In den Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit
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Köln. Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden; oftmals gerät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Und oft wundert man sich dann, daß das, was da geschieht, was man da erlebt, so gar nichts mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.
Das mag daran liegen, daß man aufgrund eigener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verloren hat, was objektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß man im Rahmen des Trennungskonflikts sich das erste Mal veranlaßt sieht, eine/n Rechtsanwalt/–anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauftragen, und/oder das erste Mal mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird. Aber auch derjenige, der schon eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren“ oder mit verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtlichen Verfahren hat, wird sich oftmals ungläubig die Augen reiben, wenn er sein erstes familiengerichtliches Verfahren erlebt.
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