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„Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert“

Groß angelegte Werbekampagne „GENUG TRÄNEN“ zum Schutz vor psychischem Missbrauch

Ziel: Wiederherstellung des Kontakts zwischen Eltern und Kindern nach vorausgegangenem (staatlich erzwungenem) Bindungsabbruch

2022-01-30
aktualisiert 2022-02-01

Die Petition. Die Werbekampagne zur Überwindung von kid – eke – pas wird von einer Petition begleitet. Foto: VAfK.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Gemeinsam mit Stephanie Linssen, Marco Michelmann, Jurist Marcus Gnau und Karsten Rulofs gehört der Versicherungsfachwirt Markus Witt seit September 2021 zum Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK).

Aufgrund der desaströsen familienpolitischen Einstellung Trennungs- und Scheidungskindern und der Handhabung deren entsorgten Elternteilen gegenüber sind vom Bindungsabbruch ihrer eigenen Kinder Betroffene auf Vereine und Verbände angewiesen, die die oftmals bis auf den Boden Zerstörten in Selbsthilfegruppen aufnehmen, sie beraten, ihnen Mut zum Weiterleben zusprechen oder sie in Gerichtsprozesse begleiten und vor Gericht unterstützen. So agiert auch der VAfK.

kid – eke – pas im Jahr 2023 beenden !

Markus Witt, Vorstandsvorsitzender des VAfK Bund, und der deutschlandweit vertretene VAfK (Map der Kreisvereine) starteten am 18. November 2021 mit der groß angelegten Werbekampagne „Genug Tränen“. Die Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub nicht nur in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, wird auf das Jahre 2023 festgelegt. Die Kampagne wird von Einzelaktionen und von einer Petition unterstützt.

In dieser Petition äußert sich Markus Witt, Vorstandsvorsitzender des VAfK Bund: „Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Form schweren psychischen Missbrauchs. Kinder verlieren dabei ein geliebtes Elternteil und auch dessen weiteres familiäres Umfeld, wie z. B. Großeltern. Der Hintergrund für diese Entfremdung ist die Trennungs-Auseinandersetzung der Eltern. Dies ist nicht der Wille der Kinder, sondern beruht auf einer Beeinflussung und Manipulation des Kindes durch ein Elternteil.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert. Eltern-Kind-Entfremdung muss zur Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls effektiv verhindert werden. Bei einem erfolgten Kontaktabbruch muss der Kontakt wiederhergestellt werden. In Deutschland wird Eltern-Kind-Entfremdung bisher aber kaum wahrgenommen, geschweige denn, etwas gegen sie unternommen. Das Bewusstsein, dass es sich bei Eltern-Kind-Entfremdung um Kindesmissbrauch handelt, ist in Deutschland bisher kaum vorhanden.

Das muss sich dringend ändern !

Damit die Eltern-Kind-Entfremdung im familiengerichtlichen Verfahren adäquat beurteilt werden kann, soll sie in die Ausbildung von Familienrichtern verpflichtend aufgenommen werden. Zertifizierte Fortbildungen im Umfang von mindestens fünf Zeitstunden sollen für Familienrichter alle drei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden.

Sachverständige und Verfahrensbeistände dürfen in Kindschaftsverfahren zukünftig nur bestellt werden, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre eine zertifizierte Fortbildung zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ nachweisen können. ….“

Aber wie sieht es in Wirklichkeit mit der Richterausbildung aus ?

Lesen Sie hierzu

Auf dem Prüfstand: Zerstörung der (Nachtrennungs-) Familien durch Familienrichter ?

Katja Keul antwortet auf Presseanfrage der ARCHE zur dringend notwendigen Qualifizierung von Richtern

Helling-Plahr vollkommen schockiert wegen Corona-Maßnahme: Herausnahme von Kindern aus Familien ist das schärfste Schwert !

Was hat sich zwischenzeitlich geändert ? ARCHEVIVA bleibt am Ball. Bleiben Sie online.

Aktualisiert 2022-02-01

Lesen Sie hierzu auch die
Veröffentlichung in sui-generis „EGMR anerkennt «Parental Alienation» – Besprechung des Urteils des EGMR 23641/17 (Pisic? gg. Moldawien) vom 29. Oktober 2019“.

Die dort zitierten Namen:

Das angeführte Abstract: „Mit Urteil vom 29. Oktober 2019 verpflichtete der EGMR die Republik Moldawien zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von drei Söhnen. Die staatlichen Kinderschutzbehörden und Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile und Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte und durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche durch Psychologen dokumentiert ist, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Entfremdung («parental alienation»), dass es «alienierte Kinder» («alienated children») gibt und bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters («alienating behavior») als emotionalen Missbrauch der Kinder. Der Beitrag zeigt den Stand der Fachdiskussion zu «parental alienation» und dem sog. «parental alienation syndrome» auf und würdigt die Bedeutung des Urteils für den künftigen fachlichen Umgang mit Entfremdungsvorwürfen.“

Quelle: https://sui-generis.ch/article/view/sg.160

Mit uns in die Zukunft !

