Europäische Menschenrechtskonvention

Ratifizierungsstand des 7. Zusatzprotokolls der EMRK – Inkrafttreten: 1988

2018-03-13

Erstellt von Michael Baleanu. Foto © Michael Baleanu.

Michael Baleanu: „Artikel 5: Hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben Ehegatten untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art.“  Foto © Michael Baleanu.

.
Berlin/Weiler. Die SPD-Fraktion lässt am 12. März 2018 durch den Referenten der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Philipp Ritscher, auf Anfrage von ARCHE bzgl. Ratifizierung von Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten mitteilen:

„Die Bundesregierung hat im März 2017 den Deutschen Bundestag über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum März 2015 bis Februar 2017 unterrichtet.

Zum Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten teilt die Bundesregierung mit:

Die Bundesregierung prüft weiterhin, ob eine Ratifikation des am 19. März 1985 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokolls möglich ist. Dabei steht im Moment Artikel 4 des Protokolls im Hinblick auf das Verhältnis von Verwaltungssanktionen und strafrechtlichen Verfahren im Vordergrund. Die Rechtsprechung von EGMR und EuGH zu dieser Frage ist derzeit noch in der Entwicklung. (S.6)“

„Deutschland will keine Gleichberechtigung zwischen den Eheleuten !“

ARCHE kid - eke - pas © Heiderose Manthey Michael Baleanu_01c

Michael Baleanu und Heiderose Manthey. Aktivisten für das Überwinden von kid – eke – pas.

.
„Artikel 5: Hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben Ehegatten untereinander und in ihren Beziehungen zu ihre Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art.

Alle Länder die dem Europarat beigetreten sind (wie z. B. Albanien, Armenien, Azerbaijan, Georgien, Russland und Ukraine) haben sich zur Gleichberechtigung zwischen den Ehegatten während und nach der Ehe bekannt.
Die Türkei hat den 7. Zusatzprotokoll sogar NACH dem Putsch im Jahre 2016 ratifiziert !
Deutschland will das nicht !
Deutschland will keine Gleichberechtigung zwischen den Eheleuten !
Deutschland will nicht, dass nach einer Trennung oder Scheidung BEIDE Eltern den Kindern erhalten bleiben !“, so äußert Michael Baleanu hinsichtlich der Unterzeichnung und Nicht-Ratifizierung des Protokolls durch Deutschland.

Hier der Bericht – Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. März 2017 gemäß Beschluss vom 25. Januar 1990 (Bundestagsdrucksache 11/6074), Deutscher Bundestag Drucksache 18/11866 18. Wahlperiode 31.03.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum März 2015 bis Februar 2017

Bericht der Bundesregierung zum Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum März 2015 bis Februar 2017

Lesen Sie auch Protocol No. 7 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms

Heiderose Manthey hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung diesbezüglich per Mail Gesendet: Dienstag, 13. März 2018 09:51 angeschrieben.