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Der Video-Kommentar aus dem Paul-Löbe-Haus Berlin

Wechselmodell als Regelfall – Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Original-Mitschrift der Stellungnahme der Sachverständigen von Sven Gründel aus Österreich: Zwei Staaten – dasselbe Leid !

2019-02-15
aktualisiert 2024-01-15

Bobby Vander Pan spricht den Kommentar zur Anhörung von neun Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Foto: Heiderose Manthey.

Berlin/Weiler. In Zusammenarbeit zwischen dem Journalisten und Produzenten von Kindeswohlgefährdung per Gesetz (KGPG), Bobby Vander Pan, und ARCHEVIVA wurde der nachfolgende Video-Kommentar herausgegeben.

Obwohl der Presseverband DPV nicht zur Akkreditierung zugelassen wurde, behalfen sich die Journalisten vor Ort, um rechtzeitig über den Stand des Wechselmodells im Deutschen Bundestag berichten zu können !

Zum Film.

Zwei Staaten – dasselbe Leid ! Daher sind grenzüberschreitende Kooperationen dringend vonnöten !

Bobby Vander Pan, Berliner Väterrechtler, traf vor dem Paul-Löbe-Haus den Österreichischen Frontmann der Väter ohne Rechte, Sven Gründel.

Sven Gründel. Bobby Vander Pan. vor dem Paul-Löbe-Haus. Foto: Heiderose Manthey.

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Gründel ist Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ in Österreich, geleitet von Obmann Martin Morauf. Der Verein steht betroffenen Eltern und Kindern zum Informations- und Erfahrungsaustausch zur Verfügung und führt mit Hilfe von demokratischen Mitteln und den Medien die gesellschaftspolitische Haltung in Österreich zu mehr kinderorientierter Gleichberechtigung.

Unser Kooperationspartner auf ARCHEVVA.

Lesen Sie von Sven Gründel: „Debatte Bundestag – Missverständnisse und die Sicht eines Österreichers“

Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Wissen die Experten eigentlich, was des Kindes ist ?

Kopflastigkeit der Experten und Mitglieder des Ausschusses dient weder den Kindern noch den Eltern in ausweglosen Trennungs- und Scheidungssituationen !

2019-02-14

Quantensprung zum Schutz der Kinder und Eltern im Deutschen Familienrecht längst überfällig ! Foto: Heiderose Manthey. Paul-Löbe-Haus. Berlin. ARCHE fordert Menschlichkeit und keine „Modelle“ !

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Berlin/Weiler. Als Zuhörer musste man schon eine große Portion Geduld mitgebracht haben zu der Anhörung der neun Sachverständigen vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gestern fand die Expertenbefragung im Paul-Löbe-Haus vor über 50 Zuhörern statt. Die Tribüne war brechend voll. Mehr ging nicht mehr.

Androhung von Ordnungswidrigkeiten und Strafen

Überdiszipliniert wurden die Zuhörer gleich zu Beginn von Stephan Brandner, dem Vorsitzenden des Ausschusses. Weder durften Fotos von der Tribüne aus gemacht werden von dem Saal, in dem die Familienschicksal entscheidende Anhörung stattfand, noch Audio-Dateien erstellt werden, die die Reden der Experten hätten dokumentieren können.

Kommentare, sowie Beifall oder Laute des Missfallens wurden von Brandner mit Androhung von Ordnungswidrigkeit und Strafandrohung belegt.

HIGHTECH-Saal des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Paul-Löbe-Haus. Im Minutentakt sprachen alle „Sach“verständigen für das „Wohl“ des Kindes. Wissen sie denn wirklich, wovon sie sprechen ?

Da saßen also vom Deutschen Familienrecht zutiefst ge- und betroffene Eltern und Großeltern im verordneten Zwangskorsett zur Unregsamkeit diszipliniert vom Vorsitzenden; Eltern und Großeltern, die den Kontakt zu ihren Kindern und Enkeln verloren hatten, Vertreter von Väterverbänden und Selbsthilfegruppen, die die unsägliche Familienpolitik Tag täglich am eigenen Leib spüren müssen, die aber obendrein anderen Betroffenen noch helfen, damit diese die Folter, die ihnen von Jugendamt und Justiz zugefügt wird, überhaupt überleben können, und unten im Saal machten sich Experten zum Warmlaufen bereit, jeder vier Minuten Sprechzeit, mit Klingelzeichen auf Hightech-Anzeigetafeln eingespeist.

Die Akustik auf der „Gefolterten“-Tribüne war miserabel. Trotz Zuruf an den Vorsitz konnte diese nicht verbessert werden. Ein Manko – oder auch nicht, wollte man die Worte der sogenannten „Experten“ überhaupt hören, die über das Schicksal der Kinder von Elternpaaren zu sprechen und mehr oder weniger zu entscheiden sich wagten.

