Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil II
Die „Merkel-Diktatur“ zwingt alle in den Kampf: I was a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me !
2020-03-30
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Keltern-Weiler. ARCHEVIVA führt die Reihe „Der Merkel Staatsanwälte und Richter“ mit Teil 2 des Interviews von Prof. Dr. Aris Christidis fort. Vorab teilt ARCHE nochmals mit – auch allen Staatsanwaltschaften – , dass die wichtigsten kid – eke – pas Urteile im Falle von Professor Christidis an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Nils Melzer, gesendet wurden. Ungeschwärzt !, d.h. sämtliche Verfahrensbeteiligten sind somit der UNO gemeldet, ebenso wie in einem der ARCHE in Keltern-Weiler bekannten Fall.
Zum Nachlesen: Hier finden Sie Teil I des Interviews Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil III Interview mit Prof. Dr. Aris Christidis – Teil I Die Merkel-Diktatur zwingt alle in den Kampf: „I’m a lonesome rider – it’s hard to be hard man like me“ vom 2020-03-25.
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Das Interview – Teil II
2. Haben Sie weiterhin per Gericht versucht, durch den Dschungel der gegen Sie angesetzten Entfremdungsmechanismen zu kommen und einen Kontakt zu Ihren Kinder herstellen können ?
In beiden Verfahren wurde die Möglichkeit einer Revision abgelehnt. Doch ich konnte meine Kinder nicht aufgeben; die inzwischen fast erreichte Volljährigkeit änderte nichts an der Tatsache, dass sie auf Betreiben des Tiefen Staats und zur Bestrafung ihres friedenspolitisch unbotmäßigen Vaters zu Displaced Persons gemacht worden waren: Sie wurden nicht nur von ihrem Vater getrennt und einem – sagen wir: – „problematischen“ Milieu überlassen, sondern auch von mehr als 90% ihrer Verwandten und Familienfreunde und deren Kulturkreis isoliert.
Wenn Sie bedenken, dass, im Gegensatz zur deutschen, die griechische Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden kann, erkennen Sie, dass hier zwei junge Menschen für die einzige Gegend, in der niemand ihr Recht auf Heimat bestreiten kann, zu Fremden und funktionalen Analphabeten gemacht wurden. Allein für die Entfernung vom Griechisch-Unterricht („Herkunftsunterricht“) wurden 7 (sieben) Beschlüsse gefasst, weil ich meine Anträge für jedes Schuljahr neu stellte. Allzu verräterisch war der Beschluss des Richters Schwamb vom 10.09.2008; darin fand er es für die damals 9 und 11 Jahre alten Kinder „verständlich und sogar wünschenswert, wenn sie für sich noch eine ausreichende Zeit für sportliche Betätigungen am Nachmittag beanspruchen“ – ein fulminantes Plädoyer gegen die Schulpflicht, jedoch nur für meine Kinder.
Drei Wochen nach Beschluss-Zustellung, am 22.10.2008, rief mich mein damals 9jähriger Sohn an und bat mich, ihn wieder regelmäßig zu seinem wöchentlichen Griechisch-Unterricht zu bringen. Am Ende des Schuljahrs (im Juni 2009) zeigte er mir stolz sein Zeugnis, das unter „Herkunftsunterricht“ ein weiteres „Sehr gut“ enthielt. Sein großer Bruder hatte sich nicht getraut. …
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Lesen Sie demnächst in Teil V der Reihe „Der Merkel Staatsanwälte und Richter“ die Antworten auf die Frage
5. Was muss sich an der deutschen Rechtsprechung dringend ändern, damit das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas überwunden werden kann ?