VAfK Köln: Workshops und Seminare

Selbsthilfegruppen für Eltern bei Trennung und Scheidung

Grundlagen Verfahrensrecht – Verfahrensrecht an Beispielen zum Umgangsrecht

2022-01-22

Unterstützung für die Kampagne „Genug Tränen“ und Workshops von Manfred Herrmann. Foto: VAfK und Heiderose Manthey.


Köln. ARCHEVIVA veröffentlicht die Elterninfo des Väteraufbruch für Kinder, Kreisverein Köln e.V.: „Auch in 2022 wird die Kampagne „Genug Tränen“ – eine Kampagne gegen Eltern – Kind – Entfremdung durch weitere Aktionen auf das Thema aufmerksam machen. Aktuell sind wir dabei auch für Köln und NRW entsprechende Aktionen zu planen.

Ihr wollt die Kampagne gezielt in Köln und NRW durch Eure Mitwirkung oder Eure Spende unterstützen? Dann meldet Euch bitte unter vorstand[at]vafk-koeln.de oder spendet auf unser Vereinskonto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE95 370 501 98 19 318 812 60, Verwendungszweck: Name und Zweck der Spende

In 2022 werden wir für unsere Mitglieder weitere spezielle Angebote bereithalten.

Erstmalig bieten wir eine kostenfreie online Beratungsmöglichkeit in Zusammenarbeit mit Manfred Herrmann an. Erster Termin ist der 04.03.2022 von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Mehr dazu findet Ihr in Kürze unter Termine auf unserer Website.„.

Workshops und Seminare

21. Jan 2022 18:00 – 22:00
ZOOM

Online Workshop I – Grundlagen Verfahrensrecht

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18. Feb 2022 18:00 – 22:00
ZOOM

Online Workshop II – Verfahrensrecht an Beispielen zum Umgangsrecht

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Termine

18. Jan 2022 19:00 – 21:30
ZOOM

Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

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24. Jan 2022 19:00 – 22:00
ZOOM

Bonner Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

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25. Jan 2022 19:00 – 22:00
ZOOM

Aachener Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

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01. Feb 2022 19:00 – 22:00
FamilienForum Köln Agnesviertel

Selbsthilfegruppe für Eltern bei Trennung und Scheidung

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15. Feb 2022 19:00 – 21:30
ZOOM

Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

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22. Feb 2022 19:00 – 22:00
ZOOM

Aachener Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

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Mit uns in die Zukunft !

Liberale Männer

Vernetzung im Kampf gegen Unterdrückung: ARCHE stellt die selbständige politische Männerorganisation vor

Ziel: Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Bildung und Wissenschaft, Familie, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Gesundheit u.a.

2022-01-21

Logo der Bundesvereinigung Liberale Männer e.V.. Copyright: Liberale Männer.

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Regensburg / Nürnberg. Lt. Angaben auf ihrer Webseite ist die Bundesvereinigung LIBERALE MÄNNER e.V.
eine selbständige politische Männerorganisation von liberal (freiheitlich demokratisch) denkenden Menschen. „Der Verein steht der FDP nahe. Aber auch liberal denkende Menschen, die nicht der FDP angehören, sind willkommen. Der Verein sieht sich als ergänzendes Gegenstück zu entsprechenden Frauenorganisationen.

Die Bundesvereinigung LIBERALE MÄNNER e.V. wurde am 5. August 2017 in Nürnberg von 15 Gründungsmitgliedern gegründet.

Zweck des Vereins ist es, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Bildung und Wissenschaft, Familie, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Gesundheit, Kultur und Gesellschaft in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu fördern und durchzusetzen. Der Verein setzt sich für eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Verteilung von Ressourcen, Rechten und Pflichten ein. Dies soll unter anderem erreicht werden durch:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bildungsveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Männerorganisationen


Aktuelle Angebote

Ankündigung: Webinare im Jahr 2022

  • Mi., 19.01.: „Wiener Männerstudie“ (J. Meiners), Beschreibung, Anmeldung: sebastian.meding[at]liberale-maenner.de
  • Mi., 16.02.: Psychische Gesundheit bei Männern (Dr. M. Klein)
    Beschreibung, Anmeldung: sebastian.meding[at]liberale-maenner.de
  • Mi., 16.03.: „Gender“-Sprache (B. Lassahn)
    Anmeldung: sebastian.meding[at]liberale-maenner.de
  • Mi., 20.04.: Eltern-Kind-Entfremdung (P. Scholz)
Die Webinare finden jeweils von 19 bis ca. 20 Uhr über Internet (Zoom) statt. Die Webinare sind kostenlos und grundsätzlich offen. Es können auch interessierte Nicht-Mitglieder teilnehmen. Wegen der Teilnehmerzahlbeschränkung ist aber eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung.“
 

BGH: Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Bundesgerichtshof stellt die richtigen Weichen !!!

Herkunft und Identifizierung für Kinder wichtig zur Entwicklung ihrer natürlichen Persönlichkeit

2022-01-20

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Foto: ARCHE.

