Der Schwur der Kanzlerin Merkel auf die Verfassung und die Rolle der UN

Das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes gewahrt und verteidigt ?

„Ich schwöre …“

2020-02-02 02:02 Uhr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, zuletzt geändert am 13. Juli 2017. Herausgeber: Deutscher Bundestag. Referat: Öffentlichkeitsarbeit. Foto: Heiderose Manthey. Der Text des Amtseides von Angela Merkel wurde samt Quelle auf dem Bild eingefügt.


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Berlin. Am 14.03.2018 leistet Kanzlerin Merkel wiederholt den Amtseid, zuvor war sie vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt worden. Die Bundesregierung veröffentlicht in einem Video Angela Merkel beim Ablegen ihres Eides im Deutschen Bundestag.

Während Merkel spricht, hält sie die rechte Hand nach oben: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Unter dem Applaus des voll besetzten Hauses setzt sich Merkel auf ihren Platz. Dort sitzt sie zunächst alleine auf der Regierungsbank.

Dieses Video kann auf Youtube angesehen werden.

Betrachten wir Angela Merkels Worte angesichts des ausgebreiteten Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ und prüfen sie auf ihren Bestand.

Die Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, wendet sich am Sonntag, den 08. Mai 2011 um 05:56 Uhr an die Bundeskanzlerin mit der Bitte, Dr. Angela Merkel möge sich des Themas „Foltermöglichkeiten in Deutschland – ausgelöst durch gezielten Kindesraub und Eltern-Kind-Entfremdung“ annehmen. In ihrem Schreiben gibt Manthey die Zahlen an, die in der Kinderkommission des Bayerischen Landtages gefallen waren: „Jährlich sind 120.000 Kinder von gezieltem Kinderraub und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen. Die Kinder werden zu Halbwaisen gemacht.“

Manthey wiederholt am Montag, den 13. Februar 2012 um 07:17 Uhr ihre Bitte an die Kanzlerin. Auf ihre Email vom 16. März 2012 erhält sie eine Antwort vom Bundeskanzleramt. Darin bedankt sich Herr Stefan Wehming, der unter der Adresse von Bärbel Wolf im Auftrag von KB-012 schreibt. Wörtlich: „Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen für Ihre E-Mail vom 16. März 2012 zu danken. Sie versteht Ihren Wunsch. Die Bundeskanzlerin bittet Sie jedoch um Verständnis dafür, dass es ihr bei der Fülle ihrer Verpflichtungen nicht möglich ist, mit Ihnen persönlich zu sprechen.“ Manthey hatte Merkel gebeten, sich persönlich dieses Themas anzunehmen und es als oberste Priorität zu behandeln, es also zur Chefsache zu machen. „Die Bundeskanzlerin vertraut auch deshalb auf Ihr Verständnis, dass sie Ihren Erwartungen insoweit nicht entsprechen kann.“, so endet die Mail aus dem Bundeskanzleramt.

Manthey hat für diese Antwort kein Verständnis, sie vertraut Angela Merkel nicht.

Am 30.06.2018 verschickt Manthey die 171 Seiten umfassende RESOLUTION 2 C 209/15 an das Amtsgericht Pforzheim, Staatsanwaltschaft Karlsruhe –  Zweigstelle Pforzheim, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Deutscher Bundestag – Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und an den Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres. Als selbst von dem Menschenrechtsverbrechen Betroffene schlägt sie die „Untersuchung eines 20 Jahre andauernden kid – eke – pas – Falles mit der Aufforderung um nachhaltige Änderung eines antiquierten Systems, weil zwangsläufig kriminell durch Mitwirken beteiligter Institutionen bei angeblichem „Familien“streit“ vor.

