Der Kommentar

Zu BVerfG: Mangelhaftes Gutachten rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug

von Klaus Ketterer EfKiR Eltern für Kinder im Revier
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2014-12-06
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Klaus Ketterer. Aktivist im EfKiR Eltern für Kinder im Revier.

Klaus Ketterer. Aktivist im EfKiR Eltern für Kinder im Revier.

1. Die Entscheidung erging in einer für unser BVerfG erstaunlich kurzen Zeit nach der form- und fristgerechten Einreichung der Beschwerde durch den Beschwerdeführer. Dies war einerseits möglich, weil alle zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits in anderen Verfahren durch das BVerfG geklärt wurden, und damit die die Annahme der Verfassungsbeschwerde prüfende Kammer aus drei Richtern gem. §§ 93b, 93c BVerfGG die Verfassungsbeschwerde annehmen und ihr sogleich stattgeben konnte.

Dass die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde nahelag, muss für die Verfassungsrichter offensichtlich gewesen sein, da die Sachverständige die Erziehungseignung des Vaters an einem relativ starren, eher konservativ geprägten Erziehungsleitbild bemessen hatte und daraus schlussfolgerte, der Vater sei nicht erziehungsgeeignet.

Sie ignorierte die grundsätzliche Freiheit der Eltern …

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