„Experten“ treiben die Kinder in die totale Isolation

Sie sprachen über Familien nach Trennung und Scheidung, über deren Kinder, die sie per Gesetz in die totale Isolation treiben konnten, die Bindung abgerissen von Vater, von der Mutter, von den Großeltern, vom Staat geschröpft, begutachtet, abgezockt und verpönt. Der Supergau im Leben jedes Kindes, jedes Elternteils. Schlichtweg das Aus.

Eine Familie, die in den schlimmsten Stunden ihres Lebensbruch dem Deutschen Familienrecht ausgesetzt ist, kann schlimmstenfalls durch dieses gänzlich zerstört und vernichtet werden.

Aber darüber wurde nicht gesprochen. Allerhöchstens von Deeskalation von Konflikten beim Wechselmodell. Immerhin.

Persönlichkeitsqualitäten und keine Kopfleistungen sind verlangt !

Betroffenen-Experten wurden nicht eingeladen. Trotz mehrerer Anschreiben der ARCHE an den Ausschuss: Erneuter Anlauf: BETROFFENE IN DEN AUSSCHUSS – keine Profiteure !

Die Vaterverbände seien nicht eingeladen worden, so der Vorsitzende Brandner eingangs. Lapidar meinte er, sie hätten gerne kommen können und sich auch auf die Zuhörertribüne begeben können, wenn sie sich im Ausschuss angemeldet hätten. Welch ein Hohn ! Verlangten die Väterverbände nicht als Wissende, als Sachverständige angehört zu werden ? Schließlich hatten sie ja die Erfahrungen auf ihrer Seite, das erlittene Leid einer vernichtenden Justizmaschinerie

Diejenigen, die das grausige Spiel um ihre Kinder, um ihre Gesundheit, um ihre gesellschaftliche Stellung verloren hatten nach Jahren von Kämpfen um ihre Kinder vor Jugendamt und Gericht, die wurden ausgegrenzt und die Verlierer dieses gnadenlosen Systems sollten dann auf die Tribüne gesetzt werden, von wo aus sie noch nicht mal ein „Foto“ dieses Possenspiels machen durften ?

Erbarmen !

Nur einer von neun traf mitten ins Herz !

Nur einer fand die richtigen Worte für die in Trennung und Scheidung befindlichen Eltern. Das war der Verständige, bestellt von der CDU. Er sprach von Vertrauen, ja, er wagte es dieses Wort in dem kalten „Ver“hörsaal in den Mund zu nehmen.

Ein Verständiger hatte sich im Anhörungssaal des Paul-Löbe-Hauses verirrt. Und er wurde dennoch gehört.

Niemand anderer, als der Vorsitzende Brandner, der zuvor die gebeutelten Zuhörer maßgeregelt hatte, schien dieses Schlüsselwort irgendwo tief in sich drinnen erkannt zu haben und gab dem Verständigen Josef Linsler zu verstehen, dass er mit seinen Worten aus der Erfahrung spräche.


Eine Zustimmung, ein Bekenntnis,

das die Zukunft des alten Deutschen Familienrechts zu brechen imstande wäre.

 

Linsler berichtete, dass er viele Eltern, die Vertrauen zu ihm gefasst hatten, wieder ins Gespräch gebracht habe und wenn es den Eltern gut ginge, dann ginge es auch den Kindern gut.

Was für ein gewagter Satz ! Was für eine fast unnatürlich wirkende Anmaßung dieses erfahrenen Mannes ! Ein Herz inmitten von Kopfgesteuerten übervoll mit Paragraphen aus Gesetzesbüchern, Ergebnissen aus Untersuchungen.
Deutschland, wie weit warst du gesunken ?

Bei Kindern geht es eben nicht um Recht und Gesetz, um Umgang, Sorgerecht, Unterhalt, Residenz, Wechsel … !  Es geht einzig um Liebe !

Es geht um Liebe, um Vertrauen, Geborgenheit, um Schutz und Zärtlichkeit, um Geruch, um Hautkontakt, um Körperlichkeit im Austausch mit den Eltern, Großeltern und Geschwistern

Wenn „Sach“verständige nicht in der Lage sind, dies in ihren Vorträgen rüberzubringen, dann bleiben sie einfach nur verkopfte „Sach“verständige. Nicht wert, auch nur eine Sekunde angehört zu werden. Und die Titel, der Grad der „Sach“verständigen interessieren schon gar nicht. Kein Kind schert sich um so etwas.

Ein Kind braucht Liebe ! Es braucht die Liebe von Mama und Papa, von Oma und Opa und das Zusammensein mit seinen Geschwistern. Es braucht seine Familie. Doch Deutschland braucht den Kopf !

Solange die Mitglieder des Deutschen Bundestages um „Modelle“ kämpfen, so lange sind sie es nicht Wert, dass man ihnen Kinder – unsere Kinder – anvertraut. Und wenn man es doch tun muss, weil die Gesetzeslage es verlangt ? Wenn ein Vater, eine Mutter dafür bestraft wird, wenn er/sie sein/ihr Kind nur sehen will ? Nun, viele Väter gingen genau dafür ins Gefängnis ! Mütter kämpften auf verlorenem Posten jahrelang um dieses Ziel vor den unterschiedlichsten Richtern.

Wer von den Lesern möchte jetzt noch wissen, welche „Sach“verständigen für welche Partei und für welche Stellungnahme standen ?

Die Fraktionen jedenfalls hatten ihrer Sicht entsprechend „Sach“verständige ausgewählt, die den Spirit der jeweiligen Parteien wieder geben sollten. Auch wurden nach der fünfundvierzig Minuten andauernden „Experten“runde zwei Fragerunden eingeläutet, die nichts anderes belegten als das Taktieren der Fraktionen, als ein Darüber-Argumentieren der gegnerischen Meinungsäußerungen.

Das Kriegsspiel, das Mitglieder des Deutschen Bundestages und auch die Sachverständigen den Eltern vorwarfen mit dem Begriff „Hochstrittig“, das zogen sie im Anhörungssaal selbst ab, natürlich gemäßigter, feiner und subtiler. Aber der Krieg um die angebliche Richtigkeit der Modelle war zu spüren. Den Erwachsenen, die hier saßen, ging es denen wirklich um das Kind oder hatten sie die Verdienstmöglichkeit ihrer eigenen Berufsverbände im Auge ? Es sind nur Fragen, keine Unterstellungen. Hatten Sie ?

Wer möchte jetzt noch wissen, welche „Sach“verständigen welche Stellung zum „Wechselmodell als Regelfall“ einnahmen ?

Der Bundestag hat selbst eine Zusammenfassung von der Anhörung erstellt.

Nun ja, es wird noch einige Zeit dauern, bis auch die Politiker, die über die Zukunft unserer Kinder entscheiden wollen, verstanden haben, dass Kinder sich nicht in ein Gesetz pressen lassen, sondern dass mit den Kindern über eine Sprache des Herzens gesprochen werden muss, die der Schreiber dieses Textes bei allen „Sach“verständigen und Mitgliedern des Ausschusses – bis auf eine Ausnahme – kläglich vermisste.

Daher gilt: Auch oder gerade die Mitglieder des Bundestages samt Sachverständigen müssen ihren eigenen Quantensprung für unsere Kinder machen !

Was also muss sich ändern im Deutschen Familienrecht ?

Antwort: Die Einstellung der gesamten Gesellschaft zu den klaffenden Wunden in den Kinder- und Elternherzen, die sich in der extremen und höchst schmerzenden Ausnahmesituation in ihrem Leben – Trennung und Scheidung genannt – befinden. In einer Situation, in der Angst regiert. Blanke Angst überleben zu können ! In einer Situation, in der sie alles zu verlieren glauben und vielleicht alles verlieren, was jemals in ihrem Herzen war.

Eine solche Familie braucht den Schutz des Staates und eben NICHT die Restzerstörung bereits tief verwunderter Menschen !

Haben die Sachverständigen die notwendige Power das Ruder in der Familienrechtsprechung herumzureißen ?

Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Heute im Deutschen Bundestag um 15 Uhr

2019-02-13

Ist der Spiegel Spiegel für die Änderung in der deutschen Famliensprechung ?

Hamburg/Weiler. Wenn Der Spiegel wirklich Spiegel der gesellschaftspolitischen Tendenzen in Deutschland ist, dann könnte es bald im Deutschen Bundestag DIE WENDE geben. Allen Kindern beide Eltern als Grundlage für die Familie nach Trennung und Scheidung, verwirklicht durch das Doppelresidenzmodell.

In einem 10seitigen Bericht widmet sich das Magazin dem Familienrecht unter der Überschrift „Heute hier, morgen dort“ den Tiefen des Familienlebens: „Eine Trennung ist oft ein Drama, auch für dei Kinder. Die meisten leben danach bei der Mutter und sehen den Vater eher selten. Doch es geht anders. Politier und Verbände wollen es Kindern erleichtern, abwechselnd bei beiden Eltern zu leben.“

Mit Fakten, Zahlen und europäischen Handhabungen im Trennungsfall wartet der Spiegel auch mit einem Intervie mit Ministerin Barley auf, die lt. Spiegel das Wechselmodell – auch aus eigener Erfahrung – propagiert.

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Wir berichteten

Vermeidet Selbstmorde von Eltern, die von ihren Kindern getrennt werden !

Alle Sachverständigen sind ab heute nominiert

Familienrechtliches Wechselmodell im Deutschen Bundestag

Vor dem Deutschen Bundestag: Wohl der Kinder und Jugendlichen nach Trennung und Scheidung

Und hier der Spiegel

Mama, Papa, Pendelkind. Ausgabe Nr. 7 vom 09.02.2019. Copyright: Der Spiegel.

 

Katja Mast und Cornelia Spachtholz: Allen Kindern beide Eltern !

Dieser Appell muss von Berlin aus ins Justizministerium laut gerufen werden

Manthey: Institution gesucht, in der Kinder und Eltern während Trennung und Scheidung – also am schwächsten Punkt ihres schmerzhaften Lebensbruchs – kompetent aufgefangen werden können !

2019-02-12

Klipp und klar: Schluss mit der Abwehr gegenüber dem Doppelresidenz-Modell ! Katja Mast. SPD. Cornelia Spachtholz. Die beiden Frauen sind sich einig, dass ein Kind beide Eltern braucht und dass die rechtlichen Barrieren abgeschafft werden müssen und das Wechselmodell, also gleichwertige Betreuung, eingeführt werden muss. Fotos: Heiderose Manthey.

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Bruchsal/Weiler. Wenn auch in kleiner Runde, aber desto herzlicher und intensiver war die Diskussion der Führungs-Crew aus der süddeutschen Ecke um Lösungen für Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen.

Am vergangenen Freitag lud die Kreis-SPD und die AfB zur Diskussion zum sogenannten Wechselmodell oder auch Doppelresidenz genannt in die AWO Bruchsal ein. Katja Mast MdB, stv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM e. V), Christian Holzer, Kreisvorsitzender SPD Karlsruhe-Land, Stephan Walter, Schulleiter und Kreisvorsitzender AG Bildung SPD Karlsruhe-Land, kamen mit dem Leiter der Geschäftsstelle, dem ehemaligen Realschullehrer Roland Herberger, Angela Hoffmeyer, VAfK-Bundesvorstandsmitglied, Franzjörg Krieg, Vorstandvorsitzender des VAfK Karlsruhe und weiteren Betroffenen und Interessierten ins Gespräch.

„Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen.“

Stephan Walter unterstrich gleich zu Beginn, dass die Kreis-SPD und die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) die gesetzliche Einführung der gemeinsamen Betreuung als Betreuungsmodell, wie es derzeit im Bundestag verhandelt wird, unterstützt: „Ein Elternteil betreut und der andere Elternteil bezahlt, ist dem Familienmodell der 50er Jahre geschuldet und heute nicht mehr zeitgemäß“, sagt AfB-Vorsitzender Stephan Walter. „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen. Die derzeitige Zweiklasseneinteilung in Betreuungselternteil und Besuchselternteil muss aufhören. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig eine geteilte Betreuung zum gesetzlichen Standard werden soll, wie es jüngst auch auf dem 72. Deutschen Juristentag beschlossen worden ist“, so Walter. Gemeinsam getrennt erziehen vor alleinerziehen. Dazu forderte bereits 2015 der Europarat mit der Resolution 2079 seine Mitgliedsstaaten auf.“

Katja Mast: „Wenn einem sein Kind entzogen wird: Es gibt nichts Schlimmeres !“

Mit dieser Aussage eröffnete Katja Mast die Diskussionsbeiträge und traf gleich mitten ins Schwarze: Eltern, die einen solchen Schmerz erleben müssen, leiden genauso wie die Kinder am Zerschneiden der Bindungen zwischen sich liebenden Menschen. Der Blickwinkel vom Kind aus müsse im Vordergrund stehen, also die Frage danach: Was tut dem Kind gut ? Was braucht das Kind ?

Broschüre „Wir haben uns getrennt – wie können wir gemeinsam Eltern bleiben ? Doppelresidenz: Kindern zwei Zuhause geben.

Cornelia Spachtholz betonte, dass „wir das Beste für unsere Kinder wollen.“ Kinder haben Wurzeln. Es müsse ein Leitbild geben, das die Nachtrennungsfamilien in den Mittelpunkt rückt. Dabei dürfe es kein Zwangsmodell für alle geben. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Es geht nicht, dass einer betreut und der andere bezahlt. Es gibt auch Ausschlusskriterien für Doppelresidenz wie körperliche und psychische Gewalt. Dennoch gelte es Modelle zu schaffen, dass Doppelresidenz möglich gemacht werden könne.

Eine große Gefahr sah Spachtholz während der Entzweiung der Familie, dass vom Kinder betreuenden Elternteil der Ex-Partner ausgeschaltet und damit eine Entfremdungsmaschinerie durch strukturelle Ausgrenzung eines Elternteils gefördert werden könne. Kinder solidarisierten sich mit dem entfremdenden Elternteil. Die Lösung sei die Erstellung eines Kriterienkatalogs. Beide Eltern müssten in die Pflicht genommen werden, sie müssten beide in die eigenständige Kraft kommen und nicht einer von ihnen in einem Burnout enden. Konflikte gelte es auch zu lösen durch die Zuwendung des Kindergeldes und im Ehegattensplitting, in der Einführung eines Elternführerscheins. Die Alltagsverantwortung müsste von beiden übernommen werden. Es gelte einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, die Eltern auf die Spur zu bringen. Und im Übrigen sei sie es gewesen, die den Begriff „Getrennt erziehen“ eingebracht habe und nicht die Väterszene.

 

Fortsetzung folgt.

Bildstrecke

Umfrage des VAfK: Wie lange dauern Sorge- und Umgangsrechts-Verfahren in Deutschland ?

Hohe Belastungen für Kinder und Eltern aus der Welt schaffen

2019-02-12

Familien stehen in der Trennungs- und Scheidungsphase unter einem alle Familienmitglieder sehr belastenden Stress. Weder die Politik noch die Justiz hat diese hoch traumatisch wirkenden Lebensumbrüche bisher richtig einschätzen wollen. Das muss sich ändern ! Daten müssen erhoben werden, um die die Familien gerade während der Zerstörungsphase belasten Faktoren erfassbar zu machen. Der VAfK macht nun eine Umfrage zur Dauer von Sorge- und Umgangsrechts-Verfahren. Foto: Heiderose Manthey

 

Frankfurt/Weiler.Die VAfK Bundesgeschäftsstelle ruft zu einer Umfrage auf: „Gerichtsverfahren sind belastend – dies gilt umso mehr, wenn es hierbei um Kinder geht. Der Gesetzgeber hat, nach mehrfacher Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des §155 FamFG klar zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschleunigt durchzuführen sind.

Detaillierte Daten, ob dies in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt wird, liegen bisher nicht vor.

Wir wollen daher wissen:

  • Werden die Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis auch umgesetzt?
  • Wie lange dauern die Verfahren in welcher Instanz?
  • Wann findet der erste Anhörungstermin statt?
  • Wird dem Kind ein Verfahrensbeistand bestellt?
  • Wie wirkt sich die Erstellung von Gutachten auf die Verfahrensdauer aus?
  • Hat das Kind den Kontakt zu einem Elternteil verloren?

Um diese und weitere Frage beantworten zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Wir haben eine Umfrage gestartet, die diese und weitere Fragen beantworten und einen Überblick geben soll. Die Befragung ist komplett anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich.

Bitte leiten Sie die Anfrage auch an weitere Interessierte weiter. Nicht nur Eltern, sondern auch Verfahrensbeistände, Anwälte etc. können Daten erfassen. Die gesammelten Daten sollen später statistisch aufbereitet und veröffentlicht werden.

Wir danken schon jetzt für Ihre Unterstützung und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.
Tel. 0177 – 2 35 68 21 witt[ät]vafk.de

Bundesgeschäftsstelle Herzogstr. 1a 60528 Frankfurt/M. Tel. 069 – 13 39 62 90 Fax 0321 – 21 42 53 72 eMail bgs[ät]vafk.de

Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover IBAN   DE49 2512 0510 0008 4436 00
Infomöglichkeiten:
Hotline für Erstberatung:  01805 – 120 120
kostenloses Abo Newsletter

VAfK-Termine 2019
20.-22.06.19 Dortmund Informationsstand auf dem 37. Evang. Kirchentag
„Was für ein Vertrauen“
12./13.07.19 Weingarten (Ravensburg) 4. Elternkongress
„Kooperation statt Konfrontation“
27.7.-11.08.19

 

Lipno-Stausee Tschechien 4. TreKi Feriencamp
09./10.11.19 Halle/Saale 18. Familienkongress
„Transgenerative Effekte von Familienkonflikten, Trennung und Scheidung“

 

Rechtsanwalt Dr. A […] Appell an den bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Vermeidet Selbstmorde von Eltern, die von ihren Kindern getrennt werden !

