MENSCHENRECHTSVERBRECHEN IN DEUTSCHLAND
ARCHE wird mit immer mehr Missbrauchsfällen von unschuldigen Menschen konfrontiert
2020-10-25
.
Die Welt/Weiler. Am 25. Oktober 2020 schickt Heiderose Manthey, Direktorin der ARCHE, den nachfolgenden HILFERUF an die Alliierten, an die amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, an den russischen Verteidigungsattaché, an die UNO, Menschenrechtsrat und UN-Sonderberichterstatter u.a., die Mail verlässt um 20:35 Uhr die ARCHE.
Manthey fordert von den Alliierten sofortiges Einschreiten bei vorliegenden Menschenrechtsverbrechen gegen unschuldig Gefolterte, die den Raub ihrer eigenen leiblichen Kinder erleben und aushalten müssen oder andere behördliche Verfolgung und Demütigung, geschleift und vorgeführt von einer unsäglichen Justiz mit deren Machtapparaten, den Deutschen Staatsanwaltschaften, den Gerichten, der Polizei und ihnen angegliederte Helferorganisationen, die bereit sind entgegen ihrer Remonstrationspflicht die psychologische Folter von Unschuldigen durchzuführen.
Die Frage nach der Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft durch die Regierung wird erneut gestellt !
Die 58seitige Mail ist gespickt voll von menschlich grauenvollen Schicksalen, ausgelöst von den unheilvollen Gräueltaten aufgrund Personalverflechtungen der in den Behörden Tätigen.
Die Pädagogin und freie Journalistin schreibt:
Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 25. Oktober 2020 20:35
An: […]
Cc: ‚staatsanwaltschaft ka – zw pf oberstaatsanwalt franz-josef heering‘; ’staatsanwaltschaft ka – zw pf staatsanwalt sven müller‘; ‚amtsgericht pforzheim direktor oliver weik‘; ‚grötsch wolfgang‘; ‚gemeinde keltern stv. leiterin haupt- und ordnungsamt honnen claudia‘; ‚gemeinde keltern hauptamt riegsinger steffen‘; ‚kriminalinspektion 6 schoch-wuerz‘; ‚polizeiposten remchingen phk schuster sabine‘; ‚polizeirevier neuenbürg‘; ‚kriminalpolizeidirektion calw‘; ’staatsanwaltschaft karlsruhe – zweigstelle pforzheim‘; ‚amtsgericht pforzheim‘
Betreff: DRINGEND: H I L F E R U F aus Deutschland an die Alliierten, an die amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, an den russischen Verteidigungsattaché, an die UNO, Menschenrechtsrat und UN-Sonderberichterstatter u.a.
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
sehr geehrter Herr Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
sehr geehrter Herr Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
sehr geehrter Herr Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,
sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen Militär- und Kriminalpolizei,
sehr geehrter Herr Verteidigungsattaché Generalmajor Sergey V. Chukhrov,
sehr geehrter Herr Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
sehr geehrter Herr Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping,
sehr geehrte Damen und Herren aller in Deutschland vertretenen Länder in den Gesandtschaften,
sehr geehrte Damen und Herren der in Deutschland ansässigen Botschaften,
sehr geehrter Herr UN-Generalsekretär António Guterres,
sehr geehrte Frau stellvertretende Generalsekretärin Amina J. Mohammed,
sehr geehrter Herr UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) Prof. Nils Melzer,
sehr geehrte Frau Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger,
sehr geehrte Damen und Herren aller Völker dieser Erde,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Heribert Hirte, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag,
sehr geehrter Herr Stephan Brandner, ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag,
– im Cc zur Kenntnis Herren Oberstaatsanwalt Franz-Josef (lt. Internet) Heering und Staatsanwalt Sven Müller der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –
– im Cc zur Kenntnis Herr Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim –
– im Cc zur Kenntnis Herr Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch –
– im Cc zur Kenntnis stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern Frau Claudia Honnen, Hauptamtsleiter der Gemeinde Keltern Herr Steffen Riegsinger, Kriminalpolizeikommissarin Frau Ute Schoch-Wuerz, Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen Frau Sabine Schuster, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Kriminalpolizei Calw, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, Amtsgericht Pforzheim –
– im Bcc zur Kenntnis Herren Geschäftsführer Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Gregor Schwarz, Dipl.-Journalist, Deutscher Journalisten-Verband Baden-Württemberg e.V., Christian Zahm, Deutscher Presseverband, Peter Kropsch, Deutsche Presseagentur –
– im Bcc zur Kenntnis Pforzheimer Zeitung und Pforzheimer Kurier mit der Bitte um Weiterleitung an die Redaktionsmitglieder Frau Nadine Schmid und Herr Sebastian Kapp –
– im Bcc zur Kenntnis Versicherungsgeber des ARCHE e.V. –
– THE ENGLISH TRANSLATION WILL BE SUBMITTED AT A LATER POINT OF TIME –
weitere Fälle von Amtsmissbrauch und Psychologischer Folter von Unschuldigen durch Behörden und Gerichte häufen sich in der ARCHE und bei den mit ihr zusammen arbeitenden Journalisten, Experten, Wissenschaftlern und Betroffenen.
Es ist höchst alarmierend, was hier in Deutschland geschieht.
Unser neuer Film „Der Rebell vom Castellberg“ zu einem fast 30 Jahre andauernden Missbrauchs-Fall in Ballrechten–Dottingen, einer kleinen Gemeinde im Schwarzwald, ist unter nachfolgendem Link aufzurufen: https://www.youtube.com/watch?v=TZoYaNu1yJ0.
⇒ Die Strukturen des vorliegenden Falles ähneln dem vieler weiterer Fälle, über die wir bereits auf unserem Online-Fachmagazin ARCHEVIVA zur Überwindung von Menschenrechtsverbrechen in Deutschland veröffentlicht haben und auch weiterhin veröffentlichen werden.
Und zu vielen dieser Fälle haben wir Ihnen während der Berichterstattung durch ARCHE und durch die INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (IAoHRD) seit Oktober 2019 die Belege/Dokumente/Beweise zugeschickt.
Nach und nach werden wir mehrere dieser Fälle bekannt geben.
Im Prinzip handelt es sich bei jedem dieser Fälle um die Hörigkeit der Angestellten/Beamten gegenüber (irrsinnigen) Weisungen, und das, obwohl es die Remonstrationspflicht für Beamte und deren persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen gibt:
Bundesbeamtengesetz (BBG) (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. (3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html |
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. (3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html |
Die Originalunterlagen der Klage des Bürgermeisters Herrn Bernd Gassenschmidt gegen den Rechtsanwalt von Herrn Herbert Löffler, Herrn Wolfgang Grötsch, und die Erwiderung der Klage liegen uns vor.
Die Adresse von Rechtsanwalt Grötsch dürfen wir veröffentlichen:
Wolfgang Grötsch Rechtsanwalt |
Hermann-Sussann-Weg 7 79341 Kenzingen Tel. 07644/9229657 Fax 07644/9229658 wolfganggroetsch[ät]web.de |
Zum Artikel Nazivergleiche in der Pforzheimer Zeitung und zum weiteren Vorgehen im Fall von Heiderose Manthey
Ferner informiere ich Sie zu dem weiteren Verlauf meines eigenen Falles, in dem ich gegen die Aussage „… im Zuge eines Sorgerechtsstreits“ im Artikel „Nazivergleich“ der Pforzheimer Zeitung (siehe Anhang) vorging.
Lesen Sie hier, wie die Pforzheimer Zeitung mit der Forderung von Manthey umgeht, eine falsche Tatsachenbehauptung über den Kinderraub zu korrigieren !
DRINGEND: H I L F E R U F aus Deutschland an die Alliierten, an die amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, an den russischen Verteidigungsattaché, an die UNO, Menschenrechtsrat und UN-Sonderberichterstatter u.a.