Anhörung zur Petition über Fehlverhalten von Jugendämtern in Deutschland
Das Akkreditierungsgesuch von ARCHE TV für Brüssel läuft
2015-04-29
Brüssel/Gießen/München/Weiler. Das Europäische Parlament wandte sich zur Objektivierung und Einschätzung der kid – eke – pas – Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrom – Problematik in Deutschland erneut an den Petenten Prof. Dr. Aris Christidis. Am kommenden Dienstag wurde ihm nun wiederholt im Petitionsausschuss Redezeit eingeräumt. Aus Sicht der ARCHE ist es eine Ehre, dass Prof. Dr. Christidis als Grieche die Problematik der deutschen Justiz und Jugendämter ins Europäische Parlament tragen darf.
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Foto 1 Petenten aus Deutschland, Frankreich, Italien und Griechenland am 01. April 2014 vor dem Europäischen Parlament
Foto 2 Imke Wrage von ARCHE TV und Thomas Porombka an der Akkreditierungsstelle in Brüssel
Foto 3 Prof. Dr. Aris Christidis, Andrea Jacob, Thomas Porombka warten auf den Aufruf zum Einlass ins Europäische Parlament
Foto 4 Heiderose Manthey – spricht in der Pressekonferenz – und Wahid Ben Alaya von ARCHE TV
Gressers heutige Email an den Petitionsausschuss im Europäischen Parlament
Die Leiterin der neuesten kid – eke – pas – Studie, Prof. Dr. Ursula Gresser, schrieb soeben das Sekretariat des Petitionsausschusses an und untermauert mit ihrer jüngst erhobenen Studie den Vortrag von Prof. Dr. Christidis.
Betr: Anhörung zur Petition über Fehlverhalten von Jugendämtern in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vom Petenten vom Termin der Aussprache im Ausschuss erfahren (siehe unten), 05.05.2015 um 16:00 Uhr.
Wir haben aktuell an der Universität München im Rahmen einer Doktorarbeit über gesundheitliche Folgen von Isolationserlebnissen bei Kindern und/oder Elternteilen festgestellt, dass es in Deutschland wohl ein systematisches Missachten der Rechte von Kindern und Eltern durch Jugendämter, und teilweise in der Folge auch durch Gerichte, gibt. Die Ergebnisse unserer Befragung von über 220 Familien mit zwangsweiser Isolation Kinder von Eltern – durch Jugendämter mitverursacht oder durch Untätigkeit nicht verhindert – werden wir im Sommer 2015 national und international publizieren.
Ich kann Ihnen jetzt schon nach einer ersten Auswertung mitteilen, dass das Ergebnis ein Desaster mit dringendem Handlungsbedarf aufzeigt.
Es gibt in Deutschland unzählige Kinder, denen der Kontakt zu einer kompletten genetischen Hälfte (Elternteil, Großeltern, weitere Verwandtschaft, Freunde) dauerhaft verwehrt wird. Sie werden zwangsweise zu Halbwaisen oder Waisen gemacht.
Und es gibt in Deutschland unzählige Erwachsene – Mütter, Väter, Großeltern, weitere Verwandte, Freunde – die durch Jugendämter und teils auch Gerichte ihrer Kinder und des Kontaktes zu ihnen enteignet werden.
Folter nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention
Nahezu alle diese Betroffenen geben an, durch die Isolationsmaßnahme körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden erlitten zu haben und noch zu erleiden. Dies bedeutet den Tatbestand der Folter nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention.
Nach meiner Kenntnis ist die Isolation von Menschen auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zulässig, insbesondere nicht, wenn es Kinder betrifft.
Bitte informieren Sie mich vom Ergebnis der Anhörung, wir würden die Stellungnahme des Ausschusses gerne in unsere wissenschaftliche Publikation aufnehmen.
Mit besten Grüßen,
Ursula Gresser
Professor Dr. med. Dr. med. habil. Ursula Gresser
Fachärztin für Innere Medizin, Rheumatologie
Mitglied des Lehrkörpers der Medizinischen Fakultät der Universität München
Praxis für Medizinisch-wissenschaftliche Sachverständigengutachten und Konfliktbereinigung Blombergstr. 5, 82054 München-Sauerlach, Tel. 08104-887822, Fax 08104-887824, mobil 0176-78290789
Praxis für Mediation München (ab 15.06.2015) Maximilianstrasse 2, 80539 München, Tel. 089-20500-8755, Fax 089-20500-8150