Archiv der Kategorie: Presse Offenlegung Whistleblower

Europäisches Parlament: ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Deutschen Jugendämtern

Cecilia Wikström im Namen des Petitionsausschusses zu der Rolle des deutschen Jugendamts in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten

ARCHE war bei den Vorträgen der Petenten vor Ort !

2018-11-30

Cecilia Wikström (rechts) im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments. Foto: Heiderose Manthey.

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Brüssel. Cecilia Wikström, die schwedische Politikerin der Liberalerna und Mitglied des Europäischen Parlaments, bezieht im Namen des Petitionsausschusses Position zu den Ausschreitungen des Deutschen Jugendamtes.

Wörtlich: „Cecilia Wikström im Namen des Petitionsausschusses 14.11.2018 – eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu der Rolle des deutschen Jugendamts in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten (2018/2856(RSP)üä“

Vorsitzende des Petitionsausschusses. Cecilia Wikström. Foto: Heiderose Manthey.

Diskriminierung durch das Deutsche Jugendamt

Das Europäische Parlament stützt sich in seinem Papier auf Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf Artikel 81 Absatz 3 AEUV, auf Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24, unter Hinweis auf Artikel 8 und Artikel 20 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, in denen die Verpflichtung der Staaten hervorgehoben wird, die Identität des Kindes, einschließlich seiner Familienbeziehungen, zu schützen; unter Hinweis auf das Wiener Übereinkommen, auf das Haager Übereinkommen etc. und zieht in Erwägung,

  • dass seit über 10 Jahren beim Petitionsausschuss zahlreiche Petitionen eingegangen sind, in denen eine sehr große Zahl nichtdeutscher Elternteile systematische Diskriminierung und willkürliche Maßnahmen des deutschen Jugendamtes gegen sie beklagen in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, und die unter anderem Fragen der elterlichen Verantwortung und des Sorgerechts für Kinder betreffen;
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  • dass das Jugendamt im deutschen Familienrecht eine zentrale Rolle spielt, da es bei allen Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, eine der Parteien ist;
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  • dass das Jugendamt bei Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, eine Empfehlung an die Richter abgibt, die praktisch verbindlich ist, und vorübergehende Maßnahmen wie die Beistandschaft ergreifen kann, die nicht angefochten werden können; etc.
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  • dass aus Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU hervorgeht, dass jedes Kind Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen hat, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, es sei denn, dies steht dem Wohl des Kindes entgegen;

ARCHE: Kriminelle Vorgänge nicht nur bei binationale Ehen ! Auch nationale Ehen sind hoch betroffen durch die Deutsche Justiz und durch Deutsche Jugendämter !

Führt Interviews im Europäischen Parlament: Heiderose Manthey. Kindesmissbrauch durch Kinderraub – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome. Wohin werden geraubte Kinder gebracht ? Wer wacht übe sie ? Wie und wo werden sie missbraucht ?

Der Petitionsausschuss stellt damit mit großer Besorgnis fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem deutschen Familienrecht, einschließlich der umstrittenen Rolle des Jugendamtes, die in Petitionen nichtdeutscher Elternteile angeprangert wurden, weiterhin ungelöst bleiben; betont, dass der Petitionsausschuss ständig Petitionen von nichtdeutschen Elternteilen erhält, in denen über schwerwiegende Diskriminierung aufgrund der von den zuständigen deutschen Behörden konkret angewandten Verfahren und Vorgehensweisen bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, berichtet wird;

18. hält eine enge Zusammenarbeit und eine effiziente Kommunikation zwischen den verschiedenen an Fürsorgeverfahren beteiligten nationalen und lokalen Behörden, von den Sozialdiensten bis hin zu den Gerichts- und Zentralbehörden, für sehr wichtig;

24. bekräftigt seine Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Einrichtung einer Plattform zur Unterstützung von EU-Ausländern in Familienverfahren mitzufinanzieren und zu fördern;

27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Lesen Sie hier den gesamten Text.

