Beschwerderecht für Kinder tritt in Kraft.
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Zukünftig sollen Kinder gegen die Verletzung ihrer Rechte vor dem UN-Kinderrechtsausschuss Beschwerde einlegen können.
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„Mit der Ratifizierung des entsprechenden Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Costa Rica gestern in New York ist die erforderliche Untergrenze von zehn Staaten erreicht, so dass das Protokoll in drei Monaten in Kraft treten kann. …“
Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe