zum Artikel Nachweisbarkeit Sexuellen Missbrauchs
von Horst Schmeil
2017-01-24
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Güstrow. „Wer die Wormser Prozesse miterlebt hat, wird auch die Aussage des Mainzer Arztes kennen …
Es gibt nur zwei unzweifelhafte Beweise für einen sexuellen Missbrauch:
1. den Missbraucher in flagranti erwischen und
2. eine Schwangerschaft.
Alle anderen ‚Beweise‘ sind irrelevant.
Ein aussagepsychologisches Gutachten hat eine Aufklärungsquote von ca. 70 %. Weitaus genauer (ca. 95%) ist der Polygrafentest von ausgebildeten Personen. Hierzu gehört in Deutschland vor allem die Dipl.-Psych. Gisela Klein aus Köln.“