Deutscher Presserat gibt dem Politiker Stephan Recht

Ermahnung des Gießener Anzeigers und Hinweis auf Verstoß gegen den Pressekodex

Dennis Stephan setzt sich erfolgreich gegen die Darstellung in den Medien zur Wehr

2015-01-06

ARCHE-Foto Keltern-Weiler Gießen Dennis Stephan_02

Linken-Politiker aus Gießen. Dennis Stephan verbucht weitere Erfolge.

Gießen. Der Linken-Politiker Dennis Stephan meldet weitere Erfolge. Nach dem Vorwurf der schweren Brandstiftung und anschließend durchgeführten Zwangspsychiatrisierung erkämpfte er sich am 13. Mai 2014 nach etwa 20 (!) Gerichtstagen mit seinem Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker den Weg in die Freiheit.

Der wortgewandte und scharfsinnige Stephan verfolgte die Berichterstattung über seinen Fall in den Medien. Ganz besonders missfiel ihm die Darstellung seiner Person und seiner angeblichen Taten im Gießener Anzeiger.

Hinsichtlich seiner Beschwerde hat der Deutsche Presserat nun entschieden, dass diese Beschwerde berechtigt war.

Der Gießener Anzeiger wurde ermahnt und es wurde ein Hinweis auf Verstoß gegen den Pressekodex ausgesprochen. Stephan: „Damit zeigt sich, dass wir alle Recht hatten und die Berichterstattung über das hinaus ging, was man aushalten muss als Mensch.“

Stephans Anzeige gegen Staatsanwalt Bender wurde vorerst abgelehnt. Die Gießener Staatsanwaltschaft sehe keinen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten. Auf die diesbezügliche Beschwerde habe das Oberlandesgericht eine ausführlichere Begründung nachgereicht. „Ich habe noch eine Woche Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen. Die Begründung enthält alles, was ich brauche, um erfolgreich das Verfahren eröffnen zu können.“

Die Entscheidung des Deutschen Presserates