Sind Richter ungefestigte Persönlichkeiten ?
„Staatsanwälte dem Weisungsrecht ihrer jeweiligen Justizminister unterworfen“
Blaumilch (Name der Red. bekannt) kommentiert den Artikel In Deutschland: KEINE GEWALTENTEILUNG !
2017-03-01
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Blaumilch: „Dass Staatsanwälte nicht an der Gewaltenteilung teilnehmen, ist nicht überraschend, denn sie sind schließlich „Staats“anwälte. Diese sollen lediglich nach pflichtgemäßem Ermessen das staatliche Recht verteidigen und durchsetzen, sind aber auch in relativ seltenen Fällen dem Weisungsrecht ihrer jeweiligen Justizminister unterworfen.
Gesucht werden: Gefestigte Richterpersönlichkeiten
Die Richter hingegen sollen unabhängig und nur dem Recht unterworfen sein, nicht jedoch den Interessen der Kollegenschaft. Das würde auch klappen, wenn nur solche Juristen zu Richtern ernannt würden, die in ihrer Persönlichkeit gefestigt sind und sich der Unabhängigkeit ihrer Person und ihres Amtes bewusst wären.
Fehlurteile durch „Karriere“-Richter ?
Stattdessen gelangen häufig ungefestigte Persönlichkeiten aus Karrieredenken in solche Richterpositionen, die dann aufgrund selbst erkannter Angreifbarkeit ihre mentale Unabhängigkeit verlieren oder aufgeben, was dann zu der großen Zahl von Fehlurteilen und -entscheidungen (insb. durch Einzelrichter) führt.
Forderung: Qualifizierte Psychoanalyse der Richter-Persönlichkeiten !
Eigentlich müsste der Ernennung zum Richter eine qualifizierte Psychoanalyse der Persönlichkeitsstruktur vorausgehen (neben der juristischen Qualifikation). Das wird sich aber kaum politisch durchsetzen lassen …! Eher denkbar wäre allerdings eine Ernennung der Richter lediglich auf Zeit, damit sich Willkür in Form einzelner Richter nicht verfestigen kann.“