Das System nährt sich selber

FGG-Reform¹ aus Sicht der Fachkräfte erfolgreich

Warum wurden Eltern und Kinder nicht befragt?

2018-03-23

Overath(VAfK Köln e.V.)/Weiler. Seit über acht Jahren gibt es, mal wieder, ein neues Familienrecht. Vieles wurde zusammen gestrichen, einiges verbessert. In einer Studie sollten nun u.a. Richter und Anwälte sagen, ob die Reform erfolgreich war. Das ist ungefähr so, als ob der ADAC die Werkstätten fragt, ob sich ihre Qualität verbessert hat. Alle würden sicherlich „Ja“ sagen, so auch die „Befragten“.

Wolters. Ideologien, die dem Kind schaden, systematisch aufdecken.

Wolters. Ideologien, die dem Kind schaden, systematisch aufdecken.

Qualität erfragt man nicht, Qualität misst man. Für die vorgelegte Studie trägt Heiko Maas die persönliche Verantwortung.

Die Studie kann hier herunter geladen werden kann.

Am 1. September 2009 ist das FamFG in Kraft getreten, das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Heiko Maas, der noch im vergangenen Jahr gemeinsam mit Manuela Schwesig (Eine Brille für Schwesig ) und Sigmar Gabriel das Terzett „Väter sind Unterhaltspreller, Drückeberger und Rabenväter“ gesungen und damit Väter zutiefst gekränkt und beleidigt hat, gab im Jahr 2015 eine Studie „Evaluierung der FGG-Reform“ in Auftrag, deren Ergebnis am 2. Februar 2018 vorgelegt wurde. In einer Studie sollte die InterVal GmbH Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte sowie Notare darüber befragt werden, wie sie das FamFG empfinden. „In Absprache mit dem Auftraggeber“, so der Wortlaut der Studie, „erfolgte dann jedoch eine begrenzte Erweiterung, indem für einige Teile der Befragung die Verfahrensbeistände und das Jugendamt einbezogen wurden.“ Betroffene wurden nicht befragt.

„Mit der Studie macht sich das Justizministerium erneut lächerlich und kann nur den Spott der Väterbewegung ernten“, missbilligt Hartmut Wolters, Kreisvorsitzender des Väteraufbruch für Kinder in Köln, das Vorgehen des Justizministeriums. „Da wird unter Kapitel 5.5.1 erforscht, wie oft die verpflichtende Fristsetzung für die Abgabe eines psychologischen Gutachtens angewandt wird.“ Es würde aber nicht in die Beschlüsse gesehen und nachgezählt, obwohl solche Erhebungen nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften für Forschungszwecke anonymisiert ausdrücklich erlaubt sind. „Die fragen die Richter, wie oft sie davon Gebrauch machen“, Wolters zeigt auf Seite 293 der Studie, „und fragen die Anwälte, was sie beobachten.“ Bei 700 Fachanwälten für Familienrecht allein in Köln seien für die deutschlandweite Studie gerade mal 33 Anwälte befragt worden. „Das ist echt eine Frechheit !“ Wolters ist sichtlich sauer über eine solche Steuerverschwendung.

Denn die Realität wird von der Studie nicht abgebildet. So werden die „Befragten“ befragt darüber, ob es mehr einvernehmliche Konfliktlösungen gibt. Abgesehen davon, dass ein völlig subjektiver, „gefühlter“ Eindruck keine Grundlage für wissenschaftliches Arbeiten bietet, muss man wissen, dass Anwälte mit einer Vergleichsgebühr für „einvernehmliche Konfliktlösungen“ honoriert werden. Das ist wie mit den geschlossenen Immobilienfonds. Vermögensberater verdienen damit am meisten Geld und die Gauner unter ihnen würden natürlich niemals zugeben, wenn ein Fonds unseriös ist.

„Dem Verfahrensgrundsatz des Hinwirkens auf Einvernehmen schreibt die Mehrheit der Befragten vor allem eine konfliktentschärfende Wirkung zu (rund 60 Prozent Zustimmung)“, liest man in der Studie und die InterVal GmbH versucht sich zugleich, den Folgeauftrag zu sichern: „Mitarbeitende der Jugendämter, die mit den Familien qua ihrer Aufgabe über die Verfahrensdauer hinaus in Kontakt stehen, zeigen sich in ihrer Einschätzung vergleichsweise skeptisch. Die Frage der Nachhaltigkeit einvernehmlicher Regelungen könnte ebenfalls Anlass für weitere Forschungen bieten.“

„Weitere Forschung auf dem Gebiet der Wahrsagerkugel darf der Bundestag nicht mehr zulassen“, fordert Wolters. Der Kunde sei hier König, fährt er fort. „Und der Kunde sind unsere Kinder“.

 

Kurzfassung „Evaluierung der FGG-Reform
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¹ Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)

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