 

Pressemitteilung Nr. 007/2022 des Bundesgerichtshofs Karlsruhe

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 19.01.2022

Beschluss vom 19. Januar 2022 – XII ZB 183/21

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine im Jahr 1984 geborene Antragstellerin, die von ihrer leiblichen Mutter, der Antragsgegnerin, Auskunft über die Person des leiblichen Vaters verlangte. Bei der Geburt war die in problematischen Familienverhältnissen aufgewachsene Antragsgegnerin gerade 16 Jahre alt geworden. Sie hatte die Schwangerschaft erst im siebten Monat bemerkt und die Hauptschule, deren siebte Klasse sie damals besuchte, ohne Schulabschluss verlassen. Nach der Geburt lebte sie mit der Antragstellerin zunächst in einem Mutter-Kind-Heim und später in einer Mädchen-Wohngemeinschaft, ehe die Antragstellerin von einem Ehepaar adoptiert wurde. Ein im Jahr 1985 durchgeführtes Vaterschaftsfeststellungsverfahren blieb ebenso erfolglos wie ein außergerichtlicher Vaterschaftstest mit einem weiteren Mann. Ende 2003 kam es auf Vermittlung des Jugendamts zu einem Treffen zwischen Antragstellerin und Antragsgegnerin. Nachdem die Antragstellerin die Antragsgegnerin im März 2018 erfolglos aufgefordert hatte, Namen und Anschrift des leiblichen Vaters zu benennen, hat sie sie nun im gerichtlichen Verfahren diese Auskunft verlangt. Das Amtsgericht hat den Antrag zurückgewiesen, weil der Antragsgegnerin die Auskunftserteilung unmöglich sei. Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung abgeändert und die Antragsgegnerin antragsgemäß verpflichtet, der Antragstellerin alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu benennen, die der Antragsgegnerin in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt haben.

Der Bundesgerichtshof hat die dagegen von der Antragsgegnerin eingelegte Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.

Anspruchsgrundlage für die begehrte Auskunft ist die Bestimmung des § 1618 a BGB, nach der Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig sind. Auch wenn die Vorschrift keine konkreten Sanktionen bei einem Verstoß vorsieht, können Eltern und Kindern aus ihr wechselseitig Rechtsansprüche erwachsen. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, der Schutzbedürftigkeit des Einzelnen vor der Vorenthaltung verfügbarer Informationen über die eigene Abstammung bei der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Betroffenen angemessen Rechnung zu tragen. Dies ist bei der Auslegung des § 1618 a BGB* zu berücksichtigen, zumal der Gesetzgeber einen Auskunftsanspruch nicht ausdrücklich normiert hat. Anders als beim Anspruch des sog. Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Kindesvaters, für den das Bundesverfassungsgericht einer Herleitung aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB**) eine Absage erteilt und eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert hat, geht es hier nicht allein um die Durchsetzung finanzieller Interessen. Vielmehr wird mit dem Auskunftsanspruch eine Rechtsposition von ganz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedeutung, nämlich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, gestärkt.

Dass die Antragsgegnerin wegen der Adoption der Antragstellerin und dem aus § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB folgenden Erlöschen des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses aufgrund Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter der Antragstellerin ist, steht dem Anspruch nicht entgegen. Denn das Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter ist vor der Adoption entstanden. Würde man dies anders sehen, würde die Adoption hinsichtlich des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung gegenüber Kindern führen, deren rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zu ihrer leiblichen Mutter fortbesteht. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin auch keine erheblichen, gegen ihre Auskunftsverpflichtung sprechenden Abwägungsgesichtspunkte vorgetragen, sondern im Gegenteil zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass der Auskunftsanspruch der Antragstellerin grundsätzlich besteht. Somit hat sie sich nicht auf konkrete Belange berufen, die mit Blick auf ihr ebenfalls verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre dazu führen könnten, das Bestehen des Auskunftsanspruchs zu verneinen.

Mit der bloßen Mitteilung, sie könne sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern, hat die Antragsgegnerin den Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Sie hat auch nicht dargelegt, dass ihr eine Erfüllung auch nach Einholung der ihr zumutbaren Erkundigungen unmöglich ist. Das Oberlandesgericht hat eine Reihe von möglichen Kontaktpersonen aufgelistet, an die sich die Antragsgegnerin wenden kann, um Hinweise zu potenziellen leiblichen Vätern der Antragstellerin zu erhalten. Diesen Nachfragemöglichkeiten fehlt es weder an der Erfolgsaussicht noch sind sie der Antragsgegnerin unzumutbar.

Vorinstanzen:
AG Stuttgart – Beschluss vom 30. Oktober 2019 – 23 F 642/18
OLG Stuttgart – Beschluss vom 30. März 2021 – 17 UF 52/20

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 1618 a BGB Pflicht zu Beistand und Rücksicht
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.
§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Karlsruhe, den 19. Januar 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022007.html?nn=17194694

Mit uns in die Zukunft.

Ist Berlin das Einfallstor für Kinderhandel ?

Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?

Kriminalpolizei, NATO, UNO, Alliierte u.a. sind informiert

2022-01-15

Hauptstadt von Deutschland. Berlin. Der Reichstag. Hier stimmen die Abgeordneten nach ihrem Palaver über Modelle ab. Nicht über Kinder und über deren Schicksal ! Foto: Heiderose Manthey.




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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Aufgrund der desaströsen familienpolitischen Einstellung Trennungs- und Scheidungskindern und der Handhabung deren entsorgten Elternteilen gegenüber sind vom Bindungsabbruch ihrer eigenen Kinder Betroffene darauf angewiesen Fachseminare zu erhalten, um überleben und lernen zu können, wie man sich gegen den Staat und gegen seine Einrichtungen zur Wehr setzen kann.

ARCHEVIVA veröffentlicht die Seminarstaffel des 1. Vorsitzenden des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. (VAfK), Franzjörg Krieg. 

Krieg hat als selbst betroffener Vater Erfahrung gesammelt aus über 20 Jahren in über 3000 Einzelfällen und über 600 Gerichtsverhandlungen.

ARCHE schreibt Betroffene, Selbsthilfegruppen, Wissenschaftler, Experten und Juristen über ihren Verteiler „ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder“ an und fordert (wehrunfähige) Betroffene zur Teilnahme auf. Die Tücken bei Kinderraub und die anschließenden (kriminellen) Vorgehensweisen von Richtern, Jugendämtern, auch von den eigenen Rechtsanwälten gilt es zu durchschauen und dagegen vorzugehen.

Die Rundmail lautet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Samstag, 15. Januar 2022 22:16
An: ‚ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder‘
Betreff: Schnelle Anmeldung erforderlich ! Franzjörg Krieg: NEUE SEMINAR-STAFFEL ab 19.01.2022 – COACHING für Verlierer im Residenzmodell, für Gerichtsverhandlungen, für Begutachtung und für den Umgang mit dem Jugendamt
Wichtigkeit: Hoch

Liebe Mitstreiter,

– in Bcc zur Kenntnis LKA, BKA, NATO, UNO, UNHRC u.a. –

ich möchte Euch nachdrücklich auf das Seminar Fachwissen I und II und auf das COACHING für Verlierer im Residenzmodell, für Gerichtsverhandlungen, für Begutachtung und für den Umgang mit dem Jugendamt von und mit Franzjörg Krieg aufmerksam machen. Krieg ist einer der ältesten und erfahrensten Vorkämpfer im Kampf für das Recht der Kinder auf beide Eltern.

Das Seminar baut auf Kriegs Erfahrung aus über 20 Jahren in über 3000 Einzelfällen und über 600 Gerichtsverhandlungen auf.

Euch allen herzliche Grüße
Eure Heiderose / Ihre Heiderose Manthey

http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/krieg-franzjoerg/franzjoerg-krieg-neue-seminar-staffel-ab-19-01-2022/

Franzjörg Krieg: NEUE SEMINAR-STAFFEL ab 19.01.2022

COACHING für Verlierer im Residenzmodell, für Gerichtsverhandlungen, für Begutachtung und für den Umgang mit dem Jugendamt

Seminar Fachwissen I und Seminar Fachwissen II

2022-01-15

Franzjörg Krieg, Seminarleiter Fachwissen I und II, Coaching der Betroffenen des Residenzmodells. Foto: Heiderose Manthey.



Die Folgen: Wenn Kinder ohne Vater aufwachsen auf www.vaterlos.eu

Wenn Kinder ohne Vater aufwachsen

Für ARCHE gilt es zu prüfen, ob durch das Verhalten der Parlamentarier – trotz Wissen der seelischen und körperlichen Folgeschäden der Trennungs- und Scheidungskinder durch Kontaktabbruch zu leiblichen Eltern – vorwiegend dazu beiträgt oder sogar ausschlaggebend dafür ist, dass die Kinder und Jugendlichen missbraucht werden.

Es gilt ferner zu prüfen, ob auch die durch die Praxis der Spaltung hervorgerufenen Alleinerziehenden in eine Abwärtsspirale geraten können, in der ihnen die Kinder durch Beschluss und mit Hilfe des Jugendamtes weggenommen oder gar willkürlich geraubt werden können.

Die Zahlen der Inobhutnahmen und der Entfremdungen liegen vor.

Auf Vaterlos.eu ist zu lesen: „Obwohl der Großteil der Kinder mit Vater aufwächst, nehmen die Kinder, die ohne Vater aufgewachsen sind, einen überdurchschnittlich hohen Anteil in allen Kriminalstatistiken ein.“

Lt. Aussagen aus den Selbsthilfegruppen ist die Zahl der ihrer Kinder beraubten Mütter in den letzten Jahren gestiegen. Demnach müsste auch eine Erhebung aus mutterlosen Familien erstellt werden.

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Die Forschung sagt: „Kinder, die im Wechselmodell aufwachsen, haben einen deutlichen Entwicklungsvorteil gegenüber anderen Trennungskindern, die nur wenig oder gar keinen Kontakt zum anderen Elternteil haben.“ Warum führt dann der Deutsche Bundestag dieses Modell nicht ein ? Haben Lobbyisten so viel Macht ?

Zukünftig muss es um die Befriedung der Familien gehen und nicht um deren Spaltung !

In der Zukunft muss es in erster Linie darum gehen die Familien zu befrieden, ihnen  ausreichende Möglichkeiten anzubieten, innerfamiliäre Konflikte so lösen zu können, dass der Friede in der Familie wieder hergestellt werden kann. Die Regierung darf nicht länger die Spaltung der noch rudimentär vorhandenen Beziehungen durch Bindungssabbruch nach Trennung und Scheidung erwirken. Das ist ein Verbrechen !

