Archiv der Kategorie: Justiz Polizei Deutscher Bundestag Europäisches Parlament UNO UNHRC NATO Generalbundesanwalt EUStA

Kindheitsstart: Säuglingsheim

Geschwisterpaar Claudia und Michael May zwischen den Getrieben staatlicher Ideologien von Ost und West

Die Tochter eines der Erstbegründer der CDU erzählt

2019-11-19

Das Schicksal der Familie May wiederholt sich gerade jetzt in erschreckender Weise. Foto: Heiderose Manthey.

.
Erfurt/Keltern. Das Leben des Erfurter Geschwisterpaares Claudia May (geb. 1949) und Michael May (geb. 1953) begann im staatlichen DDR-/SED-Säuglings- und Kinderheim. Es gleicht einer dramatischen, von Schicksalsschlägen gespickten Schilderung einer Familie im zweiten Weltkrieg zwischen den befeindeten Fronten der östlichen und westlichen Weltanschauung, in der wie heute Familienzerstörung als Zwangsmaßnahme politisches Kalkül ist !

Claudia May erzählt die Geschichte des vom Schicksal gebeutelten Geschwisterpaares, von Krieg, Vertreibung und Flucht, von einer geglückten Verhinderung der angekündigten Deportation des Großvaters, Zwangsenteignung verbunden mit Obdachlosigkeit, Arbeits- und Schutzlosigkeit.

Als Tochter eines der Erstbegründer der CDU erlebt sie staatliche Schikane und Manipulation. Bereits als Kleinkind wird der Säugling Claudia direkt nach der Geburt von ihren Eltern geraubt, um in staatlicher „Obhut“ erzogen zu werden. Das gleiche Schicksal begegnet ihrem Bruder.

Die Geschichte wiederholt sich

Gebrandmarkt als Abkömmlinge des verurteilten SBZ-/DDR-Systemfeindes erlebt sie und ihr Bruder die Wende nicht als die erwartete Freiheit und Gerechtigkeit sondern als Potenzierung ihres Albtraums !

Die Geschichte der Zwangsenteignung wiederholt sich am 17. Juni 2015 mitten im Erfurter Regierungsviertel auf grausame und nicht vorstellbare Weise: Claudia und Michael May werden an diesem Tag mit Polizeigewalt in die Obdachlosigkeit getrieben.

Sehen Sie den Film der Kollegen Heinz Faßbender, Volker Hoffmann und Klaus Overhoff über die Wehrfähigkeit einer einzelnen Frau dem Grauen eines unaufhörlichen Regimes gegenüber, dessen „Erbe“ bis heute in uns allen schlummert.

Zum Film auf Rastattt und auf TV-Journalisten-Büro !


Schurkenstaat gegen Erfurter SED- Opfer Claudia May – Ein Film von Heinz Faßbender


Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

Neu auf ARCHE: Prof. Dr. Gerhard Kehrer

Geballte „Pluralistische Ignoranz“ in Gesellschaft und Politik gegenüber dem Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung

Versagen des Rechtsstaats auf dem Gebiet des Familienrechts

2019-11-19

Kehrer studierte Humanmedizin und ist außerplanmäßiger Professor der Uni Göttingen. Er war Chefarzt in Heilbad Heiligenstadt und Salzgitter. Foto: Heiderose Manthey.

.
Heilbad Heiligenstadt/Keltern. Kurz vor Einreichung der Berichterstattung an die UN über die Folgen und Auswirkungen von kid – eke – pas erreichen die Dokumente von Prof. Dr. Gerhard Kehrer die ARCHE. Lesen Sie Kehrers Vita, seine Motivation sich für die Überwindung des Menschenrechtsverbrechens einzusetzen und seine Petitionen, die er an den Deutschen Bundestag sandte.