Englische Version

ALARM: Anzahl transsexueller Kinder drastisch gestiegen

Ausgeschlachtet bis zum Letzten: Der Sexuelle Körper und der staatlich angeordnete Zwang zur Lehre „Offenbarung von Sexualpraktiken“ für unsere Kinder

Geschlechtsidentitätsstörung zwischen 2009 und 2018 von rund 100 Kindern und Jugendlichen auf 2.500 gewachsen

2018-11-24

Bioethikerin und Juristin Dr. Stephanie Merckens brachte es in Frankfurt auf den Punkt: Mittels Schaubild erstellte sie eine Auflistung der Entstehungsmöglichkeiten eines Kindes. Versteht sich „Sexuelle Vielfalt“ schlussendlich als Egotrip, den Kinderwunsch eines Menschen oder Paares oder gleich mehrerer Personen auf Biegen und Brechen – schlussendlich gelöst über einen dicken Geldbeutel bzw. über die auf uns alle umgelegten Leistungen der „Krankenkassen“ – zu verwirklichen ? Ware Kind. Öffnung der Ehe = Folgen für alle.

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Berlin.“Ärzte und Psychologen registrieren mehr Fälle von Kindern und Jugendlichen, die sich fremd in ihrem Körper fühlen und ihr Geburtsgeschlecht ändern wollen. Die Behandlungszahlen hätten sich allein in der Münchner Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie seit 2013 verfünffacht; ähnliche Steigerungsraten verzeichneten die Spezialambulanzen in Hamburg, Berlin und Frankfurt, berichtet die Zeit.

Dr. Stephanie Merckens. Bioethikerin und Juristin. Erstellt die Schautafel der „Sexuellen Vielfalt“ – Die staatliche Zwangsindoktrination und zu frühe Konfrontation mit den Sexualpraktiken außerhalb des Geborgenheit gebenden Familienkreises hat Folgen für unsere Kinder. Foto: Heiderose Manthey

Mitunter outeten sich an einzelnen Schulen oder Orten direkt mehrere Jugendliche gleichzeitig als Transgender. „Das widerspricht jeder medizinischen Wahrscheinlichkeit. Es muss da andere Gründe geben“, vermutet der Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte in der Wochenzeitung.

Anders als bei Erwachsenen, wo die Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau häufiger vorkomme, sei das Verhältnis bei Jugendlichen umgekehrt. „Wir behandeln mittlerweile zwischen siebzig und achtzig Prozent Transjungen, also als Mädchen geborene Jugendliche“, sagte Saskia Fahrenkrug, die Leiterin der Spezialambulanz am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Spezialisten beobachten den Trend der Zeit zufolge weltweit. So seien die wegen einer Geschlechtsidentitätsstörung behandelten Kinder und Jugendliche im „Gender Identity Development Service“ der Londoner Tavistock-Klinik zwischen 2009 und 2018 von rund 100 auf 2.500 gewachsen. © may/EB/aerzteblatt.de“

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„Öffnung“ der Ehe für alle – eine langfristig geplante Zerstörung der Kinder ?

INTERNATIONALE BIKERDEMO 2019

Otto Höfler plant die dritte Neuauflage in Mannheim

Für die Rechte der Kinder: Neue Städte und neue BIKER-CLUBS gewinnen – WELTWEIT

2018-09-06

Mach‘ mit ! Sprich‘ Biker an ! Komm‘ und sei dabei !

Mach‘ mit ! Sprich‘ Biker an ! Komm‘ und sei dabei !.Hauptorganisator Otto Höfler macht einen Aufruf Hauptorganisator Otto Höfler macht einen Aufruf 

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Hauptorganisator Otto Höfler macht einen Aufruf

Otto Höfler.

Otto Höfler.

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Organisiert Euch jetzt schon für die BIKERDEMO 2019.

Vorläufiger Sammelplatz ist die  Facebook-Gruppe

Biker kämpfen für das Wohl aller Kinder.

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Rückblick zur BIKERDEMO 2017

Rückblick zur BIKERDEMO 2018

Unser Motto

„Allen Kindern beide Eltern. Und Großeltern. Und Geschwister. Und Familie. Und ein glückliches Leben in ihrer Heimat ! … dafür haben die Regierungen zu sorgen und nicht für Gewalt, Macht und Krieg !

BIKER FÜR DIE RECHTE DER KINDER !!!“
(Heiderose Manthey)

Hier geht es zur offiziellen Website.

URTEIL: Lockerung des Medienverbots beim Bundesgerichtshof

Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen in besonderen Fällen zugelassen bei Verkündung von Entscheidungen des BGH

2018-09-03

Erneute Lockerung des bisherigen Verbots von Ton- und Filmaufnahmen in den Hauptverhandlungen.

Ein erster Schritt. Bundesgerichtshof lockert Medienverbot in Gerichtsverfahren. Wann kommt die Digitale Prozessbeobachtung ?

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De Jure: Das „Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG) vom 08.10.2017 lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 18.10.2017, Seite 3546 – Text siehe BGBl erfährt eine weitere Lockerung des bisherigen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen-Verbots und des Verbots von Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts.

Juris Bundesgerichtshof gibt bekannt:  ECLI:DE:B GH:2018:090518B1STR159.17.0

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

1 StR 159/17 vom 9. Mai 2018 in der Strafsache gegen … wegen … zu 1., 3., 4. und 5.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 2.: Steuerhinterziehung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 9. Mai 2018 beschlossen:

Gemäß § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG) vom 8. Oktober 2017 werden bei der Verkündung einer Entscheidung Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts unter folgenden Auflagen zugelassen:

1. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts von der Verlesung der Urteilsformel – Entscheidungstenor – (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) werden nicht zugelassen. Die entsprechenden Aufnahmen dürfen erst mit der Eröffnung der Urteilsgründe durch den Vorsitzenden (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) beginnen.

2. Zugelassen sind höchstens zwei TV-bzw. Filmkameras auf Stativen an festgelegten Plätzen im Sitzungssaal. Es sind geräuscharme Kameras zu verwenden.

3. Es wird ein Akkreditierungsverfahren, gegebenenfalls mit der Bildung von Medienpools, angeordnet. Das Verfahren wird durch die Pressestelle des Bundesgerichtshofs durchgeführt.

Es gelten die auf der Homepage des Bundesgerichtshofs veröffentlichten Akkreditierungsbedingungen.

4. Der Aufbau der Kameras ist spätestens 10 Minuten vor Beginn der Verkündung einer Entscheidung abzuschließen.

5. Während der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras an ihren Plätzen zu belassen. Soweit aus technischen Gründen eine fortwährende Bedienung der Kameras unabdingbar ist, darf je Kamera eine Person bei der Kamera verbleiben. Ein Hin- und Herlaufen dieser Person ist zu unterlassen.

6. Während der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras ausschließlich auf die Richterbank zu richten. Kameraschwenks sind nur innerhalb des Bereichs der Richterbank zulässig. Aufnahmen der Verfahrensbeteiligten und der Zuhörer sind nicht zugelassen.

7. Nach Ende der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras unverzüglich zu entfernen. Den Anweisungen des Gerichtspersonals (insbesondere Sitzungswachtmeister, Mitarbeiter der Pressestelle) ist Folge zu leisten.
Gründe:

I.

Nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG kann das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen Ton- und Fernseh- Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen oder deren Übertragung teilweise untersagt oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig gemacht werden (§ 169 Abs. 3 Satz 2 GVG).

Die Entscheidung steht danach im Ermessen des Gerichts. Abzuwägen sind dabei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem gerichtlichen Verfahren und die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten (vgl. BT-Drucks. 18/10144, S. 17). Die Abwägung und Ausübung des Ermessens führt vorliegend zu der im Tenor genannten Untersagung und den genannten Auflagen. Diese dienen dem Persönlichkeitsschutz der Angeklagten, um eine potentiell unbegrenzte Verbreitung der persönlichen Daten, insbesondere von deren Namen, durch die rundfunköffentliche Verkündung der Urteilsformel zu verhindern (vgl. BT-Drucks. 18/10144, S. 17). Denn – vorbehaltlich einer Endberatung der Sache durch den Senat – würde bei unterschiedlichen Entscheidungen über die Revisionen der Angeklagten eine Nennung ihrer Namen in der Urteilsformel (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) erforderlich. Dies wäre mit den Persönlichkeitsrechten der Angeklagten nicht zu vereinbaren.

Die Angeklagten und ihre Angehörigen würden – in unterschiedlicher Weise – durch die Gefahr der öffentlichen Verbreitung ihrer Namen in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und haben daher einen Anspruch auf Untersagung der Aufnahme in dem genannten Umfang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. September 2016 – 1 BvR 2022/16, NJW 2017, 798 Rn. 6 zu einem Anonymisierungsgebot für Aufnahmen („Verpixelungsanordnung“) durch eine sitzungspolizeiliche Anordnung). Die Angeklagten selbst oder ihre Familienangehörigen haben neue Beschäftigungsverhältnisse. Die inhaltliche Nähe dieser Beschäftigung zum vorliegenden Strafprozess kann erhebliche Beeinträchtigungen im beruflichen Fortkommen sowie Ansehen der Beteiligten hervorrufen. Dies wäre aufgrund der bereits lange zurück liegenden Taten aus dem Jahr 2009 und der eher am unteren Rand anzusiedelnden Strafen der Angeklagten und damit vor dem Hintergrund ihres Resozialisierungsinteresses sowie unter Berücksichtigung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit nicht angemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.Dezember 2007 – 1 BvR 620/07 , BVerfGE 119, 309 Rn. 35 zum Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen).

An den persönlichen Daten besteht – auch unter Berücksichtigung der bisherigen Medienberichterstattung – kein besonderes Interesse, da die Medienöffentlichkeit – soweit ersichtlich – über das Verfahren gegen die Angeklagten allein wegen der Vorgänge bei der D. Bank berichtet hat und die Angeklagten selbst dabei völlig im Hintergrund standen. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Informationen für die Öffentlichkeit werden durch die Aufnahme der Eröffnung der Urteilsgründe durch den Vorsitzenden ausreichend gewährleistet.

Um eine Namensnennung der Angeklagten im Rahmen der Eröffnung der Urteilsgründe durch den Vorsitzenden (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) zu verhindern, wird diese in abstrakter Form unter den (damaligen) Funktionsbezeichnungen der Angeklagten oder anonymisiert mit deren bloßen Anfangsbuchstaben erfolgen.

II.

Foto-, Bild-, Fernseh- und Tonaufnahmen vor Beginn der Hauptverhandlung und außerhalb der Verkündung der Entscheidung bleiben unberührt und sind – vorbehaltlich einer anderweitigen sitzungspolizeilichen Anordnung zulässig.

Raum Jäger Bellay Bär Hohoff

Neuer Kooperationspartner der ARCHE

Deutsch-österreichisch-schweizerische Kooperation zur Überwindung von kid – eke – pas

DACH-Staaten in neuem Aufwind

2018-08-25

ARCHE © DACH für unsere Rechte kid - eke - pas_00a

Ein Dach für die Rechte der Kinder: Die DACH-Staaten Deutschland (D) – Österreich (A) – Schweiz (CH) kooperieren zur Überwindung von kid – eke – pas.

Weiler. Kürzlich hat ARCHE Kontakt zu dem Verband D-A-CH aufgenommen. Engagierte Menschen, die sich für die Rechte der Kinder auf beide Eltern, Großeltern und Familie in ihren Heimatländern einsetzen, gründeten im Jahr 2018 den Verband  „D-A-CH-fuer-unsere-Rechte“ aus entrechteten und entsorgten Eltern, entsorgten Vätern, entsorgten Müttern, ebenso aus Grosseltern und Verwandten.