Machen wir es doch Brasilien und China nach ! Oder noch besser: Führen wir FREE flächendeckend ein: Jeder – egal ob von Trennung und Scheidung Betroffener oder die Betroffenen dominierenden Richter oder Politiker – darf sein eigenes System heilen durch Bewusstmachung seiner Verhaltensweisen und dem Erkennen darüber, wie diese auf seine Umgebung wirken.

Richter und Gerichtete, Regierung und Volk, Wächter und Strafgefangene, Psychologe und Klient, Arzt und Patient, Priester und Sünder – sie alle stehen in einer Beziehung zueinander. Lassen wir uns herausfinden, welche Anteile die jeweilige – anscheinend oppositär – erscheinende Gegenkategorie auf die andere hat. Ohne Richter keine Gerichteten, ohne Regierung keine Regierten, ohne Wächter keine Gefangenen, ohne Psychologen keine Klienten, ohne Ärzte keine Patienten.

Wie kommen wir raus aus einem Menschen und Völker vernichtenden Desaster ?

Denn eines ist klar: Kriminelle Richter, kriminelle Regierungen, kriminelle Wächter, kriminelle Psychologen und Ärzte, kriminelle Priester – denken wir hier nur an die Vergewaltigung von Messdienern u.a. – werden zwischenzeitlich mehr und mehr entlarvt. Es gilt diesen Missstand der angeblich Guten gegen die angeblich Schlechten aufzuheben und alle Menschen als Wesen Gottes zu sehen, die ihren eigenen Weg zu gehen haben, aber nicht unter der Macht irgendwelcher Menschen, die sich – selbst gering an Bewusstsein – durch Hocharbeiten oder Hirnleistungen über die anderen gestellt haben und daher meinen „mehr Wert“ oder „besser“ zu sein und über andere deswegen bestimmen oder richten zu dürfen.

Wir brauchen definitiv NEUE WEGE für die Täter als auch für die Opfer !

Mit uns in die Zukunft.

 

Meine Kinder kommen zu mir zurück !

Das Ende der 25jährigen Odyssee bahnt sich an

2022-01-13

„Das sind meine Söhne. Sie kommen zu mir zurück.“ Foto: Heiderose Manthey.




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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE informiert die Welt:

„Der Tag, an dem meine Söhne zu mir zurückkommen, das ist der größte Festtag in meinem Leben.“

Mit uns in die Zukunft !

20. Deutscher Bundestag über Menschenrechtsverbrechen aktuell informiert

Um den heißen Brei: Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, wird im Streit zwischen den Parlamentariern zerredet

Jahrelanges Palaver über das Leid der Trennungs- und Scheidungskinder – ohne eine vernünftige Lösung – gezielt vorgenommen ?

2022-01-12

Gestern per Mail benachrichtigt: Alle Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE informiert den 20. Deutschen Bundestag von dem vorliegenden Menschenrechtsverbrechen  kid – eke – pas.

Mails an alle Fraktionen und an alle Abgeordneten gehen an die Verantwortungsträger für die familienpolitisch herbeigeführte Befindlichkeit der Trennungs- und Scheidungskinder in Deutschland.

Aufklärungsfilme über das Menschenrechtsverbrechen für den Deutschen Bundestag und für das Europäische Parlament produziert – Justizministerium informiert

Der Bericht „Durchblicken und Erkennen: Was machen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags schon über viele Jahre mit den Trennungs- und Scheidungskindern ? – Sich für das Wegschauen fürstlich bezahlen lassen ? – Vor allem der Streit um das richtige Modell lenkt vom tatsächlichen Verbrechen ab !“ vom 11. Januar 2022 hat den Ausschlag gegeben für die persönliche Information der Parlamentarier des 20. Deutschen Bundestages durch die ARCHE.

Hier die Mail an die Fraktionen des Deutschen Bundestages vom 11. Januar 2022 um 16:45 Uhr:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2022 16:45
An: ‚Fraktionen des Deutschen Bundestages‘
Betreff: 20. Deutscher Bundestag – Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a bzgl. „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

Sehr geehrte Damen und Herren des 20. Deutschen Bundestages,

– in Bcc zur Kenntnis LKA, BKA, NATO, UNO, UNHRC u.a. –

heute wurde der Kommentar der Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a zu dem Artikel “Schafft die neue Regierung den Sprung vom Residenzmodell zum Wechselmodell ? auf ARCHEVIVA veröffentlicht.

In den Augen der Berichterstatterin begehen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit ihrem bisherigen ständigen Palavern um die Anstrengungen ein „Modell“ einzuführen, schon seit Jahren (bewusst) ein schweres (Menschenrechts-) Verbrechen an den Trennungs- und Scheidungskindern, über dessen Bestand, Ausmaß und Auswirkungen die bisherigen Parlamentarier mehrfach von ARCHE informiert wurden.

Eigens für die Aufklärung der Bundesregierung von Deutschland und des Europäischen Parlaments über das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, wurden Filme erstellt, die Abgeordneten und die familienpolitischen Sprecher der Fraktionen des Deutschen Bundestages mehrfach über kid – eke – pas und seine Folgen – auch gesondert – informiert.

