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SOS – CALL FOR HELP ! DIES IST EIN HILFERUF !

To the embassies of all countries – An alle Botschaften der Länder

Call for help to the international press – Hilferuf an die internationale Presse

2022-08-25

Dies ist ein Hilferuf einer Freien Journalistin aus Deutschland heraus, die seit zwei Jahrzehnten mit SLAPP-Klagen konfrontiert und mundtot gemacht werden soll. Die Journalistin ist die Präsidentin der ARCHE. Sie hat eine Plattform erschaffen, um das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas, aufzudecken. Foto: Heiderose Manthey.







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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler
. Die Freie Journalistin Heiderose Manthey wendet sich nach Eröffnen einer neuen SLAPP-Klage gegen sie an alle Botschaften der Erde und an die Internationale Presse. Sie ruft um Hilfe !

Lesen Sie die gesamte Mail, die die Freie Journalistin und Gründerin und Präsidentin der ARCHE an das Amtsgericht Pforzheim schreibt, um die erneute SLAPP-Klage gegen sie abwenden zu können. Die Angriffe auf ihre Person haben die Freie Journalistin über die Jahre zermürbt, entkräftet und zerschlagen.

Hier der Inhalt der Mail

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. August 2022 11:55
An: ‚amtsgericht pforzheim‘
Cc: […]
Betreff: WG: Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Weiterleitung an EuGH zur Kenntnis

– in Cc zur Kenntnis und mit der dringenden Bitte an Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Charlie Holt, Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA und Europäische Kommission – EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP – Klagen), Katrin Abele und Pressestelle der Kommissionsvertretung gegen die über zwei Jahrzehnte währende staatliche Gewaltanwendung gegen die Freie Journalistin einzugreifen

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey


Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 23. August 2022 15:35
An: ‚amtsgericht pforzheim‘
Cc: ‚JUST-A1-CIVIL-JUSTICE[ät]ec.europa.eu‘; ‚charlie.holt[ät]greenpeace.org‘; ‚katrin.ABELE[ät]ec.europa.eu‘
Betreff: WG: Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Weiterleitung an Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Charlie Holt, Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA und Europäische Kommission – EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP – Klagen), Katrin Abele und Pressestelle der Kommissionsvertretung

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey


Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 23. August 2022 15:25
An: ‚amtsgericht pforzheim‘
Cc: [ät]
Betreff: Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Amtsgericht Pforzheim – hier: [Aktenzeichen] Erneute SLAPP-Klage gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey – Antrag: Zusenden der Akte wegen Folter und Verlängerung der Begründungsfrist

Sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichtes Pforzheim,

– in Cc mit der Bitte um Überprüfung und Mitverfolgung der Rechtmäßigkeit im Vorgehen des Amtsgerichtes Pforzheim und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim im vorliegenden Falle der erneuten SLAPP – Klage gegen die Freie Journalistin und Pädagogin, Heiderose Manthey, Gründerin und Präsidentin der ARCHE als weltweite Vernetzungsplattform zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH), EuGH –

– in Cc zur Kenntnis Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Charlie Holt, Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA und Europäische Kommission – EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP – Klagen), Katrin Abele und Pressestelle der Kommissionsvertretung –

– in Cc zur Kenntnis an die Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Sabine Schuster, an Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim-Calw –

– in Cc zur Kenntnis an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim –

im Anhang befinden sich die Anträge

            Zusenden der Akte wegen Folter

und

            Verlängerung der Begründungsfrist.

 


Beweismaterial zu den SLAPP-Klagen gegen die Whistleblowerin zur Aufdeckung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

  1. Das Beweismaterial der zurückliegenden SLAPP-Klagen gegen die Freie Journalistin Heiderose Manthey, beginnend mit dem Raub der Kinder am 01. Oktober 1997, befindet sich in der Gesamtheit bei der UNO New York, bei der UNO in Genf zu Händen des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
    Es handelt sich um die gegen die Freie Journalistin durchgeführten Gerichtsverfahren samt Beschlüssen bis hin zu den Abweisungen der Klageerzwingungsverfahren, die – aufgrund des Nichtverfolgens der Strafanträge der gegen die Journalistin Gewalt ausübenden Täter durch die Staatsanwaltschaft – durch die Journalistin erhoben werden müssen.

    2. Teile und/oder Großteile der Publikationen und SLAPP-Klagen werden ab 2014 weitergeleitet an das Europäische Parlament in Brüssel, an die Alliierten, an das amerikanische und russische Militär und an die amerikanische Kriminalpolizei, teilweise an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder und an die Internationale Presse, an den Menschenrechtsrat in Genf (UNHRC), an die NATO, an den INTERNATIONAL CRIMINAL COURT (ICC), deutsch: INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF (IStGH), an das Bundespräsidialamt, an das Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, an die BKA-Pressestelle, an das Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), an das Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) u.a..

    3. Viele der im Anhang befindlichen Bidermann-Folter-Kriterien hat die Freie Journalistin am eigenen Leib erlebt. In den Jahren (Herbst) 2019 bis (Frühjahr) 2022 verlässt die Freie Journalistin ihr Haus an geschätzt höchstens fünf Tagen und nicht ohne Begleitung. Sie ist über zwei Jahre im eigenen Haus eingesperrt vor lauter Angst, dass ihr gezielt Gewalt zustoßen könnte ähnlich ihrer Kollegin Daphne Caruana Galizia, wenn sie die Dokumente zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens ihres eigenen Falles, den ihrer Kinder und den vieler Betroffener aus Deutschland, Österreich und der Schweiz den nationalen und internationalen Gremien zuleiten würde.
  1. Der nun vorliegende Prozess ist der nächste Folter-Prozess gegen die Freie Journalistin. Nach knapp 25jährigem Kampf um den Zugang zu ihren geraubten Söhnen, der ihr durch die massive und massiv anhaltende und von Seiten des Staates unterstützte Entfremdung bis heute verwehrt bleibt, weil die Täter nicht verfolgt und gestellt wurden, ist die Freie Journalistin am Ende ihrer Kräfte.

Stellen Sie diese erneute SLAPP-Klage unverzüglich ein und
stoppen Sie definitiv die Verfolgung und massive Folter der Freien Journalistin !

Ich bedanke mich für Ihr Gehör !

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende ARCHE e.V. Waldbronn und ARCHE e.V. Weiler
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
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Anlagen
Amtsgericht Pforzheim: Strafbefehl
Die Freie Journalistin: Einspruch gegen den Strafbefehl mit Vorab-Begründung
Amtsgericht Pforzheim: Akteneinsicht Termin zur Einspruchsbegründung
Die Freie Journalistin:  
Antrag auf Zusenden der Akte und Antrag auf Terminverlegung, Fax-Sendebericht
Bidermann-Folter-Kriterien (entnommen: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid02c8y6rgojKdCV13iirhrLgat4qYiMYAS6poay35cG33618EmkdkjscENxS1ubkmKMl&id=1041652372634357)

Der obige Text ist hier auf Englisch veröffentlicht.

Lesen Sie hierzu auch

„Die Rolle der internationalen Gerichtshöfe bei dem Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

Klagen als Schikane – Schutz vor SLAPP-Klagen in Deutschland und Europa
NRW.Diskussion. Online zum angekündigten Paket der Europäischen Kommission zu strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung

Bleiben SIE online. WIR berichten !

Das Gegenmittel gegen die „Mordwaffe Gerüchte“: Die sogenannten Latrinenparolen verbrennen im Angesicht der Wahrheit

Nachbarin tötet durch das Aufrechterhalten des Rufmords seelisch !

2022-08-22

Wer Gerüchte über einen anderen in die Welt setzt, hat einen (triftigen) Grund. Ein Gerücht ist eine Mordwaffe, um die eigene Lüge (Sucht) zu verstecken. Foto: Heiderose Manthey.



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Keltern-Weiler. Anlass dieses Artikels ist eine Nachricht, die an die Präsidentin der ARCHE herangetragen wurde. Es geht um Gerüchte über eine Frau, deren Kinder geraubt wurden und die aufgrund zusätzlicher staatlicher Verfolgung einen Spießrutenlauf durch ihren Wohnort erleben musste. Diese Gerüchte halten sich von Anbeginn des Kinderraubs bis zum heutigen Tag. Sie schränken das Leben der Betroffenen nicht nur ein, sondern quälen sie seelisch zu Tode.

ARCHEVIVA veröffentlicht einen Brief, der als Exemplar der Aufdeckung anhaltender Folter durch das Streuen von Gerüchten dient. Die Namen der im Brief genannten Personen und Orte wurden geändert.

Lesen Sie den Brief hier.

Ein Auszug aus dem Brief

 

c) Aber jetzt werden also wieder hinterrücks Steine der Vernichtung auf mich geworfen, hinterrücks auch über dich, sodass ich den Gerüchte-Streuern nicht ins Gesicht schauen kann ! Das ist weiterhin Meuchelmord an mir und meinen Söhnen !

→ „Als sie nun anhielten, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“ Joh 8,7

Es bleibt mir also verwehrt, mich selbst gegen die Gerüchte-Streuer zu wenden und mich zur Wehr zu setzen, weil sie nur hinterrücks schießen.

Lesen Sie den ganzen Brief hier.

Bilderserie zu der Mordwaffe „Gerüchte“

Gerüchte sind Drogen für schwache Menschen.
Gerüchte diffamieren Unschuldige.
Gerüchte sind hinterhältige Lügen.
Gerüchte decken die Täter.
Gerüchte töten Menschen durch Rufmord.
Die Nutznießer der Gerüchte werden entlarvt.
Gerüchte verbrennen beim Anblick der Wahrheit.
Gerüchte sterben, wenn die Wahrheit kommt.

  
Ob jemals eine Reaktion von der Gerüchte-Streuerin kommen wird ?

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Strafrichter Thorsten Schleif: „Ein Missbrauch der deutschen Richterschaft ist heute ebenso leicht möglich wie vor 87 Jahren“

Die Richter hätten Angst gehabt ihren Job zu verlieren, nicht davor eingesperrt oder umgebracht zu werden !

Wer setzt heute die Richter ein und richten sich die Richter nach der Ideologie der Regierung ?

2022-08-06

Mehr zu den Büchern und zur Person des Strafrichters finden Sie auf der Webseite von Thorsten Schleif: „Deutscher Richter, Sachbuchautor und Vortragsredner – Unentschlossenheit, Entscheidungsmüdigkeit, fehlende Entschlusskraft, Entscheidungsschwäche – viele Umschreibungen desselben Problems, dessen Folgen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft verheerend sein können.“ Quelle: https://www.thorstenschleif.de/ Foto: Heiderose Manthey.



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Dinslaken.
Strafrichter Thorsten Schleif – so der Videotext zum Vortrag „Der Amtsrichter Thorsten Schleif geht mit seinem eigenen Berufsstand ungewöhnlich hart ins Gericht“ – löste in seinem Buch mit dem Titel ‚Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt‘, indem er die Zustände an deutschen Gerichten kritisiert, deutschlandweit ein breites Medienecho aus.“

Schleif spricht über die Zusammenhänge von Regierung und Richterschaft und bekennt freimütig zur Unabhängigkeit der Justiz: “ Auch heute noch werden die Direktoren, die Vizedirektoren, die Präsidenten, die Vizepräsidenten der Amtsgerichte, der Landgerichte, der Oberlandesgerichte von der Regierung in den jeweiligen Bundesländern bestimmt. „

Der Wortlaut ab Zeitleiste 02:22:

„… die meisten hatten einfach nur Angst, nicht etwa Angst eingesperrt oder umgebracht zu werden, die hatten Angst ihren Job zu verlieren. Nun war es damals relativ leicht, auf so eine große Gruppe wie die deutsche Richterschaft Einfluss auszuüben. Denn damals wurden die Direktoren und die Vizedirektoren, die Präsidenten und die Vizepräsidenten der Gerichte von der Regierung bestimmt. Auf diese Weise konnten die bequemen Richter angehoben werden und die unbequemen mit eigener Meinung unten gehalten werden.

Das war damals !

… heute ist das natürlich ganz anders: Wir haben ja die Gewaltenteilung ! [Raunen im Zuhörerraum].

Oder ?

Ich muss Sie da auch leider enttäuschen, also wer das noch nicht weiß, es ist so: Auch heute noch werden die Direktoren, die Vizedirektoren, die Präsidenten, die Vizepräsidenten der Amtsgerichte, der Landgerichte, der Oberlandesgerichte von der Regierung in den jeweiligen Bundesländern bestimmt.

Und auch heute noch besteht daher die Möglichkeit die bequemen Richter zu fördern und die unbequemen Richter unten zu halten.

Und ein Missbrauch der deutschen Richterschaft ist heute ebenso leicht möglich wir vor 87 Jahren.“
——————————–
Amtsrichter Thorsten Schleif in seinem Vortrag am 18.02.2020
Mehr über Thorsten Schleif: https://de.wikipedia.org/wiki/Thorsten_Schleif
Buch bei Amazon: https://amzn.to/2u4Zjyt

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Sehen und hören Sie zu diesem Thema auch Rechtsassessor Claus Plantiko:

Film 1)  MONTESQUIEU & PLANTIKO … Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Claus Plantiko. Rechtsassessor. Foto: Plantiko.

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„Das Meinungsfreiheitsrecht ist ein Grundrecht, das GEGEN den Staat geltend gemacht werden muss und kann und darf und soll, denn der Bürger ist GRUNDRECHTS-INHABER und der Staat, d.h. die Länder und der Bund und die ganzen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind GRUNDRECHTS-VERPFLICHTETE, d.h. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren.“

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Film 2) Claus Plantiko: Gibt es „RECHT“ in der SCHEIN-DEMOKRATIE Deutschland ?

Heiderose Manthey im Interview: „Wir haben also alles andere als eine Demokratie, sprich Gewaltenteilung in Deutschland?“ – Claus Plantiko: „Ja. Wir haben die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt ! … also CÄSAR & PAPST zusammen als Gewalteneinheitstyrannis !“

Film 3) Claus Plantiko: Ist Demokratie GEISTESKRANK ?

… Sie waren aber der Meinung Plantiko sei geisteskrank, und haben angeordnet, Plantiko bei einem Professor in Köln auf seinen Geisteszustand hin untersuchen zu lassen.

Heiderose Manthey: „Also, wenn man nicht dem Mittel entspricht, wenn man sich mehr einsetzt oder mehr weiß oder mehr Paragraphen findet, die den eigenen Mandanten schützen, oder ihnen Freiheit bringen, dann ist man geisteskrank ?“

„Ja, es ging zwar nicht so sehr um die Rechte des Mandanten, sondern eher um die grundsätzliche Kritik. …“

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Rückführung eines Kindes zu seinem Vater vorläufig ausgesetzt

Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 68/2022

Einstweilige Anordnung mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen Entscheidung zur Rückführung eines Kindes zu seinem in Spanien lebenden Vater wird vorläufig ausgesetzt 

2022-08-04
aktualisiert am 2022-08-05

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe im August 2020. Foto: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu folgt der Kurztext der Pressemitteilung vom 04. August 2022.

„Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Vollstreckung eines familiengerichtlichen Beschlusses, in dem festgestellt wird, dass die antragstellende Mutter verpflichtet ist, ihren im August 2013 geborenen Sohn an dessen in Spanien lebenden Vater herauszugeben, vorläufig ausgesetzt wird.

Der bereits vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war erfolgreich, weil im Rahmen der hier eröffneten Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber denjenigen Nachteilen, die bei Ergehen der einstweiligen Anordnung aber späterem Misserfolg der Verfassungsbeschwerde einträten, deutlich überwiegen. Dies folgt vor allem aus der nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls, die bei einer Rückführung des Sohnes der Antragstellerin, der kein Spanisch spricht und seinen Vater kaum kennt, nach Spanien drohte.“

____________
Der Text auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes ist über folgende URL erreichbar, auf der Seite der ARCHEVIVA hier.
Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht – 2022

Arbeitet das Amtsgericht Pforzheim mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (eng) zusammen ?

Verfolgungsschutz für Whistleblower ?

… oder gezielt vorgenommene gemeinsame und gnadenlose Verfolgung derer, die das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas aufdecken ?

2022-08-03

Dicht an dicht stehen die bislang wichtigsten Justizgebäude Pforzheims nebeneinander.
Arbeiten diese auch zusammen, wenn es darum geht, unliebsame Systemkritiker zu beseitigen ? Foto: Heiderose Manthey.



Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Karlsdorf-Neuthard / Dettenheim / Graben-Neudorf / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHE deckt weiter auf. Das weltweite Überwinden des Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, ist das Hauptanliegen der Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey.

Während ihrer Aufklärungsarbeit wird die Pädagogin und Freie Journalistin Manthey innerhalb von 25 Jahren in über 100 Prozessen und Verfahren hineingezogen.

Ist es das Ziel die freie Journalistin (mund-)tot zu machen ?

Und wenn ja: Wie schafft das der Justizapparat am besten ?

Jedenfalls informiert ARCHE aus aktuellem Anlass am 02. August 2022 die NATO, UNO, UNHRC, Kriminalpolizei u.a. in einem Rundbrief „Zukunft für uns und unsere Kinder“ mit nachfolgendem Wortlaut:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 2. August 2022 15:15
An: ‚ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder‘
Cc: […]
Bcc: […]
Betreff: Sehr wichtig ! Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen – Besserer Schutz für Whistleblower – Pressemitteilung des BMJ – Ex-Richter Frank Fahsel zur Kriminalität seiner Kollegen und Staatsanwälte

Betreff: Sehr wichtig !   Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen – Besserer Schutz für Whistleblower – Pressemitteilung des BMJ – Ex-Richter Frank Fahsel zur Kriminalität seiner Kollegen und Staatsanwälte

Liebe Mitstreiter,

– in Cc zur Kenntnisnahme und weiterhin zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der Justiz in Deutschland (Stichwort SLAPP-Klagen gegen Journalisten) an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH), EuGH –

 – in Cc an das Amtsgericht Pforzheim, an den Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim und Gemeinderat der Gemeinde Keltern, Oliver Weik, (siehe FilmLust auf Menschenjagd in Keltern), an die Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Sabine Schuster, an Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim-Calw –

– in Cc an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, an Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim –

– in Bcc an Charlie Holt, Rechtsbeistand bei Anti-SLAPP-Strategien von Greenpeace International, Aufbau von Widerstandskraft gegen SLAPPs in Europa durch die neue Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), Mitglied der Bar of England & Wales mit LL.M.- Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Northwestern Law School in den USA, an Katrin Abele, interimistische Leiterin der Pressestelle der Deutschen Vertretung in der Europäischen Kommission, zuständig für SLAPP-Klagen, an die Mitstreiter, an die Betroffenen und an die Vertreter des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler –

aufgrund des aktuellen Beschlusses des Ministeriums für Justiz haben jetzt die Whistleblower und Justizopfer in Deutschland eine Chance auf Recht und Gerechtigkeit, weil (auch) innerhalb der Behörden Hinweisgeber geschützt werden, und zwar die Hinweisgeber, die Justizkriminalität (siehe anhängend den Leserbrief des ehemaligen Richters am Landgericht Stuttgart, Frank Fahsel) in den eigenen Reihen aufdecken.

Wir müssen raus aus dem Sumpf der Unwahrheit, der Macht weniger Personen, die den Staatsapparat dazu benutzt haben und eventuell immer noch dazu benutzen, eigene Vorteile für sich zu erheischen. Mehr dazu im Film “Maikäfer flieg – Dr. Andrea Christidis: Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia“.

Herzlichst grüßt Euch
Eure Heiderose / Ihre Heiderose Manthey

http://www.archeviva.com/kooperationen/bundesministerium-fuer-justiz/


Bundesministerium für Justiz

Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Besserer Schutz für Whistleblower

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)

2022-08-01

Whistleblower sind gefährdet ! Diejenigen, die Menschenrechtsverbrechen aufdecken, erst recht ! Der Schutz für Hinweisgeber wird von ARCHE schon lange gefordert. Lesen Sie hierzuIst das versuchter Totschlag ? SLAPP heißt: Kritische Journalisten per strategischer Klageverfahren mit Hilfe der Justiz mundtot machen“. Foto: Heiderose Manthey.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen.

Lest hier den gesamten Text:

http://www.archeviva.com/kooperationen/bundesministerium-fuer-justiz/

Und lest den sehr bemerkenswerten und entlarvenden Whistleblower-Leserbrief des ehemaligen Richters Frank Fahsel, Landgericht Stuttgart:

 



Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2. April (2008)
Quelle: https://sorgerechttv.files.wordpress.com/2013/02/20130213-041607.jpg

 

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
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Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 

Diese Mail geht also auch an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe  – Zweigstelle Pforzheim und an das Amtsgericht Pforzheim und dort besonders – hervorgehoben – an den Leiter des Amtsgerichtes, Herrn Oliver Weik, der gleichsam Gemeinderat der SPD in Keltern und damit mitverantwortlich für den Exklusionspassus des Leitbildes ist, in dem ein junger Mann wegen seiner Nähe zu Anastasia-Büchern öffentlich geächtet worden war.

„Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft bei dem Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas ?“ Diese Frage kann nicht oft genug gestellt werden ! Foto: Heiderose Manthey.



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Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen

Besserer Schutz für Whistleblower

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)

2022-08-01

Whistleblower sind gefährdet ! Diejenigen, die Menschenrechtsverbrechen aufdecken, erst recht ! Der Schutz für Hinweisgeber wird von ARCHE schon lange gefordert. Lesen Sie hierzu „Ist das versuchter Totschlag ? SLAPP heißt: Kritische Journalisten per strategischer Klageverfahren mit Hilfe der Justiz mundtot machen“. Foto: Heiderose Manthey.





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Berlin. Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen.


„Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können. Das heute vom Kabinett beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz schafft für sie ein kohärentes Schutzsystem. Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen und Behörden selbst. Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Ein effektiver Hinweisgeberschutz kann so auch ein wesentlicher Baustein für ein gutes Compliance-System sein, das eine positive Fehlerkultur stärkt.“

Der Parlamentarische Staatssekretär bei dem Bundesminister der Justiz Benjamin Strasser erklärt dazu:

„Wer Missstände in seinem beruflichen Umfeld aufdeckt, hat Anerkennung verdient, keine Drangsalierung. Denn eine Kultur des Schweigens und Vertuschens ist brandgefährlich: Ohne Aufklärung gibt es oft keine Besserung! Viele Unternehmen und Behörden haben dies zum Glück längst erkannt. Doch noch nicht überall ist ein Schutz von Hinweisgebern Standard. Deshalb braucht es klare gesetzliche Vorgaben. Die letzte Bundesregierung hat es versäumt, Whistleblower gesetzlich zu schützen – obwohl auch das europäische Recht dies verlangt. Wir beheben diesen Missstand jetzt. Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält eine stimmige Lösung für den Hinweisgeberschutz. Wir vermeiden unnötige Bürokratie – und stellen zugleich sicher, dass couragierte Whistleblower wirkungsvoll geschützt sind. Profitieren wird die Gesellschaft insgesamt.“

Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzrichtlinie). Die Richtlinie war bis zum 17. Dezember 2021 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) hatte bereits im Dezember 2020 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland in die Ressortabstimmung gegeben. Das Gesetzgebungsverfahren konnte allerdings wegen des Widerspruchs damals unionsgeführter Ressorts nicht weiter betrieben werden.

Whistleblower, die dem Druck gewachsen sind, sind gefährdet – und ihr ganzes Umfeld. Dr. Andrea Christidis Zeitleiste 24:00: „Es werden nicht nur die Whistleblower allein, sondern ihre gesamten Familien werden mit zerstört. … An diesem Punkt ist die Gesellschaft gefordert diese Menschen mit zu schützen !.“ Siehe hierzu den Film „Maikäfer flieg – Dr. Andrea Christidis: Vom Kinderschutz bis zur Kinderpornografie-Mafia“. Ein Interview von Heiderose Manthey mit Dr. Andrea Christidis. Foto: Heiderose Manthey.

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Unmittelbar nachdem die neue Bundesregierung ihren Dienst antrat, hat das Bundesministerium der Justiz einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie erstellt. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es wird begleitet von notwendigen Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen. Die wesentlichen Bestandteile des Gesetzentwurfs sind:

Anwendungsbereich

Der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG soll entsprechend den Richtlinienvorgaben weit gefasst werden und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dies können neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten beispielsweise auch Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten sein.

Der sachliche Anwendungsbereich soll so ausgestaltet sein, dass das Gesetz für die Praxis handhabbar und anwendungsfreundlich ist. Der Entwurf greift daher die durch die Richtlinie vorgegebenen Rechtsbereiche auf und ergänzt sie, wo dies erforderlich ist, um Wertungswidersprüche zu vermeiden. So sollen in den Anwendungsbereich insbesondere alle Verstöße einbezogen werden, die strafbewehrt sind, sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Außerdem wird der Anwendungsbereich teilweise über die nach der Richtlinie einzubeziehenden Rechtsakte der Europäischen Union hinaus in begrenztem Umfang auf nationale Vorschriften aus dem jeweiligen Regelungsbereich ausgedehnt. Beispielsweise werden nicht nur Verstöße gegen europäisches Kartellrecht, sondern auch solche gegen deutsche Kartellrechtsvorschriften in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzes einbezogen.

Interne und externe Meldestellen

Institutionelles Kernstück des Hinweisgeberschutzsystems sind die internen und externen Meldestellen, die hinweisgebenden Personen für eine Meldung von Verstößen zur Verfügung stehen. Entsprechend den Richtlinienvorgaben sind hinweisgebende Personen frei darin, für ihre Meldung die internen oder sogleich die externen Stellen zu wählen. Die internen und externen Meldestellen prüfen die eingegangenen Meldungen und ergreifen die erforderlichen Folgemaßnahmen.

Beschäftigungsgeber müssen interne Meldestellen einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können. Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen betrifft sowohl die Privatwirtschaft als auch den gesamten öffentlichen Sektor, sofern bei der jeweiligen Stelle in der Regel mindestens 50 Personen beschäftigt sind. Spielräume, die die Richtlinie für Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltung bietet, wurden im Entwurf des HinSchG wahrgenommen. So sollen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten für die Einrichtung interner Meldestellen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit haben. Auch können Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, mit anderen Unternehmen zusammen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Die Einrichtung von internen Meldestellen soll den Unternehmen auch dadurch erleichtert werden, dass Dritte als interne Meldestellen beauftragt werden können oder diese innerhalb des Konzerns zentral bei der Konzernmutter angesiedelt werden können.

Eine zentrale externe Meldestelle soll beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet werden. Daneben sollen die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt werden. Die externe Meldestelle des Bundes beim BfJ soll mit einer Bund-Länder-übergreifenden Zuständigkeit ausgestattet werden, die sowohl den öffentlichen Sektor als auch die Privatwirtschaft betrifft. Der externen Meldestelle des Bundes soll darüber hinaus die Aufgabe zukommen, Personen, die eine Meldung erwägen, umfassend über die zur Verfügung stehenden Verfahren zu informieren und zu beraten. Den Ländern steht es frei für Meldungen, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen, eigene externe Meldestellen einzurichten.

Offenlegung

Dass sich hinweisgebende Personen mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit wenden dürfen, ist den Richtlinienvorgaben folgend nur unter engen Voraussetzungen vorgesehen. Dies gilt etwa bei der Gefahr irreversibler Schäden oder in Fällen, in denen die externe Meldestelle nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat.

Vertraulichkeitsgebot

Wesentlich für die Akzeptanz des Hinweisgeberschutzsystems ist ein wirksamer Schutz der Identität der hinweisgebenden und sämtlicher von einer Meldung betroffenen Personen. Die Identität darf dabei grundsätzlich nur den jeweils für die Bearbeitung einer Meldung zuständigen Personen bekannt sein. Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder einer Person, die Gegenstand einer Meldung ist, sollen nur in Ausnahmefällen herausgegeben werden dürfen, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden.

Anonyme Meldungen

Um der Gefahr einer Überlastung des neuen Hinweisgeberschutzsystems vorzubeugen und erste Erfahrungen sowohl interner als auch externer Meldestellen abzuwarten, können die zur Einrichtung von Meldestellen Verpflichteten frei darüber entscheiden, ob sie Systeme vorsehen, die die Abgabe und Bearbeitung anonymer Meldungen unter Gewährleistung der Anonymität ermöglichen, oder ob sie hierauf verzichten. Allerdings sollten interne und externe Meldestellen – soweit nicht bereits eine spezialgesetzliche Regelung existiert – dennoch auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten. Dadurch darf aber die vorrangige Bearbeitung nichtanonymer Meldungen nicht gefährdet werden. Auch anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber fallen unter die Schutzbestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, wenn ihre zunächst verdeckte Identität bekannt wird.

Schutz vor Repressalien

Der Entwurf des HinSchG sieht entsprechend den Richtlinienvorgaben verschiedene Schutzmaßnahmen für hinweisgebende Personen vor. Zentrales Element ist das Verbot von Repressalien. Hierzu werden alle ungerechtfertigten Nachteile wie beispielsweise Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung, geänderte Aufgabenübertragung, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung, Rufschädigung oder Mobbing gezählt, die eine hinweisgebende Person infolge einer Meldung oder Offenlegung erleidet.

Um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger zu verbessern, enthält der Entwurf in Umsetzung der Richtlinie eine Beweislastumkehr zugunsten der geschützten Person.

Schadensersatzansprüche

Der Entwurf des HinSchG enthält zudem zwei spezielle Schadensersatzvorschriften: Zum einen ist der hinweisgebenden Person bei einem Verstoß gegen das Repressalienverbot der daraus entstehende Schaden zu ersetzen. Zum anderen ist im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung die hinweisgebende Person zur Erstattung des dadurch eingetretenen Schadens verpflichtet.

Sanktionen

Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des HinSchG sollen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können. Dies gilt beispielsweise für das Behindern von Meldungen oder das Ergreifen von Repressalien, aber auch das wissentliche Offenlegen unrichtiger Informationen.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.“

„Wir haben einen Staat im Staat und die Entlarvung dieses Systems ist das Einzige, was allen helfen wird.“ Dr. Andrea Christidis Zeitleiste 26:00 im Film „Maikäfer flieg – Dr. Andrea Christidis: Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia“. Foto: Heiderose Manthey.

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Pressemitteilung Gesetzgebungsverfahren, Regierungsentwürfe und Stellungnahmen:

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden


Gesetzentwurf_der Bundesregierung: Hinweisgeberschutzgesetz

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

 

Der Kommentar

2022-07-20

Kommentare zu Gewalt in partnerschaftichen Beziehungen, zu deren Entstehung und Verhinderung. Foto: Heiderose Manthey.

 

Hannover/Frankfurt/Weiler. Die Kommentare zu unserem Artikel „Männer, die Partnerschaftsgewalt erlebt haben – Aufruf zur Unterstützung: Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer -MELDEN SIE SICH !“ entstammen Facebook und sind hier in anonymisierter Form abgedruckt.

Kommentar 1

  „’Partnerschaftsgewalt‘ nur auf direkt gewalttätige Frauen gegen Männer zu beschränken, ist dasselbe, wie die erste Hilfe bei blutenden Wunden auf Menstruationsbeschwerden zu beschränken! Die weit überwiegende Gewalt, der Männer ausgesetzt sind, wird von übelmeinenden Frauen delegiert, indem Polizei, (Jugend -)Ämter, Gerichte und eine einseitig blinde Öffentlichkeit durch Lügen und Falschaussagen zur Gewaltausübung gegen Männer manipuliert werden! Letztlich ist sogar zu fragen, ob die verhältnismäßig wenigen tatsächlich gewaltbetroffenen Frauen durch ihre eigenen gaunernden Frauen Gewalt erleiden durch das Untergraben ihrer Glaubwürdigkeit?“

Kommentar 2

  „ … die psyschiche Gewalt ist schlimmer als die körperliche Gewalt von Frauen gegen Männer und wohl auch am häufigsten (Kindentfremdung, Manipulation, Lügenverbreitung über den Vater, Stigmatisierung) …“

Kommentar 3 von Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE, als Antwort auf Kommentar 1 und Kommentar 2

 

„Ich bin davon überzeugt, dass beim Ausbruch der tätlichen Gewalt schon viel psychische Gewalt und viele emotionellen Verletzungen des Partners vorausgegangen sind.

Wer zuviel geschluckt hat, droht irgendwann zu explodieren ?

Hier wäre die Schule gefragt, die ein „Kompetentes Kommunikationsprogramm“ unter Berücksichtigung der Ausgangssituation der Teilnehmer zur Pflicht erheben müsste und „Streitschlichter“ nicht lediglich als freiwillige Veranstaltung anbietet.

Insbesondere müssten auch Lehrer und Schulleiter, Schulamts-. Oberschulamtsmitarbeiter und Mitarbeiter des Kultusministeriums und Eltern an diesen Programmen teilnehmen ! Durchgängig !

Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn auch Sie betroffen sind und Ihre Meinung zu diesem Thema äußern wollen.

Männer, die Partnerschaftsgewalt erlebt haben

Aufruf zur Unterstützung: Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer

MELDEN SIE SICH !

2022-07-19

Gewalt an Männern. Heraus aus der Spirale: Das Brechen des Schweigens. Foto: Heiderose Manthey.


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Hannover/Frankfurt/Weiler. Der Bundesgeschäftsführer des Väteraufbruch für Kinder (VAfK e.V.), Rüdiger Meyer-Spelbrink, sendet einen Aufruf des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen e.V. (Criminological Research Institute of Lower Saxony) an ARCHE und bittet um Unterstützung bei Suche nach Männern, die bereit sind über die von ihnen während der Partnerschaft erlebte Gewalt mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut zu sprechen.


Der genaue Wortlaut des Aufrufs

 

Von: GewaltgegenMaenner <GewaltgegenMaenner[ät]kfn.de>
Betreff: Bitte um Unterstützung: Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am 01.01.2022 ist am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) das Forschungsprojekt Gewalt gegen Männer angelaufen, das finanziell maßgeblich von der WEISSER RING Stiftung getragen wird.  

Hiermit möchten wir Sie um Ihre Unterstützung bei der Rekrutierung von Männern bitten, die Partnerschaftsgewalt erlebt haben und darüber mit uns sprechen wollen. 

Hintergrund:  

Neben einer deutschlandweit repräsentativen Befragung möchten wir im Rahmen des Forschungsprojekts qualitative Interviews mit Männern führen, die von partnerschaftlicher Gewalt betroffen sind. Ziel der qualitativen Befragung mit ca. 15 Männern ist es, die subjektiv-erlebte Gewalterfahrung abzubilden sowie dahinterliegende Dynamiken auf Ebene der Paarbeziehung zu rekonstruieren. Auch soll es in den Interviews darum gehen, positive und negative Erfahrungen mit Hilfs- und Beratungsangeboten zu beleuchten. Auf diese Weise kann auf eventuell bestehende Lücken im Hilfesystem für von Partnerschaftsgewalt betroffene Männern geschlossen werden. 

Für die Rekrutierung der Interviewpartner haben wir einen Flyer mit einem Aufruf bzw. der Suche nach betroffenen Männern partnerschaftlicher Gewalt erstellt. Bei Interesse können sich die Befragungsteilnehmer per E-Mail an die Projektmitarbeitenden wenden. Den Flyer möchten wir neben Beratungsstellen auch über Informationsveranstaltungen, persönliche Kontakte und das Internet verbreiten.  

Wir bitten Sie, uns bei der Suche nach von Partnerschaftsgewalt betroffenen Männern im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, indem Sie den Flyer z.B. auf Ihrer Internetpräsenz, in den sozialen Medien verbreiten oder ggf. direkt an potenziell interessierte Interviewpartner weiterleiten. Gerne können Sie den Aufruf auch ausdrucken und in Ihren Räumlichkeiten aushängen. 

Die Auswertung der Interviews erfolgt selbstverständlich anonym. Die Interviewpartner werden im Rahmen eines Vorgesprächs ausführlich über den Ablauf des Interviews, die Datenschutzbestimmungen, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme sowie die Möglichkeit informiert, das Interview jederzeit abbrechen zu können. Zudem erhalten die Interviewpartner eine Aufwandsentschädigung von 20 €.  

Weitere Informationen zum Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und dem Forschungsprojekt „Gewalt gegen Männer in Partnerschaften“ finden Sie auf unserer Homepage unter www.kfn.de bzw. https://kfn.de/forschungsprojekte/gewalt-gegen-maenner

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Den Flyer zur Suche nach Betroffenen habe ich Ihnen angehängt. 

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Hannover 

Ava Stähler | wissenschaftliche Hilfskraft

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Criminological Research Institute of Lower Saxony
Lützerodestraße 9, 30161 Hannover, Germany

E-Mail: ava.staehler[ät]kfn.de | Web: www.kfn.de

Informationen zum Datenschutz: https://www.kfn.de/datenschutzerklaerung/
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (einzelvertretungsberechtigt)
Direktor Prof. Dr. Thomas Bliesener und stellv. Direktor Prof. Dr. Tillmann Bartsch
Eingetragen beim Amtsgericht Hannover, Vereinsregister VR 4622

Kontakt zum VAfK

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
meyer-spelbrink[ät]vafk.de

Bundesgeschäftsstelle
Herzogstr. 1a
60528 Frankfurt/M.
Tel. 069 – 13 39 62 90
eMail bgs[ät]vafk.de 

Beitrags- und Spendenkonto: 
Sozialbank Hannover IBAN   DE49 2512 0510 0008 4436 00

Infomöglichkeiten:
Hotline für Erstberatung:  01805 – 120 120
kostenloses Abo Newsletter: https://vaeteraufbruch.de/newsletter 


Lesen Sie zur Thematik „Gewalt von Frauen gegen Männer und Schutzbefohlene“ auch

Vom unheilvollen Funktionieren der Venusfalle

Geschwisterpaar Tanja B. und Carolin B.

Überfall auf das ARCHE-Gelände – Mahnmal zerstört

Wenn die Eltern an ihren Kindern trinken …

Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn auch Sie betroffen sind !

Hinweis: Der Kommentar von ARCHE erfolgt in Kürze.

Heute am 25. April ist Internationaler PAS-Tag

Vater zerstörte die Beziehung zwischen Tochter und Mutter

Die heute erwachsene junge Frau spricht über die Gewalt, die ihr vom Vater angetan wurde

2022-04-25.

Heute am 25. April ist der INTERNATIONALE PAS-TAG. kid – eke – pas ist ein Menschenrechtsverbrechen überall auf der Welt und hat gravierende Folgen für die gesamte Menschheit. Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHE empfiehlt zum Internationalen PAS-Tag einen sehenswerten „Videobeitrag (Betroffenenbericht siehe Video) einer vom P.A.S. – Parental Alienation Syndrome (Eltern-Entfremdungs-Syndrom) betroffenen und zwischenzeitlich erwachsenen Frau.

Sie schildert den psychischen Missbrauch, der ihr durch den alleinerziehenden Vater angetan wurde und der dafür sorgte, dass die Bindung zwischen ihr und ihrer Mutter zerstört wurde. …

Die Gefahr eines solchen Missbrauchs ist besonders hoch, wo ein Elternteil die juristische Alleinsorge von vornherein zugesprochen bekommt, ohne dass die “tatsächlichen Umstände des Einzelfalles” adäquat berücksichtigt werden.

Am 25. April ist Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung, „PAS“ Familienrecht – Familie – vaterlose Gesellschaft – Welttag.“

Zum Film.

Am 25. April 2022 hat er insgesamt 2.518 Aufrufe.

Hier geht es zum Text der bewegenden Ansprache Schon als Kind wurde ich seine Therapeutin und hörte Dinge, die ein Kind wohl besser niemals hört …

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR von 1948 ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar. Denn bis zum zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte fast ausschliesslich eine Angelegenheit der nationalen Verfassungen, und nur ganz wenige Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Der nationalsozialistische Terror und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges führten jedoch zu einer Wende. Bereits während des Krieges erklärten die gegen Deutschland und seine Verbündeten kämpfenden Alliierten, Bedingungen schaffen zu wollen, damit alle Menschen in Frieden und frei von Furcht und Mangel leben könnten. Deshalb enthält die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für jedermann zu fördern.

Der wirkliche Durchbruch der Idee der Menschenrechte für alle gelang dann mit der im Dezember 1948 erfolgten Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der UNO. 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich der Stimme. Vorangegangen war ein zweijähriger Diskussionsprozess in der gerade erst gegründeten UNO-Menschenrechtskommission, in der die Vertreter/innen von 18 Staaten unter dem Vorsitz der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt tagten. In den Entstehungsprozess flossen zum einen die westliche Tradition von Menschenrechtserklärungen und Grundrechtskatalogen ein, zum andern aber auch neue Akzentsetzungen vor allem im Bereich der Sozialrechte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht und gewissen ihrer Garantien kommt heute gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Die AEMR war ausserdem ein wichtiger inhaltlicher Bezugspunkt für die Ausarbeitung der verbindlichen UNO-Menschenrechtskonventionen seit den fünfziger Jahren.

Inhalt der AEMR

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. In dreissig Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, etc.), Verfahrensrechte (Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe, etc.), klassische Freiheitsrechte wie z.B. die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Ehefreiheit sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) garantiert. Diese Rechte sollen für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten (Art. 2), denn alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren (Art. 1).


Präambel

Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräusserlichen Rechte die …


Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Solidarität

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste …


Artikel 2 – Verbot der Diskriminierung

1. «Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder …


Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit

«Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.» Erläuterung zu Artikel 3 Das Recht auf Leben ist die …


Artikel 5 – Verbot der Folter

«Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.» Erläuterung …


Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson

«Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.» Erläuterung zu Artikel 6 Mit der Bestimmung, dass jeder …


Artikel 7 – Gleichheit vor dem Gesetz

«Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den …


Artikel 8 – Anspruch auf Rechtsschutz

«Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm …


Artikel 10 – Anspruch auf rechtliches Gehör

«Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem …


Artikel 16 – Ehefreiheit und Schutz der Familie

1. «Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine…


Artikel 18 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

«Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine …


Artikel 26 – Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht

1. «Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der …“


Zur Studie

Schwerwiegende Entscheidungen im Familienrecht zu Lasten von Kindern

Neue Studie belegt, wie Gerichte und Institutionen Kinder gefährden statt sie zu schützen


Lesen Sie den Kommentar zur Studie von Dr. Hammer von Christiane Knack-Wichmann, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht

Hamburg
Finkenwerder 14. April 2022

Knack-Wichmann: Die normale und natürliche Mutterliebe wird kriminalisiert


„Die Studie von
Herrn Dr. Hammer legt sachlich und fundiert aber auch genauso
schonungslos offen, wie Frauen bzw. Mütter dafür, dass sie sich für den Schutz ihrer Kinder einsetzen, sanktioniert werden und mit ihnen zusammen deren Kinder.

Sie
spiegelt minutiös wider, was ich seit einigen Jahren in meinem Berufsalltag erlebe:
Deutsche Richter und Richterinnen nehmen es sich unter dem Ausschluss der
Öffentlichkeit immer offener heraus, sich von rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien zu verabschieden und eine ideologisch ausgerichtete Rechtsprechung als „Standard“ zu
etablieren.

Mütter sind in Kindschaftsprozessen schwersten Diffamierungen ausgesetzt, welche dann als Begründung für deren Entrechtung benutzt werden. Die normale und natürliche Mutterliebe wird kriminalisiert. …“

Download des Kommentars

Benachrichtigung an NATO u.a. über das Versenden der Mail von ARCHE an NATO u.a. vom 04.04.2022 um 23:39 Uhr an den Europäischen Gerichthof (EuGH) und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Europäischer Gerichtshof – für Menschenrechte ?

Die Rolle der internationalen Gerichtshöfe bei dem Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

2022-04-07
aktualisiert Ostersonntag 2022-04-17

Welche Rolle spielen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und auch der Europäische Gerichthof (EuGH) in Luxemburg in Wirklichkeit ? Die Bitte um dringende Untersuchung dieser Frage ist an die NATO u.a. weitergereicht worden. Foto: Heiderose Manthey. EGMR. Straßburg.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler
. ARCHE sendet zur weltweiten Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern- Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, an den Europäischer Gerichthof (EuGH) und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Mail „Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen benachrichtigte Presse mit der Bitte und Aufforderung zum Mitwirken gegen das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen und damit Beihilfe, gestellt nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien durch die Berichterstatterin“, gesendet am Montag, 04. April 2022 23:39 an NATO u.a. bzw. die Veröffentlichung „Zum Verhalten der Presse: Aufforderungen und Bitten an die Pressekollegen, beim Aufdecken von kid – eke – pas mit tätig zu werden, nicht gehört ?“

Dem Wortlaut nach lautet die Mail an NATO u.a., welche die Benachrichtigungen an den EuGH und an den EGMR beinhalten:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 6. April 2022 19:00
An: […]
Cc:
[…]

Betreff: Benachrichtigung an NATO u.a. über das Versenden der Mail von ARCHE an NATO u.a. vom 04.04.2022 um 23:39 Uhr an den Europäischer Gerichthof (EuGH) und an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Benachrichtigung an NATO u.a. über das Versenden der Mail von ARCHE an NATO u.a. vom 04.04.2022 um 23:39 Uhr an den Europäischer Gerichthof (EuGH) und an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Sehr geehrte Damen und Herren

der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) und Europäischer Gerichthof (EuGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

-in Cc Ana-Maria Krestel, Presse und Information – Deutschsprachige Sektion, Direktion Kommunikation –

hiermit teile ich Ihnen mit, dass sowohl der Gerichtshof der Europäischen Union – CURIA (EuGH) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von der Mail an NATO u.a. von Montag, 4. April 2022 um 23:39 Uhr

 


Von:
ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 4. April 2022 23:39
An: […]
Cc: […]
Betreff: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen benachrichtigte Presse mit der Bitte und Aufforderung zum Mitwirken gegen das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen und damit Beihilfe, gestellt nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien durch die Berichterstatterin …

benachrichtigt ist.

Aktualisiert 2022-04-17

Die Mitteilungen an den EGMR werden per Textmaske vorgenommen. Sie lauten aufgrund einer Begrenzung von 2000 Zeichen:

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie auf, mir unverzüglich eine Kontakt-Email-Adresse zukommen zu lassen, damit ich Ihnen meine Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr an NATO u.a. zukommen lassen kann. Siehe Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/zum-verhalten-der-presse-aufforderungen-und-bitten-an-die-pressekollegen-beim-aufdecken-von-kid-eke-pas-mit-taetig-zu-werden-nicht-gehoert/

Desweiteren informiere ich Sie über die Erkenntnisse des Schweizer Dissidenten und Justizopfers Gerhard Ulrich und ich frage Sie hiermit: Sind Sie eine Falschspielerloge ?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte…….eine Falschspielerloge ?
https://www.youtube.com/watch?v=yf7ncU6ZxHA

⇒ Sehr wichtig:

Sollten Sie mir innerhalb von zwei Tagen nach Absenden meiner Nachricht keine Email-Adresse zusenden, so bestätigen Sie damit den Erhalt meiner Mail und Ihre wohlwollende Zurkenntnisnahme des Inhalts der Mail.

Ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass der Inhalt dieser Benachrichtigung an den EGMR durch die Berichterstatterin an NATO u.a. an die in der Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr benannten Adressaten, d.h. an die NATO, Alliierte, UNO, UNHRC, Kriminalpolizei u.a. weitergereicht wird.

ARCHE
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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen. Sollte diese M

[Abbruch der Mail, da Textlänge überschritten.]

Hier die Screenshots der Eingabe.

[Vier Screenshots sind an dieser Stelle im Mailkörper eingebunden.]

Die Zeugenaussage über die Rechtmäßigkeit der Eingabe durch die Berichterstatterin an NATO u.a. von Frau […] befindet sich im Anhang.

Zwischenzeitlich wird der Erhalt der Nachricht der Berichterstatterin an NATO u.a. per Email von Mittwoch, 06. April 2022 um 18:20 Uhr bestätigt:

 

Von: noreply[ät]echr.coe.int [mailto:noreply[ät]echr.coe.int]
Gesendet: Mittwoch, 6. April 2022 18:20
An: archezeit@gmx.de
Betreff: Contact the Court’s Press Unit

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Type: Other
Country: Germany
Message: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, mir unverzüglich eine Kontakt-Email-Adresse zukommen zu lassen, damit ich Ihnen meine Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr an NATO u.a. zukommen lassen kann. Siehe Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/zum-verhalten-der-presse-aufforderungen-und-bitten-an-die-pressekollegen-beim-aufdecken-von-kid-eke-pas-mit-taetig-zu-werden-nicht-gehoert/ Desweiteren informiere ich Sie über die Erkenntnisse des Schweizer Dissidenten und Justizopfers Gerhard Ulrich und ich frage Sie hiermit: Sind Sie eine Falschspielerloge ? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte…….eine Falschspielerloge ? https://www.youtube.com/watch?v=yf7ncU6ZxHA Ø Sehr wichtig: Sollten Sie mir innerhalb von zwei Tagen nach Absenden meiner Nachricht keine Email-Adresse zusenden, so bestätigen Sie damit den Erhalt meiner Mail und Ihre wohlwollende Zurkenntnisnahme des Inhalts der Mail. Ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass der Inhalt dieser Benachrichtigung an den EGMR durch die Berichterstatterin an NATO u.a. an die in der Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr benannten Adressaten, d.h. an die NATO, Alliierte, UNO, UNHRC, Kriminalpolizei u.a. weitergereicht wird. ARCHE NEUESTE NACHRICHTEN ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube – ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement), Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de www.ARCHEVIVA.com Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen. Sollte diese M

Die Pressestelle des EuGH bestätigt per Mail „Read“ von Dienstag, 05. April 2022 um 13:34 Uhr den Empfang der Mail der Berichterstatterin von 05. April 2022 um 12:07 Uhr, welche die Mail mit „Betreff: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]“ von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr enthält:

 

_____________________________________________
Von: Presseinfo-DE [mailto:Presseinfo-DE[ät]curia.europa.eu]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 13:34
An: ARCHEVIVA
Betreff: Read: WG: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Ihre Nachricht

   An: Presseinfo-DE
   Betreff: WG: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]
   Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 12:07:01 (UTC+01:00) Brüssel (Bruxelles, Brussels), Kopenhagen (København), Madrid, Paris

 wurde am Dienstag, 5. April 2022 13:34:05 (UTC+01:00) Brüssel (Bruxelles, Brussels), Kopenhagen (København), Madrid, Paris gelesen.

