Meyer-Granzow legt die Übersetzung vor
Friedrich hat Recherchen betrieben: ICC lässt auch übersetzen
2016-09-24
Berlin/Daxweiler/Weiler. „Es ist unheimlich wichtig, dass wir ALLE die Verbrechen an unseren Kindern beim ICC melden. Ich hab dazu nochmal recherchiert. Zur Not können die Berichte auch in Deutsch eingereicht werden. Der ICC wird die Unterlagen ggf. übersetzen lassen.“, so die Mitteilung des Menschenrechtsverteidigers Friedrich heute früh an ARCHEVIVA.
THE HUMANS – INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS – darunter insbesondere Dipl. Päd. Horst Schmeil – erstellten in den letzten Wochen ein Glossar, das die in familiengerichtlichen Verfahren notwendigsten Begriffe enthält und Olaf Meyer-Granzow übertrug diese Begriffe in die englische Sprache. Englisch und französisch sind die Amtssprachen, die beim Internationalen Gerichtshof geführt werden.
Da die Meldebögen nun auch in deutscher Sprache eingereicht werden können, dürfte es für viele kid – eke – pas – Betroffene leichter werden, diese auszufüllen und damit die an ihnen und an ihren Kindern begangenen Menschenrechtsverbrechen zur Anzeige zu bringen.
Wer dennoch lieber in der Amtssprache seinen Fall von Menschenrechtsverbrechen einreichen möchte, kann dies nun auch bequemer anhand des vorliegenden Glossars vornehmen.
Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge für das Glossar werden gerne entgegengenommen.
GLOSSAR
MELDEBOGEN
Sind Sie schon auf der LISTE der Menschenrechtsverteidiger ? Wenn nicht, melden Sie sich bei Beate Kelly, Marc Friedrich oder per Mail über archezeit[ät]gmx.de.
Auf der LISTE befinden sind zwischenzeitlich an die 500 Betroffene aus acht Ländern.