Ihrer Ausarbeitung fügt sie als Beweise das Antwortschreiben aus dem Bundesamt für Justiz, Lauen vom 12. Dezember 2008 auf Hilfegesuch vom 20. November 2008 als Beweis B47 B48 bei, ebenso den Brief an Horst Köhler von Samstag, 03. Januar 2009 21:07 Uhr, der ohne Antwort blieb B49 B50, und die Briefe an Dr. Angela Merkel von Sonntag, 08. Mai 2011 05:56 Uhr, Donnerstag, 22. Dezember 2011 11:49 Uhr, Montag, 13. Februar 2012 07:15 Uhr, Montag, 13. Februar 2012 16:37 Uhr B51-B57 und das Antwortschreiben von Dr. Angela Merkel von Montag, 19. März 2012 09:22 Uhr B58.

Mit Schreiben vom Freitag, 16. März 2018 20:49 Uhr fordert die Pädagogin und Freie Journalistin Manthey Dr. Angela Merkel auf die Definition des Begriffes „Wohl des Kindes“ vorzulegen. Wörtlich: „Um aber über das bestmögliche „Wohl des Kindes“ abstimmen zu können, d.h. sich für ein Modell oder gar für mehrere Modelle aussprechen zu können, müsste doch in aller erster Linie von Ärzten und Psychologen geklärt werden, was denn das Wohl des Kindes überhaupt ist.“ Mantheys Forderungen zielen auf den sofortigen Stopp der Zerfleischung zwischen Mütter- und Väterlobby hin, die jedoch zum Schaden des Kindes aufrecht erhalten bleiben.

Mit Mail vom Montag, 26. März 2018 13:45 Uhr an Dr. Angela Merkel mit Betreff „EILT SEHR !!! Auftrag an die Bundesregierung: Definition des Begriffes Kindeswohl vorlegen – TOP 15 vom 15.03.2018 Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall“ – Wichtigkeit: Hoch – fordert die Leiterin der ARCHE die Bundeskanzlerin zum zweiten Mal auf, den Begriff „Kindeswohl“ zu definieren. Die seit über 20 Jahre agierende und weltweit vernetzende Kämpferin zur Überwindung von kid – eke – pas erbittet von der Kanzlerin, von der Regierung und den Abgeordneten eine Stellungnahme. Manthey weist auf das gefahrenvolle Minen-Feld, bestehend aus staatlicher Willkür für von Trennung und Scheidung betroffene Kinder und Familien, hin und fordert die Regierung auf, dieses auszuräumen !

Dr. Angela Merkel antwortet hierauf nicht.

Am Dienstag, den 19.11.2019 um 16:56 Uhr versendet Heiderose Manthey die erste Mail der ARCHE – IAoHRD: „Call for submissions on Psychological Torture and Ill-Treatment“ an den UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer – Teil 1 „kid – eke – pas – Betroffener“ – Name: Dr. E.L.“. Es folgen mehrere Wochen intensivster Berichterstattungen von Seiten der ARCHE und der International Association of Human Rights Defenders (IAoHRD) an die United Nations mit Vorschlägen zur Definition von Weißer Folter. Zahlreiche Betroffene und zu Betroffenen-Experten avancierte Kapazitäten beteiligen sich.

Am Samstag,  den 11. Januar 2020 um 16:03 Uhr, sendet die Leiterin der ARCHE einen Hilferuf an Nils Melzer, weil sie in der Zwischenzeit um ihr Leben bangt. Die Anschläge auf ihre Person und auf die ARCHE häuften sich. Um das Menschenrechtsverbrechen aufdecken zu können, hat sie nun mehrere Aushänge an der Plakatwand der ARCHE angebracht, das ihre Geschichte als selbst Betroffene und als Vernetzerin und Unterstützerin anderer kid – eke – pas – Betroffener beschreibt. Die gegen sie ausgeführten Gewaltverbrechen werden aufgelistet und offen benannt. Vor dem Aufhängen wurden die Plakate zur Absicherung und zum Schutz an die UN geschickt. Die auf den Plakaten mit Abkürzungen benannten Personen wurden für die Kenntlichmachung der Aggressoren auf die ARCHE mit Klarnamen und Adressen aufgelistet.