2019-02-05

Sensibilisiert für die seelischen und körperlichen Vorgänge bei Trennung und Scheidung für Eltern und Kinder ist die FDP. Sie stellte den Antrag: „Einführung des Wechselmodells als Regelfall“ im Deutschen Bundestag. Foto: Heiderose Manthey.:

Speicher/Berlin/Weiler. Aufgrund der im Deutschen Bundestag bevorstehenden Anhörung  des „Wechselmodells“ und des vorausgegangenen erschütternden Selbstmordes des Hamburger FDP – Bundestagskandidaten Dr. Roland Rehmet verschickt Rechtsanwalt Dr. A. […] am 04. Februar 2019 eine Mail an alle Bundestagsabgerodneten mit dem eindringlichen Appell: „Schützt Eltern und Kinder bei Trennung und Scheidung !“

Der Text von Dr. A. […] liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag vor.

Lesen Sie hier weiter:

An ALLE Bundestagsabgeordneten: Rechtsanwalt Dr. A . […] an den bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Lesen Sie auch in Nachruf Dr. Roland Rehmet: „Traurige Berühmtheit erlangte er durch seinen Freitod.“

Dürfen Trennungskinder und Trennungseltern jetzt glücklich werden ?

Alle Sachverständigen sind ab heute nominiert

Liste der Sachverständigen Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 13. Februar 2019, 15:00 Uhr

Stand: 29. Januar 2019

2019-01-29

Zuständig: 19. Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Weiler. Vierzehn Tage vor der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag wurden zum heutigen 29. Januar 2019 nun alle Sachverständigen der Öffentlichkeit vorgestellt. Spannend bleibt nach wie vor die Frage, welche Parteien haben welche Sachverständigen gestellt ? Warum macht Berlin ein Geheimnis daraus ?

… und weitaus wichtiger sind die Fragen:

Welche Lobbyisten werden das Schicksal der Trennungs- und Scheidungskinder in der Zukunft beeinflussen ? Hat Berlin den Mumm, einen Quantensprung zu machen ?

Benannt wurden als Sachverständige

1. Eva Becker
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

2. Miriam Hoheisel
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV), Berlin
Bundesgeschäftsführerin

2. Prof. Dr. jur. Anja Kannegießer
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V./Deutsche Gesellschaft für
Psychologie e. V. (BDP/DGPs), Münster Fachpsychologin für Rechtspsychologie

3. Brigitte Meyer-Wehage
Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb)
Direktorin am Amtsgericht Brake

4. Dr. Heinz Kindler, Dipl.-Psych.
Deutsches Jugendinstitut e. V., München

5. Brigitte Meyer-Wehage
Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb)
Direktorin am Amtsgericht Brake

6. Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV/VDU e.V. Pressesprecher

7. Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Evangelische Hochschule Nürnberg

8. Prof. Dr. Sabine Walper
Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Forschungsdirektorin

9. Mathias Zab
Fachanwalt für Familienrecht, Berlin

Liste der Sachverständigen

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Und weiter geht’s im Ausschuss: Kinder nach Trennung und Scheidung

Kritik zur Besetzung der Sachverständigen

Mama und Papa für Kinder !

Vortrag mit Katja Mast, Cornelia Spachtholz, Christian Holzer und Stephan Walter

Freitag, den 08. Februar, 19.30 Uhr in der AWO Bruchsal

2019-01-28

Kurz vor der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag: Diskussion um das Wechselmodell als Regelfall in Bruchsal. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Bruchsal/Weiler. Unter dem Titel Mama und Papa für Kinder! Kreis-SPD informiert zur gemeinsamen Betreuung bei Trennungskindern lädt die Kreis-SPD und die Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) zur Diskussion zum Wechselmodell ein. SPD und AfB unterstützen die gesetzliche Einführung der gemeinsamen Betreuung als Betreuungsmodell, wie es derzeit im Bundestag verhandelt wird.

Walter: „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen.“

Weiter heißt es in der Ankündigung: „Ein Elternteil betreut und der andere Elternteil bezahlt, ist dem Familienmodell der 50er Jahre geschuldet und heute nicht mehr zeitgemäß“, sagt AfB-Vorsitzender Stephan Walter. „Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen. Die derzeitige Zweiklasseneinteilung in Betreuungselternteil und Besuchselternteil muss aufhören. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig eine geteilte Betreuung zum gesetzlichen Standard werden soll, wie es jüngst auch auf dem 72. Deutschen Juristentag beschlossen worden ist“, so Walter. Gemeinsam getrennt erziehen vor alleinerziehen. Dazu forderte bereits 2015 der Europarat mit der Resolution 2079 seine Mitgliedsstaaten auf.

Am Freitag, den 08. Februar 2019, ab 19:30 Uhr lädt die Kreis-SPD und die AfB zur Diskussion zum sogenannten Wechselmodell oder auch Doppelresidenz genannt in die AWO Bruchsal ein“.

