BÜNDNIS 90 / Die Grünen öffnen sich
Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2017: Wechselmodell kann angeordnet werden
2018-03-13
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Rheinland-Pfalz/Weiler. Auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLT der Grünen in Rheinland-Pfalz wird die Bundesregierung um Berichterstattung gebeten.
Im Antrag heißt es: „Die Mehrheit der Paare wünscht sich heute eine partnerschaftliche Aufgabenteilung der Betreuungs- und Erziehungsaufgaben. Das gilt auch für viele Trennungseltern. Deshalb wird das Wechselmodell zur Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern als Alternative zu der Betreuung im althergebrachten Residenzmodell diskutiert.
Anders als bisher üblich, bleibt bei dieser Variante der Kinderbetreuung das Kind nicht bei einem Elternteil, während der andere den Kontakt über Umgänge hält, sondern beide Eltern übernehmen gleichwertige Betreuungsanteile. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Februar 2017 geurteilt, dass das Wechselmodell nach heutiger Gesetzeslage von Familiengerichten angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.
Eine gerichtliche Umgangsregelung kann so durchaus das paritätische Wechselmodell vorsehen. …“