Das Plakat

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Information für die Bevölkerung

Im Überlebenskampf um ihre Kinder und in den Schlingen des ausgeübten Menschenrechtsverbrechens Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome (kid – eke – pas) durch die Deutsche Gerichtsbarkeit, vertreten durch Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und deren Helfer mittels Fahrlässigkeit, (gezielter) Fehlleistungen, Willkür, Unwissen und gezielter Ignoranz erlebt eine Betroffene bis heute Vorprogrammierten Kinderraub durch einen Familienclan mit dem

Ziel: Vollkommene Entfremdung der Kinder von ihrer sorgeberechtigten Mutter

Die Misshandlung der Kinder beginnt. Sie werden auf brutale Weise von ihrer Mutter, Großmutter, Tante, Onkel, Cousin und Cousine getrennt und seit 22 Jahren wird diese Gewalt gnadenlos durchgezogen. Die Kinder werden von den sie liebenden Beziehungen, also von der Hälfte ihrer Wurzeln abgesägt. Für die kurze Dauer der Prozesse, in denen die Mutter ihre Söhne sieht, sind diese gezwungen, ihre Mutter zu verleugnen und gegen ihre Mutter auszusagen. Auch in ihrem Privatleben fühlen sich die Kinder bis zum heutigen Tag gezwungen ihre Mutter, ihre Herkunft und sich selbst zu verleugnen. Bindungsabriss ist Missbrauch. Mit dem Raub der Kinder muss die betroffene Mutter Diskreditierung, Diffamierung, Rufmord und Anschläge von Unbekannten auf ihr Leben und auf ihr Eigentum ertragen – ohne Schutz durch Polizei oder Gesetz. Die Mutter ist vogelfrei.

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Die Gründerin und Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, erschafft eine nationale, später internationale Plattform zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens und schickt aufgrund ihrer Tätigkeit als kid – eke – pas – Expertin am 30. Juni 2018 eine 171 Seiten umfassende RESOLUTION 09/15 über das Entstehen des Menschenrechtsverbrechens an das Hauptquartier der United Nations in New York. Zuvor schreibt sie eine 144 Seiten umfassende Expertise über einen vorliegenden Fall. In der Zwischenzeit hat sie der UN die zweifach erweiterte Form der RESOLUTION 09/15 vorgelegt.

Die Berichterstattung der ARCHE und (der von der Leiterin der ARCHE mit gegründeten) IAoHRD (INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS) an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Nils Melzer (UN CIDTP UN Special Rapporteur on Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment), erfolgt im November 2019. Diese befasst sich mit wissenschaftlichen Ausarbeitungen über
1. Weiße Folter in Verbindung mit kid – eke – pas
2. Denunziation und gezieltes Stalken von Opfern
3. Gezielte Ächtung
4. Schwarmverhalten der Täter und der mit ihnen verbundenen Gesellschaft
5. Justizwillkür
6. Instrumentalisierung von Polizei durch die ächtende Gesellschaft und Fehlleistungen von Behörden
7. Unterwandern von Behörden, Ämtern und Bürgermeisterämtern durch Teile aus der Bevölkerung
8. Schutz der Täter und der Beihilfe Leistenden durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte
9. Ignorieren der Wahrheit mittels Nicht-Aufnahme von Anzeigen der Betroffenen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, mittels Hinauszögern von Strafmeldungen und Einstellen von Anzeigen.