Es diskutieren

  • Katja Mast MdB, stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag
  • Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM e. V)
  • Christian Holzer, Kreisvorsitzender SPD Karlsruhe-Land
  • Stephan Walter, Schulleiter und Kreisvorsitzender AG Bildung SPD Karlsruhe-Land

Amtliche Klassifikation von kid – eke – pas ?

Beeinflussung des Gesundheitszustands und Inanspruchnahme des Gesundheitswesens

Sind Betroffene aufgrund potentieller Gesundheitsrisiken durch sozioökonomische oder psychosoziale Umstände gefährdet ?

2019-01-27

kid – eke – pas und Weltgesundheit. Foto: Heiderose Manthey.

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Weiler. Wo sind die Folgen von kid – eke – pas als Krankheit eingestuft ? Welche langfristigen Gefahren gehen von diesem politisch und gesellschaftlich gemachten Menschenrechtsverbrechen aus ? Wer schützt Kinder und Eltern vor einem ungerechtfertigten Zugriff des Staates ?

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information gibt Auskunft über ICD-10: „Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.“ Seit dem 1. Januar 2019 sei die ICD-10-GM in der Version 2019 anzuwenden.

Der Herausgeber des leider eingestellten Fachmagazins für kindgerechte Familienpolitik PAPA-YA, Jörg Mathieu, gibt bekannt: „Ein Meilenstein in Sachen PAS ! Die WHO (World Health Organization) hat in ihrer aktuellen Publikation (ICD 11) – 07.2018 – PAS als “QE52.0 Caregiver-child Relationship Problem” eingestuft. Dies ist für alle Mediziner weltweit bindend, und somit kann und muss PAS diagnostiziert werden.

Das Magazin für Ärztinnen und Ärzte in Salzburg med.ium hat in seiner Ausgabe 11 + 12 /2015 eine Analyse zu den wissenschaftlichen Ansätzen von Kindesentfremdung – Parental Alienation Syndrome erstellt. Das Exzerpt aus MEDIZIN IN SALZBURG bestätigt bei kid – eke – pas eine Sonderform des Kindesmissbrauchs.

In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ursula Gresser leistete ARCHE einen entscheidenden Vorschub zur Überwindung von kid – eke – pas. Wissenschaftlichkeit ist eines, diese Wissenschaftlichkeit an die nötige Leserschaft zu bringen und für deren Verbreitung zu sorgen, damit die gewonnenen Erkenntnisse Einfluss auf unser gesellschaftliches und politisches Leben nehmen können, das ist das andere.

ARCHEVIVA hat die „Zusammenfassung der verfügbaren Studien über gesundheitliche Folgen von Kontaktabbruch bei Kindern zu einem oder beiden lebenden leiblichen Elternteilen“ unter dem Titel „Macht Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern die Kinder krank ?“ in die Öffentlichkeit getragen. Es handelt sich hierbei um eine Auflistung der Studien in chronologischer Reihenfolge ihrer Veröffentlichungen mit Stand vom Oktober 2015. Die Zusammenfassung umfasst Studien im Zeitraum von 2002 bis 2014.

Bei Magister Michael A. Gloggnitzer, Psychotherapeut mit Praxis für Psychotherapie, sind  nachfolgende Kriterien zu finden, die bei Familienzerstörung zwangsweise auftreten.

Z61 „Probleme mit Bezug auf negative Kindheitserlebnisse
Exkl.: Mißbrauch von Personen (T74.-)

Z61.0 Verlust einer nahen Bezugsperson in der Kindheit

Verlust einer emotional nahestehenden Bezugsperson, z.B. eines Elternteiles, eines Geschwisters, eine(r)(s) sehr guten Freund(in)(es) oder eines geliebten Haustieres, durch Tod, Verlassenwerden oder Ablehnung.

Z61.1 Herauslösen aus dem Elternhaus in der Kindheit

Aufnahme in ein Pflegeheim, Krankenhaus oder in andere Institutionen, die psychosozialen Streß zur Folge hat, oder erzwungene längerdauernde Verpflichtung zu einer Tätigkeit fern vom Elternhaus.

Z61.2 Veränderung der Struktur der Familienbeziehungen in der Kindheit

Hinzukommen einer neuen Person in eine Familie, das eine ungünstige Veränderung der Beziehungen des Kindes zur Folge hat. Beispiele hierfür können die Wiederheirat eines Elternteiles oder die Geburt eines Geschwisters sein.

