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EILNACHRICHT: Richterin Martina RESCH verurteilt Heiderose Manthey

Nur 8 Sitzplätze wurden für Presse und Zuschauer vergeben !

Pressevertreter standen vor der Tür und wurden nicht rein gelassen

2020-09-24

Heiderose Manthey bereitet sich auf den Strafprozess vor. Im Vordergrund: Die von Heiderose Manthey eingereichte Verfassungsbeschwerde mit bisher 4692 Seiten und die RESOLUTION 09/15 (vorne links rotes Deckblatt) mit 171 Seiten des Grunddokuments auf Beweisbasis und erweiterten Resolutionen. Die RESOLUTION 09/15 liegt im UNO Hauptquartier New York wegen vorliegender Folter und grausamer Misshandlung, ausgeübt durch deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften, sie wurde eingereicht in den Bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in Berlin u.a.. Angezeigt wurde Heiderose Manthey durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch dessen Anwalt Henning von Restorff, Anwaltskanzlei Ladenburger, Pforzheim. Foto: Otto Teebaum.

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Pforzheim/Keltern-Weiler. Heiderose Manthey nimmt in ihrem Plädoyer die Strafanzeige von Henning von Restorff auseinander.

Einige Highlights

  • Alle Anträge von Heiderose Manthey wurden während des Prozesses abgelehnt.
  • Zeugen nicht zugelassen
  • Keine ausreichende Beschallung – Martina Resch äußerte, das Mikrophon sei kaputt
  • Mehrere Pressevertreter wurden abgewiesen
  • Ein Pressevertreter springt während des Prozesses auf und verlässt den Saal, weil er „das“ nicht aushalten kann …
  • Manthey durfte während des Prozesses KEINE Beweise eingeben
  • Einen Antrag auf ein Glas Wasser solle sie schriftlich stellen
  • Die gereichte Wasserflasche wurde moniert: „Das ist doch kein Wasser !“

Stand das Urteil schon vor Prozessbeginn fest ?

Direkt nach dem Plädoyer von Heiderose Manthey verurteilte Richterin Martina Resch Heiderose Manthey zu einer Geldstrafe.

Zuvor bat sie den Saal zwei Minuten um vollkommene Ruhe und dann schoss das Urteil aus ihr raus.

Der Kommentar von Peter Brightman auf Facebook

„Als ich der Richterin (ich hatte als Besucher nicht das Wort) gesagt habe, dass riesengroße Comic Plakate der Kampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen wirbt, Plakate die in der Öffentlichkeit zu sehen sind, zumindest 2018 in Fürth und auch Nürnberg, d. h. riesengroße Plakate an denen Mütter und Väter mit ihren Kindern vorbei radeln oder im Kinderwagen vorbeigehen oder auch im Auto mit ihren Kindern daran vorbei fahren müssen, da sagt niemand was von den Moralaposteln, doch wenn Heiderose Manthey mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto vor einem Kindergarten parkt, empören sich offenbar einige heuchlerische Bürger und meinen, dass Kindergartenkinder lesen können. Selbst wenn sie es lesen könnten, so wäre dies gut, denn es dient ihrem Schutz vor Frühsexualisierung. Leider konnte ich es nicht so deutlich formulieren, da mich die Richterin unterbrach und mich mehr oder weniger dann rausschmiss.

Ich persönlich bin sehr beeindruckt davon, dass Heiderose Manthey nicht nur gegen Frühsexualisierung von Kindern und natürlich damit verbunden, auch gegen sexuellen Missbrauch einsteht, sondern ebenso für das vollkommen vernachlässigte Feld bzw. Thema von seelischem Missbrauch, von psychischem Missbrauch, dem ihre beiden Söhne und natürlich sie selbst seit Jahren ausgesetzt sind und mit ihr, zahlreiche andere Eltern, Väter und Mütter und Kinder, die dieser Folter ausgesetzt sind.

Es ist ein Armutszeugnis des Amtsgerichts Pforzheim, ausgerechnet Heiderose Manthey dann für eine angebliche Beleidigung zu bestrafen und einen Beweisantrag nach dem anderen abzulehnen mit der Begründung, dieser diene nicht der Wahrheitsfindung.“

 

Lesen Sie den Artikel von Erich Neumann

Amtsgericht Pforzheim ein rechtsfreier Raum?

und lesen Sie alle Berichte des Strafgerichtsprozesses gegen Heiderose Manthey auf ARCHEVIVA

Pforzheimer Amtsgericht ist für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne eine Folterkammer

Sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)

 

Amtsgericht Pforzheim

Verfassungsbeschwerde Nr. 05c Teil 1 und Teil 2 und Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl

Manthey reicht in Karlsruhe und in Pforzheim gleichzeitig Beschwerde samt Begründung ein

Bundesverfassungsgericht und Amtsgericht Pforzheim sind unterrichtet

2020-09-22

Heiderose Manthey nach der Abgabe der nächsten Dokumentation im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Beginn der Abgabe der ersten Teile der Verfassungsbeschwerde war der 06. August 2020. Foto: ARCHE.

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Karlsruhe/Pforzheim/Keltern-Weiler. Im vorliegenden „Beleidigungs“fall des Kelterner Bürgermeisters hat Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE und 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler einen weiteren Teil der Verfassungsbeschwerde im Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Dieser Teil ist gleichzeitig die Einspruchsbegründung gegen den gegen sie erlassenen Strafantrag durch den Polizeiposten Remchingen, Sachbearbeiterin Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, durch die Kriminalpolizei, Sachbearbeiterin Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz, und durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe- Zweigstelle Pforzheim, Sachbearbeiterin Amtsanwältin Bossert, mit erlassenem Strafbefehl durch das Amtsgericht Pforzheim.

Bildstrecke der Abgabe im Bundesverfsassungsgericht Karlsruhe und im Amtsgericht Karlsruhe

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Seit dem 06. August 2020 legt Heiderose Manthey Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte mit Stand vom 20. September 2020 insgesamt 3990 Seiten, erweitert nun durch die Einspruchsbegründung der Nr. 05c Teil 1 mit 142 Seiten und durch die Ergänzungen zu Nr. 05c Teil 2 mit 77 Seiten. Die Nr. 05c der Verfassungsbeschwerde befasst sich alleine mit den Vorgängen um den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Diskriminierung, unterlassener Hilfeleistung, auch von Seiten der Regierung und Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Auf Facebook postet Heiderose Manthey

Zu der Verfassungsbeschwerde von Heiderose Manthey mit bisher 3990 Seiten wurde gestern Nacht um 23:00 Uhr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) „Einspruchsbegründung“ zu den Dokumentationen Nr. 05a und Nr. 05b (Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister) hinzugefügt, gemeinsam mit Nr. 05c Teil 2 „GEHEIM und ABSOLUT VERTRAULICH !“ (77 Seiten), als Nr. 01c „Unterlassene Hilfeleistung“ durch Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages dem BVerfG in unredigierter Form bekannt.
Der Gesamtumfang der Verfassungsbeschwerde beträgt demnach 4209 Seiten.