Zur Geschichte der von kid – eke – pas betroffenen Mutter: Am 1. Oktober 1997 ereignet sich der Raub der beiden Kinder der Betroffenen. Die Aufnahme der Gerichtsverfahren erfolgt. Die Aufklärung des Kinderraubs wird seit über 22 Jahren verhindert durch
· (Gezielte) Falschberatungen und deren Folgen aufgrund Unterlassung und Fahrlässigkeit der eigenen Rechtsanwälte, die ebenso wie die große Mehrzahl der Gerichtsverfahren der Tätergruppe dienen
· (Gezielte) Fehlurteile durch Richter, Anzeigen, Unterlassungen und Falschdarstellungen durch Staatsanwälte und durch die Polizei
· Gezielte Morddrohung an die Betroffene – mit ausgeschnittenen und zusammengeklebten Buchstaben aus Zeitungen – im Briefkasten von der Betroffenen aufgefunden
· Gezielte Gewalttaten und Weiße Folter durch die Täter aus der Bevölkerung: Tote Tiere werden über viele Monate hinweg in den Garten der Betroffenen geworfen, die Sitzbank im Hof zusammengeschlagen, viele Teile am Auto immer wieder zerstört, Gegenstände in Hof und Garten zerstört und entwendet oder fremde Gegenstände in den Garten gestellt, mehrere Überfälle auf Haus und Gelände ereignen sich im Beisein von Zeugen (Baustrahler-Überfall, Gartenmöbel aus dem Anwesen entfernt und im Dorf verteilt, ein Holzkreuz aus einem Aufklärungsfilm für die Regierung in den Fluss geworfen und demoliert, regelmäßig werden Überfälle auf die Plakatwände vorgenommen, das ARCHE-Mobil – zur Aufklärung der Öffentlichkeit unterwegs – wird mehrfach zugeklebt und sogar unter schwarzer Folie eingeschweißt, Hundescheiße ans Küchenfenster geworfen, Zerstörung eines Mahnmals gegen Sexuelle Gewalt an Schutzbefohlenen, Mordversuch durch präparierte Metallteile und Nägel in Autoreifen u.v.m.)

Belegt durch Gerichtsurteile und anwaltliche Schreiben wurden mit Namen und vollzogenen Handlungen alle an dem Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas und an weiteren Vergehen beteiligten
· Richter des Amtsgerichtes Pforzheim, des Amtsgerichtes Bruchsal, des Landgerichtes Karlsruhe, des Oberlandesgerichtes Karlsruhe
· Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
· Rechtsanwälte der Betroffenen und der Gegenseite
· Polizisten Maximilian Ott PK, Silas Lindhöfer PM, Rolf Jäger, Leonie Schader und Kollegen
den UN gemeldet, ebenso wie
· Die öffentlichen Volksbankprozesse: Die Volksbank Wilferdingen-Keltern macht über ihren Rechtsanwalt schriftlich Falschaussagen. Polizist Rolf Jäger vom Polizeiposten Remchingen/Keltern erhebt eine Falschanzeige auf Anlass von Staatsanwalt Bernhard Martin von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigestelle Pforzheim. Der Richter des Landgerichtes Karlsruhe sagt über die Zeugin Christina M. bei deren Verlassen des Gerichtssaals: „Sie können froh sein, dass ich Sie nicht wegen Meineids belange.“
· Gezielte Denunziation durch Anzeigen bei der Polizei durch Kindergarten:
Der Evangelische Kindergarten Weiler unter Leitung von Elisabeth Winterboer zeigt die Betroffene bei der Polizei an wegen eines in der ARCHE hängenden und bislang immer noch nicht von der Polizei oder vom Kindergarten näher angegebenen Plakates und verhindert über Jahre die Aufklärung der Falschanzeige. Pfarrer Günther Wacker, der gesamte mehrfach angeschriebene Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirche Ellmendingen-Weiler und Petra Frey als Leiterin des Evangelischen Kindergartens Weiler verweigern jegliche Aussage zur Aufklärung der Falschanzeige und unterlassen Hilfeleistung. Veröffentlichungen erfolgten.
· Anzeige wegen Richtigparkens: Herr und Frau Sp. zeigen das richtig abgestellte ARCHE-Mobil-Auto, das zu Aufklärungszwecken unterwegs ist, bei der Polizei an. Die Polizei, vertreten durch Leonie Schader und ihrem Kollegen, verfolgen die korrekt handelnde Fahrzeughalterin und schikanieren sie. Die Gegenanzeige wegen Falschanzeige und Schikane durch die Polizei wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt wahrscheinlich aufgrund Falschdarstellung des Geschehens durch Staatsanwalt Dr. Dominik Franzki. Sämtliche Berufungen werden durch die höherrangigen Staatsanwaltschaften zunichte gemacht. Die falsche Darstellung des Sachverhaltes wird nicht korrigiert.
· Die Verschleppung des ARCHE-Mobils: Unbekannte verschleppen das Aufklärungsauto der ARCHE in einen abgesperrten Fußgängerweg. Die Polizei unternimmt trotz persönlichen Vorsprechens keine Untersuchung dieser Tat vor Ort. Angezeigt wird aber die an der Tat unbeteiligte Fahrzeughalterin durch Sabine Schuster, Polizeiposten Keltern-Remchingen, und Claudia Honnen, Gemeinde Keltern. Erst nach erfolgter Aufklärung beim Landratsamt wurde die Strafanzeige fallen gelassen. Veröffentlichung erfolgte.
· Die schweren Beleidigungen im öffentlichen Mühlenprozess: Annerose Schroth trägt einem Müller zu, dass ein Plakat aushängen würde. Der Müller solle selbst schauen. Martin Becker zeigt die Betroffene an, weil er nicht weiß, ob er auf dem Plakat „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau“ beleidigt wurde. Die Richterin soll das für ihn klären. Gunnar Klüssendorf gibt nach drittem Nachfragen der Staatsanwaltschaft endlich nach und sagt aus, dass der Müller, der gar nicht weiß, ob er beleidigt wurde und der obendrein gar nicht auf dem Plakat erwähnt war, doch der einzig aktive Müller Martin Becker sein müsse. Die Veröffentlichungen zu dem Prozess erfolgten.