D-A-CH befasst sich mit Medien, Recht in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, Psychologie, Umfragen/Statistiken, Nützlichem und Fallbegleitungen. D-A-CH hat einen geschlossenen Mitgliederbereich, sodass sich Menschen, die Schutz und Hilfe suchen, auch geschützt fühlen können. D-A-CH steht für die Rechte der Kinder und besteht aus drei Ländern. Die DACH-Staaten Deutschland (D) – Österreich (A) – Schweiz (CH) kooperieren zur Überwindung von kid – eke – pas = Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Allienation Syndrome und für die Einhaltung der Menschenrechte.

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INOBHUTNAHMEN – Die Zahlen – Österreich und Deutschland im Vergleich

Wie kommt der Rückgang von 23 000 Inobhutnahmen von 2016 auf 2017 in Deutschland zustande ?

ARCHEVIVA fragte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden an: Zahlen immer noch erschreckend hoch !

2018-08-24

Zahlen der Inobhutnahmen in Deutschland im Vergleich.

Zahlen der Inobhutnahmen in Deutschland im Vergleich.

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Salzburg/Wiesbaden/Weiler. In ihrem Film „Teures fremdes Heim“ schildert Abbendum stichhaltig die Hintergründe der an den Inobhutnahmen, die oft unbegründet seien, Verdienenden. Allein die Betreiber der Besuchscafés, in denen Eltern ihre abgenommenen Kinder besuchen dürften, seien meist Vereine und Firmen, so heißt es im Film. „Ob eine Kindeswohlgefährdung und somit ein Grund zur Abnahme vorliegt, entscheidet das Jugendamt allein.“, heißt es weiter. Zu Wort kommen im Film neben Juristin Tanja Händel, Rechtsanwalt Alexander Krasser und die Pressesprecherin des Jugendamtes in Wien, Herta Staffa.

Destatis – Statistisches Bundesamt in Deutschland berichtet in seiner Pressemitteilung Nr. 311 vom 22.08.2018

„61 400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017 in Deutschland bei insgesamt 82,67 Millionen Einwohnern im Jahr 2016″¹

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden schreibt:

2018-08-23_F_kid - eke - pas Inobhutnahmen Jahre im Vergleich_00„… Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Deutschland rund 61 400 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Inobhutnahmen überwiegend von sozialen Diensten und Jugendämtern (58 %) angeregt. In 17% aller Fälle hatten Kinder und Jugendliche selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 14 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 6 % die Eltern(teile) der betroffenen Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.“

„Am häufigsten (49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein.“ Worin diese Überforderung begründet ist, wird nicht mitgeteilt.

ARCHEVIVA fragte das Bundesamt deswegen, worin der Rückgang der Zahlen von 2016 zu 2017 um rund 20 000 Inobhutnahmen liege.

Der österreichische Rechtsanwalt Alexander Krasser: „Kolportiert werden 7000 € pro Kind pro Monat. … Mit dem ‚Wohl‘ des betroffenen Kindes hat das überhaupt nichts mehr zu tun.“ und 13 600 Kinder leben in Österreich in Heimen oder bei Pflegefamilien bei insgesamt 8,747 Millionen Einwohnern (2016).