Die nachfolgenden Artikel mit den Nachweisen über die Aufklärungsfilme werden hiermit an die Mitglieder des 20. Deutschen Bundestages versendet, einige der Artikel mussten mit heutigem Datum bzgl. Verlinken aktualisiert werden:

 


http://www.archeviva.com/der-arche-e-v-gibt-bekannt/
http://www.archeviva.com/rastattt-und-arche-viva-youtube-kooperieren/

http://www.archeviva.com/nach-der-sperrung-des-kanals-von-volker-hoffmann/

http://www.archeviva.com/aufklaerungsfilme-machen-schule/
http://www.archeviva.com/kooperation-zwischen-arche-und-rastattt-beendet/

http://www.archeviva.com/arche-viva/arche-e-v-waldbronn/

http://www.archeviva.com/aufklaerungsfilme-an-das-bundesministerium-fuer-justiz/

http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/hoffmann-volker/co-produktion-heiderose-manthey-und-volker-hoffmann/

http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/hoffmann-volker/der-arche-e-v-gibt-bekannt/

http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-13-p-flyerweileraufklaerungsfilme-20170213143847-90.pdf

http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-16-d-berichterstattung-00a-20191217084023-76.pdf

http://www.archeviva.com/information-fuer-die-familienpolitischen-sprecher-von-afd-buendnis-90-die-gruenen-cdu-csu-fdp-linke-spd/

http://www.archeviva.com/deutsche-rechtspraxis-knallharter-verstoss-gegen-diese-internationalen-konventionen/

http://www.archeviva.com/kooperationen/europaeisches-parlament/die-pressekonferenz-im-europaeischen-parlament/

http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2021/12/arche-kid-eke-pas-folgen-aufwachsen-ohne-vater-01-20211214115150-97.jpg

⇒  Die Frage, die hochflammend unter den Nägeln brennt: Wollen oder dürfen die Abgeordneten dieses Verbrechen an den Trennungs- und Scheidungskindern nicht sehen ?

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube – ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV
Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com


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Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 

Mit uns in die Zukunft.

Durchblicken und Erkennen: Was machen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags schon über viele Jahre mit den Trennungs- und Scheidungskindern ?

Sich für das Wegschauen fürstlich bezahlen lassen ?

Vor allem der Streit um das richtige Modell lenkt vom tatsächlichen Verbrechen ab !

2022-01-11

Immer noch keine Lösung im Deutschen Bundestag in Sicht, um die Menschenrechtsverbrechen an den Trennungs- und Scheidungskindern zu beenden und kid – eke – pas zur Lösung zu bringen. Sie setzt sich am stärksten für das Wechselmodell ein: Katrin Helling-Plahr, MDB für die FDP. Foto: Heiderose Manthey.



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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Nachdem die FDP Einzug in die Regierung gehalten hat, stellt ARCHEVIVA hinsichtlich der Einführung des Wechselmodells eine Presseanfrage an die Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Katrin Helling-Plahr von der FDP.


Nach Veröffentlichung dieser Presseanfrage leitet die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, die Publikation über ihren Verteiler „ARCHE- Zukunft für uns und unsere Kinder“ an Betroffene, Selbsthilfeorganisationen, Experten, Wissenschaftler, Journalisten und Juristen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind mehrfach über die Jahre durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen informiert worden – alle Fraktionen und insbesondere die familienpolitischen Sprecher aller Fraktionen. Keiner von ihnen nimmt die Lanze auf und bricht sie für die Kinder !

Lesen sie hierzu den Artikel Information für die (familienpolitischen) Sprecher von AfD – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – CDU/CSU – FDP – LINKE – SPD – Nils Melzer: Der systematische Entzug sozialer Kontakte über längere Zeit ist Psychologische Folter – kid – eke – pas und die Äußerung des UN-Sonderberichterstatters für Folter bei der Enthüllung des Denkmals für Whistleblower „Anything to say ?“.

Landeskriminalamt und Bundeskriminalamt sind informiert

Manthey schreibt nun wörtlich in ihrem Verteiler – auch an das Landeskriminalamt in Stuttgart, an das Bundeskriminalamt Wiesbaden, an NATO, UNO, Menschenrechtsrat u.a.:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 10. Januar 2022 11:25
An: ‚ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder‘
Betreff: Schafft die neue Regierung den Sprung vom Residenzmodell zum Wechselmodell ? – Presseanfrage an Katrin Helling-Plahr (MdB), FDP
Wichtigkeit: Hoch

http://www.archeviva.com/schafft-die-neue-regierung-den-sprung-vom-residenzmodell-zum-wechselmodell/

Liebe Mitstreiter,

– in Bcc zur Kenntnis LKA, BKA, NATO, UNO, UNHRC u.a. –

unsere aktuelle Presseanfrage an Katrin Helling-Plahr ist veröffentlicht.

Der (jahrelange) Streit um das richtige Modell im Deutschen Bundestag lässt den wahren Hintergrund des Leides der Trennungs- und Scheidungskinder, der Kuckuckskinder und der mit nur einem Elternteil aufwachsenden Kinder immer wieder in Vergessenheit geraten !
Im Prinzip machen die Bundestagsabgeordneten nichts anderes, als das, was sie den Eltern lauthals vorwerfen: Sie streiten um das Modell ! (Wofür sie auch noch bezahlt werden.) Die Eltern streiten um das Kind ! … Da müssen wir raus !

Wir brauchen eine LÖSUNG, die die Kinder und ihre Eltern, Großeltern und Familien vor den grausamen Schmerzen des Bindungsabbruchs, der Misshandlung und Traumatisierung schützt !
Brasilien und China gehen einen anderen Weg. Einen Weg, den auch ich flächendeckend und weltweit befürworte.

Viele Grüße
Eure Heiderose / Ihre Heiderose Manthey

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Mit uns in die Zukunft.

Schafft die neue Regierung den Sprung vom Residenzmodell zum Wechselmodell ?

Was tun, damit Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen dürfen, gerade nach Trennung und Scheidung ?

Presseanfrage an Katrin Helling-Plahr (MdB), FDP

2022-01-10
aktualisiert 2023-02-27

Deutscher Bundestag. Lesung Wechselmodell. Es spricht Katrin Helling-Plahr für die FDP. Foto: Heiderose Manthey.



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Helling-Plahr ist bislang die stärkste Vertreterin für die Einführung des Wechselmodells im Bundestag, das zum Ziel hat Kindern beide Eltern nach Trennung und Scheidung bestmöglich zu erhalten. Die deutsche Bundestagsabgeordnete wird thematisch durch die Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Angelika Werthmann, unterstützt, die sagt: „Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile.“

Lesen Sie zum Streit um die Einführung des Wechselmodells im Deutschen Bundestag auch unseren Bericht:

Wechselmodell erneut gescheitert – Anträge zur Familienpolitik an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz  überwiesen – Franzjörg Krieg zur Verleihung der Staufermedaille für seinen Einsatz für Trennungs- und Scheidungskinder: „Die Opfer dieses brutalen Systems werden sichtbar !“

 

Die Pressefragen an die Bundestagsabgeordnete Helling-Plahr lauten:

1. Wann kommt der Antrag auf Einführung des Wechselmodells – diesmal von Regierungsseite her – (wieder) zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag ?
2. Wie weit sind Sie mit der Planung hierfür fortgeschritten und welche Hürden gilt es zu überwinden ?
3. Haben Sie ein ausgereiftes Konzept ausgearbeitet, das wir unserer Leserschaft vorlegen dürfen ?

Katrin Helling-Plahr antwortet:

 

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Katrin Helling-Plahr MdB […]
Gesendet: Donnerstag, 6. Januar 2022 12:33
An: ARCHEVIVA
Betreff: AW: Presseanfrage Wechselmodell

Sehr geehrte Frau Manthey,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für den von mir in der letzten Wahlperiode eingebrachten Antrag gilt der Grundsatz der Diskontinuität. Es ist nun vornehmlich Aufgabe der Ministerien die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben umzusetzen.

In den Koalitionsverhandlungen haben wir Freie Demokraten uns mit aller Kraft für eine Modernisierung des Familienrechts eingesetzt. Der Koalitionsvertrag beinhaltet nun gute Ansätze, auf die es nun aufzubauen gilt. Detailfragen werden im parlamentarischen Verfahren abschließend geklärt werden. Laut Koalitionsvertrag sollen auch unverheiratete Väter in der Regel das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt des Kindes erhalten und allen Familien soll eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht und die dafür erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Im Unterhaltsrecht soll die Betreuungsanteile nach der Scheidung besser berücksichtigt werden, ein wichtiger Schritt für eine gleichberechtigtere Elternverantwortung. Das Familienministerium ist zudem angehalten, gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung zu verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen. Somit wird das BMFSFJ das Wechselmodell nicht länger als Betreuungsmodell zweiter Klasse behandeln, sondern muss es in den Fokus weiterer Bemühungen stellen.

Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben steht mir aktuell noch nicht zur Verfügung. Sie können sich diesbezüglich und zu weiteren Einzelheiten auch gerne an das BMJ wenden.

Seien Sie versichert, dass ich mich innerhalb der Koalition auch weiterhin für die dringende Modernisierung des Familienrechts einsetzen werde. …“

Der Kommentar von Heiderose Manthey 

Ob nun das Wechselmodell mit der neuen Regierung durchgesetzt werden kann oder nicht, das werden wir in den nächsten Jahren erleben.

Eines muss jedoch klar sein: Kinder dürfen weder in Beziehungen noch außerhalb der partnerschaftlichen Beziehungen von ihren leiblichen Eltern getrennt werden, nur weil einer der Partner das so will. Schließlich haben beide Partner dem Kind zugestimmt und sie sind auch dafür ihr Leben lang verantwortlich und das Kind hat das Recht auf BEIDE Eltern !

Völlig unabhängig von der Einführung eines Modells muss sichergestellt werden, dass Kinder und ihre Eltern nach Trennung und Scheidung nicht durch einen von Staats wegen gemachten Bindungsabriss traumatisiert, misshandelt oder gar lebenslang gefoltert werden, weil sie einen Elternteil oder ihre ganze Familie vermissen !