Ebenso wurden mit Namen und vollzogenen Handlungen, belegt durch Schriftverkehr und/oder Zeugen alle an der Fortführung des Menschenrechtsverbrechens „kid – eke – pas“ und dem Thema „Frühsexualisierung“ Involvierten – auch Übergriffe auf das Umfeld der Betroffenen und auf ARCHE – gemeldet
· Bürgermeister Ulrich Pfeiffer betreibt in den Gemeindenachrichten Keltern Zensur gegenüber ARCHE, Bürgerschaftliches Engagement Keltern-Weiler, die u.a. zum Thema kid – eke – pas veröffentlichte. Er verbietet deren Weiterveröffentlichungen. Erst nach diesem Verbot werden die bislang durch Willkür gesteuerten Statuten für die Veröffentlichungserlaubnis in den GN Keltern festgelegt.
· Bürgermeister Steffen Bochinger führt die Zensur der ARCHE fort. Er diffamiert die Betroffene schwer per Mail durch Verlassen seiner Neutralität, indem er sich auf irgendwelche Gerüchte stützt trotz Kenntnis der ausweglosen Situation der Betroffenen. Die Betroffene sprach bei ihm im Rathaus bezüglich Ihrer Tätigkeit als Leiterin des kid – eke – pas Netzwerkes, auch über ihre Präsenz im Europäischen Parlament, Deutschen Bundestag u.a. vor.
· Bürgermeister Steffen Bochinger entwürdigt die Betroffene als Pressevertreterin öffentlich bei der Eröffnung des Leitbildes in der Mehrzweckhalle in Weiler vor Leitbildteilnehmern, vor Prof. Rudolf Jourdan, Karla Arp und Gemeinderäten der Gemeinde Keltern. Er widersetzt sich in seiner Funktion als Bürgermeister in einer öffentlichen Veranstaltung dem öffentlichen Informationsinteresse.
· Der Baur-Druck untersagt der Betroffenen das Einstellen von Privatanzeigen aufgrund diverser, den Verlag unter Druck setzender und drohender telefonischer Anrufe von Provokateuren. Als Zwangsmittel wird in den Anrufen dem Verlag die Kündigung des Abonnements angedroht.
· Die Mitglieder des Gemeinderats Keltern werden mehrfach von der Betroffenen über entwürdigende Vorgänge in Keltern informiert. Sie schweigen. Auch heute noch.
· Bürgermeister Steffen Bochinger und Karla Arp schweigen zu diktatorischen Vorgehensweisen einiger (selbst ernannter) Gruppenführer, zu ideologisch verbrämten Diskreditierungen und Ausgrenzung von Leitbildteilnehmern. Sie äußern sich bis heute nicht zu diesen Vorgängen, die die Betroffene per Mail den Verantwortlichen des Leitbildes übermittelt.
· Die für die stattgefundene und protokollierte Diskreditierung im Leitbild mitverantwortlichen Gruppenführer, später teilweise Gemeinderäte, Johannes R., Horst W., Roland Sch., Inge H., Christin G. verdunkeln die Herkunft und stellen sich gegen das Eliminieren der Diffamierungen, einige verdunkeln auch das Stalking und Bashing gegenüber einigen Leitbildteilnehmern. Dominique Marcus R. verweigert die Bekanntgabe des Urhebers des Schmäh-Textes.
· Bürgermeister Franz Masino aus Waldbronn diskreditiert und beleidigt lauthals schreiend im Rathaus von Waldbronn die als Pädagogin ausgebildete Pressereferentin und Leiterin des ARCHE e.V., die sich gegen Frühsexualisierung der Kinder in Kindergarten und Schule einsetzt. Mehrfache Veröffentlichungen erfolgten.