Zur Person

„Nach dem Studium der Humanmedizin in Würzburg arbeitete ich am Physiologischen Institut der Georg-August-Universität Göttingen an der Konservierung von Niere und Leber, bevor ich mich darüber im Fach Physiologie mit einer Arbeit mit dem Titel „Energetik und Impedanz der ischämischen Leber“ habilitierte. Es schloss sich eine klinische Ausbildung in Innerer Medizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena an, ein Fach, für das ich ebenfalls die Lehrbefugnis erwarb. Nach meiner nachfolgenden Subspezialisierung in Gastroenterologie wurde ich als außerplanmäßiger Professor der Uni Göttingen Chefarzt in Heilbad Heiligenstadt und Salzgitter.

Katterle spricht von der größten psychosozialen Massenkatastrophe

Prof. Dr. Gerhard Kehrer. Foto: Kehrer.

Als von Parental Alienation Betroffener erlebe ich bis heute das Versagen des Rechtsstaats auf dem Gebiet des Familienrechts und die geballte „pluralistische Ignoranz“ in Gesellschaft und Politik gegenüber diesem Phänomen der Elternentfremdung, welches Katterle bereits 2010 als „größte psychosoziale Massenkatastrophe“ nach dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet hatte. Der Kampf gegen schweren psychischen Kindesmissbrauch durch induzierte Eltern-Kind-Entfremdung und gegen die nicht enden wollende seelische Folter der entfremdeten Familienmitglieder in Abertausenden von Fällen bestimmt seit einigen Jahren immer stärker meine Ruhestandsgestaltung.“

Zu den Petitionen von Prof. Dr. Gerhard Kehrer geht es hier.

Sprechen wir von einer Sensation im Landgericht Gießen !

Digitale Ton-Aufzeichnung während des Rechtsstreits erlaubt

Richterin Kassel führt den Prozess Christidis ./. Stadt Gießen u.a. souverän !

2019-11-13

Kurz vor Prozessbeginn. Richterin Kassel weist die Presse darauf hin, dass sie nun die Kameras ausschalten soll. Rechtsanwalt Müller, Dr. Andrea Christidis nehmen auf der Klägerseite Platz. Für die Beklagtenseite wurde Rechtsanwalt Oliver Persch für den Landkreis Gießen und Rechtsanwalt Gerhard Pflästerer für die Stadt Gießen entsandt. Streitgegenstand: Schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Dr. Andrea Christidis. Foto: Heiderose Manthey.

 

Gießen/Rastatt/Keltern-Weiler. Fast reglos vor Staunen blieb die Klägerpartei, als sie die Entscheidung von Richterin am Landgericht Katharina Kassel vernahm, den Prozess per Ton aufzeichnen zu dürfen.

Richtige Besetzung im Christidis-Prozess: Kassel überraschend souverän !

Sie selbst habe zwar nur ihr Diktiergerät dabei, so die Vorsitzende, also keine weitere Aufnahmemöglichkeit, würde aber, sofern die Klägerseite eine solche zur Verfügung stellen würde, ihre Erlaubnis erteilen, den Prozess tontechnisch aufzeichnen zu dürfen.

Sekunden des baffen Erstaunens, der Unfassbarkeit des gerade Gehörten vergingen, als die Richterin gegen den Einspruch der beiden Beklagtenvertreter der Stadt Gießen und des Landkreises Gießen, ihren Beschluss bestätigte, waren doch die Klägerin Dr. Andrea Christidis und Rechtsanwalt Manfred Müller bislang eine andere „Sprache“ in der „Never-Ending-Story“ um die Richtigstellung des angeblichen Titelmissbrauchs gewohnt !

Dem Gegenantrag der Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Oliver Persch für den Landkreis Gießen und Rechtsanwalt Gerhard Pflästerer für die Stadt Gießen, wurde nicht stattgegeben.

Einig war man sich schnell. Die Aufzeichnung soll am Gericht zur Absicherung des Inhalts hinterlegt werden.

Erste digitale Aufzeichnung in einem Christidis-Prozess !

Gemeinsam mit den im Saal vorhandenen Möglichkeiten der akkreditierten Pressevertreter suchte man nach einer Lösung, dieser Zusage schnellstmöglich nachkommen zu können.

Der anwesende Journalist Volker Hoffmann stellte seine Kamera mit einem neuen Chip dem Gericht zur Verfügung. Mit abgedunkelter Linse stand die Kamera während des Prozessverlaufes auf dem Zeugentisch und zeichnete die Dialoge zwischen Kläger- und Beklagtenseite und Richterin auf.

Diese Entscheidung glich einer kleinen Sensation, hat man noch die Jahre andauernde, harte Knochenarbeit der am Gießener Amts- und Landgericht stattgefundenen Prozesse um die Wahrheit vor Augen ! Vielleicht ein kleiner Schritt am Landgericht in Gießen, aber vielleicht doch ein bedeutender Schritt für die Anbahnung der digitalen Prozessaufzeichnungen für Gerechtigkeit vor Gericht, die von der FDP Hamburg, von der LINKEN: DIGITALE PROZESSORDNUNG GEFORDERT – Gefahr der Rechtsbeugungen und Nötigungen erkannt !  u.a. gefordert werden.

Abgabe der Karte an das Gericht zum dortigen Verbleib

Zur Aufbewahrung der als Dokumentation dienenden Aufzeichnung gab Journalist und Filmemacher Volker Hoffmann, der sich mit seinem Kanal Rastattt in den vergangenen Jahren auf Justizirrtümer, Justiz- und Psychiatrie-Opfer spezialisiert hat, die eigens eingelegte neue Karte der Vorsitzenden Richterin Kassel ab und fügte danach zum Filmen des Auszuges aus dem Gericht wieder seine Karte ein.

.
Laut Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes Gießen wurde Richterin am Landgericht Kassel mit Erlass vom 19.09.2019 ab dem 01.10.2019
an das Landgericht Gießen abgeordnet.

Worum geht es eigentlich im Fall Christidis ./. Gießen ?

Lesen Sie: Wer kennt schon die Rolle von „Pro Familia“ ? Prozess vor dem Landgericht in Gießen: Dr. Andrea Christidis ./. Stadt Gießen – Jungen alleine aus dem Unterricht geholt und in intime Gespräche verwickelt ?

Und lesen Sie hier den Antrag, der zum Erfolg führte

Es ist und bleibt auch ein Erfolg für die bisherigen Kämpfer um die Digitale Prozessordnung wie Winfried Meissner und Arne Fellner !

 

Bleiben Sie online ! Lesen Sie in Bälde mehr über den gestrigen Rechtsstreit vor dem Landgericht in Gießen um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung !

Allen Grund zur Sorge

Wie viel Staat verträgt der Mensch ?

Zum Begriff „Rechtlicher Vater“ schreibt Dipl. Päd. Horst Schmeil

2019-11-13

ARCHE warnt vor der neuen Gesetzesvorlage. Natürlichkeit fällt der Orientierungslosigkeit zum Opfer. „Außer Gene nix gewesen !“  Foto: Heiderose Manthey.

.
Güstrow/Keltern-Weiler. Besorgniserregend ist das von den an Trennung und Scheidung verdienenden Experten erarbeitete Papier, das zur Vorlage einer neuen Gesetzesgrundlage des Familienrechts im Deutschen Bundestag dienen soll.

Der Berg hat gekreißt und eine Maus geboren

Unter dem Titel Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts versagt wurden bereits grobe Unzulänglichkeiten der von den acht Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ namens Becker, Coester, Götz, Hammer, Heilmann, Klinkhammer, Schumann und Sünderhauf-Kravets aufgezeigt. Laut Angaben des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV, haben sich die Wissenschaftler auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Dass dieses Ergebnis nicht gut sein kann, das in allererster Linie die leiblichen Eltern aus dem Feld schießt, begründet Dipl. Päd. Horst Schmeil.

„Diese Form von Vaterschaft ist konstruiert !“

Schmeil wörtlich: „Väter sind diejenigen, die auf natürliche Weise ein Kind mit einer Frau, der künftigen Mutter gezeugt haben. Ausnahmen bestätigen die Regel und stellen Adoptiv-Väter, Samenspender und Männer, die auf die künstliche Befruchtung eingehen müssen.

Nach Art. 6 Abs. 2 GG haben die erstgenannten das natürliche Recht und die ihnen auferlegte Pflicht zu Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder, erst, wenn diese ausfallen, müssen Ersatzväter her, in der Regel die oben genannten.

Um hier für die Kinder in einer Ehegemeinschaft diesen männlichen Mitgliedern der Lebensgemeinschaften ebenfalls zum Schutz der Kinder in dieser Gemeinschaft die Pflege und Erziehung verantwortlich zu ermöglichen, musste ein „rechtlicher Vater“ hergezaubert werden. Durch den Feminismus ist diese ‚Rechtsform‘ zum Spielball und Machtmittel gegen die leiblichen Väter geworden !“

„Bedienungsanleitung“ fehlt: Liebevolle Vorbildfunktion im Anwenden der eigenen Anlagen bleibt  ohne leiblichen Vater versagt

Das Aufwachsen mit dem vorgehaltenen Spiegel der eigenen Gene durch die Verhaltensweisen des leiblichen Vaters sind nicht mehr möglich und fordern ihren Tribut: Die Anlagen sind da, wie ein Kind mit den Genen des ihm nicht mehr bekannten Vaters umgehen kann, bleibt schlimmstenfalls ein Leben lang ein Geheimnis.

Und ewig steht die Frage im Raum: Hätte mein Vater mich lieb gehabt ?

Lesen Sie hier ausführlich Horst Schmeils Stellungnahme zu allen 50 Punkten

Stellungnahme zum Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“

Bundesregierung STOPP ! Kinder gehören zu den Eltern !

Dr. Johannes Resch: Kinderrechte im Grundgesetz ohne Elternbezug gefährden das Kindeswohl !

Wird „Krippenpflicht“ zum ‚Recht des Kindes‘ erklärt ?

2019-11-12

Der bundesdeutsche „Krippenbus“ ist eine Fehlentscheidung ! Mehr Geld den Eltern ! Frühst mögliche Fremdbetreuung sofort stoppen ! Foto: Heiderose Manthey.

.
Keltern-Weiler. Der stellvertretende Vorsitzende von Bündnis „Rettet die Familie“, Arzt und Psychiater Dr. Johannes Resch, kommentiert warum er die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ohne Elternbezug als Gefahr für das Kindeswohl sieht. 

Warnung vor Lufthoheit des Staates über den Kinderbetten

Dr. Johannes Resch. Hier bei seiner Rede auf der BIKERDEMO 2018. Mannheim. Foto: Heiderose Manthey.

Am 14. Oktober veröffentlichte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ihren Abschlussbericht. Darin werden drei alternative Formulierungen vorgeschlagen, die sich aber nur unwesentlich unterscheiden. Das führt die Diskussion weg von der wesentlichen Frage: Wer bestimmt, was das Recht eines Kindes ist ? Im bestehenden Grundgesetz wird mit Art. 6 die Zuständigkeit für diese Frage den Eltern zugeordnet und nur bei Versagen oder Fehlen der Eltern dem Staat.

Sabine Wüsten, Vorsitzende des Bündnisses warnt vor der „Lufthoheit des Staates über den Kinderbetten“, die die Entwicklung der Kinder jeder gerade aktuellen Staatsideologie ausliefere.

Staat an Profit, nicht an Kindeswohl interessiert

Der stellvertretende Vorsitzende des Bündnisses, Dr. Johannes Resch, dazu: „Bei Erwähnung von ‚Kinderrechten‘ im GG ohne Elternbezug besteht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr vor der Willkür des Staates schützen können. Z. B. könnte er eine Krippenpflicht zum ‚Recht des Kindes‘ erklären. Der Staat orientiert seine Familienpolitik schon heute nicht mehr am Kindeswohl, sondern am ‚Profitwohl‘ von internationalen Konzernen und Finanzinvestoren sowie an der patriarchal begründeten Überbewertung der Erwerbsarbeit.

Profiterhöhung durch Krippenpolitik

Ein Krippenplatz wird mit ca. 1000 €/Monat öffentlich bezuschusst. Selbstbetreuenden Eltern werden dagegen nicht mal 150 € Betreuungsgeld zugestanden. Dabei sind nahezu alle Fachleute, die sich mit kindlicher Entwicklung befassen, der Auffassung, dass Krippenbetreuung in der Regel mit höheren Risiken für die psychische Gesundheit der Kinder verbunden ist als die Entwicklung einer festen Bindung zu den Eltern in den ersten Lebensjahren. Allerdings erlaubt ein hohes Arbeitskräftepotential auf dem Erwerbsmarkt die Löhne niedrig zu halten, was den Profit erhöht, aber eben das Kindeswohl gefährdet.

Verzicht der Eltern zugunsten ihrer Kinder wird bestraft

Die ‚Lohnersatzfunktion‘ wertet Kinderbetreuung ab, indem diese mit Krankheit und Arbeitslosigkeit gleichstellt wird. Wer vor einer Geburt zugunsten der Betreuung bereits vorhandener Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit verzichtet hat, erhält bis zu 1500€/Monat weniger Elterngeld. Hier wird der Verzicht von Eltern zugunsten ihrer Kinder regelrecht bestraft. Auch das schadet dem Kindeswohl.

Diese Beispiele zeigen, dass sich der Staat schon jetzt nicht am Wohl der Kinder orientiert.  Was haben Familien zu erwarten, wenn er nun auch noch die Deutungshoheit über die Rechte der Kinder erhält ?   

Dr. Johannes Resch
Arzt für Neurologie und Psychiatrie

Zur Petition von Citizengo.org hier anklicken.

Zur Pressemitteilung von Bündnis „Rettet die Familie“ geht es hier.
                                                                                                                   

Wer kennt schon die Rolle von „Pro Familia“ ?

Prozess vor dem Landgericht in Gießen: Dr. Andrea Christidis ./. Stadt Gießen

Jungen alleine aus dem Unterricht geholt und in intime Gespräche verwickelt ?

2019-11-10

Was passierte hinter diesen verschlossenen Türen ? Wurden die Lehrer und die Eltern ausgesperrt ? Symbol-Foto: Heiderose Manthey.


Gießen.
Am 13.11. 2019 findet vor dem Landgericht in Gießen der Rechtsstreit Christidis ./. Stadt Gießen u.a. statt.

Dazu teilt Frau Dr. Andrea Christidis ARCHEVIVA in einem persönlichen Gespräch mit, eine Mutter aus ihrem Kreis habe sie davon in Kenntnis gesetzt, dass ihr Sohn für sein soziales Jahr bei der Lebenshilfe e.V. eine Kündigung erhalten habe, weil er zu „distanziert“ sei.

Gutachten über Vorwurf „Sexueller Missbrauch am Bruder“

Dem Jungen (damals 13) habe man vorgeworfen, er soll seinen Bruder sexuell missbraucht haben, weil der damals 9jährige kleinere Bruder ihn beim Onanieren erwischt haben soll, was der Kleine glaubhaft abgestritten hat. Dazu wurde ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt.

Dürfen Lehrer beim Sexualunterricht von Pro FamilIa nicht im Unterricht anwesend sein ?

Die für den Gießener Kreis für die Sexualkunde zuständige „Pro Familia“ soll in der Schule des Kleinen „ungestört“ – also ohne Lehrer – den Unterricht abgehalten haben, der zu ziemlich viel Unruhe bei den Eltern geführt haben soll. Am Tag nach diesem Unterricht soll der Mitarbeiter von Pro FamilIa erneut zur Schule gekommen sein und sich den Kleinen aus dem Unterricht geholt haben. Der Mitarbeiter gab vor, wegen Auffälligkeiten allein mit dem damals 9jährigen sprechen zu müssen. Lehrer sollten dabei nicht anwesend sein, die Eltern sollten auch nicht gefragt worden sein, ob sie mit diesem Vorgehen einverstanden gewesen wären.

Es soll um sehr intime Details gegangen sein

Der Junge soll der Gutachterin erzählt haben, dass er Angst vor dem Mann gehabt hatte, weil dieser mit ihm über sexuelle Dinge sprechen wollte und ihm dabei sehr nah gekommen sei. Es solle dabei um sehr intime Details gegangen sein, die hier nicht weiter ausformuliert werden.

Der damalige Sozialdezernent Dirk Oßwald soll jedenfalls aufgrund dieses Gutachtens Strafanzeige gegen die Gutachterin erstattet haben, weil diese angeblich nie studiert hätte. Just dieses Gutachten war Anlass für die Klage wegen Titelmissbrauchs unter Hinzuziehung von Kripo Mittelhessen, Hessisches Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Interpol etc..

Über ein Rechtshilfeersuchen seien die Staatsanwaltschaft Gießen, das Bundesamt für Justiz, das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Neu-Delhi und von dort aus das Außenministerium in Neu-Delhi samt den dortigen zuständigen Behörden involviert worden. Das Ergebnis habe erbracht, dass die Gutachterin Christidis ihre akademischen Grade alle rechtmäßig erworben hat und ihr auch keine Titel aberkannt wurden.

Wurde der Sozialdezernent als Lockvogel genutzt ?

Als der Sozialdezernent bemerkt haben soll, dass er als Lockvogel genutzt worden wäre, sei er aus seinem Amt ausgeschieden. Ihm sei eine Stelle als Geschäftsführer bei der Lebenshilfe e.V. verschafft worden, die vom Jugendhilfeausschuss „gesponsert“ worden sei.

Der jetzt 18jährige ältere Bruder sei dort schon eine ganze Weile im sozialen Jahr beschäftigt gewesen, bis Oßwald bemerkt haben soll, wer in seinem Verein tätig ist. Danach habe der Junge gehen müssen.

Der Rechtsstreit findet kommenden Mittwoch, den 13. November 2019 um 09:00 Uhr vor dem Landgericht Gießen in der Ostanlage 15 statt.

Reform in dieser Weise untauglich !

Stellungnahme zum Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“

von Horst Schmeil

2019-11-08

Dipl. Päd. Horst Schmeil bezieht Stellung. Foto: Heiderose Manthey.

.
Güstrow/Keltern-Weiler. Horst Schmeil, Dipl. Pädagoge, Verfahrensbeistand, Berater in Kindschaftsverfahren und Fachjournalist, kommentiert das von
acht Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ vorgelegte Thesenpapier. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV wird diese Thesen prüfen und auswerten.

Familie und Menschenwürde ist unantastbar

Im Grundgesetz ist eindeutig formuliert, dass die Familie unantastbar ist, ebenso wie die Menschenwürde. Das Recht und die Pflicht zu Pflege und Erziehung, aus dem das natürliche Recht der Kinder auf eine Familie und die Pflege und Erziehung durch die leiblichen Eltern garantiert und geschützt ist, ist in der familiengerichtlichen Praxis oft nicht erkennbar. Professionell Beteiligte vertreten ihre eigenen Interessen auf dem Rücken der Familien(mitglieder) und bezeichnen dieses als „Kindeswohl“. Aus diesem Grund ist eine „Reform“ der Gestaltung der Sorge- und des Umgangs dahingehend erforderlich, die gerichtliche und beratende Gestaltung streng an die Vorgaben des Grundgesetzes und des internationalen Privatrechts anzupassen. Ein entscheidender Ansatz besteht in der Frage, dass die bisherigen Paragrafen, die dem GG widersprechen, ersatzlos gestrichen werden.

