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Richter Holger Beger greift bei Urteilsbegründung zweifach in die Zuschauerreihen

An alle deutschen Familien- und Strafgerichte !

Für die Kammer in Kaiserslautern ist der angeklagte Vater ein Krimineller

2014-07-30

Richterstuhl.

Richterstuhl. Dauer des persönlichen Entwicklungsprozesses von Richtern: „Das geht gegen unendlich!“. So Therapeut Fiolka.

Kaiserslautern. Kurz nach 17 Uhr wird das Urteil im Falle des Vaters Matthias Engl erwartet. Vier Verhandlungstage in der Berufung liegen hinter Matthias Engl, der mit seinem Sohn in die Karibik reiste und dort dann für eineinhalb Jahre verblieb, um einem Haftbefehl zu entgehen. Während seine Frau ohne Genehmigung des sorgeberechtigten Vaters in Bayern und auch im Auslandsurlaub war, ereilte Engl während seines mit dem Kind geplanten Auslandsaufenthalts eine Anzeige, die ihn in Atem hielt.

Bei seiner gestrigen Urteilsverkündung griff der vorsitzende Richter Beger zweifach und mit äußerst scharfer Stimme in die Zuschauerreihen und gibt sogar eine psychiatrische Tendenzbeurteilung seitens der Kammer über den Angeklagten ab.

Zuvorderst begründete Richter Holger Beger, dass es dem Angeklagten um seine Rolle im Unterstützerkreis in der ‚rechten‘ Hälfte des Gerichtssaales ginge, die Herrn Engl als Helden sehe.

Beger wörtlich weiter: „Die Kammer hält ihn für einen Kriminellen“, bestehend aus Ichbezogenheit und Larmoyanz.

Richter Holger Beger trug strafmildernde, aber besonders strafschärfende Gründe vor, wobei er sich fast ausschließlich an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft entlangzog. Die Erwägungen der Verteidigung fanden keinerlei Widerhall in der Begründung.

Den Anklagten bezeichnete er als renitent und nicht einsichtig.

Und zum Schluss äußerte Richter Beger, dass es eine traurige Vorstellung sei, „dass der Angeklagte Einflüsterungen eines Winkeladvokaten erlegen ist“, dem die BRD zu Recht schon vor Jahren die Zulassung entzogen habe.
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Die einzelnen Verhandlungstage

Verhandlungstag 1

Verhandlungstag 2

Verhandlungstag 3

Interviews mit dem Angeklagten
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Der ausführliche Bericht zum vierten Verhandlungstag und zum Urteil wird folgen.

ARCHE selbst hatte den Eindruck gewonnen, dass das Urteil vor der Prozesseröffnung bereits feststand. Die vom Tonfall her abwertend geäußerte Aussage des Richters, dass der Angeklagte das Gericht nun ‚vier Tage lang beschäftigt‘ habe, spricht genauso wie der stark provozierende und durchaus auch abfällige Tonfall des Richters, der insbesonders am Vormittag des 2. Verhandlungstages gegen den Angeklagten gerichtet war, sehr stark dafür.

Für diese Annahme spricht auch der ungleiche Umgang des vorsitzenden Richters bei Handyläuten im Sitzungssaal. Als das Handy bei einem Zeugen, dessen Aussage dem vorsitzenden Richter gemessen an seiner Mimik nicht gefiel, klingelte, drohte der Richter hart, dass das beim nächsten Mal eine Geldstrafe von 150 Euro kosten würde. Als es bei der Zeugin RA Sch. während der Zeugenvernehmung klingelte und bei einem weiteren Prozessteilnehmer, der für ein bekanntes ortsansässiges Presseorgan schrieb, lächelte der Richter milde darüber hinweg.

Dem Landgericht Kaiserslautern geht es jedenfalls nicht um das Kind, dessen Vater in eine erfolglose Situation gebracht wurde. Die nachgewiesenen und erfolgten Umgangsboykotte durch die Mutter waren über dem Gericht vorgelegte Schreiben des Anwaltes von Herrn Engl angemahnt worden.

