Richter in Deutschland: Von Praxiswirklichkeit keine Ahnung
2017-10-04
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Weiler. Zu unserem Artikel Justiz: Mehr Schutz für Kinder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken und Heimen ? erreichte uns soeben nachfolgender Beitrag:
Wer solche Gesetze macht hat von der Praxiswirklichkeit in deutschen Familiengerichten keine erkennbare Ahnung. Es sind theoretische Reißbrettgesetze.
Fachliche Überforderung: Opfer sind die Kinder
Richterinnen an deutschen Familiengerichten sind seit Jahrzehnten fachlich überfordert und überzufällig häufig Stellschraube eines mafiösoid operierenden Kindesraubsystems bestehend aus den immer gleichen Akteursfiguren wie z.B. den eher als kaffeesatzlesenden sogenannten Gutachterinnen, die den Richterinnen wiederum oftmals psychologisches Pseudogephasel als wissenschaftliche Psychologie teuer verkaufen.
Regelhaft ist dabei das Kind das seelische Opfer einer Grund- und Menschenrechte verletzenden Quasi-Industrie – ein Leben lang darunter leidend.
Müssen erst alle an die Mauer gefahren werden ? Und: Sind die Richter nach den Kindern die nächsten Opfer einer unfähigen, nicht einsichtfähigen Politik ?
Jetzt wird die fachliche Überforderung dieser Richterinnen noch weiter getrieben, denn welche Richterin kennt sich schon in einer Klinik oder Einrichtung aus?
Familiengerichtliche Verfahren dauern regelhaft Jahre und haben schon daher mit dem Gegenstand, den es zu regeln gilt (und im weitesten Sinne mit „Kindswohl“ paradoxierend umschrieben wird) absolut gar nichts mehr zu tun – allein aufgrund der Ablaufzeit, die sie Kind-Vater (Mutter) entfremdend in Anspruch nehmen.
Das als „Schutz“ deklarieren zu wollen ist eine Absurdität.“