Die Mail von 05. April 2022 um 12:07 Uhr an die Pressestelle des EuGH lautet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 12:07
An: ‚Presseinfo-DE[ät]curia.europa.eu‘
Betreff: WG: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Sehr geehrte Frau Krestel,

wie angekündigt sende ich Ihnen nun die Weiterleitung meiner Mail an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) und Europäischer Gerichthof (EuGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

zur wohlwollenden Kenntnisnahme und ggf. zur Weiterleitung wegen Wichtigkeit an die zuständigen Angestellten/Beamten des EuGH.

Hier unser Presseartikel zum vorliegenden Thema:
http://www.archeviva.com/presse_2/internationale-presse/zum-verhalten-der-presse-aufforderungen-und-bitten-an-die-pressekollegen-beim-aufdecken-von-kid-eke-pas-mit-taetig-zu-werden-nicht-gehoert/

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
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Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 


Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 4. April 2022 23:39
An: […]
Cc: […]
Betreff: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen benachrichtigte Presse mit der Bitte und Aufforderung zum Mitwirken gegen das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen und damit Beihilfe, gestellt nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien durch die Berichterstatterin

Sehr geehrte Damen und Herren

der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) und Europäischer Gerichthof (EuGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

sollte die NATO, die Alliierten, die UNO, der UNHRC und/oder die Vertreter der Länder dieser Erde zu der Ansicht und zu dem Schluss gelangen, dass das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas, international verfolgt werden solle, so legt die Berichterstatterin vor der Formulierung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die von ihr benachrichtigen Presseverbände und in- und ausländischen Pressevertreter die primäre und übergeordnete Bedeutung des Menschenrechtsverbrechens dar, um damit der bisherigen Verharmlosung, Unterstützung, Duldung und Verleugnung des Verbrechens definitiv ein Ende zu bereiten.

Der Stellenwert der Überwindung von kid – eke – pas ist an oberster Stelle aller staatlichen Interessen anzusiedeln, denn ein mit sich selbst zufriedener und glücklicher Mensch hat kein Bedürfnis einen anderen unbegründet anzugreifen. Dieser Grundsatz ist in den Augen der Berichterstatterin Grundlage für den zu etablierenden Weltfrieden.

Ein  Land auf der Erde müsste dafür bereit gemacht werden, die Menschen nicht mehr durch Projektionen gegeneinander und aufeinander zu hetzen, sondern Selbstschau und Eigenentwicklung zu betreiben.

Bestimmt hätte jeder Mensch mit der Bewusstmachung und Auflösung seiner eigenen Probleme und denen innerhalb seiner Familie bis an sein Lebensende zu tun. Dazu braucht es keine Entwicklungsbeschleuniger mehr in Form von Kriegen.

1. Die Einordnung des Menschenrechtsverbrechens in den Gesamtkontext von Strafmaßnahmen

Die vorausgegangene Korrespondenz mit der Pressestelle des EuGH von Dienstag, 05. April 2022 um 11:56 Uhr, von Dienstag, 05. April 2022 um 09:26 Uhr und von Montag, 04. April 2022 um 17:52 Uhr lautet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 11:56
An: ‚Presseinfo-DE‘
Betreff: AW: Kontaktadresse per Email zum Gerichtshof*

Sehr geehrte Frau Krestel,

herzlichen Dank für Ihr Antwortmail.

Bzgl. der vorliegenden Sache geht es weniger um eine Rechtsberatung, sondern eher um eine Information für den Gerichtshof der Europäischen Union.

Diese werde ich Ihnen als Folgemail zusenden.

Ich bitte Sie die darin enthaltene Informationen freundlich zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls an die richtige (übergeordnete) Stelle weiterzuleiten.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen.
Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 


Von: Presseinfo-DE [mailto:Presseinfo-DE[ät}curia.europa.eu]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 09:26
An: archezeit@gmx.de
Betreff: *RE: Kontaktadresse per Email zum Gerichtshof*

Sehr geehrte Frau Manthey,

danke für Ihre Mail.

Leider können wir Ihnen in dieser Angelegenheit direkt nicht weiterhelfen.

Der Presse- und Informationsdienst des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Für konkrete Ratschläge wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Person.

Allgemein können wir Ihnen folgende Hinweise geben:

Der Gerichtshof der Europäischen Union (einschließlich des Gerichts der Europäischen Union) hat keine Zuständigkeit für Klagen einzelner Bürger gegen einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dessen Behörden, gegen Unternehmen oder andere Bürger.

Für solche Klagen sind vielmehr die nationalen Gerichte zuständig. Stellt sich in einem solchen Verfahren eine unionsrechtliche Frage, so kann und muss ggfs. das befasste nationale Gericht eines EU-Mitgliedstaats den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Auslegung oder Gültigkeit der relevanten unionsrechtlichen Regelung ersuchen. Den Fall selbst hat jedoch das nationale Gericht zu entscheiden, unter Berücksichtigung der Antwort des Gerichtshofs.

Vor dem Gericht der Europäischen Union kann man zwar auch als Bürger Klage erheben, allerdings nur gegen die Einrichtungen der EU selbst, also etwa gegen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder der Europäischen Rat.

Bürger haben zudem die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission zu wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Mitgliedstaat gegen das Unionsrecht verstößt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Mitgliedstaat gegen Unionsrecht verstößt, kann sie gegen ihn eine Vertragsverletzungsklage beim Gerichtshof erheben.

Für allgemeine Auskünfte zur Europäischen Union sowie für die Vermittlung von Beratung zum Unionsrecht können Sie sich auch an Europe Direct wenden: http://europa.eu/contact/index_en.htm. Die gebührenfreie  Rufnummer lautet: 00 800 6 7 8 9 10 11.

Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass der Gerichtshof der Europäischen Union, an den Sie sich gewandt haben, ausschließlich für Fragen des Unionsrechts zuständig ist.

Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort können Bürger Beschwerde gegen einen Staat, der der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten ist, wegen Verletzung von Menschenrechten einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ana-Maria Krestel
Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation   
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxembourg
curia.europa.eu
Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin
Tél : +352 4303 3255 | +352 4303 3645
Email: hartmut.ost[ät]curia.europa.eu | ana-maria.krestel[ät]curia.europa.eu        

 

______________________________________

—–Original Message—–
From: site_curia[ät]ec.europa.eu <site_curia[ät]ec.europa.eu>
Sent: lundi 4 avril 2022 17:52
To: Presseinfo-DE <Presseinfo-DE[ät]curia.europa.eu>
Subject: Kontaktadresse per Email zum Gerichtshof
Importance: High

Dieses E-Mail wurde über die Website Curia versandt

Die vom Absender angegebene Adresse lautet archezeit[ät]gmx.de (de)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen mein Anschreiben an NATO, UNO, UNHRC, Alliierte u.a. zukommen lassen bzgl. Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gegen die im Falle des vorliegenden Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas, weltweit aufgeforderte Presse zukommen lassen.

Da ich mich als Privatperson an Sie wenden kann. mache ich hiervon Gebrauch.

Senden Sie mir hierzu bitte Ihre Email-Adresse zu.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey

Prüfen Sie die Aussagen des Schweizer Dissidenten und Justizopfers Gerhard Ulrich und schreiten Sie ein, falls diese Behauptungen stimmen und in den höchsten Europäischen Gerichtshöfen tatsächlich Korruption herrscht und/oder mit Willkür Justizopfer geschaffen, gefoltert und missbraucht werden.

Die Berichterstatterin bedankt sich für Ihr Gehör.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen.
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