Handelte Bürgermeister Ulrich Pfeifer im Auftrag der Regierung oder im vorauseilenden Gehorsam ?

Pressezensur der ARCHE in Keltern durch Bürgermeister Ulrich Pfeifer eingeleitet, durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger fortgesetzt

Vertuschen des Menschenrechtsverbrechens: Die Statuten für die Berechtigung zu Veröffentlichungen wurden erst nach der Zensur geändert

2020-09-17

Bis heute ungeklärt: Das tatsächliche Motiv von Bürgermeister Ulrich Pfeifer, ARCHE zu zensurieren. Ab 2012 durfte ARCHE nicht mehr als Bürgerschaftliches Engagement veröffentlichen. Privatannoncen wurden bei angeblich kritischen Themen immer wieder blockiert. Warum ? Wie groß ist der Druck des Bürgermeisteramtes auf den Verlag ? Foto: Heiderose Manthey

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Keltern-Weiler. Ab dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2012 veröffentlichte ARCHE regelmäßig unter Einbezug verschiedener Themen zu Gesundheit, Familie, Recht, Kultur, Kooperation u.a. in den Gemeindenachrichten in Keltern. Leitthema der ARCHE war „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt.

Heiderose Manthey hatte nach einem Strafgerichtsprozess, den sie absichtlich hervorgerufen hatte, um ihre Kinder zumindest vor Gericht sehen zu können, 250 Arbeitsstunden auferlegt bekommen, die sie in der Kinder- und Jugendarbeit an ihrem Heimatort nach vorausgegangenem jahrelangen intensiven Engagement für die Kinder und Jugendlichen am Ort fortsetzte. Die Mutter zweier Söhne hatte nach dem Raub ihrer Kinder entgegen den Lügen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim immer das Sorgerecht, konnte aber aufgrund der grausam vorangeschrittenen Eltern-Kind-Entfremdung keinen Kontakt mehr zu ihren Söhnen aufbauen. Die Söhne lehnen die Mutter ohne erkennbaren Grund massiv ab. Die Mutter wird verteufelt. Dies ist ein Zeichen höchster Alarmstufe der induzierten Eltern-Kind-Entfremdung mit (nicht mehr therapierbaren) Folgeschäden über Generationen (Psychosoziale Folgeschäden – Belastungsstörungen nach Trennung und Scheidung) hinweg.

Am 15. September 2020 ist es wiederum so weit gekommen, dass die Leiterin der ARCHE noch nicht einmal eine ganz sachliche Annonce in den Gemeindenachrichten veröffentlichen darf, die auf den am 24. September 2020 im Amtsgericht in Pforzheim stattfindenden Prozess die Bevölkerung informieren würde ! Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger strengt einen Strafprozess gegen Heiderose Manthey an.

Der Schultes meint, Manthey wolle ihn „beleidigt“ haben

Wiederum wird dieser erneute Vorfall von Zensur eine Privatannonce den Alliierten, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, den in Deutschland ansässigen Botschaften, der UNO, Hauptquartier New York, und dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, in Genf gemeldet.

ES GEHT UM MENSCHENRAUB !

Ferner werden von diesem Vorfall unterrichtet:

          der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
          der Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
          der Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
          der Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,
          der Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
          der Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping u.a..


Jair Bolsonaro und Xi Jinping sind deswegen hier aufgeführt, weil sie bereits in ihren Ländern Familienstellen nach Bert Hellinger bei (durch die Justiz eh nicht lösbaren) Familienkonflikten durchführen.

Ein effektives und schnelles System zur Lösung von partnerschaftlichen Konflikten bietet ARCHE seit 2007 an.  Selbst ein Workshop für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ist ausgeschrieben.

Hier der Email-Verkehr zwischen ARCHE und der Kommunalaufsicht Enzkreis, Nils Nolting, aufgrund der Pressezensur für ARCHE

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 20. Oktober 2017 08:14
An: ‚Nils.Nolting[ät]enzkreis.de‘
Betreff: AW: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrter Herr Nolting,

Ihre Aussagen haben wir zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey …


NEWS über kid – eke – pas …. Startseite  ARCHEVIVA.com
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Gesucht werden Johannes-Simon Wenzler und Falk-Gerrit Wenzler. Wer kennt ihren Aufenthalt ?


Von: Nils.Nolting[ät]enzkreis.de [mailto:Nils.Nolting[ät]enzkreis.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2017 15:40
An: ARCHEVIVA
Betreff: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrte Frau Manthey,

ich habe die Zuständigkeit für die Gemeinde Keltern zum 1.10.2017 übernommen, da der bisherige Bearbeiter für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt.