Pressesprecherin Jugendamt Wien, Herta Staffa: „In Wien ist es so, dass die Zahl, die wir untergebracht haben in den letzten Jahren nicht gestiegen ist, … ansonsten ist unser Ziel, diese Zahl möglichst niedrig zu halten, weil wir wisssen, was das für ein Einschnitt in das Leben der Kinder ist … und viel zu investieren in die Betreuung, in die Unterstützung der Eltern, dass die Kinder zu Hause bleiben können.“

Erschreckende Zahlen in Deutschland
2018-08-23_F_kid - eke - pas Inobhutnahmen Jahre im Vergleich_00
2017     61.400 Inobhutnahmen
2016     84.230 Inobhutnahmen
2015     77.645 Inobhutnahmen
2014     48.059 Inobhutnahmen
2013     42.123 Inobhutnahmen
2012     40.227 Inobhutnahmen

Die österreichische Juristin Tanja Händel: „In etlichen Fällen ist nichts, was eine Abnahme rechtfertigt.“

„Die Entscheidung, ein Kind aus seiner Familie zu nehmen ist eine schwierige und schwerwiegende. In vielen Fällen geschieht eine Kindesabnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe gegen den Willen der Eltern. Und sie eröffnet einen oft jahrelangen Prozess der Ämter, das Gericht, private Träger, Gutachter, Erziehungsberater, Psychologen und Pädagogen. Nach einer Abnahme kommen Kinder in Krisenzentren, wo sie betreut und oft therapiert werden. Verbessert sich die Lage im ursprünglichen Zuhause nicht binnen sechs bis acht Wochen, werden Kinder danach in Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern untergebracht. Das alles kostet viel Geld, bis zu 8.000 Euro pro Kind und Monat.“

Händel: „Manche Sozialarbeiterinnen scheinen auch wirklich sehr einfallsreich darin zu sein, Kindeswohlgefährdungen zu konstruieren.“

2018-08-23_F_kid - eke - pas Inobhutnahmen Jahre im Vergleich_00„Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen?“

Händel: „Und da muss man sagen: An dem hängt ja eine ganze Industrie dran. … Besuchsbegleiter, Besuchsmittler, Erziehungsberater, Betreiber von WGs und Heimen, Gutachter …“

„Unterhaltspflicht, monatliche Gerichts- und Anwaltskosten, Zahlungen für Gutachten, Erziehungsberatung oder Besuchskontakte unter Aufsicht fallen für Eltern an, bis sie am Existenzminium leben. Sind sie dort angekommen, kommt der Staat für die Kosten auf. Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine oft jahrelange große emotionale Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann.“

Zum Film

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Quelle: https://www.addendum.org/jugendamt/kosten/

¹Deutschland: 61 400 Inobhutnahmen im Jahr 2017 bei insgesamt 82,67 Millionen Einwohnern (2016)
Österreich: 13 600 Kinder bei Pflegeleltern und in Heimen bei insgesamt 8,747 Millionen Einwohnern (2016)

Kommentar im Presseportal

Fragwürdigkeit von Gerichtsentscheidungen wird immer lauter

2018-08-11

In Walsrode wurden jüngst zwei Mädchen nach einem langen Sorgerechtsstreit ihrer Mutter entrissen und mussten gegen ihren Willen bei ihrem Vater leben. Dort aßen sie nicht mehr, wurden krank und drohten damit sich etwas anzutun. …“

Lesen Sie hier weiter.

Sensation aus Italien ! Dänemark und Schweden Vorreiter ?

Dänemark soll die Doppelresidenz eingeführt haben

Italien zieht mit Simone Pillon vor !

2018-08-09

kid - eke - pas überwinden. ABER WIE ???

kid – eke – pas überwinden. ABER WIE ???

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Dänemark/Schweden/Italien. Die dänische Regierung soll am 27. März 2018 in Zusammenarbeit mit sämtlichen Parteien im Parlament ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen haben. Am 1. April 2019 soll es in Kraft treten, so lautet die Nachricht in der Facebookgruppe „Kinder brauchen ihre Väter“.

Familie & Familienrecht berichtet ausführlich:

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

ARCHE Petitionen kid - eke - pas_03

Dänemark, Schweden und Italien machen es vor !


Für Paare, die Kinder haben, führt man eine Reflektionsperiode von drei Monaten ein. Bislang konnten sich alle Paare augenblicklich scheiden lassen, wenn sie das wünschten. Jetzt müssen sie drei Monate warten.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt.