Für eine konfliktfreie Lösung weisen Brasilien und China andere Wege auf:

Interview über das Familienstellen in der brasilianischen Justiz !

Zum Interview auf Facebook

Brasilien: Ausbildung für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Mediatoren in Familienstellen – Aufstellungen im Rechtswesen bei Sorgerechtsstreit u.a. – Sophie Hellinger: „Da wird das Kind geschützt !“


aktualisiert 2023-02-27

GESUNDHEITSMINISTERIUM BRASILIEN: FAMILIENAUFSTELLUNG ALS INTEGRATIVE UND KOMPLEMENTÄRE PRAKTIK AUFGENOMMEN !!!

Girão fügt hinzu, dass die Familienaufstellung, die in den 1980er Jahren von dem deutschen Psychotherapeuten Bert Hellinger entwickelt wurde, seit 2010 in Brasilien eine große Verbreitung gefunden hat. Im Jahr 2018 hat das Gesundheitsministerium die Anwendung von Familienaufstellungen in die Liste der integrativen und komplementären Praktiken im einheitlichen Gesundheitssystem (SUS) aufgenommen.

übersetzt mit Deepl.com

Girão acrescenta que a constelação familiar, desenvolvida pelo psicoterapeuta alemão Bert Hellinger na década de 1980, teve grande expansão no Brasil desde 2010. Em 2018, o Ministério da Saúde reconheceu a aplicação das constelações familiares no rol das práticas integrativas e complementares no Sistema Único de Saúde (SUS).

Quelle: https://www12.senado.leg.br/noticias/materias/2022/08/29/sessao-especial-do-senado-homenageara-constelacao-familiar?utm_medium=share-button&utm_source=facebook&fbclid=IwAR1fBynEdHx0Rq8PBA8XT_WyjgISzWYYoEzFIMXbFhVp5VJDOne9q2hCZpo

Facebook-Präsenz von Richter Sami Stoch

Mit uns in die Zukunft.

 

Peter Jahr (MdEP) antwortet auf die Presseanfrage bzgl. Erkundungsbesuch „Jugendamt“

Europäisches Parlament: Reisen müssen soweit wie möglich vermieden werden !

Vorschlag von ARCHE: Wir setzen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ derweil – also wegen der Pandemie – auch einfach aus !

2022-01-06
aktualisiert 2022-01-28

Das Europäische Parlament dreht einer möglichen Lösung des Menschenrechtsverbrechens einfach den Rücken zu. „Wegen der Pandemie !“ Ob diejenigen, die die Kindesmisshandlung betreiben, diese in der Zwischenzeit auch aussetzen – also wegen der Pandemie ? Foto: Heiderose Manthey.



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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Nachdem das Europäische Parlament auf die Presseanfrage von ARCHEVIVA hinsichtlich des angekündigten Erkundungsbesuches nicht geantwortet hat, schreibt die Präsidentin der ARCHE Herrn Dr. Peter Jahr, Mitglied des Europäischen Parlaments, an.


Auf die Presseanfrage von ARCHEVIVA, veröffentlicht im Artikel

 

Unterstützt das Europäische Parlament das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas durch Unterlassen ?

Presseanfrage von ARCHE an das EP wird nicht beantwortet – Jetzt Presseanfrage an Dr. Peter Jahr, MdEP

Warum ändert sich nichts an den Praktiken der Jugendämter in Deutschland trotz mehrfachem Einschreiten des EP und warum sagt die Delegation so kurzfristig ab ?

Diese Absage wird schlussendlich den Missbrauchsopfern erteilt ! Interessiert es das EP nicht, dass täglich ca. 400 Kinder durch Entfremdung missbraucht werden ?

2021-12-29
aktualisiert 2021-12-30

antwortet die parlamentarische Referentin, Büro Peter JAHR, am 05. Januar 2022 um 16:57 Uhr im Namen des Europaparlamentariers mit nachfolgenden Worten:

 

„Die Verschiebung der Erkundungsreise basiert auf keinem politischen Hintergrund sondern ausschließlich auf der pandemischen Lage, in der Reisen so weit wie möglich vermieden werden sollten.

Die Verschiebung wurde einstimmig, fraktionsübergreifend beschlossen. Erkundungsbesuche leben von persönlichen Kontakten mit verschiedenen Anspruchsgruppen, welche derzeit leider nicht möglich sind. Der Erkundungsbesuch wird in 2022 nach geholt, sobald es die Lage zulässt.

Die Erkundungsreise des Petitionsausschusses soll dazu dienen, den EU-Abgeordneten zu zeigen, wie das deutsche Jugendamt in Praxis arbeitet, da wir Petitionen mit verschiedenen Aussagen zu diesem Thema bekommen haben.“

ARCHE bittet in dieser Zeitspanne die entfremdenden Elternteile und die Familien spaltenden Jugendämter und Familien zerstörenden Richter den Raub der Kinder ebenfalls zu verschieben und zwar so lange, bis die Europaparlamentarier ihren Einfluss auf das deutsche System der Abspaltung der Kinder von ihren Familien nach Trennung und Scheidung geltend gemacht haben.

„Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, muss wegen der Pandemie (zumindest) verschoben werden !
 
Aktualisiert 2022-01-28
 

Mit uns in die Zukunft.