Den von Ihnen angesprochenen Bereich der Veröffentlichungen im Amtsblatt verwalten die Gemeinden im Rahmen ihres durch unser Grundgesetz (Art. 28) und die Landesverfassung von Baden-Württemberg (Art. 71) garantierten Selbstverwaltungsrechts in eigener Verantwortung.
Es handelt sich dabei um den weisungsfreien Bereich der Kommunen, so dass diese hier nicht der Fachaufsicht, sondern der Rechtsaufsicht unterliegen.
Die Aufsicht in weisungsfreien Angelegenheiten beschränkt sich darauf, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Rechtsaufsicht – § 118 Abs. 1 GemO).
Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und gegen gesetzlich zulässige Weisungen dürfen nur dann zum Anlass für förmliche Aufsichtsmaßnahmen genommen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist (VwV des Innenministeriums zu § 118 GemO).

Die Rechtsaufsicht dient dem allgemeinen staatlichen Interesse an einer Einhaltung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 25 Abs. 2 LV), sie liegt deshalb ausschließlich im öffentlichen Interesse (Aker, Hafner, Notheis, Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg, Rn. 20 zu § 118, VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1989, 322 (334)). Das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde muss im öffentlichen Interesse erforderlich sein. Erst wenn diese Voraussetzung für das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde erfüllt ist, stellt sich die Frage, ob die Behörde einschreitet. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat bei dieser Ermessensentscheidung, eine Abwägung aller einschlägigen Gesichtspunkte vorzunehmen (vgl. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Rn. 37 zu § 118).

Der Einzelne, der ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde gegen die Gemeinde herbeiführen will, hat zwar die Möglichkeit, ihr Tätigwerden anzuregen. Ihm steht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde zu, weil die Aufsichtsbestimmungen der GemO ausschließlich im öffentlichen Interesse erlassen worden sind und nicht im Interesse Einzelner (vgl. BVerwG DÖV 1972, 723 – LS; OVG Münster, DVBl. 1963, 862). Ebensowenig steht ihm ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu (vgl. OVG Koblenz DÖV 1986, 152). Dies gilt auch dann, wenn der Einzelne einen Rechtsanspruch gegen die Gemeinde auf ein bestimmtes Verhalten in der Sache hättet“ (Rn. 38 a.a.O.).

Der Verein, in dessen Namen Sie sich an die Rechtsaufsicht wenden, hat von daher keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde.
Da sich die Sachlage heute dergestalt präsentiert, dass der Verein keinen Anspruch auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Keltern hat, fehlt es ihm auch am Rechtsschutzinteresse, dies für die Vergangenheit prüfen zu lassen, denn die Voraussetzungen dafür haben sich nicht grundlegend verändert.

Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wird daher in der von Ihnen geschilderten Sache keine weiteren Untersuchungen anstellen bzw. keine Feststellungen treffen.

freundliche Grüße
Nils Nolting



Von:        „ARCHEVIVA“ <archezeit[ät]gmx.de>
An:        „’nolting nils kommunalaufsicht enzkreis’“ <Nils.Nolting[ät]enzkreis.de>
Kopie:        ‚bürgermeister steffen bochinger‘ <bm.sekretariat[ät]keltern.de>, „‚BE ARCHE’“ <archezeit[ät]gmx.de>, „‚ARCHE e.V.’“ <archezeit[ät]gmx.de>, „‚augenstein michael’“ <m.augenstein[ät]freenet.de>, „‚becker karin’“ <info[ät]cafe-becker.de>, ‚müller jürgen‘ <jthmueller[ät]gmail.com>, „‚reister jochen’“ <jochenreister[ät]online.de>, „’sengle michael’“ <michael.sengle[ät]kabelbw.de>, ‚könig dieter‘ <koenig[ät]kingsnet.de>, „‚markowis gabi’“ <markowis[ät]gmx.de>, „’nittel susanne’“ <susannenittel[ät]yahoo.de>, „‚appenzeller walter’“ <walter.appenzeller[ät]web.de>, „‚dengler manfred’“ <manfred[ät]f-dengler.de>, „‚jost anja’“ <jost[ät]kanzlei-traub.de>, „‚mertz rolf’“ <rolf.mertz[ät]t-online.de>, ‚trägner michael‘ <m.traegner[ät]web.de>, „‚bischoff claus’“ <info[ät]bauernhof-bischoff.de>, „‚dennig carmen’“ <carmen[ät]dennig.com>, „‚ratz corinna’“ <cori.k[ät]gmx.de>, „’schweitzer alfred’“ <Alfred.Schweitzer[ät]t-online.de>, ‚wössner kerstin‘ <kerstin_woessner[ät]web.de>
Datum:        18.10.2017 08:15
Betreff:        AW: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrter Herr Nolting,
 