Die Denunziationen durch Rufmord ausgehend von Privatpersonen sind symptomatisch für das Menschen­rechtsverbrechen kid – eke – pas. Sie erfolgen fahrlässig oder gezielt vernichtend
, heizen den bereits initiierten Verruf der Betroffenen und ihres Umfeldes an. Es gibt niemanden, der die Verächtlichmachung öffentlich unterbindet oder entschieden Hilfe leistet. Im Gegenteil die vorliegende Auswahl von Personen nutzt die schändliche Situation für ihr eigenes Ansehen aus:
André O. klaut Texte von der WIW.world und veröffentlicht diese auf seiner Webseite trotz mehrfachen Verbots, gemeinsam mit den Portraits einiger WIW-Kandidaten. Er missachtet die Urheberrechte der Betroffenen. Die Portraits werden ihm per Mail von Claudia Honnen von der Gemeindeverwaltung Keltern zugeschickt. André O. war zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Planungs- und Organisationsgruppe der WIW ausgestiegen. Andrea H. unterlässt Hilfeleistung und Zeugenaussage nach vorausgegangenen schweren Bezichtigungen. Brigitte B. bezichtigt die von Kinderraub und massiver Entfremdung und Denunziation durch Staat, Justiz und Behörden Betroffene vor namentlich bekannten Mitgliedern des Evangelischen Kirchenchors als „Krankes Hirn“ und wirft ihr vor Leuten aus dem Dorf vor, die Betroffene würde nicht „loslassen“. Carolin B. verfolgt als aggressiver – der Betroffenen unbekannter – Paparazzi die Betroffene und bezichtigt diese der Beleidigung. Erst Jahre später entlarvt sich der Paparazzi, als er mit Brigitte B. und Rudi B. spazieren geht. Die Bevölkerung in Weiler schweigt zum öffentlichen Aufruf zur Mithilfe bei der Aufklärung. Charlotte T. bezichtigt und verleumdet. Eckhard B. wiegelt auf, bezichtigt und verleumdet. Heinz W. spioniert unaufhörlich die Besucher der ARCHE mit dem Fernglas aus und bedrängt diese damit. Er zeigt der Betroffenen den Vogel und verhöhnt. Hannah E. bezichtigt, wiegelt auf und verleumdet. Ilona W. ächtet öffentlich, indem sie bei Begegnungen mit der Betroffenen abrupt mit beiden Händen ihr Gesicht verdeckt und der Betroffenen demonstrativ den Rücken zudreht. Ingrid Sch. bezichtigt. Jens Sch. bezichtigt. Jochen R. redet schlecht über die Betroffene vor einem Vorstand eines Vereins. Johanna N. redet schlecht, beschimpft. Katrin H. wiegelt auf. Klaus B. verleumdet. Maria Sch. denunziert, verleumdet und kolportiert. Michael T. verleugnet die Betroffene und klärt die Bevölkerung in den Gemeindenachrichten trotz schriftlicher Aufforderung per Mail auch an Bürgermeister Steffen Bochinger, Claudia Honnen und Karla Arp nicht auf, dass die Betroffene die Wählergemeinschaft in Keltern ins Leben gerufen hat. Pascal, Marius und Lucian H. machen Hetzjagden auf eine betroffene ältere, im Dorf bekannte Frau mit Gehbehinderung, verlachen und hetzen. Peter B. versucht sich als Heiratsschwindler. Reinhold A. bezichtigt. Robert M. beleidigt. Sonja Sch. macht sich lustig. Tanja M. hinterlässt bei einem richtig vor der ARCHE abgestellten Auto ein lästerndes Schreiben. Leute aus Tanja M.’s Umfeld parken hingegen mitten in der Kurve und zwingen Autos, LKW’s und Traktoren auf den Gehweg. Willi S. bezichtigt schwer. Weitere hier nicht benannte, aber bekannte Privatpersonen bezichtigen ebenso.