Hätte das Gericht auf die wahre Entstehung der Trennung des Vaters von seinem Jungen geachtet, also auf die zunehmenden geplanten und stattgefundenen Umgangsboykotte und damit auf die vermehrt stattfindende Ausgrenzung des Vaters, hätte das Urteil mit einem Freispruch enden müssen. Die Begründung für einen Freispruch durch Verteidiger Dr. Hubert Gorka waren gegeben und lagen einsichtig auf der Hand.

Sowohl Familien- und Strafrichter als auch die gesamte Rechtspraxis in Deutschland zu kid – eke – pas bedarf dringender Aufklärung !

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Familienpolitische Ansätze

wie

Interdisziplinäre, kindzentrierte Lösungen für Kinder getrennt lebender Eltern

Österreichische EU-Abgeordnete Angelika Werthmann: "Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile." Im Vordergrund: EU-Abgeordneter Philippe Boulland. Im Hintergrund: Weitere Petenten.

Österreichische EU-Abgeordnete Angelika Werthmann: „Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile.“ Im Vordergrund: EU-Abgeordneter Philippe Boulland.

sind dringend erforderlich, damit sich Eltern nach missglückter Paarbeziehung nicht noch mehr in Jugendämtern und Gerichten zerfleischen bzw. die Justizinstanzen selbst nicht zum Reißwolf für die Eltern werden !

ARCHE erlebte an den vier Verhandlungstagen am Landgericht in Kaiserslautern einen weiteren ‚kafkaesken Prozess‘ (Europa-Abgeordneter Philippe Boulland) um die Rechte der Kinder auf beide Eltern !

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Kommentar

Wenn das Landgericht Kaiserslautern den Vater ‚kriminalisiert‘, dann stilisiert es die Mutter zur ‚Heldin‘ ! Es macht also genau das, was der Richter in den Vater hineinprojiziert hat, als es behauptete, dem Vater ginge es darum ein ‚Held‘ zu sein. Das Kind M. hat seit gestern wieder zwei neue Verlierer als Eltern. Herr ‚Schwarz‘ und Frau ‚Weiß‘ heißen die Eltern nun. Nicht der geringste richterliche Ansatz, in denen beide Elternteile negative und positive Eigenschaften aufweisen dürfen, ist zu erkennen. Und das dem Kind zuliebe ?

Die auch oder gerade aus solchen Urteilen resultierenden Folgen für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen werden in der Fachliteratur beschrieben.

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Folter-Sport in Deutschland: Das Stehlen von Eltern

Gestalttherapeut Fiolka: “Leute, aus deren Feder diese Gesetze stammen, sind wohl kaum in Kontakt mit ihren Gefühlen gewesen … ”

Und für die Dauer des persönlichen Entwicklungsprozesses von Richtern gilt laut Fiolka: „Das geht gegen unendlich!“

Der dritte Verhandlungstag im Fall Matthias Engl

Kann Karibik eine Sünde sein ?

Dritter Prozesstag am Landgericht zu Kaiserslautern in der Strafsache „Karibik“. Es geht um die Berufungsverhandlung von Matthias Engl. Hier soll sich der bisher unbescholtene Angeklagte aus Kaiserslautern wegen angeblicher Kindesentziehung seines damals 5-jährigen Sohnes vor dessen Mutter verantworten. Am Montag, den 21. Juli 2014, wurden weitere Zeugen vernommen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes „Entziehung oder Nothilfe gegenüber dem kranken Sohn” beitragen sollten.

2014-07-29

Handelt es sich hier wirklich um die Entziehung Minderjähriger ?

ARCHE-Foto Keltern-Weiler Kaiserslautern Berufung Kindesentführung Matthias Engl Dr. Hubert Gorka_09

Landgericht Kaiserslautern. 6610 Js 17884-09.2 Ls 3 Ns. Verhandlung am 21. Juli 2014.