Ist das mit den 50 Thesen gelungen ? Fazit: Reform in dieser Weise untauglich.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme des Dipl. Pädagogen Schmeil zu allen Thesen.

Der Kommentar

Diese Reform „Sorgerecht“ ist Kindeswohl gefährdend !

Definitiv NEIN zu „Kinder als Schicksalsrichter“

2019-10-31

Väter äußern sich zum Thesenpapier der Berliner Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts. Foto: Heiderose Manthey.

.
Keltern-Weiler. Ein betroffener Vater äußert sich zum vorgelegten Thesenpapier der Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts.

Der Satz: „Der Kindeswillen soll künftig stärker berücksichtigt werden.“, bei gleichzeitiger Ablehnung des Wechselmodells als gesetzlichem Regelfall zeigt, dass durch die Reform Kindeswohl konkret gefährdet wird.

Reform versagt im zentralen Kern des Familienrechts

Der Fokus gegen das Wechselmodell wird sich in der Praxis so auf eine Manipulation des Kindeswillens durch Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) richten. … PAS ist eine durch die WHO anerkannte subtile Form der Kindesmisshandlung. Die Kinder werden noch stärker in den Fokus der Misshandlung gerückt und im Loyalitätskonflikt ihrer Liebe zu beiden Eltern zerrissen. Vorsätzlich.

Es lohnt sich immer noch im Familienrecht ums Kind zu streiten und Kinder zu manipulieren. Damit versagt diese Reform im zentralen Kern des Familienrechts. Die Streitindustrie wird auch weiterhin gut an der Eskalation der Elternsituation und vorsätzlichen Misshandlung von Kindern verdienen. Richter werden auch weiterhin ihre persönliche Ideologie und Willkür ausleben. Es scheint als sei all das politisch gewollt. Politik versagt. Vorsätzlich.

Diese Reform wird Kindern schaden, weil der Anreiz Kindeswillen zu manipulieren weiter vergrößert wurde.

„Kinder werden zum Schicksalsrichter gemacht, entscheiden, wessen Existenz und Elternschaft vernichtet wird.“

Reaktionen auf Berlin !!!

Wut entrüstete Väter in den Mailing-Gruppen

Billiger Abklatsch ! Nein zum vorgelegten Thesenpapier

Der Kommentar

REAKTIONEN AUF BERLIN !!!

Wut entrüstete Väter in den Mailing-Gruppen: Wozu überhaupt professionelle Profiteure zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts und keine Betroffenen-Experten ?

2019-10-30
 

Ein weiterer Kommentar zum vorgelegten Thesenpapier. Foto: Heiderose Manthey.

 
Keltern-Weiler. Ein weiterer betroffener Vater kommentiert. Seine Forderungen stellt er in 12 Thesen dar.
 
 
  1. Konsequent das Wechselmodell bzw. Doppel-Residenz zum Regelfall gesetzlich zu verankern.
  2. Der zukünftige Wohnort des/der Kind/Kinder muss sich zukünftig zumindest in Kreis/Gebiet des Kindesvaters befinden, noch besser in der Nähe der Schule und Kita.
  3. Elter-Kind-Entfremdung wird per Gesetz zukünftig unterbunden und bei Nichtbeachtung wird dieses strafrechtlich geahndet, notfalls mit Entzug des Sorgerechtes.
  4. Der Elterntteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, wird per Gesetz auferlegt werden, dass dieser der Informationspflicht konsequent in allen Belangen das Kind betreffend nachkommt.
  5. Es wird gesetzlich verankert, dass eine Mediationspflicht besteht, bevor ein Familiengerichtssverfahren angeregt wird.
  6. Melderecht (Wohnsitz) des Kindes/der Kinder liegt zukünftig bei beiden Eltern.
  7. Steuerlich werden zukünftig Trennungseltern gleichgestellt gegenüber den verheirateten Eltern. Das heißt Lohnsteuerklasse 1 gilt zukünftig nicht mehr für Trennungsväter bzw. Mütter.
  8. Aufwendungen bez. der Kinder müssen steuerrechtlich (Einkommenssteuererklärung) besser oder mehr berücksichtigt werden.
  9. Jugendämter bekommen zukünftig ein unabhängiges Kontrollorgan, das diese prüft und überwacht.
  10. Justiz (Familienrichter) müssen zukünftig verpflichtet werden, an Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf kinderpsychologische Verfahrens- und Handlungsweisen teilzunehmen.
  11. Gutachter müssen zukünftig nachweisen, dass sie durch Schulungen und Weiterbildungen, Zertifikate etc dazu befähigt sind und daher geeignet, familienrechtliche Gutachten zu erstellen.
  12. Familienrichter dürfen sich zukünftig nicht mehr alleine anhand von Gutachten und Stellungnahmen des Jugendamtes orientieren und danach entscheiden bzw. handeln.

