Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte taugt nicht der Sache ! Taugt er dann überhaupt für Menschen ?
Nur 0,5 bis 1 Fall pro Jahr am EGMR jährlich erfolgreich
2016-12-02
EGMR zu fast nichts nutze
Wenn nur (statistisch) 0.5 bis 1 Fall pro Jahr am EGMR erfolgreich sein kann (aus der deutschen Kinderraub-Praxis bei ca. 120.000 Scheidungsfällen, bei denen Kinder zunächst mal betroffen sind), dann mag das Verfahren sein wie es will – es taugt nicht der Sache, um die es eigentlich geht.
Gearbeitet wird mit Tricksereien: Also nicht der Kunde ist schuld !
Dann ist daran auch nicht der Kunde schuld (der Kind beraubte Elternteil), sondern das verkomplizierte Verfahren, dessen künstlicher Verkomplizierung einem Ziel dient: die „Weste“ sauber zu halten – eben mit „Trixereien“.
Die Form für die Sache und nicht umgekehrt !
Die Form hat der Funktion zu dienen und nicht umgekehrt. Und die bekannten Sprach“probleme“, es wäre wohl ein Leichtes diese abzustellen – WENN MAN WOLLTE ! Es wird aber dabei belassen – WARUM WOHL ?
Verfahren so ausgelegt, dass selbst Rechtsanwälte scheitern (müssen)
Und wenn selbst sogenannte Rechtsanwälte das Verfahren nicht mehr beherrschen, dann ist das Verfahren schlecht und nicht der Kunde zu dumm.
Fazit: Gerichtshof völlig überflüssig, keinen Wert für die Betroffenen
Wenn in 18 Jahren mit schätzungsweise Millionen von Fällen bei denen ein Kind mindestens einen Elternteil verlor nur 18 Klagen erfolgreich gewesen sind, dann braucht KEIN MENSCH einen solchen Gerichtshof.
Ein nichtsnutziger Sieg – Kind, Vater oder Mutter in der Zwischenzeit kaputt
…, weil 10.000 Euro für ein geraubtes Kind schamlos sind (und die Verfahren schon mehr gekostet haben) und weil bei 10 Jahren Verfahrensdauer jedes Kind inzwischen kaputt ist mit samt dem Vater (ca. 90%) bzw. der Mutter (ca. 10%).