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Am dritten Verhandlungstag wurden im Falle Matthias Engl weitere Zeugen vernommen, zuerst der Polizist M. . Er hatte eine Anzeige und Vermisstenmeldung der Mutter, Frau E., aufgenommen.

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Morgen geht es weiter vor dem Landgericht in Kaiserslautern

Vater Engl legte Berufung ein

Jurist Claus Plantiko und Vater Matthias Engl im ARCHE TV – Studio im LebeGut-Haus

Die Geschichte von Vater Engl, die „Entführung“, die Erholungsreise, die Anzeige, die Odyssee mit dem Buben

Heiderose Manthey. Leiterin der ARCHE führt die Interviews mit dem Juristen Claus Plantiko und dem Vater Matthias Engl.

Heiderose Manthey. Leiterin der ARCHE führt die Interviews mit dem Juristen Claus Plantiko und dem Vater Matthias Engl.

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Dramatischer kann es nicht mehr sein …

Liegt letztendlich das Einverständnis der Mutter zur Erholungsreise vor ? Konnte ein Zeuge (Anästhesist) vor Gericht belegen, dass die Mutter mit der Reise einverstanden und zufrieden war ?

Zu den Interviews

Erschütternder Strafprozess vor dem Landgericht Kaiserslautern um die Liebe eines Vaters zu seinem Sohn

Teil 0 Worum geht es aus juristischer Sicht im Falle Engl ?

Teil 1   Teil 2   Teil 3   Teil 4

Teil 5   Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht ?

Morgen erleben wir nun den vierten Verhandlungstag in Kaiserslautern vor dem Landgericht. 09:00 Uhr Beginn.

Zerstörung von Familien immer ersichtlicher

Deutschland – quo vadis ?

2014-07-27

Keltern-Weiler. Die Zahlen der zerstörten Familien werden anhand der Statistik des Deutschen Bundesamtes durch sogenannte Inobhutnahmen offengelegt.

Kennen den Kampf mit dem Jugendamt. Diana Elsner. Lars Elsner und Sohn Linus.

Kennen den Kampf mit dem Jugendamt. Diana. Lars und Sohn Linus.

Laut Finanzen.net von 2914-07-25 sollen im Jahr 2013 die Jugendämter in Deutschland 42.100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen haben. Dies wäre eine Steigerungsrate von 5 %, also gut 1.900 Minderjährige mehr als 2012. „Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2008 (32.300 Inobhutnahmen) stieg sie um 31 %.“

Deutschland ist gespalten wie vielleicht nie zuvor in der Geschichte. Auf der einen Seite stellt es Waffen her, sorgt für deren Verkauf und somit für die Zerstörung von Leben. Auf der anderen Seite gibt es an ein Organ zu haben, mit dem es Familien angeblich helfen möchte: Das Jugendamt.

In wie vielen Fällen aber gerade das Jugendamt Deutschland noch mehr zu Familienzerstörung beiträgt, veröffentlicht ARCHE immer wieder in der Rubrik kid – eke – pas.

Bei einer genaueren Betrachtung ist nicht von der Hand zu weisen, dass gerade das Jugendamt Deutschland mit ausführendes und vollstreckendes Organ der Familienzerstörung ist.

Dazu die FAZ.net von 2013-08-07: „Oft sind die Eltern überfordert, in anderen Fällen sind Beziehungsprobleme die Ursache.“

Diese Ursachen können durch die Herstellung von Waffen nicht gelöst werden. Im Gegenteil!

ARCHE hat eine erneute Anfrage an die Familie gestellt, um gerade über ihren Fall weiterberichten zu können. Wie geht es dem vom Jugendamt entrissenen Kind Linus in der Zwischenzeit ?