Am Nachtbriefkasten des Amtsgerichtes Pforzheim wurden beide Teile der Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl um 23:42 Uhr unter Zeugen eingeworfen.

Nicht hinzugezählt sind bei der obigen Angabe der Seitenzahl die sogenannten „Anhängenden Beschwerden“ zur Dokumentation Nr. 01c der Verfassungsbeschwerde, erstellt von kid – eke – pas – Betroffenen und durch Folter oder durch andere grausame und unmenschliche Behandlungen Betroffenen in Deutschland !

An meine Söhne !

Wie sehr würde ich mir wünschen …

dass Ihr dabei wärt !

2020-09-22

Haben wir nicht einen wunderschönen September ? Foto: Heiderose Manthey.

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Bildstrecke: Einen kleinen Gruß aus der Birkigstraße

JETZT AM DONNERSTAG KOMMT ES ENDLICH ANS TAGESLICHT !

AMTSGERICHT PFORZHEIM 24.09.2020 um 09:30 Uhr

2020-09-21

Mehr zu dem Prozess erfahren Sie in der Facebook-Gruppe „Prozess gegen Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE – Strafantrag: Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister“ ! Foto: Heiderose Manthey

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Keltern-Weiler. Der aktuellste Artikel zum Strafprozess gegen Heiderose Manthey ist der vom 19. September 2020. Es geht um DORFMOBBING gegen ganz gezielt ausgesuchte Personen ! Es geht um die von Heiderose Manthey im Leitbildprozess der Gemeinde Keltern monierten antidemokratischen und Menschen verachtenden Strukturen … mit Hilfe von …

Wir werden es erleben ! Kommen Sie, staunen Sie … hören Sie gut zu, was hier in der Gemeinde mit Hilfe des Bürgermeisters abgeht !

Hintergrund

Steffen Jörg Bochinger, seines Zeichens Bürgermeister der Gemeinde Keltern, zeigt über seinen Rechtsanwalt Henning von Restorff aus der bisher renommierten Anwaltskanzlei Ladenburger in Pforzheim die Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, wegen angeblicher Beleidigung mittels dreier Veröffentlichungen an !

Schlagworte

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN

Zuerst Pressezensur über ARCHE verhängt, dann Total-Abschuss der redaktionellen Aufklärungen durch das ARCHE-Mobil

Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günter Wacker, Pfarrer, ein Aktions-Duo zur Zerstörung der Leiterin der ARCHE

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN

Zuerst Pressezensur über ARCHE verhängt, dann tätliche Angriffe durch diverse Täter gegen das ARCHE-Mobil, dort an den Autoscheiben ausgehängt: Plakate zur Aufklärung Sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen

Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer, ein Aktions-Duo zur Zerstörung der Leiterin der ARCHE

2020-09-19
2. Überschrift aktualisiert 2023-01-06 09:23 Uhr | 2023-09-01 | 2023-09-19 | 2024-02-23

Sie diskreditierten Heiderose Manthey und ihr weltweites Netzwerk öffentlich, nachdem sie ihr durch Ulrich Pfeifer u.a. die Veröffentlichungserlaubnis in den Gemeindenachrichten genommen hatten: Wacker & Bochinger. Hier die Veröffentlichung vom 13. April 2017 in dem „gemeindlichen“ Amtsblatt. Kein Wunder, dass Manthey in diesem Blatt den Gerichtsprozess gegen sie nicht veröffentlichen darf. Quelle: Gemeindenachrichten Keltern, Baur-Druck Dietlingen. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Den „Todesschuss“ versuchte Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Keltern-Ellmendingen, der Leiterin der ARCHE durch eine Annonce im Amtsblatt der Gemeinde Keltern zu versetzen.

Die Diskreditierung von Heiderose Manthey ist auf dem Höhepunkt angelangt

Das Dorfmobbing gegen ARCHE lief öffentlich durch
Günther Wacker,
Evangelische Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler, Pforzheimer Str. 2, 75210 Keltern-Ellmendingen, und durch
Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger, Weinbergstraße 9, 75210 Keltern-Ellmendingen.

 

durch Veröffentlichung in den

Gemeindenachrichten

Keltern

51. Jahrgang/Nr. 15

Donnerstag, 13. April 2017

 

„AMTLICHE NACHRICHTEN

Stellungnahmen der Kirchengemeinde

Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler und der

Gemeinde Keltern

Liebe Gemeindeglieder/Leser etc.!

Sicherlich sind auch Ihnen schon Aushänge im Ortsteil Weiler aufgefallen, auf denen in konjunktiver Form wie „Es könnte sein, es besteht der Verdacht …“ Erziehungseinrichtungen und Berufsgruppen sowie Privatpersonen ein sittliches Fehlverhalten unterstellt wird. In den letzten zwei Wochen haben sich die Initiatoren/innen darauf verlegt, mit Plakaten dekorierte Fahrzeuge vor bestimmten Gebäuden abzustellen, z.B. vor dem Pfarrhaus und vor allem auch vor unserem evangelischen Kindergarten in Weiler. Dem unbedarften Leser wird somit der Eindruck vermittelt, dass die genannten Vorwürfe unseren Kindergarten und die dort beschäftigten Erzieherinnen betreffen. Wir als Gemeindeleitung, d.h. Pfarrer, Gemeindediakon und alle Kirchengemeinderäte versichern Ihnen, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Die Erzieherinnen in Weiler leisten wie Ihre Kolleginnen und Kollegen in ganz Keltern eine gute, kindgerechte und verantwortungsvolle pädagogische Arbeit an unseren Kindern. Rückmeldungen seitens der Eltern sind durchgängig positiv. Auch persönlich überzeugen wir uns in regelmäßigen Personalgesprächen von der Eignung und Befähigung unserer Erzieherinnen. Wir stehen ohne Wenn und Aber hinter unseren Mitarbeiterinnen und fänden es unerhört, wenn diese das Ziel unberechtigter Unterstellungen sein sollten.