Marco di Marco direkt aus Italien.

Marco di Marco berichtet direkt aus Italien.

Soeben ereilte ARCHE die Nachricht von unserem Korrespondenten Marco di Marco aus Italien, dass Senator Simone Pillon in Italien folgende Maßnahmen per Gesetz festsetzen will:

1. Obligatorische Mediation

2. Doppelresidenz/ Wechselmodell „paritätische Besuchszeit 50/50

3. Direkter Unterhalt für Kinder so wie die Rosenheimer Tabelle

4. Strafbarkeit der Kind-/Eltern – Entfremdung

Simone Pillon gehört der italienischen Partei Lega (Liga) von Matteo Salvini an.

Oritinaltext in Italienisch:

AFFIDO CONDIVISO: AGGIORNAMENTO SUI LAVORI

Stamattina in ufficio di presidenza abbiamo incardinato il DDL 735 su affido condiviso. L’iter comincia oggi in sede redigente. Tratteremo in commissione Giustizia il testo e gli emendamenti, lasciando il voto finale in aula. Da settembre cominceremo le audizioni ufficiali delle associazioni di padri e di madri separati, le rappresentanze degli avvocati, dei mediatori familiari e dei magistrati nonchè degli altri professionisti chiamati a prendersi cura delle famiglie nel procedimento di separazione.
Ascolteremo tutti, e poi procederemo rapidamente a dare risposte ai bambini figli di genitori separati, difendendo finalmente il loro diritto a godere della cura e dell’attenzione sia del papà che della mamma.
Abbiamo previsto
– Mediazione familiare
– Tempi paritari padre-madre salvo diverso accordo o impossibilità materiale
– Mantenimento diretto dei figli senza più assegno tra i genitori
– Soppressione dell’assegnazione della casa familiare
– Lotta alla alienazione genitoriale e introduzione del coordinatore genitoriale per i casi di alta conflittualità
– Tempi rapidi per i processi di famiglia
– Piano genitoriale obbligatorio
Qui sotto trovate il link: aspetto i vostri graditissimi suggerimenti sulla mia email istituzionale.
Buona lettura

Simone Pillons Kommentar auf Facebook

Kinderhandel und Verschleppung in Europa

Norwegen verurteilt pädophilen Psychologen, der Gutachter für Kindesentzug war

Erstveröffentlichung am 03.08.2018 • 22:10 Uhr

2018-08-04

Siehe auch: "Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland Von Menschenhändlern (Jugendämter) und ihre Kunden (Pflegeindustrie). Eine menschenverachtende Reportage vom WDR"

Siehe auch: „Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland. Von Menschenhändlern (Jugendämter) und ihren Kunden (Pflegeindustrie). Eine Reportage über Menschenverachtung vom WDR“. Foto: Heiderose Manthey.

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RTdeutsch. „Norwegen gilt als kinderfreundliches Land, aber möglicherweise zu oft entreißt der Staat Erziehungsberechtigten ihre Kinder. Ein Experte für das Wohl des Kindes wurde wegen Downloads von Bildern und Videos verurteilt, in denen Kinder sexuell missbraucht wurden.

Norwegische Eltern kritisieren ihren Staat, zu schnell Kinder zu entziehen und diese in die Obhut des Staates zu geben. Familien würden so unwiederbringlich zerstört. Unter den Psychologen, die gegen Eltern Gutachten zu erstellen hatten, war auch ein Pädophiler. Jetzt wurde dieser „Psychologe im Auftrag von Kindeswohl“ zu 22 Monaten Haft verurteilt, wegen Download und Besitz von 200.000 Bildern und mehr als 12.000 Videos. In diesem Bestand beim Gutachter wurden Kinder sexuell dargestellt oder missbraucht. Schon 2015 erhielten die Behörden Hinweise auf die Vergehen. Es dauerte jedoch bis 2017, dass sie dem Fall nachgingen und den Mann verhafteten. Er zeigte sich geständig, dies bereits seit 20 Jahren betrieben zu haben.  …“