Saschenbrecker erstreitet Verfassungsklage

Kinder, Eltern, Großeltern endlich an ihrem Recht

2014-07-26

von Andrea Jacob

Thomas Saschenbrecker. Fachanwalt für Psychiatrierecht. Erstreitet Verfassungsklage.

Thomas Saschenbrecker. Fachanwalt für Psychiatrierecht. Erstreitet Verfassungsklage.

Die in n-tv und in zdf heute.de veröffentlichte Verfassungsklage hat Herr Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker in Ettlingen für alle Kinder, Eltern, Großeltern und andere Verwandte von Kindern erstritten.

Das heißt: Das, was ohnehin im Gesetz steht (§ 1779 BGB, Absatz 2) und wogegen sich Jugendämter und teilweise Gerichte und deren Gutachter seit Jahren rechtswidrig widersetzen, musste erst zusätzlich per Verfassungsklage höchstrichterlich ergänzend beschieden werden, damit deutsche Behörden das Gesetz beachten.

42.000,00 Kinder wurden im Jahr 2012 gewaltsam aus ihren Familien gerissen und schwer traumatisiert, obwohl sie Verwandte haben, die Willens und in der Lage sind, die Kinder aufzunehmen und zu versorgen.

Was ist also der wahre Grund für die vielen Inobhutnahmen?

Selbst wenn Eltern eine Sorgerechtsverfügung nach § 1776 BGB vorgelegt haben, haben sich einzelne Jugendämter (immer dieselben) den gesetzlichen Regeln ständig widersetzt und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Dank einem mutigen Anwalt und zahlreichen Eltern, Großeltern und anderen Unterstützern konnten die Medien auf die Missstände in Deutschland aufmerksam gemacht werden. Das Elend hat deshalb noch kein Ende gefunden, weshalb wir uns nicht ausruhen dürfen.

Die Lobby der Begünstigen ist groß, aber wir sind mittlerweile viele geworden, darunter zahlreiche Wissenschaftler (Juristen, Psychologen, Psychiater, Sozialpädagogen und andere).

Wir dürfen auch nicht die zu Unrecht Verurteilten und Inhaftierten und vor allem nicht die zu Unrecht Psychiatrisierten und in Forensiken Weggesperrten vergessen.

Die Entgleisungen unserer Behörden sind für so viele Bürger offensichtlich geworden, dass sich mittlerweile bundesweite Gruppen zusammengeschlossen haben, um Menschen (darunter viele kleine Kinder) zu befreien und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Täglich werden es mehr Menschen. Macht weiter, denn das gehört zu unser aller Bürgerpflicht.

Zuschauer brauchen erst gar nicht zu versuchen sich später damit zu entschuldigen, sie hätten ja nicht geahnt….

Vorrang vor Pflegefamilien – Großeltern haben Recht auf Vormundschaft

Starkes Recht für Großeltern – aber Einzelfall zählt

Menschen, die es schafften, vor dem EGMR zu siegen

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betreffend Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention im deutschen Familienrecht

2014-07-26

Franzjörg Krieg. 1. Vorsitzender Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.

Franzjörg Krieg. 1. Vorsitzender Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.

Der 1. Vorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V., Karlsruhe, Herr Franzjörg Krieg, hat die untenstehende Aufstellung der Menschen gemacht, die vor dem EGMR gesiegt haben.

Wie viele Jahre kafkaesker Prozesse – wie Philippe Boulland, Abgeordneter des Europäischen Parlaments in Brüssel, die Abläufe im deutschen Familienrecht benannte – hinter ihnen liegen, mag nur jeder Einzelne für sich aussagen können. Grausam genug, dass man vor Gericht um seine Kinder kämpfen muss !

ARCHE hat große Achtung vor den unten aufgeführten Menschen, die mit ihrem unerbittlichen Einsatz einen Weg durch den wüsten und menschenverachtenden Dschungel deutscher Familienjustiz schlugen, oftmals unter Einsatz ihres gesamten Vermögens, unter Aufgabe ihrer Gesundheit, ihres sozialen Ansehens und unter Aufwendung aller finanziellen Mittel bis hin zur Selbstaufgabe.