Der Kommentar

Wut entrüstete Väter in den Mailing-Gruppen

Wozu überhaupt professionelle Profiteure zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts und keine Betroffenen-Experten ?

2019-10-30

Harsche Kritik am „Thesenpapier“ von Seiten der betroffenen Mütter und Väter ! Foto: Heiderose Manthey.

.
Keltern-Weiler. Zu unserem Bericht von heute Nacht Billiger Abklatsch ! Nein zum vorgelegten Thesenpapier ! erreicht uns ein erster Kommentar eines kid – eke – pas – Betroffenen.  Ist Prof. Dr. Hildegund Suenderhauf-Kravets mit ihrem Wechselmodell umgefallen ?

Im Grund schädlich für das Kind

„Sicher ein Schritt in die richtige Richtung, aber wie zu erwarten komplett halbherzig und im Grunde schädlich fürs Kind. Das wiederum war auch zu erwarten, weil in der Arbeitsgruppe nur Theoretiker und nicht ein einziger fachkundig Betroffener war. Auch im Rechtsausschuss waren die Reformkritiker handverlesen platziert. Man hat sich scheinbar überhaupt keine Gedanken über die Auswirkungen in der Praxis gemacht.

PAS wird Tor und Tür geöffnet !

Wenn ich den Satz lese: „Der Kindeswillen soll künftig stärker berücksichtigt werden.“, dann wird mir Angst und Bange. So etwas ist konkret Kindeswohl gefährdend. Das öffnet Eltern Kind Entfremdung PAS Tür und Tor. Der Fokus gegen das Wechselmodell wird sich so auf eine Manipulation des Kindeswillen richten. In der Praxis wird sich durch diese Reform nichts ändern. Nichts. Im Gegenteil. Die Kinder werden noch stärker in den Fokus der Misshandlung gerückt und im Loyalitätskonflikt ihrer Liebe zu beiden Eltern zerrissen. Vorsätzlich. Frauen wissen immer noch was sie tun müssen, um sich das Kind zu sichern.

Die optimale Verdienstquelle: Ist PAS politisch gewollt ?

Richter und Richterinnen wissen immer noch was sie tun müssen, um ihrer eigenen Ideologie oder Willkür zum Erfolg zu verhelfen. Daran wird diese Reform nichts ändern. Gar nichts. Vielleicht ist ja gerade das politisch gewollt. Es lohnt sich immer noch im Familienrecht ums Kind zu streiten und Kinder zu manipulieren. Es lohnt dich immer noch. Damit versagt diese Reform im zentralen Kern des Familienrechts. Die Streitindustrie wird auch weiterhin gut an der Eskalation der Elternsituation und vorsätzlichen Misshandlung von Kindern verdienen. Richter werden weiterhin ihre Ideologie und Willkür ausleben. Vielleicht ist ja auch das politisch gewollt. Politik versagt. Vorsätzlich.“

Lesen Sie auch

„Diese Reform wird Kindern schaden, weil der Anreiz Kindeswillen zu manipulieren weiter vergrößert wurde.“