Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO in Verbindung mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO
An: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Goethe Straße 41-43 34119 Kassel
2020-05-01
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Grünberg/Gießen/Keltern-Weiler. Der Fachanwalt für Arbeitsreicht mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht, Baurecht und Erbrecht hat am 27.04.2020 im Namen von Dr. Andrea Christidis die Normenkontrollklage (20/64) beim Verwaltungsgerichtshof in Hessen eingereicht.
Die Klageschrift wörtlich:
„Hiermit zeige ich an, dass ich die Antragstellerin vertrete.
Namens und im Auftrage der Antragstellerin wird beantragt zu erkennen:
1. die am 27.04.2020 durch die sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in Kraft getretene Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
vom 14.03.2020 (GVBL. S. 161), zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.04.2020,
(GVBL), bezüglich der Regelung des § 1 Abs. 5, Zusatz: In Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen, ist unwirksam
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Zum Download Corona-Klage an das VGH in Hessen.