Neben den Erzieherinnen gilt unsere Solidarität auch Gemeindegliedern, denen in der Vergangenheit unter den Bezeichnungen „Bläser“, „Sänger“, „Kirchgänger“ „christliche Szene“ usw. Ähnliches vorgeworfen worden ist. Dass die alles unter dem Deckmantel des Kinderschutzes geschieht, ist für uns äußerst fragwürdig, werden andererseits im Ort lebende Kinder auf einem aushängenden Plakat als „Bastarde“ bezeichnet.

Unsere Antwort auf diese Vorwürfe wird nicht auf gleichem Niveau und auch nicht im Internet und auf Plakaten geschehen. Wir werden auch zukünftig nicht Böses mit Bösem und nicht Scheltwort mit Scheltwort vergelten.

Jederzeit offen sind wir für das persönliche Gespräch unter Zeugen und unter Beachtung der Fakten.

Die Gemeindeleitung der Evang. Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler 3SAM.



Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit einiger Zeit steht im Ortsteil Weiler immer wieder an verschiedenen Stellen im Ort ein KFZ, das als fahrende Litfaßsäule verwendet wird. Die Veröffentlichungen und Äußerungen, die im Fahrzeuginnenraum aufgehängt sind sowie Äußerungen im Internet entsprechen widersprechen jeglicher Grundlage. Insbesondere stehen keine privaten PKW unter gemeindlichem „Schutz“ bzw. direkter Beobachtung.

Da haben wir Wichtigeres zu tun !

Ich distanziere mich klar und deutlich von diesen öffentlichen Äußerungen und populistischen Aussagen, die jeglicher Grundlage widersprechen.

Vielmehr würde ich es begrüßen, wenn zum Wohle der Kinder, was einigen Personen, die öffentlich sehr aktiv sind, ja stark am Herzen liegt – und Bürgerinnen und Bürger in Keltern und gerade in Weiler persönliche Probleme und Animositäten nicht über die Öffentlichkeit ausgetragen werden würden.

Von Seiten der Gemeinde Keltern und mir persönlich ist die heutige Stellungnahme die einzige öffentliche hierzu und wir werden zukünftig diesem Thema keine öffentliche Aufmerksamkeit mehr schenken.

Es wird von uns auch keine Reaktion mehr geben, da wir das Verhalten strafrechtlich prüfen lassen und es sich somit um ein laufendes Verfahren handelt.

Die Gemeinde Keltern, der Gemeinderat sowie ich persönlich stehen hinter unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der evangelischen Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler 3 SAM und danken Herrn Pfarrer Wacker und seinem gesamten Team für die sehr gute, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen. Vor allem in der Erziehung unserer Kinder in den Kindergärten, wo eine hervorragende Arbeit geleistet wird; trotz oft schwieriger Umstände – herzlichen Dank-,

Ihr

Steffen Bochinger, Bürgermeister“

– so erschienen auf S. 6, Spalte 2 und S. 7, Spalte 1 –

 

Wörtlich in der Einspruchsbegründung und in der Dokumentation Nr. 05c der Verfassungsbeschwerde steht:

„Wieviel (persönliche) Nähe Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger zum Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim [21], Herrn Oliver Weik, hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Oliver Weik ist Gemeinderat der SPD in Keltern.

Aber dass es sogar dem 1. Vorsitzenden der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG) und Polizeihauptkommissar Michael Thomas Trägner, tätig im Polizeiposten Remchingen, nicht nur äußerst schwer fällt, mich nach über 25 Jahren des Schweigens erst über eine erwirkte (von dem PHK Trägner nicht eingehaltene) Unterlassungserklärung [22,23,24] als Gründerin der Freien Wählergemeinschaft zu benennen, sondern dies versucht mit seinen Mitteln zu vermeiden, ist offenkundig.

Allein dieser Akt spricht Bände über die Gefahr eines Gemeinderates mit mir in Verbindung gebracht zu werden.“

 

Bildstrecke: Fotos der Originalveröffentlichung in den Gemeindenachrichten

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Eine gewisse Nähe zu Kindergärtnerinnen ?


Wie viel (persönliche) Nähe Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer, zu den von ihnen geschützten Kindergärtnerinnen haben, wird sich noch herausstellen.

Der ARCHE e.V. hat indes gegen zwei Kindergärtnerinnen u.a. wegen

  • Nötigung, Beleidigung, Hass und Hetze, Sexualisierte Gewalt, Vorführung, Demütigung und Frühsexualisierung der Kinder Lilli Anna B. und Stella B. in der Öffentlichkeit, Unterdrückung des männlichen Geschlechts u.a.

  • wegen eventuell weiterer Delikte oder Verstöße, die die Staatsanwaltschaft aus den beigefügten Dokumenten entnehmen und erkennen kann

Strafantrag gestellt.

Ob die beiden Diskreditierungs-Akteure auch strafrechtlich verfolgt werden, wird sich auch noch herausstellen müssen.

Nach dem Raub ihrer Söhne musste Heiderose Manthey ihr Leben vollständig ändern

Auf der Suche nach ihren beiden Söhnen entwickelte sie unmenschliche Kräfte, um einen Weg zu ihren massiv entfremdeten Kindern zu finden. Die nachfolgenden Organisationen gründete sie, weil sie an ihrem Heimatort zutiefst verachtet wurde und in den verbliebenen ideellen Reststücken einer ehemaligen Familie keinerlei Unterstützung fand, mit denen sie über die endlos weite Eiswüste der Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung und Trauer hätte gehen können.

Heiderose Manthey gründete, verwaltete, organisierte, vernetzte, begleitete und führt jetzt in den nachfolgenden Funktionen einen Prozess in Pforzheim, der gegen sie gerichtet ist.

Heiderose Manthey
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler

 

Gründerin und Leiterin des Bürgerschaftlichen Engagements ARCHE
mit Sitz in Keltern-Weiler (gegr. 2006) ,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn (gegr. 2007),
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler (gegr. 2017),

Gründerin und Leiterin der
INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (gegr. 2016),
Erstellerin der Liste des Bündnis 90/GRÜNEN in Keltern (erst. 1989),
Gründerin der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG) in Keltern (gegr. 1993/1994),

Gründerin der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) in Keltern
www.wiw.world (gegr. 2018),

Gründerin und Leiterin des Unterstützungsmodells für Jugend- und Erwachsenenarbeit www.ARCHEZEIT.net (gegr. 2006),
a
Gründerin und Chefredakteurin des Fachmagazins
www.ARCHEVIVA.com (gegr. 2013),
a

Gründerin und Leiterin des ARCHE TV-Studios (gegr. 2013),

Gründerin und Leiterin der KARLSRUHER FRIEDENS-PROKLAMATIONEN (gegr. 2014)
a
Gründerin und Leiterin von Workshops zur Persönlichkeitsbildung (FREE) u.a.
a a

Autorin der RESOLUTION 09/15 (2018/2019)

Autorin der VERFASSUNGSBESCHWERDE für kid – eke – pas Betroffene (2020)
a

zur Demokratisierung der Gemeinde Keltern,
zur Durchsetzung des Weltfriedens und
zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens
„Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung –
Parental Alienation Syndrome“,
kurz kid – eke – pas genannt

 

Mantheys letzter Gegner

Strafantrag gestellt von:
Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
Steffen Jörg Bochinger,
Weinbergstr. 9,
D – 75210 Keltern-Ellmendingen

Erfahren Sie die letzten Zusammenhänge im Prozess am 24. September 2020 um 09:30 Uhr im Amtsgericht in Pforzheim.

Das LED-Band der ARCHE informiert bereits die Bevölkerung.

 

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Lesen Sie

Ganzseitige Annonce der ARCHE in den Gemeindenachrichten Keltern
Die Zeit der wüsten Denunzierungen, Verfolgungs- und Zerstörungstaten ist vorbei !
Wer jetzt noch lügt, kann nicht mehr ganz bei Trost sein: ARCHE fährt einen knallharten und klaren Kurs zur Aufklärung der Menschenrechtsverbrechen Menschenraub, Frühsexualisierung bis hin zum Flächenraub unserer Heimat

Insbesondere dort veröffentlicht:

Zum Bildungshintergrund und zur Motivation der Pädagogin Heiderose Manthey, die ARCHE zu gründen, lesen Sie in Kürze mehr.

Vorab: Der Titel ihrer Zulassungsarbeit an der Pädagogischen Hochschule lautet

Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz – historische und ethische Aspekte -, aufgezeigt an Dietrich Bonhoeffer.

Die exakt 100 Seiten umfassende Ausarbeitung wird bei Prof. Dr. Engelsberger eingereicht.

Bilderstrecke zur Einreichungsarbeit „Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz“ von Heiderose Manthey vor Ablegen der 1. Staatsprüfung an der Pädagogischen Hochschule

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… und schauen Sie zu Ihrer eigenen Information den Film „LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“



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aktualisiert 2024-02-23

Lesen Sie zur strafrechtlichen Verfolgung und gezielt vorgenommener Schädigung der ARCHE wegen Aufklärung von Verbrechen vor Ort

Strafrechtlich relevant: ARCHE-Fahrzeug wird vorsätzlich verschleppt
Gezielt ausgeführte Störaktionen zum Schutz der Täter laufen gegen die Enthüllungskampagnen zu Kindesmissbrauch vor Ort: ARCHE-Mobil von Unbekannten zwischen Pfosten „EINGEMAUERT“ !
Erhält das Aufklärungsauto der ARCHE für die Offenlegung von Kinderraub und Frühsexualisierung den königlichen Kronen-Orden ?

Manthey konfrontiert Bürgermeister Bochinger, Gemeinderäte Keltern, die Evangelische Kirche samt Räten und Kindergartenpersonal mit schwerwiegenden Fehlleistungen
UN-Bericht über Psychologische Folter

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN
Zuerst Pressezensur über ARCHE verhängt, dann tätliche Angriffe durch diverse Täter gegen das ARCHE-Mobil, dort an den Autoscheiben ausgehängt: Plakate zur Aufklärung Sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen
Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer, ein Aktions-Duo zur Zerstörung der Leiterin der ARCHE

Landesrabbiner Moshe Flomenmann lehnt Manthey’s Bitte ab

Der Rabbi: „Es geht hier nicht um Judentum, sondern um einen Prozess !

… und da spricht jeder aus seiner Sicht !“

2020-09-18

Um Hilfe gerufen bei Evangelischen Christen, bei Katholischen Christen, bei Juden. Ergebnis: Keine Hilfe erhalten. Folge: Ächtung, Folter, weitere Misshandlung der Opfer. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler/Lörrach. Die Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, erhielt eine Woche vor dem Strafprozess wegen angeblicher Beleidigung von Steffen Jörg Bochinger, seines Zeichens Bürgermeister der Gemeinde Keltern, den Hinweis auf Facebook, sie solle doch einen Rabbi zu dem Prozess einladen.

Wenn jemand verstehen könne, so die Begründung, was mit den Justizopfern in Deutschland passieren würde und wie sie gefoltert werden und leiden würden, dann wäre das doch bestimmt jemand, der die Geschichte seines eigenen Volkes kennen würde, weil diese sich in die Herzen der Nachfahren eingegraben hätte.

Vor ihrem inneren Auge sah die Leiterin der ARCHE bereits einen Rabbiner im Gerichtssaal den Strafgerichtsprozess verfolgen. Aber diese Vorstellung sollte lediglich ein inneres Bild bleiben.

Im Europäischen Parlament in Brüssel traf Manthey als Chefredakteurin von ARCHEVIVA einen Vater, der von seiner Tochter grausam entfremdet wurde. Dieser Petent hatte sich in seinen linken Unterarm das Datum der Geburt und den Namen seiner Tochter einbrennen lassen.

Kinderraub ist eingraviert in die Seele der Betroffenen – wie die Nummer eines Konzentrationslagers in den Arm eines Petenten

 „Die Betroffenen“, äußert die Chefredakteurin, „haben kaum ein anderes Bild aus der Geschichte als Vergleich für die ihnen zugefügte Folter als das 3. Reich mit seinen schrecklichen Menschenverfolgungen, Morden und Ächtungen. Über die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei erleben die Menschen seelische Folter, die noch schlimmer sein kann als körperliche Folter.“ Holger Söder, Mitglied der INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (IAoHRD), meint dazu: Psychologische Folter ist die schlimmste Art von Folter !“

„Einer Mutter ihr Kind bei der Geburt aus ihren Beinen heraus zu zerren, um es zu wartenden Pflegeeltern zu bringen, das ist grausamste Folter. Einem Vater den Zugang zu seinen Kindern zu versperren, dass er seine Arme nicht mehr schützend um sein Kind legen kann, das ist grausamste Folter !“, so Manthey.

Solange nicht alles getan wird von Regierungsseiten, um die Familien zu schützen und gesund zu erhalten, so lange bleibt die Regierung Täter, Täter der Familienspaltung, der Trennung von engsten Familienmitglieder, der Gefährdung des eigenen Nachwuchses.

Verglichen wird die Trennung der Kinder von ihren Eltern von Betroffenen auch mit dem Mauerbau zwischen Ost- und Westdeutschland, die Gerichtsprozesse, bei denen Mütter und Väter vor einem furchtbaren Machtapparat um ihre Kinder kämpfen, werden Gladiatorenkämpfe benannt, also wie Kämpfe gegen Löwen im Kolosseum empfunden. Hilflos, macht- und schutzlos einem gefräßigen Apparat ausgesetzt. Und so kämpfen Mütter und Väter jahrelang um ihre Kinder, dem Gespött der Zuschauer ausgesetzt, gehetzt, gejagt, gedemütigt.

Der Kontakt zum Rabbi Flomenmann

Um den Kontakt zu einem jüdischen Geistlichen aufzunehmen, rief Manthey zuerst in Pforzheim bei Rabbiner Michael Jaakov Bar-Lev an. Dieser hörte sich Manthey’s Anliegen in aller Ruhe an, musste aber bedauerlicher Weise aus gesundheitlichen Gründen absagen.

Bar-Lev verwies die Leiterin der ARCHE an den Landesrabbiner Moshe Flomenmann, Vorstand und Rabbinat in der „Israelitische Kultusgemeinde Lörrach“. Nach viermaligem Versuch erreichte sie ihn. Flomenmann wurde über Absicht und Inhalt von Manthey’s Bitte informiert. Er selbst wollte wissen, welchen Beruf die Leiterin der ARCHE ausübte und wie sie dazu gekommen sei, ihn anzurufen.

Manthey erklärte, dass sie als selbst Betroffene, ehemalige Lehrerin und Freie Journalistin sich für Betroffene weltweit einsetze und dass es jetzt aufgrund ihrer Tätigkeit „Aufdecken von Justizkriminalität“ und hier aktuell vorliegender wüstester Diskriminierungen von unschuldigen Menschen in der Gemeinde Keltern zu einem Strafgerichtsprozess gegen sie gekommen sei, weil sie Ächtung und Missbrauch von Menschen aufdecke und eben nicht ruhig zuschauen würde, wie (hilflose) Menschen in ihrer Umgebung zur Genugtuung von anderen an den Pranger gestellt werden würden und so missbraucht werden würden.

Und die Tür des Juden blieb zu für Heiderose Manthey

Flomenmann ehrte Manthey wegen ihrer Tätigkeit und kam dann abrupt zu Ende, indem er ihr seine Entscheidung mitteilte: Zu dem Prozess käme er nicht, denn es läge hier ja ein politischer Prozess vor, der mit dem Judentum nichts zu tun hätte.

Er wünschte Manthey alles Gute und einen schönen Tag.

Ob es wohl den Juden damals auch so ergangen ist, als sie um Hilfe baten und vor ihren Augen die Türen geschlossen wurden – eben so, wie die Tür des Rabbiners vor den Augen von Heiderose Manthey und den Betroffenen der Menschenrechtsverbrechen verschlossen wurde ?

Handelte Bürgermeister Ulrich Pfeifer im Auftrag der Regierung oder im vorauseilenden Gehorsam ?

Pressezensur der ARCHE in Keltern durch Bürgermeister Ulrich Pfeifer eingeleitet, durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger fortgesetzt

Vertuschen des Menschenrechtsverbrechens: Die Statuten für die Berechtigung zu Veröffentlichungen wurden erst nach der Zensur geändert

2020-09-17

Bis heute ungeklärt: Das tatsächliche Motiv von Bürgermeister Ulrich Pfeifer, ARCHE zu zensurieren. Ab 2012 durfte ARCHE nicht mehr als Bürgerschaftliches Engagement veröffentlichen. Privatannoncen wurden bei angeblich kritischen Themen immer wieder blockiert. Warum ? Wie groß ist der Druck des Bürgermeisteramtes auf den Verlag ? Foto: Heiderose Manthey

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Keltern-Weiler. Ab dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2012 veröffentlichte ARCHE regelmäßig unter Einbezug verschiedener Themen zu Gesundheit, Familie, Recht, Kultur, Kooperation u.a. in den Gemeindenachrichten in Keltern. Leitthema der ARCHE war „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt.

Heiderose Manthey hatte nach einem Strafgerichtsprozess, den sie absichtlich hervorgerufen hatte, um ihre Kinder zumindest vor Gericht sehen zu können, 250 Arbeitsstunden auferlegt bekommen, die sie in der Kinder- und Jugendarbeit an ihrem Heimatort nach vorausgegangenem jahrelangen intensiven Engagement für die Kinder und Jugendlichen am Ort fortsetzte. Die Mutter zweier Söhne hatte nach dem Raub ihrer Kinder entgegen den Lügen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim immer das Sorgerecht, konnte aber aufgrund der grausam vorangeschrittenen Eltern-Kind-Entfremdung keinen Kontakt mehr zu ihren Söhnen aufbauen. Die Söhne lehnen die Mutter ohne erkennbaren Grund massiv ab. Die Mutter wird verteufelt. Dies ist ein Zeichen höchster Alarmstufe der induzierten Eltern-Kind-Entfremdung mit (nicht mehr therapierbaren) Folgeschäden über Generationen (Psychosoziale Folgeschäden – Belastungsstörungen nach Trennung und Scheidung) hinweg.

Am 15. September 2020 ist es wiederum so weit gekommen, dass die Leiterin der ARCHE noch nicht einmal eine ganz sachliche Annonce in den Gemeindenachrichten veröffentlichen darf, die auf den am 24. September 2020 im Amtsgericht in Pforzheim stattfindenden Prozess die Bevölkerung informieren würde ! Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger strengt einen Strafprozess gegen Heiderose Manthey an.

Der Schultes meint, Manthey wolle ihn „beleidigt“ haben

Wiederum wird dieser erneute Vorfall von Zensur eine Privatannonce den Alliierten, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, den in Deutschland ansässigen Botschaften, der UNO, Hauptquartier New York, und dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, in Genf gemeldet.