Z61.3 Ereignisse, die den Verlust des Selbstwertgefühls in der Kindheit zur Folge haben

Ereignisse, die zu einer negativen Selbstneubeurteilung durch das Kind führen, wie z.B. Versagen bei Aufgaben, die großen persönlichen Einsatz erfordern; Enthüllung oder Entdeckung eines beschämenden oder stigmatisierenden persönlichen oder familiären Ereignisses und andere demütigende Erlebnisse.“

Quelle: Gloggnitzer

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Weltweite Studien über gesundheitliche Folgen für kid – eke – pas – Kinder

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Nuoviso: Jugendämter außer Kontrolle

Vater Heiner Schmitt berichtet über seine Odyssee

Nur über Öffentlichkeitsarbeit: Das Verbrechen kid – eke – pas schonungslos aufdecken

2019-01-26

Robert Stein im Gespräch mit Heiner Schmitt. Foto: Nuoviso.

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Leipzig. „Immer wieder hört man Berichte von Eltern, deren Kinder aus fadenscheinigen Gründen der Familie durch das Jugendamt entzogen werden. Dass es auch genau anders herum aussehen kann, weiß Heiner Schmitt (Pseudonym) im Gespräch mit Robert Stein zu berichten.

Heiner Schmitt lebt getrennt von seiner Frau und seinem Kind. Regelmäßig kann er seine Tochter sehen, ganz ohne Umgangsregelung. Im Jahre 2009 stört sich dann plötzlich das von der Mutter eingeschaltete Jugendamt Bonn daran, dass die neunjährige Tochter in Schmitts 45 Quadratmeter großer Einzimmerwohnung keinen eigenen Schlafraum hat. Dass die Tochter nur zwei Nächte im Monat bei Schmitt übernachtet und keine Mitarbeiterin des Jugendamtes die Wohnung jemals in Augenschein genommen hat, ändert nichts daran, dass das Jugendamt verfügt, dass die Tochter nicht mehr bei Schmitt übernachten darf, solange er für sie kein eigenes Zimmer hat.

Schule stellt eine schlimme Verwahrlosung von Schmitts Tochter fest

kid- eke – pas – Betroffener Heiner Schmitt erklärt, wie das System funktioniert. Foto: Nuoviso.

Schmitt zieht um und nimmt eine größere Wohnung. Als dann die Mutter dann einen schweren Schlaganfall erleitet, nimmt Schmitt Mutter und Tochter vorübergehend bei sich zu Hause auf. Einige Monate später ziehen Mutter und Tochter zu einer befreundeten Familie, welche ebenfalls eine Tochter hat. Nur kurze Zeit später stellt die Schule eine schlimme Verwahrlosung von Schmitts Tochter fest. Sogar der Verdacht auf sexuellen Missbrauch wird überprüft.

Daraufhin wurde der „Kleiner Muck e.V.“ durch das Jugendamt zu einem so genannten Clearing beauftragt, welches zum Ziel hat, die Lebensumstände und die Lebenssituation eines Kindes zu analysieren und entsprechende Empfehlungen und Maßnahmen abzuleiten um das Kind zu schützen. Was ab diesem Zeitpunkt geschieht, ist unglaublich.

Die Strategie: Vereigern – Ignorieren – Ablehnen

Der Verein verweigert sowohl Gespräche mit der Lehrerin als auch dem Schulleiter. Auch Gespräche mit einer Diplom-Psychologin, welche den Haushalt gut kennt, sowie ein Gutachten eines renommierten Psychologen werden ignoriert. Selbst ein Gespräch mit dem sorgeberechtigten Vater wird abgelehnt. Die Tochter darf nicht zu Schmitt.

Stattdessen gerät der Fall in die Mühle einer riesigen Geldmaschinerie, denn aus solchen Fällen schlagen einige Vereine Kapital.

Die ganze Geschichte gibt es in dieser Ausgabe von SteinZeit.“

Der Film

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Kommentar der ARCHE: Ohne Menschen wie Heiner Schmitt dringt diese Art von Missbrauch von Kindern nicht ans Tageslicht ! Es sind Menschenrechtsverbrechen, die hier in Deutschland – und auch weltweit – tagtäglich hundertfach vor den Augen der Familie, Nachbarn, Gesellschaft geschehen. Oftmals werden Menschen, die Kinderraub erleben müssen, gesellschaftlich auch noch geächtet und seelisch/geistig und finanziell ruiniert. Manche überleben kid – eke – pas = Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental-Alienation-Syndrome nicht. Geschädigt, traumatisiert, krank gemacht sind sie alle, die diese Folter erleben müssen ! Es gibt zu viele Profiteure, als dass die Politik und Justiz und die Gutachterindustrie dagegen entschieden vorgehen würden. Und ohne Aufklärung und Aufschrei produzieren wir Generationen von kranken Menschen !

Artikel auf Welt: Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates