„Hamburgisches Transparenzgesetz
2014-09-13
Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz und stellt einen bedeutsamen Paradigmenwechsel für die Verwaltung dar: Das HmbTG regelt nicht nur, dass weiterhin Anträge auf Informationen gestellt werden können, vielmehr verpflichtet es die Verwaltung zusätzlich, eine Vielzahl von Dokumenten und Daten kostenfrei online zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 2 Absatz 6 HmbTG ist das „Informationsregister ein zentral zu führendes, elektronisches und allgemein zugängliches Register…“. Dieses Register stellt das Kernstück des neu geschaffenen „Transparenzportal Hamburg“ dar, das alle nach dem HmbTG zu veröffentlichenden Informationen enthält. Seit September 2014 steht es in einer Beta-Version online zur Verfügung. Am 1. Oktober 2014 wird die endgültige Version freigeschaltet werden.
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