ES GEHT UM MENSCHENRAUB !

Ferner werden von diesem Vorfall unterrichtet:

          der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
          der Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
          der Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
          der Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,
          der Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
          der Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping u.a..


Jair Bolsonaro und Xi Jinping sind deswegen hier aufgeführt, weil sie bereits in ihren Ländern Familienstellen nach Bert Hellinger bei (durch die Justiz eh nicht lösbaren) Familienkonflikten durchführen.

Ein effektives und schnelles System zur Lösung von partnerschaftlichen Konflikten bietet ARCHE seit 2007 an.  Selbst ein Workshop für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ist ausgeschrieben.

Hier der Email-Verkehr zwischen ARCHE und der Kommunalaufsicht Enzkreis, Nils Nolting, aufgrund der Pressezensur für ARCHE

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 20. Oktober 2017 08:14
An: ‚Nils.Nolting[ät]enzkreis.de‘
Betreff: AW: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrter Herr Nolting,

Ihre Aussagen haben wir zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey …


NEWS über kid – eke – pas …. Startseite  ARCHEVIVA.com
THE HUMANS – INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS – IAoHRD
Gesucht werden Johannes-Simon Wenzler und Falk-Gerrit Wenzler. Wer kennt ihren Aufenthalt ?


Von: Nils.Nolting[ät]enzkreis.de [mailto:Nils.Nolting[ät]enzkreis.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2017 15:40
An: ARCHEVIVA
Betreff: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrte Frau Manthey,

ich habe die Zuständigkeit für die Gemeinde Keltern zum 1.10.2017 übernommen, da der bisherige Bearbeiter für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt.

Den von Ihnen angesprochenen Bereich der Veröffentlichungen im Amtsblatt verwalten die Gemeinden im Rahmen ihres durch unser Grundgesetz (Art. 28) und die Landesverfassung von Baden-Württemberg (Art. 71) garantierten Selbstverwaltungsrechts in eigener Verantwortung.
Es handelt sich dabei um den weisungsfreien Bereich der Kommunen, so dass diese hier nicht der Fachaufsicht, sondern der Rechtsaufsicht unterliegen.
Die Aufsicht in weisungsfreien Angelegenheiten beschränkt sich darauf, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Rechtsaufsicht – § 118 Abs. 1 GemO).
Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und gegen gesetzlich zulässige Weisungen dürfen nur dann zum Anlass für förmliche Aufsichtsmaßnahmen genommen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist (VwV des Innenministeriums zu § 118 GemO).

Die Rechtsaufsicht dient dem allgemeinen staatlichen Interesse an einer Einhaltung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 25 Abs. 2 LV), sie liegt deshalb ausschließlich im öffentlichen Interesse (Aker, Hafner, Notheis, Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg, Rn. 20 zu § 118, VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1989, 322 (334)). Das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde muss im öffentlichen Interesse erforderlich sein. Erst wenn diese Voraussetzung für das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde erfüllt ist, stellt sich die Frage, ob die Behörde einschreitet. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat bei dieser Ermessensentscheidung, eine Abwägung aller einschlägigen Gesichtspunkte vorzunehmen (vgl. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Rn. 37 zu § 118).

Der Einzelne, der ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde gegen die Gemeinde herbeiführen will, hat zwar die Möglichkeit, ihr Tätigwerden anzuregen. Ihm steht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde zu, weil die Aufsichtsbestimmungen der GemO ausschließlich im öffentlichen Interesse erlassen worden sind und nicht im Interesse Einzelner (vgl. BVerwG DÖV 1972, 723 – LS; OVG Münster, DVBl. 1963, 862). Ebensowenig steht ihm ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu (vgl. OVG Koblenz DÖV 1986, 152). Dies gilt auch dann, wenn der Einzelne einen Rechtsanspruch gegen die Gemeinde auf ein bestimmtes Verhalten in der Sache hättet“ (Rn. 38 a.a.O.).

Der Verein, in dessen Namen Sie sich an die Rechtsaufsicht wenden, hat von daher keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde.
Da sich die Sachlage heute dergestalt präsentiert, dass der Verein keinen Anspruch auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Keltern hat, fehlt es ihm auch am Rechtsschutzinteresse, dies für die Vergangenheit prüfen zu lassen, denn die Voraussetzungen dafür haben sich nicht grundlegend verändert.

Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wird daher in der von Ihnen geschilderten Sache keine weiteren Untersuchungen anstellen bzw. keine Feststellungen treffen.

freundliche Grüße
Nils Nolting



Von:        „ARCHEVIVA“ <archezeit[ät]gmx.de>
An:        „’nolting nils kommunalaufsicht enzkreis’“ <Nils.Nolting[ät]enzkreis.de>
Kopie:        ‚bürgermeister steffen bochinger‘ <bm.sekretariat[ät]keltern.de>, „‚BE ARCHE’“ <archezeit[ät]gmx.de>, „‚ARCHE e.V.’“ <archezeit[ät]gmx.de>, „‚augenstein michael’“ <m.augenstein[ät]freenet.de>, „‚becker karin’“ <info[ät]cafe-becker.de>, ‚müller jürgen‘ <jthmueller[ät]gmail.com>, „‚reister jochen’“ <jochenreister[ät]online.de>, „’sengle michael’“ <michael.sengle[ät]kabelbw.de>, ‚könig dieter‘ <koenig[ät]kingsnet.de>, „‚markowis gabi’“ <markowis[ät]gmx.de>, „’nittel susanne’“ <susannenittel[ät]yahoo.de>, „‚appenzeller walter’“ <walter.appenzeller[ät]web.de>, „‚dengler manfred’“ <manfred[ät]f-dengler.de>, „‚jost anja’“ <jost[ät]kanzlei-traub.de>, „‚mertz rolf’“ <rolf.mertz[ät]t-online.de>, ‚trägner michael‘ <m.traegner[ät]web.de>, „‚bischoff claus’“ <info[ät]bauernhof-bischoff.de>, „‚dennig carmen’“ <carmen[ät]dennig.com>, „‚ratz corinna’“ <cori.k[ät]gmx.de>, „’schweitzer alfred’“ <Alfred.Schweitzer[ät]t-online.de>, ‚wössner kerstin‘ <kerstin_woessner[ät]web.de>
Datum:        18.10.2017 08:15
Betreff:        AW: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrter Herr Nolting,
 
bislang ist bei uns noch kein Antwortschreiben auf das unten stehende Begehren eingegangen.
Wir fragten nach dem rechtlich korrekten Vorgehen der Gemeinde Keltern gegenüber dem BE ARCHE Weiler – ausgelöst durch Bürgermeister Pfeifer.
Falls Sie dafür nicht zuständig sind, wenden wir uns an die übergeordnete Stelle.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose  M A N T H E Y



Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet:
Mittwoch, 4. Oktober 2017 07:52
An:
’nolting nils kommunalaufsicht enzkreis‘
Cc:
‚bürgermeister steffen bochinger‘; ‚ARCHE BE Weiler‘; ‚augenstein michael‘; ‚becker karin‘; ‚müller jürgen‘; ‚reister jochen‘; ’sengle michael‘; ‚könig dieter‘; ‚markowis gabi‘; ’nittel susanne‘; ‚appenzeller walter‘; ‚dengler manfred‘; ‚jost anja‘; ‚mertz rolf‘; ‚trägner michael‘; ‚bischoff claus‘; ‚dennig carmen‘; ‚ratz corinna‘; ’schweitzer alfred‘; ‚wössner kerstin‘
Betreff:
WG: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten
 
 
Sehr geehrter Herr Nolting,  
 
herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
In Ihrer Ausführung Montag, 2. Oktober 2017 12:25 stellen Sie die Behauptung auf, dass es sich bzgl. des Vorgehens von Bürgermeister Pfeifer gegen ARCHE im Gemeindeblatt Keltern NICHT um eine „Pressezensur“ handelt. Sie begründen, dass das Amtsblatt nicht Teil der öffentlichen Presse ist.
Insoweit haben wir verstanden.

Wir haben allerdings nicht danach gefragt, ob es sich um eine „Pressezensur“ handelt, sondern, ob der Vorgang, der uns wie eine „Pressezensur“ erscheint, rechtlich richtig war. Wortwörtlich schrieben wir: „ob die Gemeinde Keltern bei dieser Form der für uns willkürlich erscheinenden Pressezensur rechtlich korrekt vorgegangen ist“.

Somit wäre nun direkt das Vorgehen von Bürgermeister Pfeifer zu hinterfragen, ob er gegenüber dem Bürgerschaftlichen Engagement ARCHE Weiler rechtlich richtig vorgegangen ist, indem er – wie nachfolgend beschrieben – handelte (nachfolgender Text aus unten stehender Mail herauskopiert):

„dem 2006 gegründeten Bürgerschaftlichen Engagement ARCHE Weiler mit Sitz in Keltern-Weiler wurde die Veröffentlichungserlaubnis in den Gemeindenachrichten Keltern durch Bürgermeister Ulrich Pfeifer – im Wesentlichen unter Angabe dieser nachfolgenden drei „Gründe“ – entzogen:
 
1.    Ein  Mann wolle nicht, dass ARCHE veröffentliche. Wer der Mann sei, teilte der geschiedene Bürgermeister trotz mehrfacher Anfrage nicht mit.
2.    ARCHE würde immer nur  ein und dasselbe Thema  veröffentlichen.
3.    ARCHE würde unter ihre Veröffentlichungen  „Fortsetzung folgt“  schreiben.“

Wir vermuten, dass das Vorgehen des Kelterner Bürgermeisters Pfeifer so komplex ist, dass die Angelegenheit gar nicht auf einmal geklärt werden kann.

Wir ergänzen zu Punkt 2:   „2.    ARCHE würde immer nur  ein und dasselbe Thema  veröffentlichen.“, was im Übrigen NICHT stimmte !
 
Gerne erwarten wir aber bereits zu dieser Anfrage Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose  M A N T H E Y

 


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Frans Timmermans: „Es gibt acht Millionen Kinder, die derzeit in Institutionen auf der ganzen Welt leben. Mehr als 90% von ihnen haben lebende Eltern“

„Der Mangel an individueller Liebe, Fürsorge und Aufmerksamkeit bedeutet, dass sie nicht gedeihen und die emotionale und psychologische Schäden können ein Leben lang andauern“

Europäische Kommission vom 19. Januar 2015

2020-09-17

Europäisches Parlament. Brüssel. Foto: Heiderose Manthey.

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Brüssel/EUROPÄISCHES PARLAMENT/Keltern-Weiler. Das Mitglied des Europäischen Parlaments, Frans Timmermans, Erster Vizepräsident, Bessere Rechtsetzung, Interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte, Europäische Kommission, spricht im Europäischen Parlament.

Brüssel/EUROPÄISCHES PARLAMENT/Keltern-Weiler. Member of the European Parliament, Frans Timmermans, First Vice-President, Better Regulation, Inter-Institutional Relations, the Rule of Law and the Charter of Fundamental Rights, European Commission.

Die Rede zu den psychologischen Schäden kindlicher Entwicklung durch Entfremdung in Englisch und in Deutsch lesen Sie hier.

Frans Timmermans: „Es gibt acht Millionen Kinder, die derzeit in Institutionen auf der ganzen Welt leben. Mehr als 90% von ihnen haben lebende Eltern“

WELTWEITER AUFRUF ZUR ÜBERWINDUNG DES BEGONNENEN 4. REICHES

 

Das Herzstück
der Einspruchsbegründung und Verfassungsbeschwerde

 

2020-09-15

DAS HERZSTÜCK DER BESCHWERDE: IN GOD WE TRUST ! Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Ab dem 06. August 2020 legt Heiderose Manthey Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die zugrunde liegende Tat ist „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt. Die Leiterin der ARCHE schreibt hierzu mehrere Artikel, um Millionen von Betroffene zu erreichen, die wie sie qualvolle Jahre der Entfremdung, Misshandlung und Folter ihrer Kinder, Enkel, Neffen und Nichten erleiden mussten.

In Ihrer Beschwerde schildert sie die Auswüchse einer ausgeuferten Gesellschaft, die nicht mehr weiß, was Recht und Ordnung ist. Sie selbst erlebt nach dem Raub ihrer beiden Söhne Verleumdung und Diskreditierung ihrer Person im höchsten Maße, auch von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger, auch von dessen Amtsvorgänger Ulrich Pfeifer, der der ARCHE gegenüber Pressezensur in den Gemeindenachrichten Keltern verhängte.

Schon bevor Manthey die Verfassungsbeschwerde, zwei Klageerzwingungsverfahren und eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angeht, setzt sie den Anfang eines Strafantrages gegen Steffen Jörg Bochinger auf. Diesen angefangenen Teil der Strafanzeige gegen den Schultes sendet sie an das Amtsgericht Pforzheim, nachdem der Strafbefehl gegen sie eingegangen war.

Die Vorkämpferin für ein Neues Miteinander, gegen Korruption, gegen gesellschaftliche Auswüchse von Hass und Vergewaltigung von schutzlosen Menschen durch Unterlassen von Hilfeleistungen, durch gezielte Diskreditierung, Ächtung und Häme erhebt Einspruch gegen die Strafanzeige. Damit kommt es zur Hauptverhandlung.

Das Amtsgericht Pforzheim beraumt einen Termin für den Strafgerichtsprozess an.

Derzeit formuliert die nun Beschuldigte die Einspruchsbegründung.

Das Herzstück dieser Einspruchsbegründung, die Manthey gleichzeitig als Dokumentation Nr. 05c der bisher 3990 Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeben wird, veröffentlicht ARCHEVIVA an dieser Stelle.
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Heiderose Manthey
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler
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Gründerin und Leiterin der ARCHE, Bürgerschaftliches Engagement in Keltern-Weiler

1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler

Gründerin und Chefredakteurin des Fachmagazins ARCHEVIVA.com, größtes weltweites Netzwerk zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens

Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

Gründerin und Leiterin des ARCHE TV-Studios

Chefredakteurin von ARCHEVIVA Youtube

Gründerin und Leiterin der INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS
Leiterin von Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung

AUFFORDERUNG ZUR TEILNAHME AM STRAFPROZESS
GEGEN HEIDEROSE MANTHEY


Strafantrag gestellt von:
Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
Steffen Jörg Bochinger,
Weinbergstr. 9,
D – 75210 Keltern-Ellmendingen


Lesen Sie in Kürze mehr.

Wichtige Informationen zu Eltern-Kind-Entfremdung, engl. Parental Alienation

„Parental Alienation (Syndrome) – Eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung“

Wilfrid von Boch-Galhau

2020-09-13

Publikation des Psychiaters Wilfrid von Boch-Galhau. Foto: Heiderose Manthey.

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Würzburg. Die Zeitschrift neuropsychiatrie befasst sich mit Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie. Dort befindet sich eine der wichtigsten Publikationen zu Eltern-Kind-Entfremdung (engl. Parental Alienation) des Psychiaters Wilfrid von Boch-Galhau.

Das Leid betroffener erwachsender Scheidungskinder

Von Boch-Galhau: „Seit 20 Jahren befasse ich mich als Erwachsenen-Psychiater und Psychotherapeut mit dem Komplex Parental Alienation und Parental Alienation Syndrome/Disorder und ich erlebe ständig das Leid betroffener erwachsener Scheidungskinder und betroffener ausgegrenzter Mütter, Väter und Großeltern, die nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern/Enkeln über viele Jahre oder ganz verloren haben.“

Nicht therapierte Eltern-Kind-Entfremdung und deren traumatischen psycho-physischen Langzeitfolgen bei betroffenen Kindern

„Bei der induzierten Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) handelt es sich um eine bestimmte Form von psychischer Kindesmisshandlung, die im DSM-5, dem aktuellen Diagnostic and Statistic Manual der American Psychiatric Association (APA) unter der Diagnoseziffer V 995.51 child psycholocical abuse verortet ist. Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung, die nicht behandelt wird, kann zu traumatischen psycho-physischen Langzeitfolgen bei betroffenen Kindern führen.

Familiengerichtliche Verfahren

Dieser Tatsache wird in familiengerichtlichen Verfahren noch unzureichend Beachtung geschenkt. Der Artikel befasst sich zusammenfassend mit der Definition, der Symptomatik und den verschiedenen Schweregraden von Parental Alienation und beschreibt einige wichtige Entfremdungstechniken und mögliche psychosomatische und psychiatrische Folgen der induzierten Eltern-Kind-Entfremdung. Schließlich wird auf Präventions- und Interventionsprogramme hingewiesen, die inzwischen in einigen Ländern angewandt und evaluiert werden. …

Zwei Fallbeispiele aus der Praxis und ein ausführliches, internationales Literaturverzeichnis schließen die Arbeit ab. …

Inhalte der Publikation

 

Zusammenfassung
Differenzierung von PA(S) auf einem Kontinuum von drei Schweregraden, die jeweils spezielle Behandlungstechniken erfordern
Definition von PA(S)
Symptomatik bei PA(S)
Differenzierung von PA(S) auf einem Kontinuum von drei Schweregraden, die jeweils spezielle Behandlungstechniken erfordern
Wichtige Entfremdungstechniken bei PA(S)
Psychiatrische und psychosomatische Folgen der PA(S)-Induktion für betroffene Scheidungskinder
Exkurs: Ein Beispiel aus juristischer Sicht anhand eines Urteils zum Umgangsrecht in Deutschland (siehe Heuchemer, M. O. [85], in: Familie und Recht 7: 368–372)
Internationale Entwicklungen

In einer australischen Metaanalyse von Templer et al. (Sept. [140]): Recommendations for best practice in response to parental alienation: findings from a systematic review, Journal of Family Therapy 00: 1–19
Best Practise in Deutschland: Die Cochemer Praxis
Präventions- und Interventionsprogramme
Einige empirische Studien
1. Die Forscher S. S. Clawar und P. V. Rivlin [42] berichteten aus der bekannten Studie „Children Held Hostage: Dealing with Programmed and Brainwashed Children“ (American Bar Association, Section of Family Law, Chicago, 1991)
2. Gardner, R. A. [71]: Should courts order PAS-children to visit/reside with the alienated parent? A Follow-up Study. American Journal of Forensic Psychology 19 (3) 61–106
3. In der Kopetski-Follow-up-Studie „The Spectrum of Parental Alienation Syndrome (Part III)“: L. Kopetski, D. C. Rand und R. Rand [103] American Journal of Forensic Psychology 23 (1): 15–43
4. Reay, K. M. [125], Family Reflections: A promising therapeutic program designed to treat Severely Alienated children and their family system, American Journal of Family Therapy 43 (2): 197–207
5. Warshak, R. A. [153], Family Bridges outcome study. Manuscript in preparation
6. Family Separation Clinic, London (K. u. N. Woodall)
Zwei Beispiele aus der Praxis
Abschlussbemerkungen
Notes
Literatur
Rights and permissions ...“

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