Frage und Antwort zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen an den ICC

Deutsche Übersetzung

Beantwortet von Emeric Rogier, Head of Situation Analysis at the ICC

2016-09-25

Original Quelle in Englisch

ARCHE ICC INTERNTATIONALER STRAFGERICHTSHOF_00k

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag. Cour Pénale Internationale. International Criminal Court.

Daxweiler/Weiler. Hinsichtich des MELDEBOGENS bei vorliegendem kid – eke- pas kommen immer wieder Fragen auf.

Marc Friedrich hat beim ICC recherchiert und eine Auflistung der Fragen und Antworten an ARCHEVIVA gesandt.

F: Kann jeder eine Beschwerde an den ICC schicken?

A: Ja, jede Einzelperson, Gruppe oder Organisation kann Informationen über angebliche Verbrechen an das Amt des Anklägers (OTP) des ICC senden. Diese werden im Folgenden als „Kommunikation“ bezeichnet. Sie können Beschwerden per Post, per Fax oder per E-Mail an otp.informationdesk[ät]icc-cpi.int senden. Je detaillierter und umfangreicher die Informationen sind, desto besser ist das Amt in der Lage, seine Analyse zu konzentrieren.

F: Welche Sprache kann ein Sender verwenden?

A: Absender werden gebeten, Informationen in Englisch oder Französisch (die Arbeitssprachen des Gerichts) oder in einem der anderen Amtssprachen des Gerichts einreichen: Arabisch, Chinesisch, Russisch und Spanisch. Wenn die Information in einer anderen Sprache eingereicht wird, versucht das Amt informelle Übersetzungen zu erhalten, soweit möglich.

F: Wie geht der ICC vor, wenn eine Beschwerde eingereicht wird?

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