Wer um seine Kinder vor Gericht kämpfen muss, ist einer unberechenbaren Maschinerie ausgesetzt. Die eigentlichen Opfer der Trennungs- und Scheidungsvorgänge werden schneller zu Tätern gemacht, als sie sich umschauen können. Dagegen hilft oftmals kein Rechtsmittel mehr. In Deutschland kann man in diesem Zusammenhang sogar von Opfer-Verfolgung sprechen. Ein perverses System.

Wer den Weg bis hin zum EGMR geschafft hat, ist ein Held ! Wer dort auch noch gewonnen hat, verdient aus Sicht der ARCHE Anerkennung.

Hier nun die Namen

  • 13.07.2000      Elsholz
  • 11.10.2001      Hoffmann
  • 27.02.2003      Niederböster
  • 08.07.2003      Sahin
  • 08.07.2003      Sommerfeld
  • 26.02.2004      Görgülü
  • 24.02.2005      Wimmer
  • 13.10.2005      Süß
  • 15.05.2008      Luck
  • 04.12.2008      Adam
  • 03.12.2009      Zaunegger
  • 21.01.2010      Wildgruber
  • 24.06.2010      Afflerbach
  • 07.08.2010      Döring
  • 21.12.2010      Anayo
  • 10.02.2011      Tsikakis
  • 21.04.2011      Kuppinger
  • 15.09.2011      Schneider
  • 21.02.2012      Döring
  • 01.09.2015      Kuppinger

Zusammenstellung mit freundlicher Genehmigung von Franzjörg Krieg.

Aus Väteraufbruch für Kinder, Regionalverein Karlsruhe e.V.:

„Wir wünschen uns, dass die dortige Argumentation bekannter gemacht wird und damit mehr Eingang findet in deutsche Rechtswirklichkeit und erhoffen uns durch unsere Hinweise, dass Betroffene und gutwillige Professionelle (Anwälte, Richter, Sachverständige, Jugendämter und vielleicht sogar Verfahrenspfleger der Kinder) diese rechtlich bedeutsamen Darstellungen in Zukunft ernst nehmen und in ihre Überlegungen mit einbeziehen.“

Plantiko: „Die Anwälte sind eine Gefahrenquelle !“

Das Schiff  J U S T I T I A  bei kid – eke – pas in Deutschland

Familienrecht in Deutschland am Fallbeispiel von Vater Matthias Engl

Claus Plantiko im Gespräch mit Heiderose Manthey im ARCHE-TV  Studio im LebeGut-Haus

2014-07-22

Video

Im ARCHE-TV Studio im LebeGut-Haus. Heiderose Manthey im Gespräch mit Jurist Claus Plantiko. Vater Matthias Engl. "Gestellt" von der Polizei auf der Domenikanischen Republik. Kindesentziehung ?

Im ARCHE-TV Studio im LebeGut-Haus. Heiderose Manthey im Gespräch mit Jurist Claus Plantiko. Vater Matthias Engl. „Gestellt“ von der Polizei auf der Dominikanischen Republik. Kindesentziehung ?

Kaiserslautern/Waldbronn-Reichenbach. Nach einem spektakulären Verfolgungsakt wird der Vater und sein 5-jähriger Bub auf der Dominikanischen Republik unter Beschuss auf das Auto, in dem Vater und Sohn sitzen, gestellt. Der Vater hatte eineinhalb Jahre mit seinem Sohn auf mehreren Inseln verbracht. Ein Zurückgehen nach Deutschland wurde ihm aufgrund der Anzeige von der Mutter des Sohnes unmöglich gemacht.  In Deutschland stand also die Anklage wegen „Kindesentführung“ und die Gefahr abgeurteilt zu werden und damit von seinem kranken Kind getrennt zu werden.

Am 2014-07-21 war der dritte Prozesstag in der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Kaiserslautern. An diesem Verhandlungstag vor dem Landgericht Kaiserslautern hat nach Aussage des Angeklagten die Mutter von der Reise des Vaters mit seinem Sohn gewusst und dieser sogar zugestimmt.

Da stellt sich sogar dem Laien die Frage: Was geschieht hier in Deutschland ? Warum ist es so gefährlich sich zu trennen oder scheiden zu lassen, wenn Kinder mit im Spiel sind ?

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht.“ Bertold Brecht

Unter diesem Titel werden weitere Videos mit Claus Plantiko und Matthias Engl folgen.

Zum Presse-Bericht von 2014-07-20 „Vater in Handschellen abgeführt“ – erstellt nach dem 2. Verhandlungstag

Heiderose Manthey: „Ganz entscheidend ist auch, dass die Justiz endlich mal Ohren und Augen aufmacht, für das, was im Lande geschieht, dass also hier wirklich Kinder von ihren Eltern weggenomen werden – also ein Bindungsabbruch zieht schwere Folgen nach sich – und das, dieses Wissen muss in die Gerichte hinein, dass Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte vielleicht auch andere Schubladen ihres Könnens  aufmachen, um gemeinsam mit den Eltern eine Rechtsprechung zu finden, die wirklich Recht schafft und nicht Unrecht. Und dann würden wir alle Widerstand leisten. Widerstand gegen das größte praktizierte Unrecht, das besonders hier in Deutschland praktiziert wird: Trennung der Kinder von ihren Eltern.“

Der vierte Prozesstag ist festgelegt auf 2014-07-30 ab 09:00 im Landgericht Kaiserslautern.

Im ARCHE-Studio: Claus Plantiko und Matthias Engl

Wenn Unrecht zu Recht wird

Claus Plantiko und Matthias Engl im Gespräch mit Heiderose Manthey über das Thema „Wenn Unrecht zu Recht wird … “ am Fallbeispiel von Vater Matthias Engl

ARCHE-STUDIO im LebeGut-Haus. Heiderose Manthey interviewt Claus Plantiko und Matthias Engl.

ARCHE-STUDIO im LebeGut-Haus. Heiderose Manthey interviewt Claus Plantiko und Matthias Engl.

Waldbronn-Reichenbach. Den Gästen im ARCHE-Studio im LebeGut-Haus wurden im Verlaufe der fünf Intervieweinheiten die rechtlichen Hintergründe deutscher Justiz am Beispiel des wegen „Kindesentführung“ verurteilten Vaters Matthias Engl verdeutlicht.  Die vielversprechenden Aufnahmen der heute gedrehten Sequenzen werden baldmöglichst online gestellt.

ARCHE hofft damit ein weiteres Beispiel aufzeigen zu können, wie man sich vor Gericht mit Entschiedenheit zur Wehr setzen kann.

Fazit des Studio-Nachmittags: Nur eine Menschenkette von Zuarbeitern und Helfern kann einem Vater oder einer Mutter, denen das Recht auf ihr Kind zu verlieren droht, definitiv etwas bewirken. Alleine schafft es keiner.

„ACHTUNG, JUSTIZ !“ müsste als Warnung über jedem Gerichtsgebäude in Deutschland stehen ! Warum gerade in Familiengerichten so viel Unheil durch Spaltung der Familienmitglieder und durch Zerstörung der Familien erzeugt wird, diesem Tatbestand wird im Interview auf den Grund gegangen.

Das Filmmaterial folgt in wenigen Tagen. Halten Sie sich auf dem Laufenden !

Zum Artikel auf TV-ORANGE

Claus Plantiko und der verurteilte Vater Matthias Engl im ARCHE-Studio

Berufung eingelegt – Verteidiger Dr. Hubert Gorka und Claus Plantiko

2014-07-03
aktualisiert 2023-12-25

Waldbronn-Reichenbach. War die Flucht in die Karibik ein einziger Hilferuf nach sofortiger Heilung seines Sohnes oder wird daraus erneut eine „Entführung“ ?

Kommenden Sonntag werden der Verteidiger Claus Planitko und Matthias Engl ins ARCHE-Studio nach Waldbronn-Reichenbach zu einem Interview kommen.

Claus Plantiko und Vater Matthias Engl gehen in Berufung. Verhandlungstermine eröffnet.

Claus Plantiko und Vater Matthias Engl gehen in Berufung. Verhandlungstermine eröffnet.

Zuschauer können sich im LebeGut-Haus anmelden. Wir haben ca. 10 Plätze frei.

Eintritt: 15 Euro

Der Eintritt wird zur Abdeckung der Kosten des Studios und zur Anschaffung des Studio-Equipments verwendet.

Anmeldung: LebeGut-Haus | 0 72 43 – 9 24 12 34 | info@lebegut-haus.de

Zum Artikel über den Prozess

Erschütternder Strafprozess um die Liebe eines Vaters zu seinem SohnKindesentziehung als lebensnotwendiger Schutz für das Kind ?

Nächster Prozesstag 2014-07-09 um 9 Uhr Landgericht Kaiserslautern

Erschütternder Strafprozess um die Liebe eines Vaters zu seinem Sohn

Kindesentziehung als lebensnotwendiger Schutz für das Kind ?

2014-07-01

Kaiserslautern. ARCHE nahm gestern Nachmittag im Strafgericht an einem Berufungsprozess wegen Kindesentziehung teil.

In welche Richtung wird die Staatsanwaltschaft ziehen ? Verurteilung des Vaters oder Einsicht in den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz des Kindes ? Michael Stiefenhöfer, Vorsitzender Richter am Landgericht - Medienreferent, weist ARCHE Medienberichterstattung ein.

In welche Richtung wird die Staatsanwaltschaft ziehen ? Verurteilung des Vaters oder Einsicht in den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz des kranken Kindes ? Michael Stiefenhöfer, Vorsitzender Richter am Landgericht und Medienreferent, weist ARCHE in die Berichterstattung sehr fürsorglich und freundlich ein.

An den Grenzen seines eigenen Aushaltevermögens angekommen führte der Vater in herzzerreißenden Schilderungen vor dem Gericht die Gründe an, warum er mit seinem Sohn das kalte Deutschland verlassen musste: „Es ging um das Überleben meines Sohnes!“

Der Vater war angeklagt worden wegen „Kindesentziehung“ seines eigenen Sohnes auf Anzeige einer angeblich kettenrauchenden Mutter hin, die den stark bronchial angeschlagenen Sohn in der Wohnung und im Auto nach Schilderung des Angeklagten bei offenem Fenster auch bei kalten Temperaturen ausharren ließ !

Warum die Staatsanwaltschaft den „Tatbestand der Kindesentziehung“ vor Gericht einbrachte, bleibt bislang ein Rätsel.

Berufung. v.l. Claus Plantiko, Matthias Engl,

Berufung. Von links: Claus Plantiko, Matthias Engl, Dr. Hubert Gorka.

ARCHE hat den Angeklagten und einen vom Gericht gleich zu Beginn ausgeschlossenen Verteidiger kommenden Sonntag ins ARCHE-Studio eingeladen.

Wir werden berichten.

In einer Prozesspause nahm ARCHE Kontakt zu einer mit der Mutter bekannten oder gar befreundeten Frau auf. Diese wurde gebeten, die Anfrage für ein ARCHE-Interview mit der Mutter des gemeinsamen Sohnes weiterzuleiten. Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage wurde jedoch rigide und mit verbissen wirkendem Gesichtsausdruck so gut wie ausgeschlossen:  „Da ist schon alles gesagt !!! Es geht um Kindesentführung ins Ausland!“