann zu fördern.
Der wirkliche Durchbruch der Idee der Menschenrechte für alle gelang dann mit der im Dezember 1948 erfolgten Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der UNO. 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich der Stimme. Vorangegangen war ein zweijähriger Diskussionsprozess in der gerade erst gegründeten UNO-Menschenrechtskommission, in der die Vertreter/innen von 18 Staaten unter dem Vorsitz der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt tagten. In den Entstehungsprozess flossen zum einen die westliche Tradition von Menschenrechtserklärungen und Grundrechtskatalogen ein, zum andern aber auch neue Akzentsetzungen vor allem im Bereich der Sozialrechte.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht und gewissen ihrer Garantien kommt heute gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Die AEMR war ausserdem ein wichtiger inhaltlicher Bezugspunkt für die Ausarbeitung der verbindlichen UNO-Menschenrechtskonventionen seit den fünfziger Jahren.
Inhalt der AEMR
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. In dreissig Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, etc.), Verfahrensrechte (Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe, etc.), klassische Freiheitsrechte wie z.B. die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Ehefreiheit sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) garantiert. Diese Rechte sollen für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten (Art. 2), denn alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren (Art. 1).
Präambel
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräusserlichen Rechte die …
Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Solidarität
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste …
Artikel 2 – Verbot der Diskriminierung
1. «Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder …
Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit
«Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.» Erläuterung zu Artikel 3 Das Recht auf Leben ist die …
Artikel 5 – Verbot der Folter
«Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.» Erläuterung …
Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson
«Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.» Erläuterung zu Artikel 6 Mit der Bestimmung, dass jeder …
Artikel 7 – Gleichheit vor dem Gesetz
«Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den …
Artikel 8 – Anspruch auf Rechtsschutz
«Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm …
Artikel 10 – Anspruch auf rechtliches Gehör
«Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem …
Artikel 16 – Ehefreiheit und Schutz der Familie
1. «Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine…
Artikel 18 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
«Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine …
Artikel 26 – Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht
1. «Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der …“
Schwerwiegende Entscheidungen im Familienrecht zu Lasten von Kindern
Neue Studie belegt, wie Gerichte und Institutionen Kinder gefährden statt sie zu schützen
Lesen Sie den Kommentar zur Studie von Dr. Hammer von Christiane Knack-Wichmann, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
Hamburg–Finkenwerder 14. April 2022
Knack-Wichmann: Die normale und natürliche Mutterliebe wird kriminalisiert
„Die Studie von Herrn Dr. Hammer legt sachlich und fundiert – aber auch genauso
schonungslos – offen, wie Frauen bzw. Mütter dafür, dass sie sich für den Schutz ihrer Kinder einsetzen, sanktioniert werden – und mit ihnen zusammen deren Kinder.
Sie spiegelt minutiös wider, was ich seit einigen Jahren in meinem Berufsalltag erlebe:
Deutsche Richter und Richterinnen nehmen es sich – unter dem Ausschluss der
Öffentlichkeit – immer offener heraus, sich von rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien zu verabschieden und eine ideologisch ausgerichtete Rechtsprechung als „Standard“ zu
etablieren.
Mütter sind in Kindschaftsprozessen schwersten Diffamierungen ausgesetzt, welche dann als Begründung für deren Entrechtung benutzt werden. Die normale und natürliche Mutterliebe wird kriminalisiert. …“