bislang ist bei uns noch kein Antwortschreiben auf das unten stehende Begehren eingegangen.
Wir fragten nach dem rechtlich korrekten Vorgehen der Gemeinde Keltern gegenüber dem BE ARCHE Weiler – ausgelöst durch Bürgermeister Pfeifer.
Falls Sie dafür nicht zuständig sind, wenden wir uns an die übergeordnete Stelle.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose  M A N T H E Y



Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet:
Mittwoch, 4. Oktober 2017 07:52
An:
’nolting nils kommunalaufsicht enzkreis‘
Cc:
‚bürgermeister steffen bochinger‘; ‚ARCHE BE Weiler‘; ‚augenstein michael‘; ‚becker karin‘; ‚müller jürgen‘; ‚reister jochen‘; ’sengle michael‘; ‚könig dieter‘; ‚markowis gabi‘; ’nittel susanne‘; ‚appenzeller walter‘; ‚dengler manfred‘; ‚jost anja‘; ‚mertz rolf‘; ‚trägner michael‘; ‚bischoff claus‘; ‚dennig carmen‘; ‚ratz corinna‘; ’schweitzer alfred‘; ‚wössner kerstin‘
Betreff:
WG: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten
 
 
Sehr geehrter Herr Nolting,  
 
herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
In Ihrer Ausführung Montag, 2. Oktober 2017 12:25 stellen Sie die Behauptung auf, dass es sich bzgl. des Vorgehens von Bürgermeister Pfeifer gegen ARCHE im Gemeindeblatt Keltern NICHT um eine „Pressezensur“ handelt. Sie begründen, dass das Amtsblatt nicht Teil der öffentlichen Presse ist.
Insoweit haben wir verstanden.

Wir haben allerdings nicht danach gefragt, ob es sich um eine „Pressezensur“ handelt, sondern, ob der Vorgang, der uns wie eine „Pressezensur“ erscheint, rechtlich richtig war. Wortwörtlich schrieben wir: „ob die Gemeinde Keltern bei dieser Form der für uns willkürlich erscheinenden Pressezensur rechtlich korrekt vorgegangen ist“.

Somit wäre nun direkt das Vorgehen von Bürgermeister Pfeifer zu hinterfragen, ob er gegenüber dem Bürgerschaftlichen Engagement ARCHE Weiler rechtlich richtig vorgegangen ist, indem er – wie nachfolgend beschrieben – handelte (nachfolgender Text aus unten stehender Mail herauskopiert):

„dem 2006 gegründeten Bürgerschaftlichen Engagement ARCHE Weiler mit Sitz in Keltern-Weiler wurde die Veröffentlichungserlaubnis in den Gemeindenachrichten Keltern durch Bürgermeister Ulrich Pfeifer – im Wesentlichen unter Angabe dieser nachfolgenden drei „Gründe“ – entzogen:
 
1.    Ein  Mann wolle nicht, dass ARCHE veröffentliche. Wer der Mann sei, teilte der geschiedene Bürgermeister trotz mehrfacher Anfrage nicht mit.
2.    ARCHE würde immer nur  ein und dasselbe Thema  veröffentlichen.
3.    ARCHE würde unter ihre Veröffentlichungen  „Fortsetzung folgt“  schreiben.“

Wir vermuten, dass das Vorgehen des Kelterner Bürgermeisters Pfeifer so komplex ist, dass die Angelegenheit gar nicht auf einmal geklärt werden kann.

Wir ergänzen zu Punkt 2:   „2.    ARCHE würde immer nur  ein und dasselbe Thema  veröffentlichen.“, was im Übrigen NICHT stimmte !
 
Gerne erwarten wir aber bereits zu dieser Anfrage Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose  M A N T H E Y

 


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Heiderose Manthey ,1. Vorsitzende des ARCHE e.V., Gründerin und Leiterin der ARCHE, Pädagogin, Freie Journalistin, Chefredakteurin von ARCHEVIVA, Mitbegründerin der IAoHRD
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mailto:landratsamt[ät]enzkreis.de
http://www.enzkreis.de
Nils Nolting, Kommunalaufsicht
Tel.: 07231 308 9596
Fax: 07231 308 1664
mailto:Nils.Nolting[ät]enzkreis.de


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