Die Handhabung eines von Willkür gesteuerten, undemokratischen und Wahrheit verdrängenden Staates in den untersten Verwaltungsbehörden und deren Gremien in Keltern:
· Im Leitbild der Gemeinde Keltern überlagern Diskriminierung und der vor der Bevölkerung zunächst verdeckt gehaltene Versuch des Ausstoßens bestimmter Menschen aus der Gemeinde den vorgegebenen angeblich demokratischen Prozess. Diktatorische Gruppenregeln werden von den Gruppenführern Dominique Marcus R. und Roland Sch. durchgesetzt. Werner W. betreibt Bashing. Marliese S. verweigert Aufklärung. Der Verantwortliche des Leitbildprozesses, Bürgermeister Steffen Bochinger, reagiert nicht auf die Mails, die die demokratischen Spielregeln untergrabenden Vorgänge beschreiben und Menschen diffamieren und ausstoßen. Die mitverantwortliche Hauptamtsleiterin Karla Arp schweigt. Der das Leitbild durchführende Prof. Rudolf Jourdan beruhigt einen Gedemütigten mit Versprechungen, die nicht eingehalten werden. Die Gruppenführer Dominique R., Johannes R., Horst W., Roland Sch., Inge H. und Christin G. nehmen die Beleidigung und Ausgrenzung von Menschen ohne Rückmeldung an die Leitbildteilnehmer und ohne deren ausdrücklichen Distanzierung vor den Leitbildteilnehmern hin. Roland Sch. betreibt Bashing und lässt unliebsame Inhalte aus dem Protokoll der Protokollführerin verschwinden. Karla Arp betreibt deren Zensur und deckt damit Roland Sch.. Antje Sch. diskreditiert. Fritz D. dis­kreditiert, bezichtigt und verleumdet. Verena T. bezichtigt. Die speziell für das Leitbild ausgearbeitete Statistik über das verheerende Ausmaß des täglichen Flächenverbrauchs, allein in Baden-Württemberg, und dessen einhergehenden dramatischen Auswirkungen auf Natur und Mensch wurde unterdrückt. Der Schriftverkehr und schriftliche Aussagen zur Diffamierung im Leitbild Keltern liegen vor.