Zum Film Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland

Rückschein vom UNO Hauptquartier in New York in der ARCHE eingetroffen

Nationale und internationale Rückscheine bestätigen den Eingang der RESOLUTION 09/15

Kinderraub – Eltern-Kind-Entfremdung und das Mitwirken der Bevölkerung durch Denunziation der Betroffenen

2018-07-27

Alle Rückscheine sind zurück ! UNO - EU - DB und Generalstaatsanwaltschaft sind benachrichtigt.

Alle Rückscheine sind zurück ! UNO – EU – DB und Generalstaatsanwaltschaft haben die RESOLUTION 09/15 erhalten und sind über die kid – eke – pas – Verbrechen in Deutschland und insbesondere über einen spezifischen Fall mit ausführlicher Beweislage benachrichtigt.

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New York/Brüssel/Berlin/Karlsruhe/Weiler. Bei der ARCHE ist jetzt auch die  Empfangsbestätigung des UNO-Hauptquartiers in NEW York eingegangen. Damit sind alle vier verschickten Exemplare an ihren Adressaten angekommen. Der internationale Rückschein der UNO liegt nun ebenso vor wie die nationalen und internationalen Rückscheine der Versendung der RESOLUTION 09/15 an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe, an das Europäische Parlament in Brüssel und an den Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Die Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, hatte im  Juni 2018 Nachweise des Parental Alienation Syndromes erbracht, im vorliegenden von der ARCHE über Jahre verfolgten Fall als Stockholm-Syndrom verdeutlicht, mehrere Expertisen angefertigt, als Resolution verfasst und an die Gremien zur Aufklärung eines schweren Menschenrechtsverbrechens geschickt.
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Manthey schrieb zu einem vorgefallenen durch Justiz, Polizei und Staatsanwaltschaft verdeckten Kinderraub in den letzten Jahren mehrere umfassende Expertisen zur Entstehung von vorprogrammiertem Kinderraub mit nachfolgender Eltern-Kind-Entfremdung, u.a. die EXPERTISE No. 1 mit 144 Seiten am 30.09.2016, nachfolgend die RESOLUTION 09/15 am 30.06.2018 mit 171 Seiten, bestehend aus EXPERTISE No. 2 – No. 5 und einem 13 Seiten umfassenden Anschreiben  – mit Beweislagen auch zu den Vorgängen in Keltern: Untersuchung eines 20 Jahre andauernden kid – eke – pas – Falles mit der Aufforderung um nachhaltige Änderung eines antiquierten Systems, weil zwangsläufig kriminell durch Mitwirken beteiligter Institutionen bei angeblichem „Familien“streit

Anschläge am Schwarzen Brett und an der ARCHE-Schautafel

Das lang anhaltende Verbrechen fand vor den Augen und unter Mitwirkung/Beihilfe von Teilen aus der Bevölkerung, von kommunalen und kirchlichen Institutionen vor Ort statt.

→ Wer Angaben machen möchte, wer zu den Denunzianten und Hilfeverweigerern vor Ort gehörte, darf das jetzt gerne tun. Wenden Sie sich an die Polizei oder direkt an die Staatsanwaltschaft.

→ Wer Angaben machen möchte wegen der Anzeige des Kindergartens gegen die Leiterin der ARCHE kann das jetzt noch tun.

Die Frage ist bislang ungeklärt: Warum wurde die Leiterin der ARCHE vom Kindergarten angezeigt und warum verweigert der Evangelische Kindergarten unter Leitung von Petra Frey und die Evangelische Kirche unter Leitung von Rainer Schemenauer bis heute u.a. Hilfe bei der Aufklärung ?

Einfach anklicken auf ARCHEVIVA oder auf Facebook !

Empfangsbestätigung des Ausschusses vom Deutschen Bundestag