Weitere Gewalttaten, undemokratische Handlungsweisen der Behörden und Anspruch auf Rechthaberei:
· Die Buttersäureanschläge auf das Haus und das Auto der Betroffenen
· Die Farbbeutelanschläge auf das Haus, Außenwände, Eingangstür, Treppen der Betroffenen
· Die Anzeigen der Dauer-Falschparker Gunnar K., Katrin H. und Lucian H. bleiben von der Gemeinde in­sofern unbeachtet, als sie nicht nach den Gesetzen der Tatwiederholung verfolgt werden.
· Das Einwerfen der Fensterscheiben am Haus der Betroffenen
· Das gezielte Stalken der Betroffenen durch den Vorstand der Genossenschaft Solidarregion Pforzheim-Enz, deren Gründungsmitglied sie ist
· Das Schreiben eines Rechtsanwaltes, beauftragt von Gerlinde B., wegen überhängender Äste
· Die jüngste Genehmigung einer Doppelgarage, die ohne vorgelegte Nutzungsänderung als Auto-Reparatur-Werkstatt u.a. betrieben wird: Das Landratsamt bleibt ignorant dieser bewiesenen Tatsache gegenüber. Irmela Bischoff ordnet die Bewilligung der Doppelgarage §14 Baunutzungsverordnung zu. Jedoch ist §12 für Stellplätze und Garagen zuständig. Erteilt wurde nach Landesbauordnung für Baden-Württemberg §58 Baugenehmigung für eine Doppelgarage.

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Die Namen aller Beteiligten, die mit Missbrauch und Diffamierung die Betroffene in die Isolation gezwungen haben, deren Umfeld und die ARCHE diskreditieren und durch fehlendes Einschreiten und Ergreifen von entschiedenen Gegenmaßnahmen Hilfe unterlassen oder die Betroffene verfolgen, wurden mit Klar-Namen an die UN weitergeleitet, ebenso die Namen der Informanten samt vorhandener Adressen.

Fazit der Fehlurteile, Falschanzeigen und Denunziationen: Die Kinder der Betroffenen sind massiv entfremdet. Entfremdung wirkt Generationen überschreitend. Krankheiten treten auf. Allein in Deutschland gibt es Millionen entfremdeter Kinder. Quelle: Deutscher Bundestag, Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Allensbacher Institut. Die Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA, der Mailverkehr, die erfolgten Anschläge auf die Betroffene und auf ARCHE und die Dokumentation über die abgerissenen Plakatierungen wurden an die UN gesendet. Sollte ein weiterer Mordanschlag oder Morddrohungen eingehen, werden diese postwendend an die UN gesendet. Der Seelenmord mit körperlichen Folgen an den Kindern der Betroffenen und an der Betroffenen selbst ist ein grausamer Missbrauch des Kollektivs aller Benannten und weiterer noch nicht aufgeführter Personen. Die Betroffene wird durch die stattgefundene Diskreditierung ihrer Person in weiten Teilen ihres Wirkungskreises massiv angegangen und zu vernichten versucht. Ihr Leben und ihre Familie sind zerstört. Zu ihrer eigenen Verteidigung ist sie gezwungen den einem Flächenbrand ähnelnden Krieg gegen ihre Person wegen falscher Verdächtigung, Verleugnung und Diskreditierung zu antworten und diesen zu beenden.

                     H. Manthey, Betroffene, kid – eke – pas – Expertin und Leiterin der ARCHE

Das Fazit

Heiderose Manthey führt seit über 20 Jahren einen Krieg in Deutschland zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas.

Angela Merkel: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

… und Gerechtigkeit gegen jedermann ausüben werde. So wahr mir Gott helfe.